Kindesunterhalt unt...
 
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Kindesunterhalt unter einem Dach

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(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Moin

Kurze Vorgeschichte:

Beide 43, 15 Jahre verheiratet
3 Kinder (7, 11, 13)
Haus (noch weitestgehend zu finanzieren)

Trennung ging von meiner Nochfrau aus.
(August 2016)

Jetzt war sie beim Anwalt und hat den Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt berechnen lassen.

Zuerst wollte ich (Oktober 2016) ausziehen.
Werde das aber bis auf weiteres nicht machen.
Ich bezahle momentan alle Kredite und Nebenkosten.

Meine Frau hat momentan keine Arbeit. Letztes Jahr hatte sie aber Vollzeit Stelle.
Ich arbeite als Zahnarzt sozusagen halbtags.
(Mo morgens, Di ganz, Mi ganz, Do frei, Fr morgens).

Meine Frau hat die Betreuung der Kids "an sich gerissen" . Ich aber eine zeitlich gleiche Betreuung anstrebe.

Nun meine eigentliche Frage :

Da wir ja noch unter einem Dach wohnen und auch ich die Kinder betreue, kann meine Nochfrau dann den vollen Kinderunterhalt verlangen?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 10:42
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Hallo ntb857,

dazu können dir die Experten hier bestimmt genaue Infos zukommen lassen.
Ich würde aber erstmal sagen "Nein"! Warum und wofür auch. Ich verstehe es so, ihr seid verheiratet, habt beide das GSR und die Kinder leben in "eurem" Haushalt. Also warum solltest du ihr Kindesunterhalt zahlen?

Worauf ich aber eingehen möchte, ist der Gedanke ausziehen zu wollen. Diesen hast du ja verworfen. Und das ist m. E. gut so! Ich kann da nur aus eigener Erfahrung sprechen. Wenn es geht, bleibe im Haus und behalte es. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deinen Kindern hast und sie sich in ihrem bisherigen Umfeld wohl und Zuhause fühlen, dann denke ich, dass zumindest die beiden älteren ihr "Heim" auf Dauer nicht verlassen möchten.
Auch, wenn deine Frau das sicher nicht will....

Wieso geht sie nicht mehr arbeiten? Hatt sie es schon lange geplant, sich zu trennen mit den entsprechenden Vorzügen eines zahlenden EX?

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Weisheit, Gelassenheit, Ruhe und Kraft!

LG;
Rohga


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 10:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Voraussetzung für eine offizielle Trennung ist die räumliche Trennung, auch wenn sie in einer Wohnung/einem Haus stattfindet, und die wirtschaftliche Trennung, also getrennte Konten, getrenntes Einkaufen und dgl.

Getrennte Konten sind wichtig, da sie Dir sonst das Konto problemlos leer räumen kann! Hat sie noch kein Konto, dann soll sie eins eröffnen. Unterlagen sichern bzw. aufteilen, kommt immer mal was weg!

Ist eine Trennung vollzogen besteht Anspruch auf Unterhalt, da ihr ja getrennt seid und unabhängig voneinander lebt (wenn auch im gleichen Haus).

Auch bei einem Wechselmodell bzw. nahezu Wechselmodell hebt sich der Unterhalt nicht auf! Im ersten Trennungsjahr kannst Du sie nicht zur Aufnahme einer Arbeit zwingen, danach ist es anders, aber bei 3 Kindern wird es schwierig sein Vollzeit durchzusetzen, Teilzeit 20 - 30 Stunden sollten aber perspektivisch (nach dem ersten Trennungsjahr möglich sein und auch fiktiv anrechenbar.)
Vermutlich gehört euch beiden das Haus (steht beide im Grundbuch) deshalb müsst ihr auch gemeinsam die Kosten des Hauses tragen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 11:06
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.

Vermutlich hat sie die Trennung schon lange geplant. Keine Ahnung.

Arbeiten meint sie, müsste sie im Trennungsjahr eh nicht.
Sehe ich natürlich skeptisch. Ist aber wohl rechtlich so.
Aber ebenso wenig muss ich ausziehen.

Ich werde auf jeden Fall mindestens bis Ende des Trennungsjahres im Haus bleiben. Das wird meiner Nochfrau wohl gar nicht passen. Egal.
Sie wollte die Trennung, also kann sie auch ausziehen. Zeitlich (bis auf Dienstag und Mittwoch) kann ich die Kinder auch ohne Probleme versorgen.
Madame will natürlich nicht ausziehen, ohne die Kinder. Bzw. das würde laut ihren Worten "Krieg" bedeuten.

Ist ein Wechselmodell innerhalb des Hauses denn möglich?
Dass ich irgendwas an KU zahlen muss ist klar, da sie nichts verdient und auch vom Arbeitsamt noch kein Geld hat. Außer den Wohnwert kann man bei ihr momentan nichts ansetzen. Den Wohnwert hab ich ja auch.

Noch mal danke für die flotten Antworten hier!!!

Eine Teilungsversteigerung kann erst nach der Scheidung erfolgen, oder auch schon im Trennungsjahr?
Das wäre natürlich die allerletzte Möglichkeit, aber mir ist das schon fast egal. Hauptsache Nochfrau bleibt nicht in dem Haus, das nur ich bezahle. Sie könnte auch niemals die Raten bedienen.
Klar wäre auch eine Auszahlung denkbar. Aber auch dafür müsste ich einen Kredit aufnehmen und es bleibt ja noch die Frage, was sie nach Scheidung noch für Ehegattenunterhalt Ansprüche hat.
Verzwickte Lage alles.

Ich bin schon anwaltlich vertreten.
Doch denke ich hier in diesem Forum bekomme ich noch viel mehr praxisrelevante Aussagen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 11:20
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Ich denke eine Versorgung der Kinder ließe sich dienstags und mittwochs ja auch organisieren, z. B. Ganztagsbetreuung, Großeltern, o. ä.

Das mit dem "Krieg" hat mir meine Ex auch angedroht. Ich war damals so "dumm" und habe mich davon beeindrucken lassen. Hier kann ich wieder nur für mich sprechen: nochmal würde ich "aufrüsten"!!!! Und das würde ich auch dir empfehlen. Lass dich nicht einschüchtern, oder erschrecken! Sie wollte die Trennung. Und ist vermutlich sehr überrascht, wenn du nicht so handelst, wie sie es vielleicht erwartet hat.

Im ersten Trennungsjahr kannst Du sie nicht zur Aufnahme einer Arbeit zwingen,

@ Susi64: ähm....ist das auch so, wenn sie bis letztes Jahr noch eine Vollzeitstelle hatte??  :knockout:

LG,
Rohga


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 11:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ich werde auf jeden Fall mindestens bis Ende des Trennungsjahres im Haus bleiben. Das wird meiner Nochfrau wohl gar nicht passen. Egal.

Würde ich an Deiner Stelle auch, zumindest bist die ganzen Modalitäten Trennung, Umgang, Unterhalt geregelt sind; wenn Du mal draussen bist, hast Du schlechte Papiere, hier zu Deinen Gunsten was zu erwirken.
Zum anderen scheint Deine DEF (demnächst-Ex-Frau) die Trennung zu wünschen, zugleich sollst Du aber das Feld räumen...umgekehrt wird eigentlich ein Schuh daraus: soll sie konsequenterweise ihre Koffer packen und selbst für ihr Glück sorgen.

Beherzige bisher gegebene Tipps, insbesondere Kontentrennung und Sicherung wertvoller Dokumente; dazu noch eines:
es wird schwierig und ziemlich spannungsgeladen werden, wenn ihr bis auf Weiteres unter einem Dach lebt.
Insofern solltest Du höllisch aufpassen, Dir nichts zu Schulden kommen zu lassen, was zur Anwendung des Gewaltschutzparagraphen führen könnte.
Am besten kein Alkohol und ein eigenes Zimmer.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 11:59
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Eigenes Zimmer hab ich schon.
Alkohol trinke ich so gut wie nie.
Ich werde mir da definitiv nichts zu Schulden kommen lassen.
Da für bin ich auch nicht der Typ.

Ja die Situation ist schwierig.
Aber mehr für meine DEF. Ich komme damit eigentlich gut klar. Da hat sie sehr viel mehr Probleme. Deshalb will sie ja auch, dass ICH rausgehen. Werde ich aber nicht tun. Das wird irgendwie ein "Wettrennen" wer es länger aushält.
Die Frage ist nur, ob meine DEF da nicht noch irgendwelche Kanonen aufbauen kann, um mich doch "rauszuwerfen"?
.Was ich halt so bescheuert finde, dass ich KU voll zahlen soll, obwohl ich die Kinder selbst betreuen könnte, bzw. das auch tue.
Aber das ist wohl so rechtens?
(vorallem da sie ja kein eigenes Einkommen hat).

Muss ich eigentlich die jetzige Zahlungsaufforderung erstmal annehmen? Auch wenn der Betrag wohl nicht ganz stimmt?
Wenn ich zahle bekomme ich ja wohl das zuviel bezahlte nicht wieder zurück.

Außerdem wäre mir auch daran gelegen, das Trennungsjahr rückwirkend zum August 16 anzugeben. Logisch.
Aber da spielt sie wohl jetzt auch nicht mehr mit, weil sie ja dann rückwirkend keinen Unterhalt bekommt.

Alles zum k..... momentan.
Aber auch das werde ich irgendwie hinbekommen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 12:04
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Und noch was:

Ein Grund für ihre Trennung war wohl, obwohl sie das nicht zugeben will, eine Affäre die sie wohl immer noch hat. Genau weiß ich es nicht, aber es ist zu vermuten. Vielleicht ist das dann auch ein Grund mich raushaben zu wollen, damit ihr Lover dann einziehen kann.

Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn ich jetzt jemand finde und auch mal über Nacht nicht zuhause bin. Wäre sowas auch irgendwie schädlich?

(Sorry, konnte irgendwie den vorherigen Beitrag nicht editieren)


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ähm....ist das auch so, wenn sie bis letztes Jahr noch eine Vollzeitstelle hatte??  :knockout:

Im Prinzip gilt im ersten Jahr die Fortdauer der bestehenden Verhältnisse. Nun kann man natürlich argumentieren, eigentlich hat sie ja immer eine Vollzeitstelle gehabt und es ist erst jetzt nicht mehr so. Trotzdem würde ich diesen Aspekt erst einmal außen vor lassen, am Ende müsste das ein Gericht entscheiden und ehe es dazu kommt ist das Jahr auch rum. Gründe für die Aufgabe der Vollzeitstelle würden hier auch eine Rolle spielen. Aus meiner Sicht eine Frage an einen Anwalt.

Aus meiner Sicht sollte der Mann sie zu einer beruflichen Tätigkeit ermuntern, das gilt auch im Hinblick darauf, dass nach auslaufen der Trennungszeit H4 angesagt sein könnte. Da ist dann natürlich auch die Motivation groß die Scheidung hinauszuzögern.
Momentan gibt es ganz andere Probleme: Kontentrennung, Dokumente sichern, Anwalt suchen, Finanzierung Haus sichern (kann Frau das Haus übernehmen??, in aller Regel nämlich nicht, auch wenn das heute schwer zu vermitteln ist!!), sinnvollen Umgang etablieren.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 12:27
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Anwalt habe ich bereits. Meine Frau könnte das Haus nie alleine tragen. Und auf Dauer will ich das auch nicht!
Außer die Kinder bleiben mit mir drin!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 12:33




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus ntb857!

Aber das ist wohl so rechtens?
(vorallem da sie ja kein eigenes Einkommen hat).

Nun ja, im jetzigen Zustand wäre es linke Tasche-rechte Tasche-Prinzip, da Du offensichtlich eh´ sämtliche Kosten bestreitest.
Wenn Du dies belegen kannst, bestehet m.E. kein berechtigter KU-Anspruch.

Muss ich eigentlich die jetzige Zahlungsaufforderung erstmal annehmen? Auch wenn der Betrag wohl nicht ganz stimmt?

Zahlungsaufforderung zu KU? Dir muss die Möglichkeit gegeben werden, zu prüfen
ob der Anspruch per se gerechtfertigt ist und
ob die Beträge korrekt ermittelt sind.
Unabhängig davon sind meines Wissens TU-Forderungen ab Geltendmachung wirksam, KU-Forderungen rückwirkend.

Wie sieht das denn eigentlich aus, wenn ich jetzt jemand finde und auch mal über Nacht nicht zuhause bin. Wäre sowas auch irgendwie schädlich?

Es könnte passieren, dass Du am nächsten Tag nicht ins Haus kommst, weil womöglich Schlösser ausgetauscht...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 12:40
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Bis wann genau hat deine Nochfrau 2016 gearbeitet ? Aus welchen Gründen hat sie ihre Arbeit aufgegeben ? Wie habt ihr die Betreuung der Kinder vorher gestaltet ? Es gibt ein Kontinuitätsprinzip mit dem vor Gericht gerne gearbeitet wird. Da Du vor der Trennung und auch jetzt  Teilzeit arbeitest, gibt es keinen Grund, dass die Mutter jetzt Unruhe in die gemeinschaftliche Betreuung der Kinder bringt

Du solltest ihr die Kinder auf keinen Fall überlassen, sondern ihr gegenüber (und allen anderen Instanzen gegenüber) mit dem Kindeswohl argumentieren. Das war ja auch nicht in Gefahr als die KM ganztags arbeitete (und das wohl jahrelang tat). Wenn sie vorher arbeitete, warum sollte sie es im Trennungsjahr nicht tun. Dann könntest du ja auch aufhören. Wie war das finaniezlle geregelt als ihr noch beide arbeitetet ?

Deine Ex hat sich im Vorfeld gut beraten lassen.
Lass dich von ihr und ihrem Anwalt nicht beeindrucken. Versuche vielleicht nochmals vernünftig mit ihr zu reden (Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar) und wenn dies nicht geht, bitte sie auszuziehen. Da sie sich ja trennt. Sei auf der Hut, dass sie dich nicht in die Gewaltsschutzfalle laufen lässt.
VG,
Daniela.


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 12:46
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Gearbeitet hat sie bis 15.09.16 voll (Kündigung wegen Auflösung der Firma) danach habe ich sie bis 31.12.16 in der Praxis angestellt, damit sie Krankenversichert bleibt. Doof ich weiß.

Vorher hat jeder im Endeffekt das gemacht was anlag. Essen, Wäsche, Fahrten etc.

Jahrelang hat sie leider nicht gearbeitet.  Nur von Nov. 15 bis 15.09.16 voll.

Als sie noch arbeitete hab ich trotzdem alles bezahlt. Sie hatte ja auch Zugriff auf das gemeinsame Konto, wo auch bis September ihr Gehalt drauf ging.  Erst seit sie ein eigenes Konto hatte (September 16) hat sie sozusagen keine Zahlungen mehr vorgenommen.

Ja ich werde, nachdem ich mit meiner Anwältin das weitere Vorgehen besprochen habe, nochmal mit ihr reden. Aber es wird nichts nützen. Sie ist da überhaupt nicht kompromissbereit.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 12:58
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Glaube deine Geschichte in einem ExBack Forum gelesen zu haben. Bin mir aber nicht sicher und spielt eigentlich auch keine Rolle. Aus der reinen Forumsbetrachtung und auch persönliche Erfahrungen angehend sind diese EB Geschichten meist nicht von langer Dauer. Vor allem wenn jetzt nun Dritte wie bei euch ins Spiel kommen und eine einvernehmliche Lösung leider in weite Ferne rückt,  erkennt man(n) den langjährigen Partner schon bald nicht mehr wieder und kann sich ein erneutes wiederaufflammen der Liebe überhaupt nicht mehr vorstellen. Hier nach sieht es bei dir leider aus. Deine Ex fährt mächtige Geschütze auf, wohlwissend, dass sie als Mutter (Art. 6 Abs 4) die besseren Karten in der Hand hat.
Zum Glück hast du nicht den Fehler gemacht auszuziehen. Dies würde bedeuten, dass du weiterhin das haus abbezahlst (Bank kommt immer zu dem der liquide ist), TU und KU abdrücken musst und dir eine neue Wohnung auf deine Kosten suchen kannst, um dann am nächsten Morgen das Auto des Next auf deinem Parkplatz stehen zu sehen. Und deine Ex kann auf heile Familie machen, von dir finanziert! Ziehe ja nicht aus, noch nicht! Soll sie gehen!
Täusche dich mal nicht, dass Madame nicht in der Lage wäre das haus zu tragen. Tu+ 3x KU, ggf. dann noch nachehelicher Unterhalt sind locker flockig schnell mal 2000€. Steuerfrei versteht sich natürlich.
Marco hat dir auch schon einen Hinweis gegeben. Gewaltschutzparagraph. Du bist schneller aus dem Haus raus wie du schauen kannst. Sicher dich ggf. ab, je nachdem wie sie drauf ist. Handy mitlaufen lassen, wenn sie in der Nähe, etc. Dies einschätzen kannst du am Besten.
Weiterhin schau hier mal rein: www.Trennungsfaq.com.
Und erzähle deine Geschichte weiter, in der Trennungsfaq gibt es auch Tipps, was du als Einzelner tun kannst, um an diesem Väter- und kinderfeindlichen Familienrecht etwas zu ändern. Nutze das, auch wenn es dir nichts mehr bringt!
Kindesunterhalt unter einem Dach? Habe ich noch nicht gehört. Ist an sich schon unlogisch. Bestimmt wird sich hier ein Richter finden, der ein dementsprechendes Konstrukt hinzaubert um dies dann in voller Höhe auszuurteilen. Aber warte nochmal ein wenig ab, gibt hier viele Experten, die sich bestens auskenne.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 13:45
(@rohga)
Rege dabei Registriert

..wohlwissend, dass sie als Mutter (Art. 6 Abs 4) die besseren Karten in der Hand hat.

Ist das wirklich so? Ich denke es kommt auch darauf an, wie die Kinder "ticken". Vorab, ich bin nicht dafür, auch nur die kleinste Uneinigkeit auf dem Rücken der Kinder auszutragen.
Aber, was möchten die Kinder? Wollen sie denn bei der Mutter leben? Oder ist das mal wieder die Selbstverständlichkeit der "wohlsorgenden" Mutter??
Wenn die Kinder oder auch nur eins deiner Kinder den überzeugenden Wunsch äußert, bei dir leben zu wollen und das auch mit dir durchzustehen (Beistand, Anhörung vor Gericht, Entscheidung für den Vater und nicht gegen die Mutter.....) dann möchte ich Mateusz74 in diesem Punkt widersprechen.
Ansonsten stimme ich ihm in allen Punkten voll und ganz zu!

Auch, wenn du denkst: "das kann ich gar nicht alles alleine schaffen"...dann lass dir gesagt sein, DU kannst!

LG,
Rohga


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 14:16
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Der von mir genannte Artikel ist schon sehr mächtig. Perse eine Diskriminierung von anders geschlechtlichen und vor allem der Kinder."Schutz" bedeutet hierbei auch finanzieller Schutz. Eine zusätzliche Alimentierung des BET (hier meist die Mutter), durch den KU. Der letzte Beistand (ausnahmsweise ein Mann) hat mir dies mal offen zugegeben.
Das die DDT und die aufgerufenen Sätze schon lange komplett realitätsfern sind, ist doch den meisten hier bewusst. Der Mindestsatz (240€)+Kindergeld, sind mehr wie ein Hartz 4 Kandidat bekommt!
Wer die Kinder hat, bekommt das Geld. Ganz einfache Rechnung. Und natürlich will der Staat sich von seiner finanziellen Verantwortung drücken, die AE Frauen nicht weiter finanzieren und wälzt dies ganz bewusst auf den Mann ab.
Grad bi dieser Geschichte, mit einer langjährigen Ehe, wird der Tu und vermutlich auch nacheheliche Unterhalt hoch ausfallen. Mache dir da keine Illusionen. Und das sie kein Bock hat zu arbeiten, hast du ja schon gehört. Die größtmögliche Chance hier in Zukunft weiterhin etwas von seinem hart erarbeiteten Geld zu behalten, sehe ich in einer umfangreichen Betreuung der Kinder. Jedoch sollte dies nicht der ausschlaggebende Grund für dich sein, sondern die Liebe zu deinen Kindern. Warum Ex die Betreuung nun an sich reißt, liegt leider auf der Hand.

@ Rohga

Natürlich wird der Kindeswille irgendwann mal in Betracht gezogen. offiziell erst mit 14, in Einzelfällen auch schon eher. Bloß bis dahin sind leider oftmals schon zu viel Porzellan zerschlagen wurden, so dass viele Bindungen zwischen Vätern und ihren Kindern nachhaltig gelitten haben. Leider.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 14:34
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Danke für eure Unterstützung!

Ja am Anfang dachte ich an einen EB. Aber das ist schon länger vom Tisch. Ich möchte so schnell wie möglich nichts mehr mit meiner Nochfrau zu tun haben. Klar bleibt irgendein Kontakt wegen der Kinder.
Ansonsten bin ich bereit so ziemlich alles gegen die Wand zu fahren, damit die Sache endlich hinter mir liegt.

Ich werde nicht ausziehen. Und ich werde ihr keinen Anlass geben irgendwelche scheinheiligen und falschen Anschuldigungen zu erheben.
Ich möchte eigentliche nur für die Kinder und wenn auch nur zu 50% da sein.

Mein Großer hat mich schon gefragt, ob er mit mir kommen könnte, wenn ich ausziehe. Ich habe erstmal nicht darauf reagiert. Wollte nicht parteiisch sein.

Da ich ja im Haus bleibe, ist es auch jetzt nicht akut.
Ich weiß auch nicht, wie er wirklich reagieren würde, wenn es hart auf hart kommt.

Ich kann doch schlecht mit den Kindern darüber reden.
Das wäre doch eine Einflussnahme und damit spiele ich Madame in die Karten.

Ich werde erstmal versuchen jetzt im Haus mit ihr eine einvernehmliche Regelung der Betreuung zu finden.

Außerdem führe ich Tagebuch, was wer wann gemacht hat. Mit den Kinder. Im Haus. Etc.

Soll ich echt das Telefon mitlaufen lassen und alles aufnehmen?
Wenn das rauskommt ist doch die Kacke erst recht am Dämpfen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 15:06
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Umgangstagebuch ist eine gute Sache. Prima, kann dir noch sehr nützlich sein.

Weiß ich nicht ntb, ich kenne deine Ex nicht, und du, wie du jetzt siehst, auch nicht mehr.

Rauskommen darf so etwas natürlich nicht, genau so wenig wie ein heimlich gemachter Vaterschaftstest. Den Allerwertesten gerettet hat dies jedoch schon Einigen.

Reden werdet ihr mit den Kindern irgendwann müssen. Offen und ehrlich, dass ihnen die Ängste genommen werden. Dein Großer hat seinen Willen bekundet. Ist doch prima. Und ich sehe jetzt nicht warum er wieder einknicken sollte. Außer er wird massiv manipuliert. Hoffe, dass sie nicht so drauf ist...

Schau mich an, ich bin bis zum OLG gezogen, um mein recht auf Umgang durchzusetzen und habe es sehr lange versucht gemeinsam und einvernehmlich mit der Mutter zu regeln. Mittlerweile ist Tochter von Do-Mo bei mir. natürlich zahle ich trotzdem vollen KU. Von den Ku und Tu Verhandlungen gar nicht zu sprechen.

Einvernehmlich ist immer am Besten. Viele Damen wollen jedoch nur das "Was ihnen zusteht". Und dies ist hier in Deutschland meist sehr viel.

Karren vor die Wand fahren, wäre auch eine Alternative. wenn dann aber richtig. Sprich auch in die soziale Hängematte legen. Ob sich bei dir das Arbeiten noch "lohnt" musst du durch rechnen. Für mich persönlich war es keine Option, da noch mehr wie ausreichend hängenbleibt. Müsste ich jedoch 50h/Woche für den Selbstbehalt losgehen. Keine Ahnung wie ich dann entschieden hätte. Viele wählen hier dann diese Alternative oder wandern aus. Ja auch dafür habe ich Verständnis.


Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 15:19
(@rohga)
Rege dabei Registriert

Ansonsten bin ich bereit so ziemlich alles gegen die Wand zu fahren, damit die Sache endlich hinter mir liegt.

Tu das nicht. Fahre nichts bewußt vor die Wand. Klar ist es dir momentan "egal" aber profitieren würde davon momentan nur die DEF.

Ich werde nicht ausziehen. Und ich werde ihr keinen Anlass geben irgendwelche scheinheiligen und falschen Anschuldigungen zu erheben. 

Sehr gut. Aber sei auf der Hut. Ich war auch echt erstaunt, was mir so alles "angehängt" werden sollte  :gunman:

Mein Großer hat mich schon gefragt, ob er mit mir kommen könnte, wenn ich ausziehe. Ich habe erstmal nicht darauf reagiert. Wollte nicht parteiisch sein. 

Gut, dass er fragt. Es ist dir hoch anzurechnen, dass du so denkst. Aber sei dir sicher, die DEF hat bereits mit ihnen gesprochen bzw. tut alles um sie ihren Vorstellungen entsprechend zu beeinflussen.

Rede offen und ehrlich mit den Kindern. Zumindest die beiden Großen sind in einem Alter, wo sie ihre eigene Meinung haben (können) und diese auch m. E. äußern sollen.

Das wäre doch eine Einflussnahme und damit spiele ich Madame in die Karten. 

Ja, ist es das? Darf man sich nicht nach dem Wunsch der Kinder erkundigen und diesem entsprechend alles in seiner Macht mögliche tun, um den Kindern zu zeigen, wie wichtig sie einem sind? Natürlich musst du auch damit rechnen, dass sie sich entscheiden bei der Mama bleiben zu wollen. Und DAS solltest du nicht beeinflussen, sprich ihre Entscheidung. Aber du kannst ihnen sagen, dass du für sie da bist und für sie einstehst, egal wie sie sich entscheiden!!

Soll ich echt das Telefon mitlaufen lassen und alles aufnehmen?
Wenn das rauskommt ist doch die Kacke erst recht am Dämpfen.

Was soll denn noch mehr dampfen? Sie wollte es doch so. Und du sicherst dich "nur" nach allen Seiten ab. So wie sie es ja scheinbar schon längst getan und vorbereitet hat. Und wenn es nötig ist, dann lass das Telefon mitlaufen, oder begegne ihr nur noch im Beisein einer weiteren Person....wie auch immer.

LG
Rohga


AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2017 15:23
(@ntb857)
Schon was gesagt Registriert

Oh Mann, oh Mann.
Ist das alles sch....
Ich hoffe nur irgendwann ist mal Land zu sehen.

Was haltet ihr denn davon:.
Klar, ich bleibe bis Ende Trennungsjahr im Haus.
(keine Ahnung was DEF mir noch für Steine in den Weg legt)
Ich würde eigentlich dann im Anschluss eine Teilungsversteigerung anstreben, da wir uns bestimmt nicht über das Haus einigen können.
(Sie will das Haus ja so lange wie möglich für die Kinder halten)

Und noch was:

Was ist denn sinnvoller:

Die Kreditraten vom Einkommen abzuziehen, oder DEF die Hälfte zahlen zu lassen?

Sinnvoll ist die eine Seite, aber wäre irgendwas davon eine Art indirektes Druckmittel?

Bzw. welche Möglichkeiten hab ich denn überhaupt, um meine Position zu stärken oder auszubauen?

Klar eure Tips bis jetzt. (danke dafür!)
Aber gibt es da noch irgendetwas, was mir vielleicht meine Anwältin nicht raten kann/darf?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2017 15:37




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