Hallo,
Ich bin für 2 minderjährige Kinder Unterhaltspflichtig.
Leider reicht das Einkaommen, das ich von meinem Job habe, nicht aus, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Daher erfolgte eine sog. Mangelfallberechnung.
Habe jetzt festgestellt, daß in der Düsseldorfer Tabelle, nach der der Unterhalt berechnet wird, eine Warmmiete von 360 € berücksichtigt ist. Ich zahle aber als Warmmiete 492 €.
Habe jetzt das JA gebeten, den Untehalt herabzusetzen, damit mir mein Selbstbehalt von 890€ (ich weiß, nicht viel aber immerhin besser als das, was ich jetzt habe), der mir ja laut Tabelle zusteht, bleibt.
Das wurde abgelehnt.
Wer weiß, wie genau der Selbstbehalt unter welchen Vorraussetzungen eingehalten werden muß bzw. erhöht werden kann.
Bin für jeden Tip dankbar.
Hi RomyH,
tja, wenn es hier was günstigeres geben würde, läge das glatt im Bereich des Möglichen.
Nur, soll ich jetzt nach Pommern ziehen, um billig zu wohnen, wenn meine Arbeit hier ist?
wo wohnst du denn, allein oder zu zweit, wie groß ist die wohnung?
Hallo MIG72,
wie lange ist die letzte Unterhaltsberechnung her?
Gibt es einen Titel durch das Jugendamt oder einen richterlichen Beschluss?
Gruß
eskima
Ich wohne alleine auf 56 m² in einer 2-Zimmer-Wohnung.
Die Unterhaltsberechnung ist sehr aktuell, da ich bis Juni Arbeitslos war und jetzt alles neu berechnet wird. Das ganze geschieht durchs Jugendamt.
rehi,
und jetzt alles neu berechnet wird.
Wird alles neu berechnet? Oder ist es neu berechnet worden?
Hast du schon unterschrieben oder ist der alte Titel noch gültig?
Gruß
eskima
Der Titel ist auf 100% ausgelegt.
Die Dame, die das berechnet, hat jetzt meine Lohnabrechnungen bis Nov. bekommen, daraus den zu zahlenden Unterhalt berechnet.
Trotz dem, daß ich Ihr auch ne Kopie vom Mietvertrag sowie Aufstellung der Nebenkosten geschickt hab, hat sie diese nicht berücksichtigt.
Habe jetzt jediglich einen Bescheid bekommen.
In dem wurde angedroht, daß wenn ich nicht zum nächsten 1.den neuen Betrag zahle, wird gepfändet.
Ja, das habe ich.
Was blieb mir denn anderes übrig?
Wenn du den Titel unterschrieben hast, dann hast du die Forderung anerkannt. Somit hast du für die nächsten zwei Jahre keine Verhandlungsbasis.
Was blieb mir denn anderes übrig?
Kämpfen um
-die Anerkennung der tatsächlich erstehenden Mietkosten,
- Anerkennung von Umgangskosten (sofern Umgang stattfindet)
- Anerkennung von Werbungskosten (hätte man hier klären können)
Gruß
eskima
Werbungskosten werden mir 5% abgezogen.
So wies in der Düsseldorfer Tabele steht
Das, was die mir nicht anerkennt, ist mein höherer Selbstbehalt.
Sie verweist da auf den § 1603 Abs 2 BGB.
Es steht aber da ein Abs 1 davor. Der geht doch im Normalfall vor, oder irr ich mich?
Wie ist das mit der Miete?
Hab Ihr nachgewiesen, was ich tatsächlich zahle.
Interresiert aber nicht, da ich eine "Mangelfallberechnung" bin.
Bin schon am überlegen, ob ich nicht, da die auf Stur schalten, Sozialhilfe beantragen soll, da mir nicht mehr genug zum leben bleibt.

