Kindesunterhalt und...
 
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Kindesunterhalt und Selbstbehalt

 
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Ich bin für 2 minderjährige Kinder Unterhaltspflichtig.
Leider reicht das Einkaommen, das ich von meinem Job habe, nicht aus, um den vollen Unterhalt zu zahlen. Daher erfolgte eine sog. Mangelfallberechnung.
Habe jetzt festgestellt, daß in der Düsseldorfer Tabelle, nach der der Unterhalt berechnet wird, eine Warmmiete von 360 € berücksichtigt ist. Ich zahle aber als Warmmiete 492 €.
Habe jetzt das JA gebeten, den Untehalt herabzusetzen, damit mir mein Selbstbehalt von 890€ (ich weiß, nicht viel aber immerhin besser als das, was ich jetzt habe), der mir ja laut Tabelle zusteht, bleibt.
Das wurde abgelehnt.

Wer weiß, wie genau der Selbstbehalt unter welchen Vorraussetzungen eingehalten werden muß bzw. erhöht werden kann.
Bin für jeden Tip dankbar.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.12.2005 21:56
(@romyh)
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Hallo,

der SB liegt bei 890 € West, 820 € Ost. Wenn Deine Miete zu hoch ist, ist das dein Prob. Musste halt uumziehen. Eine zu hohe Miete verringert nicht den KU.

MfG Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2005 23:54
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Hi RomyH,
tja, wenn es hier was günstigeres geben würde, läge das glatt im Bereich des Möglichen.
Nur, soll ich jetzt nach Pommern ziehen, um billig zu wohnen, wenn meine Arbeit hier ist?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2005 00:01
(@romyh)
Registriert

wo wohnst du denn, allein oder zu zweit, wie groß ist die wohnung?


AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2005 00:04
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MIG72,

wie lange ist die letzte Unterhaltsberechnung her?

Gibt es einen Titel durch das Jugendamt oder einen richterlichen Beschluss?

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2005 00:08
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Ich wohne alleine auf 56 m² in einer 2-Zimmer-Wohnung.
Die Unterhaltsberechnung ist sehr aktuell, da ich bis Juni Arbeitslos war und jetzt alles neu berechnet wird. Das ganze geschieht durchs Jugendamt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2005 00:53
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

und jetzt alles neu berechnet wird.

Wird alles neu berechnet? Oder ist es neu berechnet worden?

Hast du schon unterschrieben oder ist der alte Titel noch gültig?

Gruß

eskima


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Geschrieben : 24.12.2005 01:01
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Der Titel ist auf 100% ausgelegt.
Die Dame, die das berechnet, hat jetzt meine Lohnabrechnungen bis Nov. bekommen, daraus den zu zahlenden Unterhalt berechnet.
Trotz dem, daß ich Ihr auch ne Kopie vom Mietvertrag sowie Aufstellung der Nebenkosten geschickt hab, hat sie diese nicht berücksichtigt.
Habe jetzt jediglich einen Bescheid bekommen.
In dem wurde angedroht, daß wenn ich nicht zum nächsten 1.den neuen Betrag zahle, wird gepfändet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2005 01:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dies ist meine allerletzte Anfrage. Hast du einen Titel über die 100% unterschrieben oder nicht?


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Geschrieben : 24.12.2005 01:35
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Ja, das habe ich.
Was blieb mir denn anderes übrig?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2005 02:04




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du den Titel unterschrieben hast, dann hast du die Forderung anerkannt. Somit hast du für die nächsten zwei Jahre keine Verhandlungsbasis.

Was blieb mir denn anderes übrig?

Kämpfen um
-die Anerkennung der tatsächlich erstehenden Mietkosten,
- Anerkennung von Umgangskosten (sofern Umgang stattfindet)
- Anerkennung von Werbungskosten (hätte man hier klären können)

Gruß

eskima


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2005 02:14
(@mig72)
Schon was gesagt Registriert

Werbungskosten werden mir 5% abgezogen.
So wies in der Düsseldorfer Tabele steht
Das, was die mir nicht anerkennt, ist mein höherer Selbstbehalt.
Sie verweist da auf den § 1603 Abs 2 BGB.
Es steht aber da ein Abs 1 davor. Der geht doch im Normalfall vor, oder irr ich mich?
Wie ist das mit der Miete?
Hab Ihr nachgewiesen, was ich tatsächlich zahle.
Interresiert aber nicht, da ich eine "Mangelfallberechnung" bin.

Bin schon am überlegen, ob ich nicht, da die auf Stur schalten, Sozialhilfe beantragen soll, da mir nicht mehr genug zum leben bleibt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2005 02:42