Meine EX nimmt mich...
 
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Meine EX nimmt mich aus wie eine Gans

 
(@envilex)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex arbeitet 30 Stunden pro Woche. Das mit der Vermögensaufteilung ist abgeschlossen.
Sie verdient ca. 1000,-€ netto, zudem kommt noch Kindergeld in Höhe von 154,-€ und 400,-€ Unterhalt für meinen Sohn.
Macht zusammen 1554,-€ /Netto pro Monat. Doch damit nicht genug. Sie klagt auf Unterhalt und will nochmal 1000,-€ von mir.

Und das alles nur, damit sie und ihr neuer LG ein schönes Leben führen können.

Er verdient nicht annähernd so viel wie sie. Hat mit 30 erst den "Traumberuf" gefunden.

Er ist fast täglich bei ihr, putzt, kocht, mäht Rasen, geht einkaufen. Sie fahren gemeinsam in den Urlaub. Er nimmt Erziehungsaufgaben war.

Aber eine eheähnliche Gemeinschaft ist es laut Gericht nicht.

Nur der einzige Umstand, dass er eine eigene Wohnung hat, so behauptet das Gercht, führt dazu, dass es nicht als "eheähnliche Gemeinschaft" zählt. 

Hat jemand Hilfe????


H.G.
ENVILEX

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 00:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zunächst mal solltest du sie auffordern, für den bei dir lebenden Sohn KU zu bezahlen.

Zwar liegt sie mit 1.000,- nur knapp über dem SB, jedoch unterliegt sie auch der gesteigerten Erwerbsobliegenheit für eine Vollzeittätigkeit.

Solange du keinen KU für den Ältesten erhältst, kannst du zumindest den KU-Mindestsatz von deinem Einkommen abziehen, bevor du EU zahlst.

Gibt es denn für den KU den du zahlst einen Titel?

Wenn der KU Betrag von 400,- nicht ganz falsch errechnet ist, müsstest du aber über 4.000,-€ Netto verdienen.

In diesem Fall wirst du, zumindest Betragsmässig, nicht unbedingt um KU herrum kommen.

Hierbei sollte dir aber die Erwerbsobliegenheit deiner Ex entgegenkommen.

Wenn also dein Einkommen durch den KU für beide Kinder etwas runter gerechnet ist, und ihr Einkommen auf ne Vollzeitstelle hochgerechnet, sollte der Betrag überschaubar sein.

Grundsätzlich solltest aber ihren Anspruch grundsätzlich in Frage stellen. "Haben wollen" ist nämlich kein ausreichender Grund für EU.

Weitere Fragen:
Wovon hat sie letzten 4 Jahre gelebt?
Wie lange sind die beiden schon ein Paar?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 01:00
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie klagt auf Unterhalt und will nochmal 1000,-€ von mir.
...
Hat jemand Hilfe?

Wieweit sie damit (also mit der "klassischen" 3/7-Rechnung) kommt hängt davon ab, inwieweit sie fortwirkende "ehebedingte Nachteile" im Sinne des §1578b ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1578b.html ) konstruieren kann.

Also wenn sie diese 1000€  z.B. als Arzthelferin verdient und das immer schon so gemacht hat, weil das ihr erlernter Beruf ist, dann kommt sie damit nicht weit und kann bestensfalls noch die Differenz zu einer 40-Stunden Woche einfordern, und das wären nur etwa 240€, aber auch dafür ist ein 10-jähriges Kind schon an der Grenze.

Wenn sie aber damals ein Medizinstudium geschmissen hätte wegen der ersten Schwangerschaft und Ihr dann das Hausfrauenmodell ganz toll fandet und sie sich jetzt einfach nur mit Jobs über Wasser hält, dann hast Du verloren.


AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 10:01
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Er ist fast täglich bei ihr, putzt, kocht, mäht Rasen, geht einkaufen. Sie fahren gemeinsam in den Urlaub. Er nimmt Erziehungsaufgaben war.
Aber eine eheähnliche Gemeinschaft ist es laut Gericht nicht.
Nur der einzige Umstand, dass er eine eigene Wohnung hat, so behauptet das Gercht, führt dazu, dass es nicht als "eheähnliche Gemeinschaft" zählt. 

Welche Beweise hast du vorgelegt ?
Wie lange geht die Beziehung ?
War das ein Urteil vom AG ?

Was das Gericht gesagt hat ist eindeutig falsch ...

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:41