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Frage zum Unterhalt bei meiner Schwägerin

 
 Uli
(@Uli)

Hallo zusammen,

heute waren wir auf einer Familienfeier meiner Schwägerin (Schwester meiner Frau). Meine Schwägerin war völlig desolat. Ihr Ex-Mann möchte umgehend 70.000,- EURO von ihr. Sie hatte sich schon einen Termin bei der Bank geholt. Ich hoffe, dass ich das Ganze noch canceln kann.

Hintergund: Meine Schwägerin und ihr damaliger Mann haben vor ca. 30 Jahren ein Haus gekauft. Damaliger Anschaffungspreis: 100.000,- DM. Meine Schwägerin brachte damals einen zuteilungsreifen Bausparvertrag über 40.000,- DM mit in die Ehe (angspart also ca. 16.000,- DM). Vor ca. einem Jahr hat meine Schwägerin die Restsumme von 25.000,- EURO alleine bezahlt, so dass das Haus jetzt schuldenfrei ist.

Meine Schwägerin und ihr damaliger Mann wurden vor etwa 23 Jahren geschieden. Zu diesem Zeitpunkt war die gemeinsame Tochter etwa 8 Jahre alt. Die Trennung verlief sehr einvernehmlich. Die beiden haben bis heute ein lockeren Umgang miteinander. Es wurde also ausgemacht, dass der Vater keinen Unterhalt bezahlt, dafür aber den halben Zins und Abtrag für das Haus weiterbezahlt, so dass der Tochter das Umfeld erhalten bleibt. Beide stehen im Grundbuch. Die gemeinsame Tochter hat bis zum 26ten Lebensjahr studiert und war bis dahin unterhaltsberechtigt.

Jetzt hat er bei der Bank nachgfragt, was das Haus heute Wert sei. Die Bank meite, dass bei einem Verkauf zwischen 140.000,- bis 180.000,- EURO zu erzielen sein dürften. Er hat also "großzügig" angeboten, sich am unteren Wert zu orientieren und möchte 70.000,- EURO und zwar möglichst schnell.
Wir hatten uns schon gewundert, warum meine Schwägerin sich so lange nicht meldete; sie war einfach in ein emotionales Loch gefallen. Weil sie Angst vor der Auseinandersetzung hat, möchte sie jetzt eine neue Hypothek über 70.000,- EURO auf das Haus aufnehmen und den Ex ausbezahlen.  

Wie seht ihr das? Es gibt keine Verträge, alles wurde in Treu und Glauben getätigt.

Normalerweise wäre ja alles leicht: Man schaut, wie hoch der halbe Abtrag war, rechnet den KU gegen und wenn eine Differenz zu seinen Gunsten bleibt wird diese eben mit Zins und Zinseszins zurückbezahlt.
Er ist verbeamteter Lehrer (A12), inzwischen 61 Jahre alt, lebt schon lange in zweiter Ehe und hat in dieser zwei weitere, noch minderjährige Kinder.

Schon im vorraus vielen Dank für Eure Meinungen.

LG, Uli


Zitat
Geschrieben : 16.05.2010 00:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Uli,

Wie seht ihr das?

Was willst du hören?
Eine juristische oder eine moralische Meinung?

Juristisch ist es, denke ich, einfach:

Wenn beide im Grundbuch stehen, kann er ne Teilungsversteigerung anleiern und wird seinen Anteil bekommen.

Sie hat die Möglichkeit, den Verkaufserlös, bzw. ihren potenziellen Kaufpreis zu drücken, da sie als Bewohnerin jeden potenziellen, konkurrierenden Kaufinteressenten vergraulen kann.

Was mit den Geldflüssen mal war interessiert juristisch niemand mehr.

Tja, und ob man moralisch noch ein anderes Ergebnis erzielen könnte, ist von außen natürlich schwer zu erraten.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 00:32
 Uli
(@Uli)

Hallo Uli,
Was willst du hören?
Eine juristische oder eine moralische Meinung?

Nur eine juristisch "wasserdichte" Meinung!


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 01:23
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Nur eine juristisch "wasserdichte" Meinung!

Hallo Uli,

was ist schon juristisch wasserdicht? Stellt sich die Frage, inwiefern die "Vereinbarung" juristisch wasserdicht ist.

Wenn es hart auf hart kommt, kann man den Unterhalt nicht gegenrechnen. Dann heisst es nur, sie hat jahrelang keinen Unterhalt geltend gemacht und aus die Maus. Somit kann man noch nicht mal was gegenrechnen. Gleiche Meinung wie Beppo, der Eintrag im Grundbuch ist juristisch wasserdicht.


RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 01:34
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Uli,

ausgehend von meiner Geschichte - schlechte Chancen. Keine Verträge, keine Unterschriften, alles unter der Hand - ergo - keine Beweise.

Das Haus wurde 1982 von meinem Ex, seiner Schwester und seiner Mutter gekauft für 280.000 DM. 1997 habe ich für 122.000 DM die beiden Frauen aus dem Vertrag ausgelöst mit der Auflage des lebenslangen Wohnrechts für die Mutter. Zusätzliche 100.000 DM für den Ausbau der Einliegerwohnung wurden fällig. Eingebracht habe ich nicht nur einen Bausparvertrag, sondern auch noch das Voraberbe in benannter Höhe für die Ablösung.

Bei der Trennung musste ich bei der Bank unterschreiben, dass ich keinerlei Unterhaltsansprüche an den KV erhebe, damit kam ich zumindest aus den Schulden raus.

Was ich in das Haus gesteckt hatte, interessierte niemanden. Das Geld war futsch, es gab keine Verträge... s.o.

Juristisch wasserdicht - is nich - ethisch-moralisch - k. A. wie der Ex deiner Schwägerin gestrickt ist. Allerdings würde ich in dem Fall eher deiner Schwägerin zu einer Teilungsversteigerung raten. Das wurde mir damals geraten. Ich habe es nicht getan, war vielleicht ein Fehler?

Gruß pk


AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2010 01:58
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie seht ihr das?

Du musst ein Schwein sein in dieser Welt.

Er will Geld. Er will es schnell.

Der rechtliche Weg an dieses Geld zu kommen heisst Teilungsversteigerung und ist weder schnell noch billig und, wie Beppo sagt, der Wert eines Hauses hängt ja auch davon ab, unter welchen Umständen es verkauft wird.  Das drückt seine Verhandlungsposition.

Ob da rechtlich was geht mit so einer Art Zugewinnausgleich sei mal dahingestellt, aber der gesunde Menschenverstand bejaht das, und bei einer Teilungsversteigerung gibts ja auch einen Richter mit Verstand, dem man das zumindest vortragen kann. Nicht diese Feinheiten mit KU und Abtrag und so, aber die fetten Schweine sind ja auch das Startkapital von 16.000 DM, aufgezinst mit dem Wertfaktor von 3,2 ergibt ca 25k€, und die Schlussrate von 25k€, zusammen also 50k€. Das versteht jeder.

Bei einem geschätztem Wert von 150k€ also (150-50)/2 = 50k€ anzubieten. Take it or leave it. Mehr wird's streitig nämlich auch nicht. Nur viel später.

Trotzdem aber (heimlich) ein Wertgutachten machen lassen, erstens um sich zu vergewissern, dass der Wertansatz realistisch ist, zweitens um damit über die Hausbank hinaus auch gute Hypothekenangebote von Discountern zu bekommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 14:17
 Uli
(@Uli)

Trotzdem aber (heimlich) ein Wertgutachten machen lassen, erstens um sich zu vergewissern, dass der Wertansatz realistisch ist, zweitens um damit über die Hausbank hinaus auch gute Hypothekenangebote von Discountern zu bekommen.

Das war das, was ich gestern schon mal telefonisch angeregt habe. Die Gespräche sind mühsam und gehen in Richtung "Vermeidung von Problemen". Sie ist also eher geneigt, 70 k€ auf den Tisch zu legen und dafür Ruhe zu haben.

Ich habe insgesamt zu mehr Gelassenheit geraten. Schließlich möchte er Geld und es gibt keine Verpflichtung für sie, jetzt wie aus der Pistole geschossen aus den Puschen zu kommen (zumal es nicht mal mehr Banken gibt, die hier mitreden könnten!). Und ob jemand bereit ist, bei einer Teilungsversteigerung ein halbes bewohntes Reihenhaus zu kaufen ...
Ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie schwer es ist, gegen den Willen des anderen Eigentum zu liqudieren!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 14:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Uli,

es ist mega-schwierig bis unmöglich, ein halbes Reihenhaus zu verkaufen - wer sollte sich sowas antun? Das verbessert die Verhandlungsposition Deiner Schwägerin eigentlich schon ungemein.

Wenn aber schon dieser 70 TEUR-Betrag im Raum steht: Warum bietet sie dem Ex nicht an, ihm ihren Anteil an der Hütte für diesen Betrag - cash auf die Kralle - zu überlassen? Wenn das so ein günstiges Angebot ist, sollte er dazu ja eigentlich nicht "nein" sagen können. Wenn nicht, war es wohl nicht so dolle.

Grüssles
Martin
(der das Spiel "ich übernehme die Hütte zu DEINEM Schätzpreis" auch mit seiner Ex gespielt hat)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.05.2010 15:05