Hallo zusammen.
Meine drei Kinder im Alter von 7, 6 und 3 Jahren leben bei meiner Ex-Frau, der ich einen Unterhalt in Höhe von 150€ zahle.Sie lebt von ALG II.
Ich verfüge über ein Nettoeinkommen von 2400€.
Meine Ex-Frau ist von ihrem neuen Partner schwanger und wir haben darüber nachgedacht, die grosse Tochter bei mir leben zu lassen!
In welcher Höhe muss ich für welche Kinder KU zahlen?
Bekomme ich KU von der Mutter für die dann bei mir lebende Tochter? Kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen ?
Vielen Dank für Eure Mühe
Hallo Hansemann,
Die KU Ansprüche sind komplett unabhängig und können nicht verrechnet werden.
Sie wird dir, theoretisch, KU-pflichtig, nur als ALGII Empfängerin kommt sie kaum über ihren SB von 900,- €.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird ihr als Schwangerer auch kaum zugemutet werden.
Ihr Neuer ist ihr zwar Unterhaltspflichtig und dieses gilt als Einkommen, nur da sie bisher nicht gearbeitet hat, ist ihr Anspruch gegen den (unehelichen?) Vater auf 770,- begrenzt und damit auch zu gering für KU.
Deine KU-Pflicht für die 2 bleibt aber unverändert. Lediglich den KU für die Älteste kannst du einstellen und das KG kassieren.
Thats it.
Btw. was heißt
der ich einen Unterhalt in Höhe von 150€ zahle
?
Ist das pro Kind oder EU oder alles zusammen oder wie sonst?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die 150€ bezahle ich pauschal für sie.Wollte es bis zur Einschulung der Jüngsten Tochter begrenzen, aber da hat der Notar nicht mitgespielt.
Demnach zahle ich für Sie monatlich 150€ und für die Kinder nach DDT.
Komme ich in den genuss des Unterhaltsvorschuss, wenn sie nicht zahlen kann ??
Hi Hansemann,
ja, weil das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, sofern noch keine 6 Jahre Vorschuss geleistet wurde, wovon ich aber nicht ausgehe, wenn du nach DT bezahlt hast.
Sind die 150,- tituliert?
Falls nein, würde ich die einstellen, denn zumindest gegenüber EU sinkt dein Einkommen jetzt um den KU-Betrag, den du dir jetzt selbst zahlen musst. Ggf. auch noch um einen Betreuungsbonus.
Falls doch, müsstest du den Titel jetzt ändern lassen.
Dazu müsste man aber wissen, wie er formuliert ist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, die 150€ sind durch eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Notar tituliert.Was das finanzielle angeht, sind sich meine Ex und ich immer einig geworden.
Sie würde wohl auch auf die Unterhaltszahlung verzichten, befürchtet aber, dass das Amt nicht mitspielt, da sie sich durch Abänderung in finanzielle Not bringen würde (und das Amt mehr zahlen müsste).
...der zu 1. Erschiende verpflichtet sich einen EU in Höhe von monatlich 150€ zu zahlen....
Ich bin da zwar auf dünnem Eis, da ich nicht wirklich Ahnung davon habe aber ich denke die Arge ist sowieso bald draußen, da sie ja dem Arbeitsmarkt (bald) nicht mehr zur Verfügung steht und der daran "schuldige" ist dann Unterhaltspflichtig.
Wenn sie dir den Titel freiwillig gibt, ist der dann erstmal kein Problem mehr. Wenn dann wieder eine Behörde (Arge) einspringen soll, würden die sich aber erstmal an den Neuen wenden.
Falls sie ihn nicht rausrückt, könntest du klagen. Soweit ich weiß gilt Schwangerschaft als unterhaltsverwirkender Tatbestand.
I.Ü. kannst du noch in Steuerklasse 2 wechseln, und noch ein paar Öcken Steuern sparen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
In dem notariellen Vertrag ist ja auch der KU nach DDT festgehalten, sowie das Aufenthlatsbestimmungsrecht.
Also sollte Eurer Meinung nach, der Titel des EU, des KU für die grosse und das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeändert werden, oder lieber nur vor dem JA der KU für die Grosse ?
Das JA kann einen Titel nicht ändern.
Es gibt nur 2 Wege:
A: Einvernehmlich. Sie gibt ihn dir zurück und ihr einigt euch auf was Neues. Das muss kein Titel sein.
oder
B: Gericht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ok, also bleibt nur der Weg zum Notar,da mein Arbeitgeber einen Titel sehen möchte...und Nachweise über die Unterhalszahlungen durch Kontoauszüge.
Vielen Dank für die Antworten!
Was hat dein Arbeitgeber damit zu tun?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich bekomme Zuschläge für Kinder und Ehefrau, solange ich per titel zur zahlung in bestimmter Höhe verpflichtet bin (öffentlicher Dienst)
Hi,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann nur per Gericht übertragen werden. Demzufolge hat jeder von euch das ABR für die Kinder, wenn das nicht gerichtlich geregelt wurde.
Steuerklasse 2 kannst Du übrigens nur bekommen, wenn Du nicht mit einer neuen LG oder einer anderen erwachsenen Person zusammenlebst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vor dem Hintergrund würde ich vielleicht garnichts ändern.
1. Erstens erhöht sich sonst der KU-Betrag um eine Zeile, da du nur noch 3 Unterhaltsberechtigte hast.
2. Ist der EU, im Gegensatz zum KU steuerlich absetzbar.
3. Zahlst du ja immer noch KU an dich selbst, bekämst dafür aber nie einen Titel.
4. Dein letzter Beitrag.
Vielleicht kann sie dich ja mal zum Essen einladen oder ab und zu mal ein Eis ausgeben 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
zu Lausebackesmama : Das haben wir so im Vertrag geregelt.Das Sorgerecht soll gemeinsam ausgeübt werden, wohingegen das ABRecht bei der Mutter liegt.
Das sollte doch also auch durch einen Abänderungsvertrag regelbar sein, oder ?
LSTKL. II, Dürfte in Frage kommen,denn von LG bin ich noch weit entfernt......erstmal mein Singledasein in den Griff bekommen
Beppo: Bis auf den KU für die Grosse,oder ? Denn sie soll und möchte ja nach wie vor zu mir
Was ich damit sagen wollte ist:
Wenn tatsächlich das ABR geregelt worden ist, ist dieser Passus nichtig, es wäre zu prüfen, ob die gesamte Scheidungsfolgevereinbarung nichtig ist, wenn keine salvatorische Klausel enthalten ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Beppo: Bis auf den KU für die Grosse,oder ? Denn sie soll und möchte ja nach wie vor zu mir
Rischtisch!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke für den Tip mit dem Passus.Aber salvatorische Klausel ist enthalten!
Hallo,
Das Sorgerecht soll gemeinsam ausgeübt werden, wohingegen das ABRecht bei der Mutter liegt.
Das sollte doch also auch durch einen Abänderungsvertrag regelbar sein, oder ?LSTKL. II, Dürfte in Frage kommen,denn von LG bin ich noch weit entfernt......erstmal mein Singledasein in den Griff bekommen
Für LSTKL II muss das Kind bei dir gemeldet sein, sprich deine Exfrau muss bei der Ummeldung mit unterschreiben. Wenn das kein Problem darstellt, sollte es funktionieren. Dann hast du auch die Möglichkeit, das Kindergeld zu beantragen.
zur Lohnsteuerklasse siehe hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse#Lohnsteuerklasse_II_.282.29
Gruß
Frank
* Erfolge: *
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