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Kindesunterhalt für 20 jährigen Sohn

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(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Zw. Unterhalt und Auskunftsanspruch muss unterschieden werden. Solange Kind eine allgemeinbildende Schule (also Gymnasium) besucht und dies mittels Schulbescheinigung (z.B. halb- oder ganzjährlich) belegt, hat er im allgemeinen einen UH-Anspruch. Dein Recht, hierrüber Zeugnisse zu verlangen, entspringt allerdings lediglich dem gesetzlichen Ansinnen, die Schulausbildung zügig und stringend zu verfolgen. UH-rechtlich ist dies dem UH-Anliegen nachrangig und vor allem ein eigenständiger Vorgang. Eventuell über eine Stufenklage gäbe es einen Zusammenhang, welche dann allerdings auf den UH-Anspruch selbst abzielen müsste als übergeordnetem Rechtsanspruch.

Von daher hättest Du lediglich als Druckmittel (um an das Zeugnis heranzukommen) den Auskunftsanspruch. Ehrlich gesagt, das würde vermutlich nur Geld kosten und faktisch Null Ergebnis bringen - und verhärtete Fronten.

Wenn eine Schulbescheinigung vorliegt würde ich Dir raten - vergiss den Rest und konzentriere Dich auf diese Schulbescheinigungen. Im Sommer, wenn das Abschlusszeugnis ansteht, sollte neu nachgedacht werden. Nur regelt sich dann eventuell vieles von selbst. Zumindest solltest Du - wenn dann erforderlich - pünktlich zum Juli 2013 Auskunft fordern, was Kind so tut. Notfalls per Auskunftsklage (als Bestandteil einer Stufenklage z.B.).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 02:42
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Moin oldie,
im letzten Abi-Schuljahr endet die Schulausbildung hier in NRW, wenn er die ABI-Zulassung nicht schafft. Bei ihm wäre das jetzt das zweite mal hintereinander. Somit wäre die Schulbescheinigung vom September 2012 hinfällig. Dort wurde eh bescheinigt, dass er voraussichtlich bis Juli 2013 das Gymnasium besucht.

Für mich stellt sich das so,dass, wenn er die ABI-Zulassung jetzt nicht geschafft hat, er raus ist aus der Schulausbildung.

Oder seh ich das falsch?

Gruß
heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 13:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Heru,

Oder seh ich das falsch?

Ja, falls er die Quali bekommt und im April oder Mai mit der Schule fertig ist. Dann gilt er bis Endi Juli noch als Schüler und darf in NRW Schoko-Ticket fahren und und Kindergeld beziehen. Weil das Schuljahr immer erst am 31. Juli endet. Ist so'n Versicherungsding. Ein Schuljahr geht immer (egal wie die Ferien fallen) vom 1.8. bis 31.7.

ABER: Das 1. Halbjahr endet mit der Zeugnisausgabe. Die ABI-Quali gab es in NRW kürzlich mit dem Halbjahrs-Zeugnis. Wenn ein/e Schüler/in die Quali zum 2. Mal nicht bekommt, ist ihr/sein Schulbesuch damit zu Ende.

Da dies wegen der Ehrenrunde nach der ersten verpassten Quali in der Regel nur Volljährige betrifft, endet damit auch der Kindergeldbezug, die Privilegierung als UH-"Kind" und das Schoko-Ticket für Schüler.

Willkommen in der Welt de Erwachsenen!

Mit 20 ist die Sache für deinen Sprößling eh schon grenzwertig, da das "Kindsein" als privilegierter, volljähriger Schüler bis 21 begrenzt ist.

Kommt dein Junior sofort (also ab 1.3.2013 - z.B. als Nachrücker für einen Abbrecher) in eine Ausbildungsverhältnis, bleibst du mit der Mutter UH-pflichtig, soweit er seinen Lebensunterhalt als Azubi im ersten Lebensjahr nicht selbst finanzieren kann. Findet er erst zum Herbst eine Lehrstelle, darf er bis dahin jobben gehen oder von seinen eigenen Ersparnissen eine Auszeit nehmen.

Findet er nichts und hat er auch keine Ersparnisse, bekommt er dennoch kein HartzIV, da bis zum 25. Lebensjahr Eltern für ihre arbeitsscheuen Kinder finanziell gerade stehen. Allerdings sind diese jungen Erwachsenen im Rang deutlich hinter gleichaltrigen Schülern, älteren Studenten, jüngeren (Halb-)Geschwistern und Eltern, die wegen Kinderbetreuung weniger verdienen. Nur ganz knapp vor den Großeltern ...

Das Zeugnis zu sehen ist also für dich eher von akademischem Interesse, solange dein Junior keine 25 ist.
Bevor der Staat einspringt, bittet er die Eltern zur Kasse. Trotzdem kannst du dabei ggf. ein paar Euro sparen.

Das Sparen wäre mir (als Mutter einer Abiturientin) allerdings nicht das erste Anliegen. Mir ist wichtiger, dass unsere Große lebenstüchtig und verantwortlich ins Erwachsenenleben startet. Wenn ich dafür Geld in die Hand nehmen muss weil sie nicht mit 16 eine Ausbildung anfängt, sondern (nachdem sie erst mit fast 7 eingeschult wurde und ihre Gymnasial-Quali am Ende der 10. Klasse an der Realschule bekommen hat) drei Jahre später mit 19 Abitur macht, dann freue ich mich trotzdem darüber, wie zielstrebig die junge Frau trotz Scheidung und anderer Katastrophen ihren Weg geht. 

Deinen jungen Mann "in die Spur" zu bringen und mit ihm nicht nur ein Gespräch "von Mann zu Mann" zu führen sehe ich hier als deine vorrangige Aufgabe. Denn nachweisen muss der Junior nicht nur seinen Bedarf, sondern auch seien Bedürftigkeit - mit oder ohne Privileg. Während des "unvermeidlichen" Austauschs über Geld und Unterhalt kannst du ihm vielleicht auch dein Interesse an seinem Wohlergehen und dein Wohlwollen deutlich machen.

Viel Erfolg dabei wünscht dir

🙂 Biggi 


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 20:09
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo biggi,
danke dir erstmal für dein ausführliches Statement.

Es wäre natürlich schön, wenn ich wenigstens einmal ein kurzes Feedback von meinem Sohn hören würde, aber ich bekomme einfach keine Antworten.

Wie du richtig siehst, wäre mit Nichterteilung der Quali die Schulausbildung zu Ende. Die Mutter bezieht Hartz IV. Ich gehe nicht davon aus, dass ich bei einer Nicht-Abizulassung davon automatisch von ihm in Kenntnis gesetzt werde, deshalb hake ich jetzt so massiv nach bei ihm.

Ok, bei einer Kaufmannslehre (Versicherung oder Bank) wäre genug Azubigehalt vorhanden.
Was zahlt der Staat einem arbeitsscheuen 20 jährigen (mehr als Hartz IV?)? Bisher stehen ihm mtl. incl Kindergeld 625 EUR zu.

Ich biete meinem Sohn schon seit 4 Jahren an, ihn weitergehend finanziell und auch z.B. mit Nachhilfe zu unterstützen. Aber meine Telefonate gehen ins Leere; SMS und E-mails werden nicht beantwortet. Auf schriftliche Anfragen, die ich leider jetzt mit Einschreiben versende, um sicherzugehen, dass die KM sie auch aushändigt, kommen keine Reaktionen, bis auf 1x im Jahr eine kommentarlose Schulbescheinigung.

Er geht sicherlich davon aus dass die Schulbescheinigung ausreicht. Vielleicht ist das auch ok, wenn er die Quali zum ABI geschafft hat, das muss ich aber doch wissen- oder?

Ich möchte nur nicht erst vom Richter zurechtgewiesen werden, dass die Schulbescheinigung doch ausreicht. Nichtsdestotrotz versuche ich diese Woche noch einmal auf schriftlichem Weg ein persönliches Gespräch von Mann zu Mann zu arrangieren, bevor der nächste KU fliesst. Wie gesagt, die KM setzt ihn sicher massiv unter Druck.

Hast Du noch einen weiteren Rat? Was ist, wenn der GV nächste Woche vor der Tür steht?

Danke und Gruß
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 22:34
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Biggi!

Selten, das man so viel falsches liest - möchte ich so nicht stehenlassen!

Oder seh ich das falsch?

Ja, falls er die Quali bekommt und im April oder Mai mit der Schule fertig ist. Dann gilt er bis Endi Juli noch als Schüler und darf in NRW Schoko-Ticket fahren und und Kindergeld beziehen. Weil das Schuljahr immer erst am 31. Juli endet. Ist so'n Versicherungsding. Ein Schuljahr geht immer (egal wie die Ferien fallen) vom 1.8. bis 31.7.

Unterhaltsrechtlich endet das Schuljahr mit der Zeugnisausgabe! NRW letzter Tag der Zeugnisausgabe ist der 6.7.13.

http://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/abitur/abitur-gymnasiale-oberstufe/termine/termine-2013/

2013 endet das "normale" Schuljahr am 19. Juli 2013

Da dies wegen der Ehrenrunde nach der ersten verpassten Quali in der Regel nur Volljährige betrifft, endet damit auch der Kindergeldbezug, die Privilegierung als UH-"Kind" und das Schoko-Ticket für Schüler.

Kindergeldbezug ist sicher auch nicht vom Schulbesuch, als Volljähriger abhängig. Ausbildungssuchend reicht aus, um weiterhin Kindergeld berechtigt zu sein.

Kommt dein Junior sofort (also ab 1.3.2013 - z.B. als Nachrücker für einen Abbrecher) in eine Ausbildungsverhältnis, bleibst du mit der Mutter UH-pflichtig, soweit er seinen Lebensunterhalt als Azubi im ersten Lebensjahr nicht selbst finanzieren kann.

Unterhaltspflicht besteht während der ganzen Ausbildungszei, wenn ein offener Unterhaltsbedarf besteht und nicht nur "im ersten Lebensjahr".

Findet er erst zum Herbst eine Lehrstelle, darf er bis dahin jobben gehen oder von seinen eigenen Ersparnissen eine Auszeit nehmen.

Übergangszeit ca. 4 Monate unterhaltsberechtigt!

Findet er nichts und hat er auch keine Ersparnisse, bekommt er dennoch kein HartzIV, da bis zum 25. Lebensjahr Eltern für ihre arbeitsscheuen Kinder finanziell gerade stehen.

Kein ET muss bis zum 25 Jahr für die Kinder aufkommen, wenn sie nichts machen.

Die Kinder bilden mit dem ET (mit welchen sie zusammenwohnen) eine Bedarfsgemeinschaft und das EK wird eingerechnet. Reicht das EK des ET nicht aus, bekommt der Volljährige selbstverständlich ALGII.

Allerdings sind diese jungen Erwachsenen im Rang deutlich hinter gleichaltrigen Schülern, älteren Studenten, jüngeren (Halb-)Geschwistern und Eltern, die wegen Kinderbetreuung weniger verdienen. Nur ganz knapp vor den Großeltern ...

Sie sind im selben Rang wie der Student! Hier einfach den § 1609 BGB lesen, da oben zuviel durcheinander steht.

Das Zeugnis zu sehen ist also für dich eher von akademischem Interesse, solange dein Junior keine 25 ist.
Bevor der Staat einspringt, bittet er die Eltern zur Kasse. Trotzdem kannst du dabei ggf. ein paar Euro sparen.

Das Zeugnis zu sehen wäre, falls das mit der Zulassung stimmt - keine Ahnung, bin aus Bayern - sogar sehr interessant. Dachte als erstes auch an hartes durchgreifen, aber es steht für eine Übergangszeit noch ein Unterhaltsanspruch zu.

Wenn du diesen ausrechnest sind wir schon im Juni angekommen.  Wann hast du das letzte Mal vom Volljährigen Einkommensauskunft gefordert?

Grüße,
kosmos


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Geschrieben : 24.02.2013 02:43
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Servus Kosmos,
deine Ausführungen bringen alles wieder in ein anderes Licht. Die letzte Auskunft über die Einkommensverhältnisse datieren vom Juni 2011. D.H. ich könnte jetzt noch über die Auskunftspflicht etwas bewirken?

Gruß
heru


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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2013 13:01
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

hi kosmos,
sorry, die letzte Einkommensauskunft war von Juni 2010.
heru


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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2013 14:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die letzte Auskunft über die Einkommensverhältnisse datieren vom Juni 2011. D.H. ich könnte jetzt noch über die Auskunftspflicht etwas bewirken?

Nicht Einkommensauskunft. Ein Schüler unterliegt keiner Erwerbspflicht. Erziehlt er (geringes) EK, so wird dies oftmals überobligatorisch eingeordnet. Gemeint sind die Schulzeugnisse - halbjährlich. Ein vollj. Schüler ist verpflichtet, auf Aufforderung hin darüber Mitteilung zu geben. So kannst Du prüfen, ob er auch wirklich noch der Schulausbildung nachgeht und ob er dies zielstrebig verfolgt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 25.02.2013 11:37
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Heru!

Ich habe dir ein Urteil bezüglich Anforderung Zeugnis und Zurückbehaltungsrecht rausgesucht - mit entsprechenden Hinweisen dahinter.

http://www.jusmeum.de/urteil/olg_celle/3deaf6704395fd3ae0d29bd3f565619f138fcc6695317949e7e831e391386583

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2013 23:55
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kosmos,
danke dir erst einmal, klingt sehr interessant; ich werde das morgen mal in Ruhe analysieren.

Komme gerade von einem verlängerten Wochenende aus Lüneburg zurück. Fand in meiner Post bisher noch keine Nachweise. Bin gespannt, ob morgen was im Hinblick auf Pfändung etc. passiert.

Gruß
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2013 23:02




 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
gestern kam jetzt die Reaktion meines Sohnes, er hätte am 8.3.2013 das Gymnasium aus gesundheitlichen Gründen verlassen und sich bei der Berufsberatung angemeldet. Ausserdem wäre er auf Stellensuche.

Das von mir angeforderte Zeugnis 13.1 und die Abizulassung ist nicht dabei gewesen, wird diese Woche noch von der Schule erstellt!?? soll mir aber in den nächsten Tagen zugehen (Zeugnisausgabe war aber spätestens Anfang Febr.). Der Betreff enthielt nur "Unterhalt", keine Rede vom Zeugnis oder Abizulassung.

Er schrieb, dass der Unterhalt weiter auf das Konto der Mutter gehen soll, weil er keinen Nerv hat mit ihr darüber zu diskutieren. Ich vermute, dass die Mutter ihn massiv unter Druck setzt, dass der Unterhalt fliessen soll.

Klingt alles sehr merkwürdig. Was haltet ihr davon?

Ich habe ihm eben geantwortet, dass er dann jetzt einen Aushilfsjob suchen soll, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und parallel Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz im Herbst schreiben sollte.

Natürlich biete ich weiter alle Hilfen an. Und rege ein persönliches Treffen an, damit wir auch das Finanzielle regeln können. Der Unterhalt bleibt erst mal eingefroren. Er soll jetzt lernen selbstständig zu werden und zu agieren.

Mir liegt jetzt viel daran, mich mit ihm persönlich zu treffen, damit ich mit ihm über seine gesundheitlichen Probleme sprechen kann und mit ihm alles Weitere ausloten kann.

Gruß
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 00:14
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
die jobcom verlangt jetzt den Unterhalt ab 1.3.2013 von mir nach § 33 SGBII. Mein Sohn muss wohl zum Amt gegangen sein. Diese haben offensichtlich auch schon die Leistungen ab 1.3.2013 erbracht haben.

Ich möge doch jetzt den Rückstand an die Jobcom zahlen und ab 1.5.2013 laufend, da der KU-Anspruch nach §33 übergegangen ist.

Ist das denn korrekt? Bekanntlich hat er mir das Gymn.-Abgangszeugnis 13.1 nicht ausgehändigt und angeblich zum 8.3.2013 die Schulausbildung kurz vor dem ABI geschmissen.

Wie kann ich denn jetzt reagieren?

Danke vorab für eure Ratschläge.

Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 16:13
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde dem Jobcenter kurz mitteilen, dass aus familienrechtlicher Sicht im Moment keine Unterhaltspflicht für den Sohn besteht. Sollten Änderungen eintreten, die eine Unterhaltspflicht auslösen, so würdest du nach Darlegungn (und Belegung) dieser Tatsachen grundsätzlich Unterhalt zahlen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 16:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin heru,

Ist das denn korrekt? Bekanntlich hat er mir das Gymn.-Abgangszeugnis 13.1 nicht ausgehändigt und angeblich zum 8.3.2013 die Schulausbildung kurz vor dem ABI geschmissen.

Wie kann ich denn jetzt reagieren?

nicht alles, was von einer Behörde kommt, ist deswegen korrekt, weil es einen Amtsstempel trägt; überdies weisst Du nicht, was Dein Sohn der Behörde erzählt hat (und was nicht).

Insofern empfiehlt sich die Gegenfrage nach einer Rechtsgrundlage für das Unterhaltsbegehren. Dann wird sich herausstellen, worauf sich der (vermeintliche) Unterhaltsanspruch gründen soll.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2013 16:22
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
es steht doch auch noch der nicht befristete Unterhaltstitel im Raum. Damit hätte er ja auch den GV losschicken können.

Kann ich das dem Amt nicht auch noch als Denkanstoss mitgeben?

(Ich habe seit dem Zeugnis vom Januar 2012 und der Schulbescheinigung vom 31.8.2012 nichts mehr an belegen von meinem Sohn gesehen)

Gruß
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.04.2013 17:25
 heru
(@heru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
es gibt was Neues vom Jobcenter.
Aufgrund meiner Eingabe, dass z.Zt. kein familienrechtlicher Anspruch auf KU bestünde, antwortet mir das JC, dass dies nicht zutreffend wäre; ich zitiere:
"Ihr Sohn hat die Schule beendet und befindet sich nun in der Phase der Ausbildungsplatzsuche. Dabei wird gemäß der allgemeinen Rechtsprechung ein Zeitraum von 3 Monaten als zumutbar angesehen. Demnach sind Sie verpflichtet, für die Zeit vom 1.3. bis zum 31.5.2013 zu zahlen. Sollte Ihr Sohn aus Gründen, die er selber nicht zu vertreten hat, bis zu diesem Zeitpunkt keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, verlängert sich die Unterhaltspflicht. Sollte die Ausbildung erst später beginnen oder er keine Ausbildung finden, beginnt Ihre Unterhaltspflicht erst wieder mit dem Tag des Beginns der Ausbildung."

Bekanntlich liegt mir nur die Schulbescheinigung aus 8/2012 vor. Meine Anforderung des Schulzeugnisses/ABI-Zulassung der Stufe 13.1 wurde mir bis heute nicht zur Verfügung gestellt. Ich gehe davon aus, dass er zum wiederholten Mal keine ABI-Zulassung erhalten hat und ihm deswegen am 11.1.2013 das Abgangszeugnis des Gymnasiums ausgehändigt wurde. Seine Aussage, dass er zum 8.3.2013 das Gymnasium verlassen hat, halte ich für vorgeschoben.

Wie soll ich Eurer Meinung nach jetzt weiter vorgehen?

Gilt die Übergangsfrist auch für Schulabbrecher (aus Januar oder evtl. früher), oder nur für Schüler die nach regulär beendeter Schule (z.B. im Juni) auf einem Ausbildungsplatz oder den Studiumbeginn warten?

Falls Ihr noch Rückfragen habt, einfach posten.

Danke vorab
Heru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.05.2013 13:18
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