Kindesunterhalt auf...
 
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Kindesunterhalt auf Sparbuch des Kindes überweisen?

 
(@bilbo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

mir kam vorhin der Gedanke, ob ich den Kindesunterhalt auch auf das Sparbuch des Kindes überweisen kann.

Schließlich ist der Unterhalt ja für das Kind da. Oder gibt es ein Gesetz, nachdem ich das Geld direkt der KM geben muss? Und wenn das geht, dann würde mich auch interessieren, ob ich einen eventuellen Titel auch so formulieren darf?

Jemand eine Idee?

Danke und Gruß,
Ralf


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 00:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das wird nix werden. Was sollte es auch bringen? Deine Kinder sind minderjährig und sowieso nicht verfügungsberechtigt über ihre Sparbücher. Deshalb wird KU zu Händen des gesetzlichen Vertreters auf ein von ihm benanntes Konto gezahlt - aus die Maus. Und wofür er ausgegeben wird, entscheidet ebenfalls der Betreuungselternteil und nicht das Kind.

Was soll es bringen, deswegen ein Fass aufzumachen? Verbindest Du die Hoffnung, dass die Kids zu ihrer Mutter sagen "Nein, Du kriegst mein Geld nicht!"?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 00:45
(@bilbo)
Schon was gesagt Registriert

Nee einfach damit die sehen, dass es von mir kommt.

Kein anderer Grund. Und das die KM dran kommt ist mir klar und das ist auch gut so.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 00:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und ja, es gibt ein Gesetz dagegen.
Der Unterhalt ist in Bargeld an den betreuenden Elternteil zu entrichten.
Zahlungen irgendwo anders hin gelten als nicht entrichtet.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 00:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vergiss es. >§ 1585 BGB< für EU und >§ 1612 BGB< für KU stehen dem entgegen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 00:49
(@bilbo)
Schon was gesagt Registriert

ok vergessen

und danke


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 00:50