1 Kind bei mir, 1 K...
 
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1 Kind bei mir, 1 Kind bei ihr - wie läuft das mit Unterhalt?

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(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

so von mir wurde folgender Unterhalt nach Steuerklasse 1 für/ab 01.01.2010 ausgerechnet, wenn beide Kinder bei der KM leben, allerdings hat sich das ja erstmal „auf Probe“ bis Anfang April 2010 geändert. Wie wird dann der Unterhalt ab 01.01.2010 gerechnet?
Mit welcher Steuerklasse? (hierzu habe ich ein eigenes Thema bei „Steuern und Abgaben“ eröffnet).
Berechnung ab 01.01.2010 nach Steuerklasse 1 und 1 Kind auf der Steuerkarte. Betrachtungszeitraum 01.01.2009 – 31.12.2009.
Die Daten/Fakten:
Bruttoverdienst in 2009: 42.881 Euro
Monatliches Netto:            2.200 Euro
Steuerstattung 2008 67 Euro     es wurden 800 Euro fiktiv angenommen
Zuzüglich Wohnvorteil        370 Euro
Summe Einkommen          2.637 Euro

Abzüglich 1 (sollte doch so von der Gegenseite akzeptiert werden)
Lebensversicherung 1          50 Euro
Lebensversicherung 2          22 Euro
Hausdarlehen                      720 Euro
Fahrtkosten Arbeit              477 Euro   einfache Strecke 50 KM an 220 Tagen

Abzüglich 2 (entweder streicht es die Gegenseite oder ich freu mich einfach….)
Familienunfallvers.              9 Euro
Familienhaftpflichtvers.        6 Euro
Familienkrankenvers.          37 Euro
Bereinigtes Netto            1368 Euro ohne Berücksichtigung von „Abzüglich 2“

Kinder sind 6 und 9 Jahre alt, lt. DDT müsste ich je 240 Euro KU leisten, zumindest war so der Plan von mir zum 01.01.2010.

So wie muss ich denn jetzt rechnen, wenn ich wahrscheinlich in Steuerklasse 2 komme  und die 9jährige bei mir wohnt und die kleine bei KM? KM wohnt mietfrei mit der kleinen bei SWM. KM arbeitet nicht und macht auch sonst keine Anstalten zu arbeiten.

So, ich hoffe ich bekomme ein paar nützliche Hinweise von euch, damit ich ein bisschen Licht ins Dunkle bekomme, sollten noch relevante Angaben fehlen, einfach Fragen.

Gruß der Zahltag


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 10:39
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Also, dass Hausdarlehen wird üblicherweise bei KU nicht so anerkannt. Zinsen sind dem Wohnvorteil gegenzurechnen, die Tilgung wiederum stellt priv. Altersvorsorge dar, negative Zahlen werden mit Null veranschlagt. Die priv. Altersvorsorge  darf jedoch 4% des Brutto nicht überschreiten, zusammen mit den LV's. Bei den Fahrtkosten kommt es darauf an, was die URL des zuständigen OLG's sagen, ob der ÖPNV genutzt werden kann oder auch Fahrtgemeinschaften gebildet werden können - ein weites Gebiet. Aber Du kannst es versuchen. Bei den Familienversicherungen sehe ich es ähnlich wie Du.

Wie wird dann der Unterhalt ab 01.01.2010 gerechnet? Mit welcher Steuerklasse?

Geht es um zurückliegenden KU oder ausschliesslich um zukünftigen? Im zweiten Fall gilt die StKl.2.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 14:07
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey Oldie,

danke für deine Reaktion.

Diese Berechnung basierte darauf, dass beide Kinder bei der KM, seit gestern ist das aber anders die Große ist bei mir und die Kleine bei ihr, somit steig ich da jetzt nicht durch wie man das berechnet. Ich werde UVG für die Große beantragen – 158 Euro im Monat.

Fahrtkosten gebe ich dir recht, da wird noch ein heißer Kampf kommen zumal es sich hier um eine beträchtliche Summe handelt, aber Bus und Bahn ist wirklich sehr schlecht bei meinem Dorf und sollte wirklich ein oder hoffentlich beide bei mir wohnen wäre es mir definitiv nicht zuzumuten, ebenso die FG, da zu abhängig….wir werden sehen.

Aber welchen KU zahle ich für die Kleine? Abzüglich hälftigem Kindergeld oder nicht abzüglich? Kindergeld der Großen soll komplett an mich gehen, Antrag wird erstellt.

Ich befinde mich noch im Trennungsjahr und da wird das dann doch so gerechnet mit dem Hausdarlehen oder?
Ja es geht um den Unterhalt ab 01.01.2010 also Steuerklasse 2, da hab ich doch dann auch ein anderes Netto als hier angeführt oder? wie ist denn dann hier das Prozentuale? Bei Steuerklasse waren es 61,57 %...

Abschweifung „Unterhalt nach dem Trennungsjahr“:
Nachm Trennungsjahr wird der Wohnvorteil doch mit qm*ortsüblicher Miete gerechnet  oder?

Oh, dein Beitrag wirft wieder eine neue Frage auf….
Wie ist das gemeint „Zinsen sind dem Wohnvorteil gegenzurechnen“
Bsp. Wohnvorteil sind bei mir ca. 390 Euro, Zinsen bezahl ich ca. 550 – 600 Euro – wie läuft das dann nachm Trennungsjahr?

Meine LV´s und Tilgung übersteigen somit meinen pausch. Betrag von 4 %, dieser wäre monatlich bei 143 Euro, diese werden dann Einkommensmindernd angesetzt.

Zusammengefasst würde es bei mir bedeuten, dass mein Darlehen 720 Euro beträgt, ich den Wohnvorteil (390 Euro) und die Tilgung (71 Euro) abziehen kann. Somit würde ich 160 Euro pro Monat mehr berappen müssen, bzw. könnte mehr Unterhalt leisten – hab ich das so richtig verstanden?

Gruß der Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 14:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Deinen Netto kannst Du >>hier<< berechnen lassen.

Ich befinde mich noch im Trennungsjahr und da wird das dann doch so gerechnet mit dem Hausdarlehen oder?

Vielleicht bei BU/TU/EU - aber nicht bei KU.

Wie ist das gemeint „Zinsen sind dem Wohnvorteil gegenzurechnen“

Ein Darlehen setzt sich doch aus der Tilgung und der Zinsleistung zusammen. Zinsleistungen sind Kosten, welche dem Gewinn (Wohnvorteil) entgegenstehen. Also: Wohnvorteil - Zinsen = realer Wohnvorteil. Kommt hier was negatives raus (z.B. Wohnvorteil: 390€, Zinslast 420€) so gibt es keinen Wohnvorteil -> Null. Sind es nur 220€ Zinslast dann ist der echte Wohnvorteil 170€. Alles klar? Dies gilt übrigens immer, nicht nur in der Trennungsphase.

Somit würde ich 160 Euro pro Monat mehr berappen müssen, bzw. könnte mehr Unterhalt leisten – hab ich das so richtig verstanden?

Wofür mehr berappen? Übrigens hat KU mit Trennungsjahr und all dem drumherum nichts zu tun, dass trifft lediglich auf BU/TU/EU zu.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 14:58
(@zahltag)
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Hey Oldie,

du verwirrst mich ganz schön…aber ich starte einen neuen Versuch, danke für den Link, ich hoffe ich war nicht unfähig das einzutickern, weil nur 22 Euro mehr im Monat bei Steuerklasse 2 ist ja eigentlich nichts….hmm, ok. Anbei meine Neuberechnung um auf das bereinigte Netto zukommen, mit deinen neuen Informationen…

Bruttoverdienst in 2009: 42.881 Euro
Monatliches Netto:            2.222 Euro   mit Steuerklasse II
Steuerstattung 2008 67 Euro   es wurden 800 Euro fiktiv angenommen
Zuzüglich Wohnvorteil        370 Euro   gestrichen, da es sich mit Zinsen aufhebt
Summe Einkommen          2.289 Euro

Abzüglich 1 (sollte doch so von der Gegenseite akzeptiert werden)
Lebensversicherung 1          50 Euro
Lebensversicherung 2          22 Euro
Tilgung/Altersvorsorge        71 Euro
Hausdarlehen                      720 Euro   gestrichen, da Tilgungszahlungen
Fahrtkosten Arbeit              477 Euro   einfache Strecke 50 KM an 220 Tagen

Abzüglich 2 (entweder streicht es die Gegenseite oder ich freu mich einfach….)
Familienunfallvers.              9 Euro
Familienhaftpflichtvers.        6 Euro
Familienkrankenvers.          37 Euro
Bereinigtes Netto            1669 Euro ohne Berücksichtigung von „Abzüglich 2

So, wenn ich jetzt mein bereinigtes Netto mit Steuerklasse II richtig berechnet habe muss hiervon Unterhalt verteilt werden.

Jetzt meine Eingangsfrage, also die Fragen überhaupt:
Was bezahle ich an KU für die kleine die nicht bei mir wohnt?
Wie wird die große in der Berechnung berücksichtigt, diese wohnt bei mir und ich hab auch UVG und Kindergeld beantrag?
Was muss ich an TU an KM bezahlen?

Gruß der zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.12.2009 16:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn Deine Rechnung so richtig ist ergibt sich für drei prinzipiell UH-berechtigte Personen folgende Konstellation:
- Kleine Tochter: 257€ (derzeit, ab 2010 werden es mehr - ich kenne die offizielle Tabelle noch nicht)
- grosse Tochter: da kein UH gezahlt wird schlage ich folgende Vorgehensweise vor: Bedarf 322€ - UHV 158 = 164€ (=KG)  zusätzl. "Betreuungs-UH". Zumindest Deine Hälfte davon würde ich versuchen durchzusetzen.

Das macht dann ersteinmal ein TU-bereinigtes Netto von:
1669€ - 257€ - 164€ (82€) = 1248€ (1330€)

Da die Belastungen aus dem Darlehen eheprägend sind, würde ich den verbleibenden Zins als eheprägend von den 1248€ (1330€) abziehen, die Tilgung geht nicht da Vermögensbildung. Aber hier kennen sich andere vortrefflich aus. 1000€ müssen Dir auf jeden Fall verbleiben. Ein TU würde sich n.m.M. irgendwo zw. 0€ und 248€ (330€) ansiedeln.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2009 16:54
(@zahltag)
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hi oldie,

sorryumgangs-we hat prio, deswegen erst jetzt meine reaktion.

- grosse Tochter: da kein UH gezahlt wird schlage ich folgende Vorgehensweise vor: Bedarf 322€ - UHV 158 = 164€ (=KG)  zusätzl. "Betreuungs-UH". Zumindest Deine Hälfte davon würde ich versuchen durchzusetzen.

diesem satz kann ich nicht ganz folgen. also die 322 euro (bedarf) hast du aus der DDT, sprich mindestunterhalt.
also ich habe kindergeld für die große beantragt und diesen UHV werde ich beantragen. diese beiden posten ergeben ja genau die 322 euro...hmmm aber was meinst du mit betreuungs-UH? und wie ist das mit der Hälfte gemeint? sorry dat versteh ich mal wieder überhaupt nicht.

Da die Belastungen aus dem Darlehen eheprägend sind, würde ich den verbleibenden Zins als eheprägend von den 1248€ (1330€) abziehen,

:thumbup: aber geht das auch durch oder ist das wieder so schwammig wie eigentlich alles?

weiterhin hab ich gelesen, wenn ich für ganztagsschule, hort und so bezahle, dann kann ich das auch von meinem netto abziehen ist das etwa korrekt, da ich mir da nicht mehr so sicher bin ob ich das wirklich gelesen habe oder nur geträumt hab....

gruß
der zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2009 23:32
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Brauchst Dich nicht entschuldigen, habe Deinen anderen Thread ja auch verfolgt und kann das voll verstehen.

aber was meinst du mit betreuungs-UH? und wie ist das mit der Hälfte gemeint?

Folgendermaßen: Bei getrennt lebenden Eltern wird das KG jeweils hälftig verrechnet, 82€ beim Barunterhalt und 82€ bei der geleisteten Betreuung, amtl. nennt sich letzteres Betreuungsunterhalt. Beide, also Bar- und Betreuungs-UH, sind gleichwertig. Da die KM aber keinen Barunterhalt leistet, darf Dein KG-Anteil nicht für den Mindestunterhalt herangezogen werden, welches allerdings bei oberflächlicher Betrachtung durch die Rechnung 158€ (UHV) + 164€ (KG) = 322€ (Mindest-UH) geschieht. Es ergibt sich also eine Differenz von 82€ (Dein Anteil) zum Mindestunterhalt, welchen Du praktisch zusätzlich leisten musst. Es kann ja nicht sein, dass die gleichen 82€ einmal als Betreuungs- und dann als Bar-UH gezählt werden.

Als Bar-UH stehen dem Kind 322 - 82 = 240€ lt. BGB zu. Zusammen mit dem Dir ausgezahlten KG sind das 240 + 164 = 404€.

Gruss oldie

Edit: Ups, die Hälfte vergessen. :redhead:
Während der Trennungszeit ist es üblich, eheprägende Verbindlichkeiten auch weiterhin anzuerkennen. Es ist also nicht schwammig sondern gängige Rechtssprechung. Allerdings steht es in keinem §.
Mit den Kosten für die Ganztagsschule etc. hast Du recht, sie gelten als regelmäßiger Mehrbedarf, woran sich der andere ET entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu beteiligen hat. Nichtsdestotrotz stellen sie einen Bedarf des Kindes dar. Allerdings müssen die darin enthaltenen Verpflegungskosten heraus gerechnet werden, da diese bereits im KU enthalten sind.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2009 23:52
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

doch doch...nicht nur nehmen, sondern auch geben so ist meine einstellung, deswegen finde ich die entschuldigung angebracht.

so ich denke ich habe es verstanden, allerdings wird mir da angst und bange wenn die bratze (also so nenn ich die km, find ich irgendwie schöner :-)) nur die paar euronen bekommt, ich glaub dat weiss sie noch nicht, weil ihre erste frage nach dem gespräch am donnerstag mit dem vo richtete sich gleich nachm unterhalt...hmm

anfang januar soll das schreiben von ihrer RAin bei mir einschneien bzgl. unterhalt, na dann weiss ich ja wie ich mit meiner RAin antworten kann...

naja der unterhalt für 2009 is ja eh noch nicht geklärt und nu das nächste prob, dat nervt. ich denke wir sehen uns da auch vor gericht. angefangen haben die forderungen mit 1800 gesamt, mittlerweile haben wir sie auf 1000 euro gedrückt. wir haben im september 500 geboten, welche ich auch überweise :-), bis dato keine reaktion.

lange rede....ich denke, wenn mich das schreiben anfang januar trifft kann ich dich erneut kontaktieren und du wirst mir mit deinem wissen beiseite stehen...so hoffe ich doch.

erstmal vielen dank ich weiss erstmal was ungefähr auf mich zukommt und dazu plane ich nochmal einen puffer ein und gehe von 700 euro unterhalt aus alles was drunter ist, mach ich ein fass auf...

gruß der zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2009 00:13
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo oldie, hallo @all,
so es ist mittlerweile ein bisschen Zeit ins Land gezogen und die Zahlen haben sich nicht wesentlich verändert, aber meine privat Lage schon, daher greife ich diesen Beitrag wieder auf und hoffe ihr könnt mir helfen ein bisschen Licht in meine Grauzone zubringen 
Hier hab ich noch mal meine ganzen Zahlen und Daten aktuellisiert und auf den aktuellsten Stand gebracht.

Bruttoverdienst in 2009: 42.881 Euro
mit Steuerklasse II  Monatliches Netto:  2.312 Euro (vorher hatte ich 2222 Euro errechnet)
es wurden 800 Euro fiktiv angenommen  Steuerstattung 2008      67 Euro  (  alt!!!!)
Erstattung waren 30,41 Euro  macht monatlich satte  2,53 Euro – also 3 Euro im Monat
Zuzüglich Wohnvorteil        490 Euro (aktueller Mietspiegel) 
Summe Einkommen          2.805 Euro     

Abzüglich 1 (sollte doch so von der Gegenseite akzeptiert werden)
Lebensversicherung 1          50 Euro
Lebensversicherung 2          22 Euro
Tilgung/Altersvorsorge        71 Euro
Zinsen Hausdarlehen          490 Euro
Ehebedingte Schulden        129 Euro (Zinsen aus Darlehen über Wohnvorteil) 
Fahrtkosten Arbeit            477 Euro  einfache Strecke 50 KM an 220 Tagen

Abzüglich 2 (entweder streicht es die Gegenseite oder ich freu mich einfach….)
Familienunfallvers.              9 Euro
Familienhaftpflichtvers.        6 Euro
Familienkrankenvers.          37 Euro
Bereinigtes Netto          1566 Euro ohne Berücksichtigung von „Abzüglich 2

So, mein berechnetes bereinigtes Netto ist 1566 Euro, beide Kinder leben bei mir das Trennungsjahr ist fast vorüber, weshalb ich auch schon mit dem aktuellen Mietspiegel gerechnet habe. UHV für beide Kinder habe ich beantragt. KM geht meines Wissens nicht arbeiten (keine abgeschlossene Ausbildung), anscheinend hat sie aber auch noch kein Hartz IV oder dgl. beantragt, weil bis dato alles ruhig ist. Ich hingegen bin aktiv geworden und versuche übers Jugendamt einen Titel gegen sie zu erwirken, nein ich möchte kein Unterhalt von KM, ich möchte nur, dass sie ihren eigenen Lebensunterhalt verdient und nicht mir und dem Steuerzahler auf der Tasche liegt von daher meine Fragen:

1. Wie viel Unterhalt muss ich an KM bezahlen?
2. Muss ich noch weiter Schritte einleiten bzgl. KU, bzw. was für Möglichkeiten habe ich das JA diese Frau zum Arbeiten zu bringen?
3. KM wohnt bei neuem Freund, aber ob das so richtig offiziell ist weiss ich nicht, hab das nur auf dem Durchschlag vom JA-Schreiben gesehen – hat dies ggf. Auswirkungen für mich und Unterhalt, also zum positiven für mich 
4. Kann ihr ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, da sie ja rein theoretisch arbeiten gehen kann und zumindest für sich selbst sorgen kann. Bei KV´s wird sowas ja gerne gemacht bzw. die müssen ihre Bemühungen nach Arbeit (Bewerbungen und dgl.) ja vorlegen.
5. Ggf. 3 Jahre Aufstockungsunterhalt bezahlen und dann is jut?

So das erstmal von mir…

Gruß der Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2010 12:05




(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

keiner ne idee, anregung oder tipp oder is die frage/die fragen zu doof?!!?!

gruss
zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.03.2010 18:06
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi zahltag,

im Moment leider nicht.

Sollte sie nicht leistungsfähig sein darfst du den Mindestsatz der DT als Barunterhalt für die beiden Kinder bei dir abziehen vor der Berechnung von EU.
Normalerweise. Nur sobald du UVS bekommst müßte das wieder anders sein.

Evtl.könnten auch die Betreuungskosten auf deiner Seite einkommensmindernd berücksichtigt werden.

Ehrlic gesagt. In deinem Fall hab ich erstmal so gut wie keine Ahnung.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.03.2010 18:55
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo tina,

danke für deinen beitrag.

ja irgendwie ist das ganze verworren. sollte es wirklich so sein, dass sie keine unterhalt für die kinder bezahlt aber gleichzeitig von mir unterhalt bekommt? ich mein sie könnte rein theoretisch zwei 400 euro jobs machen, hat ja eigentlich nichts zu tun den ganzen tag oder halt einfach arbeiten, arbeitsfähig ist sie ja, zumindest hab ich darüber ärztliche bestätigungen - schriftlich!
deswegen versuch ich sie ja auch auf diesem wege

http://vatersein.de/Forum-topic-18608.html

zum arbeiten bringen...

kann ich ggf. von meinem bereinigten netto den "naturalunterhalt" oder wie sich der nennt abziehen, also sprich die kinder wohnen ja bei mir essen usw., sollte man doch eigentlich was abziehen können, weiterhin wohnt sie wohl bei ihrem freund, das sollte sich doch auch auswirken auf einen evtl. anspruch auf unterhalt

na, hoffentlich weiss hier noch jemand einen rat...

gruss zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 01:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zahltag,

sollte es wirklich so sein, dass sie keine unterhalt für die kinder bezahlt aber gleichzeitig von mir unterhalt bekommt?

Das ist zwar eine hundsmiserable Situation, aber schließlich kann man Kind A nicht dafür bestrafen, dass Mama für Kind B keinen Unterhalt zahlen mag.

Wie Tina dir geschrieben hat, die ausbleibende Unterhaltszahlung kannst du bei deiner eigenen Unterhaltsberechnung berücksichtigen, aber das ist natürlich nur ein verhältnismäßig schwacher Trost.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 02:18
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Malachit,

der titel des beitrages hat sich mit den wochen überholt, die situation ist, dass beide kinder bei mir sind und km alleine ist bzw. mit ihrem freund in einer wohnung wohnt. kind a und b gibts nicht mehr 🙂 es sind die kinder a a...

gruss zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2010 02:28
 elwu
(@elwu)

1. Wie viel Unterhalt muss ich an KM bezahlen?
2. Muss ich noch weiter Schritte einleiten bzgl. KU, bzw. was für Möglichkeiten habe ich das JA diese Frau zum Arbeiten zu bringen?
3. KM wohnt bei neuem Freund, aber ob das so richtig offiziell ist weiss ich nicht, hab das nur auf dem Durchschlag vom JA-Schreiben gesehen – hat dies ggf. Auswirkungen für mich und Unterhalt, also zum positiven für mich 
4. Kann ihr ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden, da sie ja rein theoretisch arbeiten gehen kann und zumindest für sich selbst sorgen kann. Bei KV´s wird sowas ja gerne gemacht bzw. die müssen ihre Bemühungen nach Arbeit (Bewerbungen und dgl.) ja vorlegen.
5. Ggf. 3 Jahre Aufstockungsunterhalt bezahlen und dann is jut?

Hallo,

beide Kids leben bei dir? Dann

1) IMO keinen Cent
2) um dazu was zu sagen fehlt mir die Info über die Situation der Frau - was hat sie gelernt, wie alt, wann zuletzt gearbeitet, als was...
3) ggf. ja, genaueres kann man ohne genauere Kenntnis der Situation blabla...
4) ggf. ja, genaueres kann man blabla...
5) wer fordert denn in der Sache überhaupt Unterhalt und von wem? Genaueres kann blabla...

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2010 02:54
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo elwu,
danke für deinen Beitrag, also….
Jau beide Kinder leben/wohnen bei mir.
1. das wäre mir natürlich wäre mir das auch am liebsten aber ich glaube nicht daran, spätestens wenn sie zur Arge oder so geht kommen die doch dann auf mich zurück oder nicht
2. gelernt hat sie nichts, hat mehrer Ausbildungen begonnen aber immer wieder abgebrochen, dann ein paar 400 Euro Jobs – wieder hingeschmissen, danach fast zwei Jahre selbstständig, aber auch aufgegeben zum 01.01.09 musiklehrerin. Wird 30 jahre und ist arbeitsfähig, zwei schriftliche Bestätigungen von Ärzten vorhanden
3.  ?
4.  ?
5. bis dato sind noch keine Forderungen bei mir eingegangen, will mich hier nur vorab informieren und auf ein bereits angekündigtes Schreiben von ihrem RA vorbereitet sein und wissen was auf mich zukommt/zukommen kann.

Beschäftige ich mich hier vielleicht auch gerade mit der falschen Baustelle und sollte mich erstmal auf meine Kinder bei mir konzentrieren, dann KU von KM einfordern und dann das Haus abkaufen?  Sprich, dieses ungelegte Ei erst anfassen, wenn es wirklich „gelegt“ wurde?

Gruß Zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 10:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZT,

Beschäftige ich mich hier vielleicht auch gerade mit der falschen Baustelle und sollte mich erstmal auf meine Kinder bei mir konzentrieren, dann KU von KM einfordern und dann das Haus abkaufen?  Sprich, dieses ungelegte Ei erst anfassen, wenn es wirklich „gelegt“ wurde?

ich denke, das wäre keine schlechte Idee. Im Moment hüpfst Du wie ein aufgeregter Flummy von Baustelle zu Baustelle und befasst Dich mit lauter "was wäre wenn's". Es wäre sinnvoller, Probleme dann zu lösen, wenn sie tatsächlich auftauchen; alles andere macht einen nur verrückt und kostet Lebensqualität.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 13:00
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo zusammen,

martin schönen dank fürs sortieren....machst du reichlich oft in letzter zeit wie mir auffällt...hmmmm.

ich weiss nicht wie ich anfangen soll, also ich hab mein geschreibsel und deine bestätigung beherzigt und hab einfach wieder gelebt und gedacht...warts ab wat kommt dat kommt und ändern kannste es eh nicht bis grad eben........

also wollte mich nur ein bisschen schlau machen wo die kinder ne woche in den ferien sind, also bei km und neuem freund --> ein hoch auf google, hmm nichts gefunden, also nochmal kurz weiter gegoogelt und dann kam der knaller....

KM IS IN DER 8. WOCHE SCHWANGER.....

jetzt leidet meine lebensqualität wieder....was is nu wieder mit unterhalt....meine fresse is das nervig, keine ahnung wie viel konstellationen ich nu schon vor augen und im kopp hatte....hab ich km jetzt für drei jahre los weil der neue da ist?

sorry, aber das interessiert mich jetzt echt, aber worauf ich viel mehr gespannt bin wie reagieren unsere anderen kinder auf die schwangerschaft von km....oh gott da kehrt auch nie ruhe ein, wenn die dann weiterhin soweit weg wohnt, dann sehen die kinder km wohl auch nicht mehr...oh gott ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll.....

ein kopfschüttelnder zahltag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2010 00:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Zahltag,

KM IS IN DER 8. WOCHE SCHWANGER.....

Na dann gratuliere ihr mal recht artig ... und ich schätze, deine Unterhaltsverpflichtung für Madame wirst du damit loswerden. Kann es einen schöneren Beweis dafür geben, dass sie mit ihrem Freund eine eheähnliche Gemeinschaft führt?

...oh gott da kehrt auch nie ruhe ein, wenn die dann weiterhin soweit weg wohnt, dann sehen die kinder km wohl auch nicht mehr...oh gott ich weiss nicht ob ich lachen oder weinen soll.....

Du glaubst doch nicht im Ernst, dass mit dieser Madame die Ruhe eingekehrt wäre, wenn sie nicht schwanger geworden wäre? Daher: Ein bisschen mehr Gelassenheit, bitte. Im Moment hat eher sie ein Problem als du ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2010 01:18




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