hallo, brauche hilfe.
bin selbsständig! im januar 2010 wurde ein vergleich geschlossen, dass ich unterhalt in höhe von 272,eu (mindestunterhalt) für meinen sohn zahle. in dem vergleich steht nichts von orientierung düsseldorfer tabelle oder altersstufe. im grunde genommen bin ich gar nicht leistungsfähig wenn man meine billanzen der letzten 3 jahre sieht. obliege aber einer gesteigerten erwerbstätigkeit. mein sohn wird jetzt im dezember 12. altersstufe ändert sich. was soll ich tun. habe von der gegenseite noch nichts gehört. die 272 euro sind mindestunterhalt das weiss ich. geschäfte laufen bescheiden. habe mein sohn auch sehr oft bei mir. ca 120-130 tage im jahr. kann mir jemand helfen. habe lebensversicherung schon gekündigt und meine private krankenkasse die selbstbeteiligung erhöht. wird alles sehr knapp.
Hallo Braser,
zunächst ist ein Vergleich nicht einfach so abzuändern. Bitte stell mal den Text hier anonymisiert ein, damit man gucken kann, inwieweit er (und von welcher Partei!) angreifbar ist.
Grundsätzlich wird es schwer sein, vom Mindest-KU wegzukommen. Deine schlecht laufende Selbstständigkeit wird als Argument nicht ausreichen. Man wird Dir nahelegen, Dir einen bezahlten Job zu suchen oder einen Nebenjob anzunehmen.
Wenn der Vergleich statisch ist, sich also nicht am Alter oder den Stufen der Düsseldorfer Tabelle anlehnt, wird auch das Alter Deines Sohnes kein Grund sein, eine Anpassung zu verlangen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
hallo lbm,
hier der vergleich.
Nunmehr schliessen die Parteien auf vorschlag des gerichts folgenden vergleich.
1.der antragsgegner zahlt für den antragssteller z.hd seiner mutter ab 01.01.2010 einen monatlichen kindesunterhalt von 272,00 eur, jeweils bis zum dritten eines monats, die rückstände sofort.
2, die parteien sind sich darüber einig, dass wegen leistungsunfähigkeit des antragsgegners unterhalt für die zeit vor 01.01.2010 nicht geschuldet wird
gruß martin.
Moin.
Eine Senkung des Titels durch dich wird zumindest schwierig.
Zumindest verhindert der Titel zunächst mal die automatische Erhöhung auf 334,-€
Erst wenn die Mutter dich zur Einkommensauskunft auffordert und mehr Geld verlangt hast du eine Chance, das nochmal aufzurollen.
Ob es dann nach unten oder nach oben geht, steht in den Sternen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
hallo beppo, denke mal das meine exfrau schon bei ihrem anwalt war. meine frage ist, soll ich von miraus am 01.12. die 334.- überweisen. oder abwarten. muss nicht eine urteilsabänderung dann erfolgen. dann kommen wieder anwaltskosten und und auf mich zu.
Nein.
Erst wenn du dazu aufgefordert wirst, kommt das in Betracht.
Und dann kannst immer noch überlegen, ob du zahlen willst und kannst oder ob du ins Gefecht ziehst.
So ganz passt aber deine Bereitschaft, nun doch 334,- zahlen zu wollen, nicht zu deiner Aussage, keine 272,- zahlen zu können.
Watt denn nu?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
es ist sehr knapp, im grunde genommen lohnt es sich auch nicht. hatten damals einen hohen kredit aufgenommen der noch 4 jahre laüft. das mit der geschäftsaufgabe ist nicht so einfach meiner meinung. habe auch eine verantwortung gegenüber mein partner (GBR). exfrau hat auch gebürgt. meine entnahmen sind im moment höher als die von meinem partner.
es ist sehr knapp, im grunde genommen lohnt es sich auch nicht. hatten damals einen hohen kredit aufgenommen der noch 4 jahre laüft. das mit der geschäftsaufgabe ist nicht so einfach meiner meinung. habe auch eine verantwortung gegenüber mein partner (GBR).
Nein. Hast du nicht.
Zumindest nicht aus Sicht des Familienrichters.
Nach dessen Meinung hast du in erster Linie die Verantwortung, deinem Kind den Mindestunterhalt zu bezahlen.
Dein Partner interessiert dabei nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
auch ich denke, dass NUR die schlechte Selbständigkeit NICHT ausreichen wird.
@ Braser30
Zum einen besteht der Vergleich, mit dem DU dir bereits selbst jegliches Rechtsmittel genommen hast. Egal, ob
dies auf Vorschlag des Gerichtes geschah, oder nicht.
Wenn keine wesentliche Änderung eintritt, wirst du den geschlossenen Vergleich nicht kippen können.
Gruß
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
ich werde jetzt abwarten was die gegenseite anstellt. ich will ja für meinen sohn zahlen! und ich kenne die problematik bei selbsständigkeit. bloss der wechsel in die nächste altersstufe ist in meiner position nicht so einfach zu verkraften. es sind wieder 62, 00 euro mehr. wenn sie vor gericht geht urteilsabänderung o. was weiss ich, kann ich mir vorstellen was dabei rauskommt. " suchen sie sich einen nebenjob, oder geben sie die selbsständigkeit auf" wo kommen die jobs denn her? bin seit 6 jahren aus meinen gelernten beruf draussen! doch damit ist dem jungen nicht geholfen. sollte ich das handtuch schmeissen, was dann? der kredit für das geschäft läuft noch 4 jahre! dann hartz 4 exfrau hat auch mit 15000 euro gebürgt. der junge verbringt so viel zeit bei mir, nicht nur regelmässig alle 14 tage. kostet auch geld, tue ich aber gerne. wie schon erwähnt, habe ich wie der vergleich geschlossen wurde massnahmnen ergriffen, um wenigstens die 272 bezahlen zu können. kündigung der LV abänderung krankenversicherung in einem schlechteren tarif u.s.w
mehr geht nicht.
