Hallo zusammen,
ich hatte vor einigen Wochen schon mal den Sachverhalt gepostet, ich habe allerdings noch eine Frage dazu. Hier noch mal ein kurzer Abriss über die Situation:
Tochter ist 5 Jahre alt, geschieden seit Oktober 2008. ich habe seit Januar 2010 ein Agreement mit Madam, dass sie 16 h/woch arbeitet und ich ihr einen Unterhalt zahle, den wir gemeinsam errechnet haben, Grundlage waren meine Einkünfte aus 2009 und ihre zu erwartenden Einkünfte bei 16 H/Woche. 2009 hatte sie noch 12 h gearbeitet und wir haben das eben hochgerechnet. Diese Vereinbarung gilt bis Ende 2011. Vereinbart wurde ebenfalls, dass sie ab 2012 die Wochenarbeitszeit auf 20 h ausweiten wird.
Nun zu meiner Frage, an sich will ich ab 2012 keinen BU mehr bezahlen. Wäre aber schon zufrieden, wenn ich von den 375 € bis Ende 2012 runter kommen könnte. Das PRoblem ist, dass ich näcshtes Jahr sehr gut verdienen werde und dadurch bei gleicher Rechnungsweise es zu keiner Verringerung kommen wird. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass sie EU einklagen wird. Ob sie den weiterhin bekommt ist ungewiss, da sie an sich gut verdient (bei 20 h ca. 1700 netto. Dann bekommt sie von mir noch ca. 300 € KU und natürlich KG.
Nun bin ich ein Typ der immer vom worst case ausgeht und sollte ein Richter wirklich sagen, jawohl der Dame steht BU zu, wird er wohl das jeweilige EK aus den letzten 12 Monaten heranziehen und nicht berücksichtigen, dass sie ja ab 2012 mehr verdient.
Damit würde ich mir ins eigene Fleisch schneiden, ihr EK wird bei 16 h berücksichtigt, mein EK ist aber deutlich gestiegen, damit würde ich sicher mehr zu bezahlen haben als das was ich jetzt bezahle. Was meint ihr?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße
Haydar
Moin,
ich würde die Vereinbarung strikt einhalten und ihr schon im Januar 2011 ankündigen, dass du, im Rahmen eurer Vereinbarung den Unterhalt einzustellen gedenkst.
Sie möge sich daher rechtzeitig darauf einstellen, ihren Bedarf ab dann selbst zu decken.
Sie kann dich dann trotzdem verklagen und der Ausgang ist ungewiss, sie kann aber keinen Vertrauensschutz und keine Übergangsphase mehr reklamieren.
Eine Klage verhindern kannst du nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für die Antwort, meine Frage ist nun soll ich versuchen mich mit ihr zu einigen und eine Vereinbarung treffen wo wieder das hochgerechnete Gehalt zugrunde gelegt wird oder soll ich darauf ankommen lassen und im worst case riskieren, dass bei ihr das Gehalt mit 16 h berücksichtigt wird und bei mir das gestiegene Gehalt wobei sicher raus kommt dass ich mehr zahlen muss als heute.
Wie sind denn die Chancen, dass ich aus dem BU rauskomme, unsere Tochter wird im November 2011 6 Jahre alt sein. Sie hat keinen erhöhten Betreuungsaufwand, sie ist gesund ein völlig normales aufgewecktes Kind. Wie sind denn die Erfahrunge, wie lange ist BU zu zahlen?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Haydar
EU ist schwerer vorhersagbar als das Wetter am 1. April 2018.
Hier hat Frau Zypries (SPD) jede Rechtssicherheit zugunsten richterlicher Willkür und Anwaltlicher Einkommensmehrung abgeschaft.
Aber aus meiner Sicht, solltest du an der Vereinbarung nicht rum pulen, sondern sie strickt einhalten.
Sie ist auch für einen Richter plausibel und nachvollziehbar und mit dem dann erzielbaren Einkommen deiner Ex kann sie auch gut leben.
Obs klappt weiß der Himmel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
das Problem ist, dass die Vereinbarung Ende 2011 ausläuft, und ich eigentlich gerne weniger zahlen will, nur denke ich, dass aufgrund der Einkommenssteigerung der EU zumindest gleich bleiben wird.
Und wenn ich schon vor Gericht gehe, habe ich natürlich eine Maximalforderung.....
Pacta sunt servanda!
Mache die Chance, die dir die Vereinbarung gibt, nicht kaputt.
Und auch deine Glaubwürdigkeit nicht.
Gerade wenn du jetzt mehr verdienst, sollte es doch wohl möglich sein, den vereinbarten Betrag zu bezahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist mir alles klar, die Vereinbarung läuft bis Ende 2011!
Ich will doch nur eins wissen: Wenn ab dem 2012 Unterhalt neu berechnet wird, wird da das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt oder das mit der höheren Wochenarbeitszeit 2012 zu erzielende Einkommen?
Es wird das Gehalt der letzten 12 Monate zur Berechnung herangezogen. Es sei denn du bist selbständig.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Ich will doch nur eins wissen: Wenn ab dem 2012 Unterhalt neu berechnet wird, wird da das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt oder das mit der höheren Wochenarbeitszeit 2012 zu erzielende Einkommen?
Diese Frage stellt sich aber nicht vordergründig. Erst wenn festgestellt wird, dass die KM nicht mehr als bisher arbeiten kann wird so verfahren. Darum gilt es zuerst zu klären, welcher Erwerbsobliegenheit die KM nachkommen kann/muss. Hier spielen dann Umstände wie Kinderbetreuungsmöglichkeiten (Ganztags-KiGa oder -Schule), weitere Betreuungsmögichkeiten für das Kind, Arbeitszeiten der KM und deren Ausweitung, Arbeitsweg, ehebedingte Situation, eine Rolle.
Tochter ist 5 Jahre alt, geschieden seit Oktober 2008. ich habe seit Januar 2010 ein Agreement mit Madam, dass sie 16 h/woch arbeitet und ich ihr einen Unterhalt zahle, den wir gemeinsam errechnet haben, Grundlage waren meine Einkünfte aus 2009 und ihre zu erwartenden Einkünfte bei 16 H/Woche. 2009 hatte sie noch 12 h gearbeitet und wir haben das eben hochgerechnet. Diese Vereinbarung gilt bis Ende 2011. Vereinbart wurde ebenfalls, dass sie ab 2012 die Wochenarbeitszeit auf 20 h ausweiten wird.
Was steht sonst noch in der Vereinbarung drinne, was für die Zeit nach 2011 zutreffen könnte? Im Moment sehe ich nur eine kontinuierliche Erhöhung der wöchentl. Arbeitszeit. Von einer Eigenständigkeit ab 2012 kann hier kaum die Rede sein, wenn ausschliesslich die Arbeitszeit betrachtet wird. Anders könnte es bei der Einkommensverteilung zw. euch und vor allem einer dann aktuellen Bedürftigkeit der KM aussehen. 1700€ sind weit über dem angemessenen Selbstbehalt.
Die grösste Fragestellung geht also in die Richtung, ob ehebedingte oder kindbezogene Nachteile entstanden sind, ob Anspruch auf BU/EU überhaupt besteht. Dies ergibt sich aus den §§1570-1574 BGB. Es ist auf die ehelichen Verhältnisse abzustellen, eine EK-Erhöhung deinerseits dürfte i.d.R. keine Auswirkung haben, solange diese Erhöhung nicht in der Ehe angelegt war.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie, vielen Dank für Deine Antwort.
ich glaube ich hätte mich klarer ausdrücken könne, so dass es zu Mißverständnisses kam. Zunächst ist mir klar, dass bei mir das Einkommen der letzten 12 Monate (Kalenderjahr 2011) als Berechnungsgrundlage herangezogen wird.
Meine Frage war, ob bei ihr auch bei einer Ausweitung der Wochenarbeitszeit ab Januar 2012 das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2011 herangezogen wird oder das Einkommen das sie ab 2011 bei der Ausweitung der Arbeitszeit erzielen wird.
Hier noch einige Hintergrundinformationen:
Die Tochter geht jeden Tag von 8-14 Uhr in den Kindergarten, die Mutter ist bei Siemens und hat regulär einen 35-h-Vertrag der sehr gut dotiert ist. Während der Ehe war die Mutter bis zur Geburt unserer Tochter berufstätig und ist seit dem 17 Lebensmonat unserer Tochter wieder berufstätig. Zunächst 12 h die Woche und seit Januar 2010 16 h die Woche.
Der Arbeitsweg nimmt aktuell ca. 25-30 Min in Anspruch, einer Ausweitung der Arbeitszeit bis 35 h steht aus Arbeitgebersicht nichts im Weg, der Laden brummt aktuell wie schon lange nicht mehr.
In der Vereinbarung steht nichts weiter drin, eben dass sie bis Ende 2011 16 h arbeitet und ich 375 € im Monat BU zahle und natürlich auch KU, aber das spielt hier keine Rolle, das passe ich jedes Jahr nach der aktuellen DDT an.
Es steht ferner drin, dass sie die Wochenarbeitszeit ab 2012 auf 20 h ausweiten wird und der aktuelle BU dann anhand der neuen Zahlen errechnet wird gemäß der dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Was meinst Du mit Eigenständigkeit?
Ich hatte das eigentlich so verstanden, dass das Recht auf Unterhalt in der Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils begründet liegt und die Höhe durch die jeweiligen Einkommen bestimmt wird. Anders gefragt kann es sein (ich nehme mal überspitzte Zahlen) dass die Mutter 5000 € im Monat verdient und der Vater 10.000 € und er immer noch BU zahlen muss?
Zu den ehebedingten Nachteilen kann ich sagen, dass sie eben die kurze Zeit ausgesetzt hat, und auch nicht länger zu Hause geblieben wäre, wenn wir zusammen geblieben wären. Sie hat gut verdient und hätte die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt mit 25-30 h Woche selber zu decken.
Zu meiner EK-Erhöhung ist zu sagen, dass ich nach unserer Trennung das Geschäftsgebiet gewechselt habe und dadurch eine Einkommenssteigerung erzielen konnte, zu der dann in 2011 auch noch eine erhöhte Leistungszulage kommt. Während unserer Ehezeit habe ich studiert und auch aufgrund der Tatsache, dass sie gut verdient hat und wir dadurch nicht flexibel waren, Schwierigkeiten einen Job zu finden, ich habe dann im August 2005 auch bei Siemens angefangen und konnte bisher mein Einkommen um 50% erhöhen. Das weckt natürlich Begehrlichkeiten!
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße
Haydar
Hallo,
bist du dir sicher, dass sie die 20 Std. Woche bekommt? Tatsächlich ist es nämlich so, dass man seinen Arbeitsvertrag ändert und kein Anrecht hat diesen auszuweiten. Es liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers (z.B. bei mir brummt auch der Laden, aber ich bekomme nur die Überstunden gutgeschrieben. Die Arbeitszeit wird vorläufig nicht ausgeweitet).
Falls eine Betreuung lediglich von 8-14 Uhr gesichert ist, kann sie maximal 5 Stunden täglich arbeiten, falls der Arbeitgeber den Vertrag freiwillig ändert. Tut er dies nicht, sitzt deine Ex-Frau in der Teilzeitfalle. Für die Berechnung des Ehegattenunterhalts würde sie so gestellt, wie vor der Ehe ohne gemeinsame Kinder. Dies wird eventuell als ehebedingter Nachteil anerkannt (EU ohne Befristung). Es wird sehr wahrscheinlich von ihr auch nicht verlangt werden sich auf eine andere Stelle zu bewerben, da ihr Gehalt dadurch nicht steigt bzw. ein gewisser Kündigungsschutz wg. langjähriger Betriebszugehörigkeit erreicht wurde. Zusätzlich zum ehebedingten Nachteil können auch betreuungsabhängige Gründe kommen, sobald eure Tochter in die Schule kommt und keine Nachmittagsbetreuung angeboten wird. Gerade im ersten Schuljahr sind gerade mal 16 - 18 Schulstunden (45 Minuten). So kannst du dir selbst ausrechnen, wieviel Zeit deine Exfrau arbeiten KANN.
Rechnerisch sähe es so aus, dass du ihr mit der Differenz zu deinem Einkommen diesen Nachteil nach den bekannten Berechnungsmethoden ausgleichen müsstest.
Es geht nicht darum, ob die Mutter bedürftig ist oder nicht. Natürlich kann sie von dem Geld leben. Ohne Ehe und eure gemeinsame Entscheidung für ein Kind würde sie jedoch ein höheres Einkommen haben und genau dieser Sachverhalt würde bei einer Unterhaltsklage ausschlaggebend sein. Sei also dankbar, falls deine Exfrau auf Unterhaltszahlungen verzichtet - sie muss es nämlich nicht!
LG
Sternchen67
P.S. Sei doch froh, dass deine Exfrau arbeitet und ihren Beruf nie aufgegeben hat. Sie scheint engagiert zu sein und will anscheinend so schnell wie möglich von den Unterhaltszahlungen fort. Ich kenne da ganz andere Fälle....
Vielen Dank für die Antwort!
Ja, ich bin mir sicher dass sie die 20 Stunden bekommt und auch die 25 oder 30 Stunden, natürlich so sicher man sich ein Jahr vorher sicher sein kann. Da wo ich wohne sind die Zentren von allen Siemensbereichen, sie kann sich ohne Verlust von Kündigungsschutz auf eine Vielzahl von Stellen bewerben, da mache ich mir keine Sorgen. Sie muss es nur wollen!
Mit der Schule magst Du Recht haben, das habe ich mir auch schon überlegt, allerdings wäre es für unsere Tochter das Beste, wenn sie eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung hätte, da wir einen Migrationshintergrund.
Vor der Ehe hat meine Ex-Frau eine Weiterbildung gemacht , wir haben ungefähr zur gleichen Zeit, wie sie ihren Job gefunden hat geheiratet, sie hatte zu Beginn unserer Ehe auch kein hohes Einkommen, ich denke sogar sie hat ungefähr das verdient, was sie jetzt bei 16h/Woche hat.
Ich muss auch sagen, dass ich nur insoweit ein Problem mit dem Unterhalt habe, dass sie ansonsten versucht mir jeden Stein in den Weg zu legen, den sie finden kann.
Aktuelles Beispiel, meine Eltern rufen ihren Enkel zum Geburstag an, sie geht nicht ran und teilt dann via Anrufbeantworter mit, dass sie nicht mehr von meinen Eltern angerufen werden will, sie sollen ihren Kontakt zu ihrem Enkel doch über mich halten.
Das bedeutet aber, dass kein Mitglied der Familie aus meiner Seite, jemals eine richtige Beziehung zu unserer Tochter wird aufbauen können, weil die Kleine verständlicherweise an ihrem Geburtstag bei ihrer Mutter sein will, weil ihre Freundinnen auch dort sind und nicht zu ihrem ollen Vater kommen will.
Auch habe ich eine neue Lebensgefährtin, mit der ich grundsätzlich Kinder haben will, wenn dieser Fall eintritt, wird sowieso alles neu gewürfelt und sie kriegt deutlich weniger bis gar keinen Unterhalt, weil die beiden Kinder dann im ersten Rang stehen und sie sich den Rest dann mit meiner Lebensgefährtin teilen müsste.
Ich denke auch weiter in die Zukunft, ich denke an ihre Rente, an ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und auch daran, dass bei Enftall des Unterhaltsthemas zwischen uns, die Reibungspunkte weniger würden.
Ich liebe meine Tochter, bin mir aber dennoch bewusst, was für eine Belastung es bedeutet sie zu betreuen, ich habe ihr z. B. angeboten, sie ein Tag die Woche zusätzlich zu den Wochenenden vom KIGA abzuholen und am nächsten Tag wieder in den KIGA zu bringen. Das bedeutet für mich definitiv eine Mehrbelastung, die ich gerne auf mich nehme, und für sie eine Entlastung, die sie offensichtlich nicht wünscht, weil sie meinen Vorschlag abgelehnt hat.
Ich muss auch sagen, dass ich nicht gar keine Kosten habe, bloß weil unsere Tochter nicht dauerhaft bei mir lebt, z. B. bin ich in eine 4-Zi-Wohnung gezogen, damit sie, wenn sie da ist ein eigenes Zimmer hat.
Ich weiss auch nicht, aus welcher Zeile Du rausgelesen hast, dass sie auf Unterhalt verzichtet. Und es tut mir wirklich leid, Dankbarkeit ist das letzte was ich für sie empfinde.
ich kann es mir nicht verkneifen, zum Ausdruck zu bringen, dass ich Deine Antwort etwas bissig finde.
Viele Grüße
Haydar
Moin Haydar,
Deine "Argumente" sind für eine Unterhaltsdiskussion bedeutungslos; wie gross Deine Wohnung ist oder wer wen nicht anrufen soll, spielt für die Frage nach nachehelichem Unterhalt keine Rolle. Hier geht es ausschliesslich um ehe- bzw. kindbedingte "Nachteile" und Einkommensdifferenzen.
ich kann es mir nicht verkneifen, zum Ausdruck zu bringen, dass ich Deine Antwort etwas bissig finde.
das vermeintlich "Bissige" ist die Realität. Wunschantworten helfen Dir nicht weiter, denn Deine Ex ist nicht verpflichtet, sich Deiner Denkweise anzuschliessen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich dachte auch nicht daran, zu argumentieren, dass ich keinen Unterhalt zahlen will, weil meine Mutter nicht anrufen darf. Das ist das was mich persönlich bewegt.
Viele Grüße
Haydar
Hi
Der BU-Anspruch der KM wegen Betreuung eines gemeinsamen Kindes kann bis zur Höhe ihres Einkommens vor Geburt gehen. Daher ist es notwendig nachzuweisen, ob kindbezogene Gründe existieren. Eine zeitl. Befristung kennt der BU nicht und wird von allen hohen Gerichten abgelehnt.
Die Tochter geht jeden Tag von 8-14 Uhr in den Kindergarten, ...
Interessanter sind die Öffnungszeiten dieser Einrichtung. Und bitte daran denken, dass das Kind nächstes Jahr vermutlich eingeschult wird. Dann kommt es darauf an, ob eine entsprechende Ganztagsschule gefunden wird.
Meine Frage war, ob bei ihr auch bei einer Ausweitung der Wochenarbeitszeit ab Januar 2012 das Einkommen aus dem Kalenderjahr 2011 herangezogen wird oder das Einkommen das sie ab 2011 bei der Ausweitung der Arbeitszeit erzielen wird.
Wenn 2012 darüber verhandelt wird, gilt sehr wahrscheinlich ihr neues EK. Rechtlicher Hintergrund ist eine wesentliche Einkommensänderung (>10%).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
bist du sicher, dass das Gehalt zur Eheschließung relevant ist? Nach neuem Scheidungsrecht soll die Exfrau so gestellt werden als wenn es keine Ehe und keine gemeinsamen Kinder gegeben hätte.
Ohne Ehe hätte die Exfrau von Haydar amca also mindestens auch den jetzigen Job, aber in Vollzeit. Wird BU und EU (ehebedingter Nachteil) unterschiedlich behandelt?
...reine Neugier
LG
Sternchen67
Hi Sternchen
bist du sicher, dass das Gehalt zur Eheschließung relevant ist?
Das habe ich nicht gesagt. Richtig ist das Gehalt vor Geburt des Kindes.
Nach neuem Scheidungsrecht soll die Exfrau so gestellt werden als wenn es keine Ehe und keine gemeinsamen Kinder gegeben hätte.
Stimmt nicht, siehe oben zitierte §§1570-1574, welche die Anspruchsberechtigung festlegen. Ü*ber die Höhe des EU gibt §1578 BGB Auskunft. Dort heisst es:
(1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Wird BU und EU (ehebedingter Nachteil) unterschiedlich behandelt?
Ja. Auch wenn sich viele Dinge entsprechen, so hat ein Ex-Ehepartner die Möglichkeit, den höheren Anspruch für sich herauszufischen. Entweder das vorherige EK, oder die ehelichen Verhältnisse. In der Regel läuft es auf das zweite hinaus. Im Falle von haydar_amca könnte aber eventuell auch mal der erste Gesichtspunkt Vorteile bringen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Diskussion.
Was bedeutet das, dass das EK vor Geburt des Kindes herangezogen wird? Mit dem was sie bei Teilzeit verdient, was ich an KU bezahle und dem KG kommt sie gut an ihr letztes EK vor der Geburt ran.
Oder bedeutet, es dass, ich die Differenz zwischen dem was sie verdient und dem was sie verdienen würde, wenn sie Vollzeit arbeiten würde, bezahlen muss?
Was passiert, wenn ich eine neue Familie gründe? ICh weiss, dass die Kinder im ersten Rang kommen und den Rest müssten meine Ex, meine neue Lebensgefährtin und ich uns teilen. Da meine neue LG erstmal gar nicht berufstätig wäre, würde doch für meine Ex nicht mehr viel übrig bleiben, oder irre ich mich da?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Haydar
Hi
Mit dem was sie bei Teilzeit verdient, was ich an KU bezahle und dem KG kommt sie gut an ihr letztes EK vor der Geburt ran.
KU und KG sind kein Einkommen der KM. Ausschliesslich eigene Einkünfte gelten hier.
Was bedeutet das, dass das EK vor Geburt des Kindes herangezogen wird?
Oder bedeutet, es dass, ich die Differenz zwischen dem was sie verdient und dem was sie verdienen würde, wenn sie Vollzeit arbeiten würde, bezahlen muss?
Was passiert, wenn ich eine neue Familie gründe?
Nochmal. Wichtig ist, welche Möglichkeiten der Betreuung des Kindes gegeben sind. Denn so ganz nebenbei gibt es auch eine Eigenverantwortung. Wenn die KM die Möglichkeit hat, selber für sich angemessen zu sorgen und es daher keine Nachteile für sie gibt, hat sie auch keinen Anspruch.
Sowohl BU als auch EU stellen einen Nachteilsausgleich dar. Dieser ist bei Dir derzeit mit 375€ beziffert.
Wenn Du bisher 375€ BU zahlst und sie z.B. durch Erhöhung der Stundenzahl diese Summe mehr herausbekommt, so sind keine Nachteile mehr gegeben und der BU fällt weg. Ob das durch 20h oder 24h pro Woche geschieht (oder auch nicht) kannst nur Du einschätzen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
