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Höhe UVG + Wiederheirat?

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(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Kurze Frage:
Wird UVG vom JA nur zur Hälfte des KU-Anspruches gezahlt ???????????

LG
Nico

[Editiert am 25/3/2005 von Papa Nico]


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 17:46
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Äh .. mal grad überlegen muß...

Zur Hälfe des KU Anspruches ist nicht ganz richtig so ..

UVG richtet sich nach der ersten Stufe der Düsseldorfertabelle .. und wird um das hälftige Kindergeld dann gekürzt .. ?! (stimt das so in etwa?)

Jedenfalls ist es schwindend gering was da wirklich geleistet wird .. jedenfalls ist es nicht der volle KU nach Stufe 1

In Zahlen ausgedrückt ist es für ein Kind ab 6. Lebensjahr

164 Euro :note:

Mehr nicht ..

Und wie gesagt maximal für 72 Monate und ansonsten maximal nur bis zum 12 Lebensjahr .. was eben eher eintritt .. und dann war es das ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 17:57
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Dank dir, Jens!

Ich verlasse mich jetzt darauf! Ich hatte nämlich die Vermutung, dass die Aussage nicht ganz stimmt.
Hach, jetzt muss ich mich wieder unbeliebt machen 😀


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 18:14
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Mir fällt grad noch was ein :heu:

Wenn der UVG nicht in voller Höhe an die KM (ich meine natürlich den Empfänger, aber das ist ja im Regelfall die KM) ausgezahlt wird, wie ihr KU-Anspruch, dann schient mir das nicht ganz sauber!

Jeder Vater wäre doch dann doof, wenn er den KU direkt zahlen würde. Wenn ich als Zahler "nur" das UVG zurückzahlen soll, dann wäre das direkte Überweisen an die KM doch das reine Verlustgeschäft. Rein wirtschaftlich gesehen wäre also UVG "billiger" :knockout:

(Ich sehe jetzt mal nur die Zahlen, nicht das Kind dahinter - ihr dürft mich erschlagen!)


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 18:20
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

ÄH??!! Wie jetzt!? Das versteh ich jetzt total nicht was du da meinst .. auch wenn es nur rein rechnerisch sein soll... komme jetzt hinter den Sinn nicht ... kannst du das nochmal anders darlegen .. damit auch ich es versteh was du meinst 😉

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 18:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Nico,

Jens hat recht: Es wird nach DT Stufe 1 gezahlt abzgl. des vollen hälftigen KG. Der Staat macht also etwas, was uns Unterhaltsverpflichteten nicht möglich ist.

Das BVerfG hat das Existenzminimum von Kindern festgelegt und dies spiegelt sich in den Zahlbeträgen der DT Stufe 1 bis 6 wieder. Aus diesem Grunde dürfen wir Unterhaltsverpflichteten nur Stufenweise das hälftige KG einbehalten. Der Staat geht bei der Zahlung von UVG wissentlich unter das festgestellte Existenzminimum.

Für den UVG-Empfänger hat dies zudem eine steuerliche Auswirkung, denn das vereinnahmte KG von der Familienkasse entspricht nicht dem veinnahmten Realbetrag. Somit fällt die Günstigerrechnung (Kinderfreibetrag vs. Kindergeld) durchaus nachteilig für den UVG-Empfänger aus. Da hilft dann nur ein Einspruch. Da ich nun seit 2004 sowohl AE als auch Unterhaltszahler bin, freue ich mich schon auf den Disput mit dem FA und in Folge sehr wahrscheinlich mit dem FG..

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 18:46
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die Ausführungen! Und wenn ich mal fix rechne, stimt also die halbe Gewährung lt. JA nicht. Es ist doch immer wieder toll, wenn sie die Herrschaften nicht auskennen und irgendwas erzählen... :mad2:

@Jens:
Es sollte so gemeint sein, dass man als Zahler eigentlich doof wäre, wenn man direkt KU zahlt. Man sollte dann wohl besser warten oder darauf drängen, dass UVG gewährt wird und diesen dann zurückzahlen.
Schade für's Kind, wenn der Zahler rechnen kann und die wirtschaftliche Situation vordergründig sieht.
(So, und jetzt hagelt es bestimmt Schläge. Wie kann ich nur...)

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 19:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ne, Nico, um den KU gem., DT Stufe 1 kommste so ja nicht herum. Der Unterhaltsberechtigte (das Kind) hat hierauf Anspruch. Das UVG ist eine Ausfallleistung und durchaus rückzahlbar, ohne dass hierdurch der KU gem. erstem Satz nichtig ist. Für die ganz harten Rechner: Es bringt nur einen kleinen Zinsgewinn. Dafür aber 'ne Menge Stress.

DeepThought


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in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 19:15
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab's gecheckt! Ob der Zinsgewinn den Aufwand rechtfertigt...

Thanks for all !

Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 19:23
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hätte da nochmal eine Frage:Warum wird UVG nur bis zum 12 Lebensjahr bezahlt?Was passiert dann?Muss das Kind dann eine Ausbildung beginnen und selbst was verdienen?(schreib mal besser dazu das dies ironisch gemeint war 😉 )

Gruss Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 19:26




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Wege des Herrn und des JA sind unergründlich 😉


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 19:28
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

ÄMTER :note:
*stossseufzerundaugenroll*

wäre trotzdem schön wenn jemand wüsstewas es damit auf sich hat!

Biba Delphin


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 19:38
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich vermute mal, es hat mit der Zumutbarkeit zu tun, dass der Empfänger dann vollzeitig arbeiten gehen kann und damit mit seinem Einkommen den Lebensunterhalt auch ohne Unterhaltszahlung bestreiten könnte.

Aber wie so oft: Reine Spektulation, die sich nicht auf fundiertes Wissen stützt 😀

LG
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 19:55
 AJA
(@aja)
Registriert

Ich vermute mal, es hat mit der Zumutbarkeit zu tun, dass der Empfänger dann vollzeitig arbeiten gehen kann und damit mit seinem Einkommen den Lebensunterhalt auch ohne Unterhaltszahlung bestreiten könnte.

Ist ein netter Denkansatz, hilft aber nicht weiter, wenn noch weitere jüngere Kinder vorhanden sind. 😉
Ebenso wenig ist denen geholfen, deren Anspruch schon vor dem 12. Geburtstag, nämlich nach 72 Monaten erlischt. Die sind dann möglicherweise gar erst 6 Jahre alt. :thumbdown:

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 20:10
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

@PapaNico

Tja..dennoch war es wohl mehr oder weniger ein Volltreffer ... das mit dem für den Unterhalt selebr sorgen können

Und ansich gibt es eh keine wirklichen nachvollziehbaren Grund dafür ..

Und wenn wir mal bedenken, das es auch passiren kann das das Kind mal grad erst 6 Jahre ist, wenn der Anspruch nach 72 Monaten ausläuft .. macht das ganze noch mehr Sinn *ironisch gemeint

Und wiederum wenn der Alleinerziehenden doch da dann mitmal auf den Unterhalt ja angeblich nicht mehr angewiesen ist .. wieso sind es denn dann alle die Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen bekommen??!!
Oder bräuchte der eigentlich dann nach 72 Monaten oder mit erreichen des 12 Lebsnjahres seiner Kids auch keinen Unterhalt zahlen?!

Naja.. das es eindeutig Schwachsinn ist, dürfte klar sein...

Aber diese Unterhaltsvorschußleistungen sollen ja auch auf der anderen Seite nicht für ewig sein und für den Staat nicht zur Dauerleistung werden...
Einerseits richti und verständlich, somit würden sich vielleicht einige darauf verlassen ... So nach dem Motto, was solls, der Staat zahlt doch den Unterhalt ..

Aber auf der anderen Seite steht derjenige der schon absehen kann das dr Unterhaltspflichtige nie zahlen wird und will völligst dumm da .. und wir leer ausgehen ...

Gerecht ist was anderes ..

Aber an diesen besagten Unterhaltspflichtigen traut sich aber wiederum auch keiner wirklich heran ..

Es ist nun mal leider so .. auch wenn es wenig Sinn ergibt ...

Gruß
Jens


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 20:14
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, akzeptiert!

Wie wär's damit:
Der Empfänger soll angehalten werden, die rechtmäßigen Zahlungen einzutreiben, notfalls per Gericht und Vollstreckung. Zudem soll ein Zahler nicht hoffnungslos überschuldet werden, wenn man mal an die Rückzahlung denkt.

So, mehr fällt mir nicht ein :stonefall:

Tschau
Nico


Jens hat sich dazwischengemoggelt
Was ist schon gerecht? War das hier nicht schon mal Thema?

Der Punkt "Der Staat soll nicht zum Dauer-Dienstleister werden" klingt nicht verkehrt: Die Herren müssen doch auch sparen, nicht nur die "Nicht-Zahler". (ACHTUNG: SARKASMUS!)

[Editiert am 24/3/2005 von Papa Nico]


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 20:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

ihr irrt, wenn ihr den Fokus auf den UV-Empfänger legt.

UHV ist eine Ausfallleistung, die den Ausfall der Leistungen seitens des Unterhaltsverpflichteten abfängt. Der Staat springt daher auch nicht für ewig ein, weil er davon ausgeht, dass der Unterhaltsverpflichtete sich absehbar wieder finanziell sich besser stehen wird.

Nicht immer realitätsnah die Ansicht; ist mir klar.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 22:04
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Also war meine Vermutung mit der "hoffnungslosen Überschuldung" des Schuldners nicht ganz falsch *aufdieschulterklopf*

Grüße
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2005 23:23
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

muss dazu einfach mal was loswerden. (Passt vielleicht nicht so richtig hier her.)

Mein jetziger Mann hat alleiniges Sorgerecht für die Tochter bekommen. Wir leben zusammen mit seiner Tochter und meinen Kindern. KM zahlt keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschuss beantragt und auch bekommen.

Nun bekommt er keinen Unterhaltsvorschuss mehr !!!

Warum ???

Weil wir vor vier Wochen geheiratet haben.

Lediglich unser Familienstand hat sich geändert - sonst nichts. Und da sieht der Gesetzgeber vor, dass es nun keinen Unterhaltsvorschuss mehr gibt.

LG crissi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2005 23:50
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Unterhaltsanspruch für die Tochter besteht seitens deines Mannes nach wie vor! Sie ist noch Mutter! Solange du sie nicht adoptierst, bleibt alles so, wie es ist.

Aber vielleicht haben die Herrschaften genau das unterstellt. Du solltest dort nachfragen und die Gründe hinterfragen. Oder sind die Fristen abgelaufen?

Tschau
Nico


Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.03.2005 00:22




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