Hallo,
mein 16 Jahre altes Kind lebt seit gut 2 Jahren bei der Mutter, ich zahle Kindsunterhalt.
Das Kind hatte extreme Probleme mit der Mutter. Diese geht jetzt wegen Ihm stationär in eine psychatrische Klinik.
Voraussichtlich 6-12 Wochen. Was danach mit dem Kind passiert, wissen wir nicht. Kinderheim war auch im Gespräch.
Ggf. auch Wechselmodell.
Seit gestern lebt das Kind bei mir. Wir haben die meisten seiner Sachen zu mir geholt.
Soll ich ab sofort die Unterhaltszahlungen einstellen?
Besteht ein Titel? Wenn ja, dann kannst du nicht einfach einstellen.
Ein heikles Thema. "Nur" weil das Kind derzeit mehrere Wochen bei dir ist, hat es ja weiterhin den Lebensmittelpunkt bei der Mutter und damit diejenige, die den Unterhalt bezieht.
Kannst du mit ihr reden und mit ihr ausmachen, dass du für die Zeit, wo er bei dir ist, den Utnerhalt nicht zahlst und für das Kind bei dir verwendest?
Besteht kein Titel, dann kannst du natürlich ab sofort den Unterhalt erstmal einstellen, bis klar ist, wie es weitergeht. Ob im Wechselmodell der Unterhalt neu berechnet wird oder er wegen Unterbringung in einer Wohngruppe auch neu berechnet wird und du/ihr dann an das JA zahlt
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also es gibt keinen Titel.
Nein, es hat den lebensmittelpunkt dann bei mir und nicht bei der Mutter. Die Mutter ist gar nicht zu Hause. Und er auch nicht.
Warum ist das ein heikles Thema? Die Mutter er bringt doch im Moment krankheitsbedingt keine Betreuung. Ich habe die Betreuung übernommen.
Servus @funsurfer77!
Wie ist bei Euch das SR und damit verbunden ABR (Aufenthaltsbestimmungrecht) geregelt?
Nicht dass Dir daraus -unabhängig vom Kindeswille, bei Dir leben zu wollen- womöglich eine Retourkutsche/Hürde entsteht...
Wenn gemeinsames SR vorliegt, ist das Kind "ordentlich" bei Dir gemeldet? Dann spräche m.E. nichts dagegen, die KU-Zahlungen sofort einzustellen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Wir habe das gemeinsame Sorgerecht. Der Wohnsitz ist noch nicht umgemeldet, dafür haben wir 2 Wochen Zeit.
Ggf. machen wir auch später wieder das echte Wechselmodell. Da kann der Wohnsitz auch noch bei einem angemeldet sein.
Moin,
Warum ist das ein heikles Thema? Die Mutter er bringt doch im Moment krankheitsbedingt keine Betreuung.
Naja, das würde sie auch nicht bei einem 3-wöchigen Allein-Urlaub, wenn Dein Sohn bei Dir ist. Rechtlich ist das eben irrelevant, weshalb 82Marco so genau nachfragte.
Nach Deiner Schilderung ist kein Titel vorhanden und das ABR ist nicht übertragen. Dann kannst Du Deinen Sohn ummelden, die KU-Zahlung einstellen und KG beantragen.
Es scheint, als könntet ihr auf Elternebene reden. Dann wird sich alles weitere nach der Rückkehr der KM ergeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
