Guten Tag,
ich bin zwar nicht Vater sondern Mutter eines Sohnes, aber hoffe, dass ich mich dennoch an euch wenden und Fragen stellen darf. Allerdings würde mich als erstes interessieren, ob es auch einen "geschützten" Bereich gibt in dem nicht jeder mitlesen kann. Ich habe leider seit der Trennung einiges durchmachen müssen und bin daher sehr vorsichtig.
Wenn das nicht möglich ist versuche ich die Sache hier aber so allgemein wie möglich zu schildern.
Herzliche Grüße und dankeschön
Lisel
www.muttersein.de 😜
Es gibt wohl einen geschützten Bereich, aber da kommt auch nicht jeder rein. Schreibe deinen Text weitläufig, dann ist es auch schwerer etwas nachzuvollziehen.
Guten Tag,
dankeschön dann versuche ich das mal.
Ich habe im Internet gelesen dass bei der Berechnung des Unterhalts ab 18 Jahren beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, sowohl wenn das Kind zuhause wohnt bei einem Elternteil als auch wenn es nicht mehr zuhause wohnt und beispielswiese studiert. Der Unterhalt wird dann entsprechend der beiden Gehälter gequotelt und das Kindergeld wird noch abgezogen vorher, wen ich richtig informiert bin. Wer wieviel bezahlen muss, muss das Kind dann berechnen (lassen).
Da die Situation bei uns nicht ganz einfach ist, möchte ich gerne wissen, was bei dem Vater alles berücksichtigt werden muss, weil ich davon ausgehe dass er sich schlechter stellen wird als es ist.
Ich habe als normale Angestellte ein festes Gehalt und bekomme Weihnachtsgeld, das ist recht einfach. Der Vater aber ist selbständig, hat eine kleine sehr gut laufende Firma und ist geschäftsführender Gesellschafter. Er verdient sehr sehr gut, zahlt sich neben einem hohen monatlichen Gehalt auch mehrfach im Jahr Tantieme aus und vielleicht auch noch andere Sonderzahlungen, das weis ich nicht genau. Er hat bei der Scheidung das Haus behalten (150 qm), das ist ganz abbezahlt und in bester Wohnlage sowie einen Firmenwagen, der über 80.000 Euro kosten würde wenn man ihn kauft.
Ich habe weder Eigentum noch einen Firmenwagen.
Könnt Ihr mir sagen, was er bei der Berechnung in dem Fall alles angeben muss? ich habe gelesen, dass es einen Wohnvorteil gibt und auch der Firmenwagen berücksichtigt wird. Er muss ja schon alles angeben, auch die Sonderzahlungen, glaube ich. Die gehören ja auch zu seinem Gehalt. Für mich ist das wichtig, um die Rechnung dann prüfen zu können.
Herzliche Grüße
Lisel
Bei Selbständigen wird das Einkommen der letzten 36 Monate (Einkommensnachweise und Steuerbescheid) herangezogen. Bei abhängig Beschäftigten die letzen 12 Monate.
Danke Locutus, d.h. da müssen auch die "Zusatzzahlungen" bei einem Selbständigen mit berücksichtigt werden. Das sind ja Einmalzahlungen in unregelmäßigen Abständen.
Kann mir jemand noch etwas zu dem Wohnvorteil und dem Firmenwagen sagen?
Lisel
Ja, es zählen auch die Einmalzahlungen. Deshalb auch 36 Monate um solche Zahlungen nicht am Anfang einer Periode der 24 Monate Auskunftspflicht zu beziehen und sich dann arm rechnen. Da Wohnvorteil und Firmenwagen auch bei abhängig Beschäftigten einbezogen werden, gehe ich von aus dass das auch bei Selbständigen der Fall ist (Porsche mit allem drin über die Firma abrechnen um damit Unterhalt zu sparen funktioniert nicht).
Servus Liesl!
Allerdings würde mich als erstes interessieren, ob es auch einen "geschützten" Bereich gibt in dem nicht jeder mitlesen kann. Ich habe leider seit der Trennung einiges durchmachen müssen und bin daher sehr vorsichtig.Diesen Bereich bieten wir auch an; hierzu müsstest Du Deepthought eine PN oder Mail schicken, damit er Dich ins Sonderfallforum (SFF) packt, dann kann kein Außenstehender mehr mitlesen (außer von Dir benannte User, die weder Moderatoren oder in der Spezialgruppe sind).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Für den Anfang empfehle ich dir die Lektüre der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG). Die Zuständigkeit richtet sich bei einem privilegierten volljährigen Kind nach dessen gewöhnlichen Aufenthalt (meist Wohnsitz), ansonsten nach dem Wohnsitz desjenigen Elternteils, der im Streitfall verklagt werden müsste.
In den Leitlinien findest du z.B. wichtige Informationen zur Höhe des Bedarfs eines volljährigen Kindes (Punkt 13.) und zu der Haftungsquote der Eltern (13.3). Und auch zur Berücksichtigung des Einkommens eines Selbständigen (1.5), zum sog. Wohnvorteil (5.) und zum Firmenwagen (4.). Über Detailfragen können wir im Anschluss gern weiter diskutieren. Vermutlich wird das Thema "Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" besonders interessant...
Guten Tag,
vielen Dank für eure Antworten. Ich werde mir die Leitlinien des OLG durchlesen und mich noch mal melden. Wenn es ins Details geht dann würde ich auf Marcos Vorschlag zurückkommen mit dem geschützten Bereich.
Ich habe nämlich genau diese Befürchtung dass der Kindesvater sich weigern wird Dinge wie Wohnvorteil, Firmenwagen, Sonderzahlungen und so weiter, anzugeben. Ich glaube man nimmt beim Wohnvorteil auch die übliche Ortsmiete und das wäre in dem Fall schon eine hoher Betrag...dazu der Firmenwagen, zwar kein Porsche, aber schon ein "Luxussportwagen" mit einem Preis von fast 80 Tsd. Euro.
Dankeschön für eure Hilfe!
Lisel
Wohnvorteil, Firmenwagen, Sonderzahlungen – Dinge, die früher offenbar kein Thema waren, werden auf einmal mit erstaunlicher Genauigkeit seziert😅
Transparenz wird dabei weniger aus Überzeugung gefordert, sondern eher aus der Sorge heraus, dass sie diesmal nicht mehr nur in eine Richtung wirkt.
Offenlegung fühlt sich eben nur dann gut an, solange sie ausschließlich den anderen betrifft😁
