Hallo zusammen,
und mal wieder neue Gedanken von mir und kein Plan ob das so Zukunft hätte ...
Kurz zusammengefasst: Vergleichs-Regelung Unterhalt endet am Jahresende und dann beginnt neues Spiel ... :knockout:
- grosser Faktor bei mir ist der Wohnwert-Vorteil und damit verbundene Begehrlichkeiten bei Exfrau
- Kind ist mittlerweile schon 6 Jahre alt
- Exfrau kündigt schon neue Klage auf nachehelichen Unterhalt an gegen Ende des Jahres
- Exfrau seit 3 Jahren arbeitslos, bzw. mittlerweile 400.- Euro-Job
So - jetzt meine Idee:
Nachdem ich sehr an meinem Kind hänge und ohnehin in meinen Augen ein Wochenende alle 2 Wochen wenig ist, die Frage:
Wenn Exfrau auf Betreuungsunterhalt klagt, wäre es da nicht theoretisch möglich, daß ich anbiete, nur noch einen Halbtagsjob zu machen und dann ebenfalls für die Betreuung da zu sein ? Das fände ich absolut cool !!!
Ich habe jetzt 3 Jahre wie ein Bettler gelebt, mir kommt es auf das dicke Geld nicht mehr an im Leben - ein neues Auto brauche ich auch nicht und wenn ich das Geld vom Halbtagsjob - sagen wir mal 1300.- Euro Brutto ( nur so als Hausnummer ) behalten könnte, da ich ja dann den Wohnvorteil eigentlich nicht mehr angerechnet bekommen müsste - würde mir das sehr gut reichen !
Denn dann wäre doch eigentlich kein Betreuungsunterhalt nötig, oder ? Und nach Scheidung soll ja jeder für sich selber sorgen.... theoretisch !?
Dieses Grundsatzurteil vom 18.3. sagt ja eigentlich - kein Altersmodell mehr - und in diesem speziellen Falle wäre ja das Kind gut untergebracht, oder ? ( Kind sagt sogar, daß ich besser koche als Exfrau, grins ... )
Gibt es da irgendwelche Erfahrungswerte oder Gedanken ? Wäre echt genial ! Mehr Zeit mit meinem Kind verbringen und auch noch mehr Geld als jetzt übrig haben .... seufz ... zu schön um wahr zu sein ?
Ok - Jungs und Mädels - gebt mal euren Senf dazu 😉
Gruss -
Gerald
Hallo alter Fluss,
da die Familiengerichte über ca. 1.000 Jahre Erfahrung in der Unterhaltsmaximierung verfügen, sind sie auf diese Idee und ihre mögliche Abwehr auch schon gekommen.
Blöd sind sie ja nicht.
Der Hebel dagegen besteht zum Einen in deiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit zur Erwirtschaftung des vollen Kindesunterhalts, die dir verbietet, deine Vollzeittätigkeit aufzugeben.
Und zum Anderen, dass es deiner Ex und den Kindern nicht zugemutet werden, solch einem Wüstling wie dir, die Kinder zur Betreuung zu überlassen.
Schließlich müssen sie erstmal zur ruhe kommen.
Also vergiss es!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hiho,
voller Kinderunterhalt ?! Wieso - den würde ich ja sogar weiterhin höher zahlen ! Wegen mir auch den für mehr Gehalt :rofl2:
Es ginge ja nur um den Betreuungsunterhalt...
Habe sogar irgendwo im Internet was gelesen - hmmm ... ich such´s raus ... moment.
Gruss -
Gerald
Hi Old man river
Also wenn ich mir Deine Zahlen aus >>diesem Thread<< anschaue, solltest Du an anderer Front Initiative ergreifen. Da ist bestimmt das letzte Wort noch nicht gefallen. Zusätzlich einen weiteren Schwerpunkt auf eine Halbtagstätigkeit der Ex legen etc.. Also vordergründig den BU selbst angreifen, reduzieren und dann auch los werden. Das Du Dich selber in die Armut treibst ist doch keine Lösung - perspektivisch betrachtet.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja - Armut wäre ja übertrieben , das wäre schon noch machbar !
Und der Faktor Kind wäre einfach unbezahlbar !
Mehr Zeit würde mich echt glücklich machen ... naja - ihr wißt ja sicher wie das ist. :yltype:
Gruss -
Gerald
Hallo nochmal,
ok - wieder gefunden, was mich auch drauf gebracht hat:
http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/05/20/wann-gibt-es-betreuungsunterhalt-ueber-das-3-lebensjahr-hinaus/
dort unter anderem:
Kann der Vater Betreuungsleistungen übernehmen? Viele Väter erwarten von der betreuenden Mutter eine vollschichtige Erwerbstätigkeit. Daneben soll die Mutter sich aber um das Kind kümmern und eine angemessene Versorgung und Erziehung gewährleisten. Dagegen beschränken sich die Väter auf das übliche Umgangsrecht alle 14 Tage am Wochenende. Dies führt in der Regel zu einer nicht hinnehmbaren Mehrbelastung der Mütter.
Auf der anderen Seite sind viele Väter auch bereit, wesentlich mehr an Kinderbetreuung übernehmen, als die oben geschilderte Umgangsregelung hergibt. Dann sind es häufig die Mütter, die dazu nicht bereit sind.
Gruss -
Gerald
Im Focus war vor einigen Wochen ein recht guter Artikel zur aktuellen Rechtspraxis mit einem ganzen Haufen Urteilen, die die Widersprüchlichkeit dokumentierten.
Eines davon betraf die Option der Betreuung durch den Vater.
Dies wurde in dem Fall abgelehnt, da dem Vater kein wirkliches Interesse an den Kindern unterstellt wurde, sondern lediglich der Wunsch, Unterhalt zu sparen.
Mit der Begründung müsste man zwar auch die Betreuung durch Kindergärten oder Tagesmütter ablehnen, denn die machen das ja auch für Geld und nicht aus Interesse am Kind.
Sowas leuchtet deutschen Juristen aber nicht ein.
Trotzdem ist das natürlich etwas, was man versuchen sollte. Schon um den Horizont der Juristen mal etwas zu erweitern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
du wirst kaum Deinen zu zahlenden Betrag reduzieren mit den angeführten Argumenten. Vielmehr kann Dir das:
Wenn Exfrau auf Betreuungsunterhalt klagt, wäre es da nicht theoretisch möglich, daß ich anbiete, nur noch einen Halbtagsjob zu machen und dann ebenfalls für die Betreuung da zu sein ? Das fände ich absolut cool !!!
als " Ich werde mal meine Arbeitszeit reduzieren, weil ich der Mutter nicht das nötige Kleingeld was für die Betreuung des Kindes geben will" ausgelegt werden.
Wie bitte schön, kann ein Vater die Betreuung eines Kindes zu dessen Wohl übernehmen, wenn er bereit ist die Mutter und das Kind in Armut zu schubsen....
Also dieser Ansatz von Dir wird fehlschlagen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hmmm 🙂 ich sehe schon, das gibt Anlaß zu Diskussionen - was ja auch gut so ist...
Naja - mit der "in die Armut schubsen" das finde ich nicht. Klar - ich weiß was Du meinst - man muß mit der Sicht der Juristen rechnen und das ist äußerst unsicheres Terrain.
Andererseits: ICH interpretiere das 18.3.09 -> Urteil so, daß es:
- kein Altersstufenmodell mehr gibt und geben darf
- Vollzeit zumutbar ist - theoretisch - wenn eine gute Betreuungsmöglichkeit da ist.
Und wenn schon theoretisch Großeltern dafür genannt werden können oder andere engere Verwandte, warum denn dann um Gottes willen nicht der Vater ???
Den Fall den Du angeführt hast, habe ich auch im Internet gelesen. Aber da war es soviel ich das noch in Erinnerung habe so, daß sich der Vater anfangs überhaupt nicht ums Kind gekümmert hat und recht offensichtlich später nur auf den Geldaspekt gelinst hat um....
DAS finde ich dann allerdings auch übel, da ja das Kind auch gar keinen rechten Bezug zum Vater hat.
Gruss -
Gerald
Zunächst mal ist es ja so, dass deine Ex ihren Anspruch auf erneuten Unterhalt begründen muss.
Du musst also im Wesentlichen reagieren.
Wenn sie also daher kommt, dass sie keine Betreuungsmöglichkeit findet so musst du nur gegenhalten, dass sie eben nicht gründlich genug gesucht hat.
Dazu kannst du auf bestehende Angebote hinweisen oder eben auch dich anbieten.
Dabei solltest du aber auf keinen Fall eine Kürzung deiner Arbeitszeit erwähnen, sondern dieses Angebot einfach so im Raum stehen und wirken lassen.
Sie wird dann wieder etwas gegenhalten müssen, warum das nicht gehen soll. Damit kann sie ggf. in die Defensive geraten.
Aber das hängt dann natürlich von taktischer Gesprächsführung und dem Richter ab.
Versuchen würde ich es aber.
Du solltest das allerdings erst in der Mündlichen vortragen, damit sie weniger Zeit hat, sich ne Antwort zu überlegen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Thx Beppo
- ja ich denke Du hast Recht - so sollte ich da ran gehen ! Das klingt vom Inhalt und zeitlichen Ablauf sehr sinnvoll ... :thumbup:
alle Optionen offen lassen bis zum Showdown :rofl2:
Danke - Gruß
Gerald
