Unterhaltsberechnun...
 
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Unterhaltsberechnung - wie muß ich wirtschaften ?

 
 Kaba
(@kaba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

da ich an einem Punkt angekommen bin, wo mein Geld nicht mehr reicht, bin ich durch googlen usw. hier gelandet.
Hoffe, das ich hier ein bischen Hilfestellung und Tips bekomme.

Zu mir und meinem Problem:

Meine Ehe ist vor 9 Jahren gescheitert, woraus ich 2 Kinder habe (12 und 14).
Den Unterhalt habe ich immer pünktlich und lückenlos bezahlt. Zur Zeit (600 Euro Unterhalt).

Vor 7 Jahren habe ich eine neue Beziehung angefangen, woraus auch 2 Kinder (2 und 4 Jahre) entstanden sind.
Das klappte alles bestens (auch finanziell), bis diese Beziehung in die Brüche gegangen ist.
Die Mutter hat sich einem neuen zugewandt und die Kinder bei mir gelassen.
Unterhalt bekomme ich keinen, da sie zu wenig verdient (< 900 Euro) und da sie Schwanger ist (Problemschwangerschaft), kann sie keine weiter Arbeit wie Kellenen oder so annehmen.

Meine Kinder aus der 1. Ehe sind 3 von 4 Wochenenden bei mir.

Ich selber arbeite Vollzeit (40 Stunden) und versuche gut für alle Kinder zu sorgen - aber mein Geld reicht einfach nicht.

Egal, ob ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt habe oder bei der Stadtkasse wegen Kindergartenbeitrag war. Es zählt immer nur das Bruttoeinkommen.

Zu den Zahlen:
Einnahmen:
1800 Euro Nettoeinkommen.
360 Euro Kindergeld

Ausgaben (einfach mal grob...):
600 Euro Unterhalt für die 1. beiden Kinder
224 Euro Kindergarten
100 Euro Essensgeld Kindergarten
550 Euro Miete (3 Zimmerwohnung - finde nichts billigeres in Köln)
150 Euro Nebenkosten
100 Euro Strom
18  Euro GEZ
100 Euro Spritkosten - weg zur Arbeit

Damit bin ich schon über 1800 Euro.

Hin und wieder habe ich noch Spätschicht, wo ich Stundenweise einen Babysitter bezahlen muß und alles andere habe ich jetzt noch gar nicht eingetragen, wie Lebensmittel, Telefon, Versicherungen/Altersvorsorge, Auto, Turnverein usw.

Wo kann ich sparen?
Auto - aber da schaffe ich wegbringen / abholen der Kinder im Kindergarten und Arbeit nicht pünktlich und ich würde den Kontakt zu meinen größeren Kinder verlieren, da ich sie nicht mehr so holen kann.
Turnverein... Etwas sollten die jüngeren doch auch dürfen... wieviel Geld muß uns 3 bleiben ?

Mein Dispo wird jeden Monat schlimmer auf dem Konto.
Hoffe, jamand hat da einen Tip, wie ich das hinkriege.

Gruß, Kaba


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 13:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Kaba,

das erste, was mir hier ein- und auffällt: Beantrage Unterhaltsvorschuss für die beiden kleinen, bei Dir lebenden Kinder. Wird für maximal 72 Monate bezahlt und ersetzt die ausbleibenden Unterhaltszahlungen der eigentlich unterhaltspflichtigen Mutter.

Auch eine Anpassung der Unterhaltszahlungen für die beiden Grossen sollte geprüft werden. Gibt es da einen Unterhaltstitel? Kannst Du mit der Mutter der grossen reden oder seid Ihr im Krieg?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 13:20
 Kaba
(@kaba)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für Deine schnelle Antwort.

Noch ein Nachtrag:
Ich arbeite im Monat 2 x Frühschicht, 1 x Spätschicht und 1x Nachtschicht. Die Spätschicht bekomme ich meistens weggetauscht - deswegen nur hin und wieder Babysitter.

Nachtschicht habe ich alle 4 Wochen. Da schlafen die Kinder dann bei der Mutter.

Unterhaltsvorschuß habe ich beantragt, aber nicht bekommen.
Ich hatte das "Gefühl", man war der Meinung, das ich eh die Kinder haben wollte, um mich vor dem Unterhalt zu drücken.

Die Mutter hat dem Amt gesagt, das sie die Kinder immer hat, wenn ich Nachtschicht habe, dadurch müßte sie den Kindern auch eine Schlafmöglichkeit geben und hat kosten. Da dieses Regelmäßig ist, hat das Amt Ihr Recht gegeben, das sich gewisse Kosten aufheben. Ich habe noch argumentiert, das ich ja auch eine Schlafmöglichkeit für meine ersten beiden Kinder geschaffen habe - aber das zählte nicht.

Unterhaltstitel ? Ich "glaube ja". Damals bei der Scheidung wurde festgelegt, was ich für Frau und Kindern zu zahlen habe. Das mit der Frau ist ausgelaufen, vom Jugendamt habe ich 2 x ein Schreiben bekommen, das sich der Beitrag erhöht hat (12. Lebensjahr).

LG, Kaba


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 13:39
 elwu
(@elwu)

Unterhaltsvorschuß habe ich beantragt, aber nicht bekommen. Ich hatte das "Gefühl", man war der Meinung, das ich eh die Kinder haben wollte, um mich vor dem Unterhalt zu drücken. Die Mutter hat dem Amt gesagt, das sie die Kinder immer hat, wenn ich Nachtschicht habe, dadurch müßte sie den Kindern auch eine Schlafmöglichkeit geben und hat kosten. Da dieses Regelmäßig ist, hat das Amt Ihr Recht gegeben, das sich gewisse Kosten aufheben. Ich habe noch argumentiert, das ich ja auch eine Schlafmöglichkeit für meine ersten beiden Kinder geschaffen habe - aber das zählte nicht.

Hallo,

stelle bitte den Text der schriftlichen Ablehnung hier ein, anonymisiert natürlich.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 13:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Thema hatte ich auch mit der Unterhaltsvorschusskasse. Dort war die einhellige Meinung:
1. Ich solle den KU-Anspruch mit der KU-Pflicht für bei der Mutter lebende Kinder verrechnen.
2. Ich sei schließlich selbst Schuld - warum nehme ich das Kind auch auf.

Ich habe einen Widerspruch geschrieben, eine Ablehnung erhalten und geklagt. Die Klage wurde angenommen. Zwei Tage nach Zustellung der Klage ist die Unterhaltsvorschusskasse sowas von zurückgerudert....und hat rückwirkend den UHV bezahlt.

Du musst dich einfach nur wehren und ggf. einen RA in Gang setzen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 14:05
 Kaba
(@kaba)
Schon was gesagt Registriert

@elwu:  Ich habe da gar nichts schriftliches bekommen (oder noch nicht).

Habe in meiner Urlaubswoche Ende März mal alle Behörden abgeklappert.... (Elternentgelte Kita, Wohngelt, Unterhalt, Wohnberechtigungsschein, Köln-Pass)

Schriftliches habe ich bis jetzt nirgends bekommen - nur telefonisch Auskunft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 14:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hast du Anträge gestellt oder, weil du grad' in der Nähe warst,  nur mal nett mit denen geplaudert?


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 14:16
 Kaba
(@kaba)
Schon was gesagt Registriert

Unterhalt "geplaudert" - Für den Rest Anträge gestellt.
Man hat mich gefragt, warum ich den Antrag stelle usw. und mit der Mutter gesprochen.
Man hat mir dann gesagt, Sie kümmern sich ja gemeinsam um beide Kinder, damit hebt sich der Kindesunterunterhalt gegeneinander auf (oder so ähnlich).
Zu mehr ist es nicht gekommen.

Wie müste es richtig laufen ?
Vorgedruckter Antrag ?

Was passiert dann ? Das Jugendamt fordert das Geld bei der Mutter ein ?
Die schaltet auf Stur - sagt ich kann eh zur Zeit nicht arbeiten, dann nehme ich die Kinder mehr oder sogar ganz !?
Dann wäre ich die Kinder los und hätte trotzdem keinen Unterhalt !? - Eigentor.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 14:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorgedruckter Antrag ?

Jep. Daruaf folt ein rechtmittelfähiger Beschein, gegen den du bei Missfallen in Widerspruch gehen kannst. Gefällt dir der Widerspruchsentscheid nicht, kommt die Klage.

Vorgedruckter Antrag ?

Das Jugendamt fordert das Geld bei der Mutter ein ?

Exakt.

Vorgedruckter Antrag ?

Die schaltet auf Stur - sagt ich kann eh zur Zeit nicht arbeiten, dann nehme ich die Kinder mehr oder sogar ganz !?

Naja, sagen kann sie viel. Ob die Kinder nur deswegen zu ihr kommen, ist eine andere Sache und recht unwahrscheinlich.

Vorgedruckter Antrag ?

Dann wäre ich die Kinder los und hätte trotzdem keinen Unterhalt !? - Eigentor.

Das geringe Risiko besteht.

Du musst für dich entscheiden, was du willst. Nur, jammern nützt dann nix, wenn du eine Entscheidung getroffen hast.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 14:41
 elwu
(@elwu)

@elwu:  Ich habe da gar nichts schriftliches bekommen (oder noch nicht). Schriftliches habe ich bis jetzt nirgends bekommen - nur telefonisch Auskunft.

Hallo,

wenn du schriftliche Anträge auf Unterhaltsvorschuss gestellt hast, musst du auch einen schriftlichen Bescheid bekommen. Wenn du noch keine Anträge gestellt hast, hol' sofort die Formulare und stelle sie (ohne jede Diskussion mit denen), statt weiter Zeit zu vergeuden!

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 15:01




 Kaba
(@kaba)
Schon was gesagt Registriert

Du musst für dich entscheiden, was du willst. Nur, jammern nützt dann nix, wenn du eine Entscheidung getroffen hast.

Da gebe ich Dir recht und das berüchtige ich auch bei meiner Entscheidung auch.

Was mich grundsätzlich noch interessiert:
Wird eigentlich das Geld zur Berechnung herangezogen, welche ich durch meine Vollzeitarbeit (40-56 Stunden) tatsächlich verdiene?
Oder wird der Unterhalt, den ich ja noch gar nicht bekomme miteingerechnet ?
Wenn ich also einen rechtskräftigen Bescheid erhalte, der obiges Bestätigt (also kein Unterhalt), muß ich dann klagen??
Ich kann ja nicht mehr ausgeben, als ich verdiene.

Gibt es eigentlich einen Selbstbehalt für einen 3 Personenhaushalt ? Oder bleibt es bei den 900 Euro und ich MUSS die Mutter 2 verklagen um Mutter 1 bezahlen zu können.?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2009 15:02
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du solltest prüfen lassen ob die Kinderzuschlag, aufstockendes Hartz4 oder Wohngeld zusteht.

Denn der Unterhalt für deine älteren Kinder ist von deinem Einkommen in Abzug zu bringen, da er nach deinen Angaben tituliert ist.

Unabhängig  davon solltest du über eine Neuberechnung nachdenken - KU.

Unterhaltsvorschuss steht dir unabhängig von deinem Einkommen zu. Evtl. kannst du ja auch noch einen Zuschuss für Kinderbetreuung geltend machen, da die Kinder  ja während deiner Arbeitszeit betreut werden müssen.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 16:00
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Denn der Unterhalt für deine älteren Kinder ist von deinem Einkommen in Abzug zu bringen, da er nach deinen Angaben tituliert ist.

Dem ist leider nicht so, denn es wird nur vom Einkommen ausgegangen und nicht von den Ausgaben...sonst würde es uns Vätern doch oftmal besser gehen.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 17:40
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papi74,

da liegst du aber falsch, titulierte Unterhaltsverpflichtungen werden bei der Arge vom Einkommen abgezogen, soweit die Zahlungen nachgewiesen werden. War bei meinem LG jedenfalls auch so. Also bei 600 € sollte man schon mal einen Antrag auf aufstockende Hartz IV Leistungen stellen.

@kaba
Eventuell kannst du auch für die älteren beiden Kinder ne Mangelfallberechnung machen lassen und den Titel herabsetzen lassen. Da sollte mal ein Familienanwalt draufschauen.

Sofern die kleinen Kinder bei dir gemeldet sind und du sie mehr als 50% des Monats betreust, steht dir auch Unterhalt zu, also schleunigst schriftlich Unterhaltsvorschuss beantragen und nicht abwimmeln lassen.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 19:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch mal grob:

Angenommen, deine 1.800,- Netto sind dein bereinigtes Netto, so lägest du in der DT Zeile 2.

Da du 4 Unterhaltsberechtigte hast, aber in Zeile 1.

Für die älteren Kinder kämst du damit auf 2 mal 295,- €. Soweit also korrekt.
Für die beiden kleinen stehen dir je 199,- € zu.

Das sind zusammen ca. 1.000,-
Damit bleiben dir aber nur 800,- zum Leben. Damit liegst du 200,- € unter dem Bedarfskontrollsatz von 1.000,-.

Mit dem Unterhaltsvorschuss für die beiden Kleinen würde es aber wieder passen.
Also, ran an die Unterhaltsvorschusskasse.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 20:52
(@papi74)
Registriert

Hallo Daisy,

ein Bekannter von mir hatte es versucht und den haben die locker abtreten lassen.
Er hat 4 Kinder eins bei Ihm und 3 bei der einen KM. Sein Einkommen ist 1400€ und er zahlt 600 KU.

Trotz Widerspruch hat er nichts bekommen....

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2009 22:07
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo papi74,

es gibt im Netz nen Hartz IV-Rechner, da sollte dein Bekannter mal alles eintragen und rechnen lassen. Sollte er dort einen Anspruch errechnet bekommen, dann ab zum Sozialgericht. Ich kenne ja die genauen Zahlen nicht, Wohnkosten spielen da auch ne Rolle, aber ich denke mal dass ihm wohl was zusteht.
Bei uns wurde vom Einkommen meines LG der KU für die damals noch bei KM wohnende Tochter voll abgezogen. Er musste aber die Zahlungen nachweisen.

Einfach nochmal versuchen, die von der Arge lassen es gerne drauf ankommen, gibt ja auch genug "Blöde" die sich einen vom Pferd erzählen lassen, nicht umsonst haben die da Unsummen von Plus im Jahr.

LG Daisy


Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 01:12
(@papi74)
Registriert

Hallo Daisy,

werde ich mal weiterleiten...vielen Dank.

VG

Papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 10:56
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kaba

Wo kann ich sparen?

habe mir mal deine Ausgaben angesehen:

und finde die Kitakosten plus Mittagessen ganz schön hoch. Gesamt 324 €.

Die werden ja normalerweise einkommensabhängig berechnet, und ich kann mich erinnern, dass wir für 1 Kind bei 2 Einkommen gerade mal ca. die Hälfte davon bezahlt haben, incl. Essen. Ich rate dir, da mal in den Kita-Kostenbescheid und die dazugehörige EK-Tabelle zu schauen, ob das alles richtig berechnet wurde. Vielleicht kannst du ja bei deinem EK auch den titulierten Unterhalt absetzen, so dass die Kitagebühren aus 1200 € berechnet würden?

Na ja mir ist klar, es ist in jedem BL anders, aber du musst halt überall schauen, und rechnen.

Die anderen Ausgaben finde ich ok, wichtig wäre noch eine Durchsicht der Versicherungen, ob die Verträge ok sind. Hier bitte nicht am falschen Ende sparen, einige Versicherungen sind einfach (aus meiner Sicht) zwingend, da sollte man zwar einen günstigen Anbieter nehmen, aber nicht drauf verzichten.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2009 18:04