hallo,
Bisher:
KM arbeitet Teilzeit. Nach Abzug Kindesunterhalt berechnet sich Trennungsunterhalt zu Null.
Jetzt:
Ihr Arbeitgeber hat "Kurzarbeit" angekündigt (wohl nicht im Sinne dieses rechtlichen Begriffs - vermutlich arbeitet sie als feste freie Mitarbeiterin, so dass schlicht ihre Beschäftigung gekürzt wird). Dadurch entsteht rechnerisch Trennungsunterhaltsanspruch.
- Ist das auch rechtlich so?
- ist KM verpflichtet sich um einen anderen Arbeitsplatz zu bemühen; kann ich hierüber Nachweise verlangen?
- kann ich fiktiv von einem Kurzarbeitsgeld ausgehen, wie es sich ergeben hätte, wenn sie Vollzeit gearbeitet hätte? (jüngstes Kind ist 12)?
Grüße
Flo
Hallo,
du musst erstmal gar nicht reagieren. Wenn die KM was will, so muss SIe dieses auch begründen und selbst "fordern".
Für Dich zählt als Grundlage das EK der letzten 12 Monate...im umgekehrten Fall wäre dieses genauso.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
