Ehegattenunterhalt ...
 
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Ehegattenunterhalt durch Kurzarbeit ?

 
(@flojoflo)
Schon was gesagt Registriert

hallo,
Bisher:
KM arbeitet Teilzeit. Nach Abzug Kindesunterhalt berechnet sich Trennungsunterhalt  zu Null.

Jetzt:
Ihr Arbeitgeber hat "Kurzarbeit" angekündigt (wohl nicht im Sinne dieses rechtlichen Begriffs - vermutlich arbeitet sie als feste freie Mitarbeiterin, so dass schlicht ihre Beschäftigung gekürzt wird). Dadurch entsteht rechnerisch Trennungsunterhaltsanspruch.
- Ist das auch rechtlich so?
- ist KM verpflichtet sich um einen anderen Arbeitsplatz zu bemühen; kann ich hierüber Nachweise verlangen?
- kann ich fiktiv von einem Kurzarbeitsgeld ausgehen, wie es sich ergeben hätte, wenn sie Vollzeit gearbeitet hätte? (jüngstes Kind ist 12)?

Grüße
Flo


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.06.2009 10:44
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du musst erstmal gar nicht reagieren. Wenn die KM was will, so muss SIe dieses auch begründen und selbst "fordern".
Für Dich zählt als Grundlage das EK der letzten 12 Monate...im umgekehrten Fall wäre dieses genauso.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.06.2009 13:17