Hallo
Meine Frau und ich haben uns im März getrennt...wir haben zwei Söhne.
Sie ist seitdem leider auf ALGII angewiesen...
Bis jetzt haben "wir" es leider versäumt einen Anwalt zwecks Unterhalt aufzusuchen.
Ich weigere mich nicht diesen zu zahlen, werde ich auch. Nur wie schon gesagt, bisher nicht geschehen.
Jetzt habe ich heute einen Brief von der Sozialagentur bekommen, dort soll ich auch meine finanzielle
Situation, der letzten 12 Monate offen legen. Mache ich auch. Gar kein Thema...
Nur steht da was drin von:
§ 33 SGB II
Muß ich jetzt den gesammten Unterhalt von März bis jetzt an die Arge zurück zahlen?
Außerdem steht dort etwas von:
Ab Zugang dieser Mitteilung kann ich bei bestehender Leistungsfähigkeit Unterhaltsbeiträge von Ihnen fordern; unter den
Vorraussetzungen des bürgerlichen Rechts auch bereits ab Beginn der Hilfegewährung.
Wer wäre so nett und klärt mich mal ein bischen auf?!
Leider (oder Gott sei dank) kenne ich mich mit der Materie nicht aus.
Muß ich der Arge überhaupt meine Sachen offen legen oder muß ich (lieber) zu einem Anwalt??
Was ist außerdem noch mit Kredit aus der Ehe? Haben ein Auto gekauft und noch so einen Kredit laufen.
In wie weit kann oder wird das auf das Kdu angerechnet?
Lieben Gruß
Markus
Bis jetzt haben "wir" es leider versäumt einen Anwalt zwecks Unterhalt aufzusuchen.
Ich weigere mich nicht diesen zu zahlen, werde ich auch. Nur wie schon gesagt, bisher nicht geschehen.
Ein Anwalt vertritt immer die Interessen einer Seite. In dem Fall ist es Deiner Ex wohl ziemlich schnuppe, die beiden Seiten seit also Du und die Sozialagentur. Aber sei mal nicht so vorschnell mit Kostenzusagen, frag' erstmal nach Prozesskostenhilfe (PKH). Oder vielleicht geht's ja auch ohne Anwalt. Lass doch die Sozialagentur erstmal was fordern und frag dann hier nach.
Muß ich jetzt den gesammten Unterhalt von März bis jetzt an die Arge zurück zahlen?
Nein.
Außerdem steht dort etwas von:
Ab Zugang dieser Mitteilung kann ich bei bestehender Leistungsfähigkeit Unterhaltsbeiträge von Ihnen fordern;
Das ist richtig.
unter den Vorraussetzungen des bürgerlichen Rechts auch bereits ab Beginn der Hilfegewährung.
Das ist Quatsch. Was sollen das denn für Vorraussetzungen sein. Das bürgerliche Recht sagt jedenfalls:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html
Muß ich der Arge überhaupt meine Sachen offen legen oder muß ich (lieber) zu einem Anwalt??
Was ist außerdem noch mit Kredit aus der Ehe? Haben ein Auto gekauft und noch so einen Kredit laufen.
In wie weit kann oder wird das auf das Kdu angerechnet?
Soweit es Ehebedingt ist. Ja, Du musst Auskunft erteilen (nur über Dein Einkommen, gerne verlangen die auch mehr, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt). Und lass sie erstmal was fordern, frag' dann hier nach und überleg' Dir das dann mit dem Anwalt.
Hi Markus70
Herzlich Willkommen bei v.s.
Ähm, Du schreibst KdU - das heisst landläufig "Kosten der Unterkunft". Diese alleine wird nicht reichen.
§ 33 SGB II beschreibt den Übergang von Unterhaltsansprüchen auf die Arge, da diese z.Z. Unterhalt für Deine Frau und wohl auch für die Kinder leistet. Lt. Gesetz bist Du verpflichtet, Kindesunterhalt als auch Unterhalt für Deine Frau (wenn sie bedürftig ist) zu zahlen.
Muß ich jetzt den gesammten Unterhalt von März bis jetzt an die Arge zurück zahlen?
Die Antwort steht hier:
Ab Zugang dieser Mitteilung kann ich bei bestehender Leistungsfähigkeit Unterhaltsbeiträge von Ihnen fordern
was danach kommt halte ich erst einmal für Quatsch, doch im Familienrecht ist eigentlich alles möglich - zumindest wird es versucht. Eine Unterhaltspflicht beginnt lt. Gesetz immer mit der Forderung = Inverzugsetzung. Es gibt wenige Ausnahmen, die ich jedoch bei Dir nicht sehe. Dennoch könnte es passieren, dass die Arge es trotz besseren Wissens versucht einzutreiben. Da kannst Du derzeit nur abwarten. Und dann schaun wir weiter.
Und als Einkommensnachweis reichst Du lediglich die Lohn-/Gehaltsbescheinigungen der letzten 12 Monate sowie die letzte Steuerrückerstattung ein, einen Anspruch darauf haben sie - schon alleine wegen des KU. Hier wäre es eventuell angebracht, Titel darüber zu erstellen. Den von der Arge beigefügten Schein kannst Du ignorieren, der schiesst meistens weit über das Ziel hinaus.
Wie alt sind denn die Kinder? Könnte Deine Frau Teil- oder gar Vollzeit arbeiten gehen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
