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Krankenhaus Rechnung

 
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen ich hab eine Frage und erhoffe mir, dass ich diese hier beantwortet bekomme.
Mein Kind lebt bei der KM und ich bin der Versicherungsnehmer meines Kindes für die Krankenkasse.
Vor einiger Zeit musste mein Kind zur Stationärenbehandlung, dies geschah aber ohne dass ich informiert wurde.

Die Tage habe ich eine Rechnung vom Krankenhaus bekommen in dem ich 177,85.- bezahlen muss.

Meine Frage lautet nun. Wer muss dies bezahlen ?
Ich oder die KM.

Danke für eure Hilfe.

Grüße Papa2004


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 15:26
(@netze1972)
Rege dabei Registriert

ne zwischenfrage fürs verständnis:

warum bei dir versichert? privat oder gesetzlich?

für welche leistungen sollst du zahlen? sogenannte wahlleistungen (chefarzt, einbett-zimmer, tv, telefon, ...)?


egal was passiert...  ich geb´ nicht auf!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:07
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus papa2004!
und noch weitere Fragen:
Besteht GSR?
Weswegen war das Kind im KH?

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:22
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nun ich ergänge die Daten noch.
Bin getrennt von der KM. Kind ist bei mir in der Gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert und ich bin der Versicherungsnehmer.
Kind hat auch eine Krankenkassekarte, wo die KM drauf unterschrieben hat obwohl ich der Versicherungsnehmer bin.

Ich hab nach 5 Tagen erfahren, dass mein Kind in Stationärer Behandlung ist. Bin da natürlich auch hin.
Jedoch hab ich keine Info bekommen was die Kosten sind und wer diese bezahlen muss.
Ich habe auch nichts Unterschrieben. z.B. Einverständniserklärung.
Abschlussgespräch wurde dann mit KM und dessen Mutter geführt nicht mit mir.

Nun für was ich bezahlen muss kann ich noch nicht sagen, da ich eine Rechnung in Höhe von 177,85.- EUR bekommen habe.
Und als ich anrief bekam ich die Info die Dame die dies macht ist im Urlaub bitte rufen Sie am 8.06.2009 nochmal an.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 16:24
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Was ist GSR ?

Auf die Frage wieso mein Kind in Behandlung war ?
Es war in Sozialpädagogischer Behandlung, weil die KM mit Ihm überfordert war / ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 16:26
 Cor
(@cor)
Schon was gesagt Registriert

Was ist GSR ?

Gemeinsames Sorgerecht.

Habt ihr es oder hat die Mutter das alleinige Sorgerecht (ASR)?

Viele Grüße,
Cor


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:31
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Auf die Frage wieso mein Kind in Behandlung war ?
Es war in Sozialpädagogischer Behandlung, weil die KM mit Ihm überfordert war / ist.

"Sozialpädagogische Behandlung"? Und das stationär im Krankenhaus? Bist Du sicher, dass Du das richtig verstanden hast?

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:31
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Beide haben das Sorgerecht.

Ja es war ein Pädiatriesche Stationäre Behandlung


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 16:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo papa2004
Das ist die Kinderstation.
Das hat nichts mit Sozialpädagogik zu tun.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:39
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Sorry nochmal zum mitschreiben.

Ich wusste nicht das mein Kind dahin muss.
Hab nichts unterschrieben und wurde auf einmal informiert nach Tagen dass mein Kind dort ist.

Nun flattert eine Rechnung ins Haus.

Und zum Thema was wurde dort gemacht ?
Es wurde nachgesehen wie die KM mit dem Kind umgeht und es wurde festgestellt, dass sie nicht wirklich in der Lage mit dem Kind umzugehen.

Mehr kann ich dazu nicht sagen, da ich ja nicht dabei war und auch zu keinem Gespräch als 50% Sorgerecht beteiligter zu einem Gespräch eingeladen wurde.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 16:45




(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Wird wohl so aussehen als bleibe ich auf den Kosten sitzen, wie ? ;(
Werde nicht informiert aber darf dann noch brav bezahlen.  :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout: :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 16:46
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@papi2004:
Wir kommen so nicht weiter nach dem Motto: nix Genaus weiß ich nicht

Wird wohl so aussehen als bleibe ich auf den Kosten sitzen, wie ?

Tja, ich würde in der Klinik anrufen und nachfragen, was genau für wen in wessen Auftrag in Rechnung gestellt wurde. Je nach Behandlungsart hätte es auch ausgereicht, wenn KM beispielsweise den Namen Deiner KK angegeben hätte (hat bei mir so gefunzt).
Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:51
 Uli
(@Uli)

Werde nicht informiert aber darf dann noch brav bezahlen.  :knockout:

Was steht denn auf der Rechnung drauf? Da müssen doch Leistungsposten benannt worden sein?


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also zunächst ist der für das bezahlen einer Leistung verantwortlich, der sie in Auftrag gegeben hat.
Insofern würde ich dem KH schreiben, dass du diese Behandlung weder angefordert, noch ihr, als Inhaber der gemeinsamen Sorge zugestimmt hast.
Sie mögen sich daher mit dieser Rechnung bitte an den Auftraggeber wenden.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 16:59
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

An Marco
@papi2004:
Wir kommen so nicht weiter nach dem Motto: nix Genaus weiß ich nicht
Zitat
Wird wohl so aussehen als bleibe ich auf den Kosten sitzen, wie ?
Tja, ich würde in der Klinik anrufen und nachfragen, was genau für wen in wessen Auftrag in Rechnung gestellt wurde. Je nach Behandlungsart hätte es auch ausgereicht, wenn KM beispielsweise den Namen Deiner KK angegeben hätte (hat bei mir so gefunzt).
Grüße
Marco

Danke nur leider ist die Dame erst am 8.06.2009 zurück. Und was meinst Du mit Name der KK angeben hätte ?
Mein Kind war mit der Mutter 2 Wochen Stationär. Und das ganze ging über meine KK.

An Uli
Ja da steht drauf 1x Pädriatrische Behandlung 177,85.- EUR


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 17:00
 Uli
(@Uli)

An Uli
Ja da steht drauf 1x Pädriatrische Behandlung 177,85.- EUR

Das gibt es so nicht! Da muss irgendeine Schlüsselnummer o.ä. mit beistehen, woraus ersichtlich wird, was genau gemacht wurde.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 17:05
(@papa2004)
Schon was gesagt Registriert

Also zunächst ist der für das bezahlen einer Leistung verantwortlich, der sie in Auftrag gegeben hat.
Insofern würde ich dem KH schreiben, dass du diese Behandlung weder angefordert, noch ihr, als Inhaber der gemeinsamen Sorge zugestimmt hast.
Sie mögen sich daher mit dieser Rechnung bitte an den Auftraggeber wenden.

Mein Kind hat doch die Leistung in Anspruch genommen Und ich als KK Versicherungsnehmer wo mein Kind auch mitversichert ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2009 17:08
 Cor
(@cor)
Schon was gesagt Registriert

Mein Kind hat doch die Leistung in Anspruch genommen Und ich als KK Versicherungsnehmer wo mein Kind auch mitversichert ist.

Dein Kind ist mit Sicherheit nicht alleine ins KH gegangen und hat die Behandlung verlangt, oder?  😉

Die Mutter hat die (nicht Not-) Behandlung angefordert ohne dich als gemeinsam Sorgeberechtigten davon in Kenntnis zu setzen und dein Einverständnis einzuholen.
Also darf sie auch ruhig dafür zahlen.


AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 17:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@papa2004:

Mein Kind hat doch die Leistung in Anspruch genommen Und ich als KK Versicherungsnehmer wo mein Kind auch mitversichert ist.

Aber DU hast diese Leistung nicht in Auftrag gegeben, sondern KM.
Am Besten ist, Du schreibst dem Krankenhaus und bittest um Aufschlüsselung der (Gesamt)-Rechnung (Anteil KK und Zuzahlung Patient) mit Begründung, wieso Du den Restbetrag übernehmen sollst.
Zur Not kannst ja die Rechnung bei Deiner KK mit der Bitte um Erstattung einreichen (ein Versuch ist es ja wert)...

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 17:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mein Kind hat doch die Leistung in Anspruch genommen Und ich als KK Versicherungsnehmer wo mein Kind auch mitversichert ist.

Ja, aber dein Kind ist ja wahrscheinlich nicht alleine hin spaziert und hat gesagt, "ich hätte gerne ein Einzelzimmer mit Chefarztbehandlung!"

Vermutlich ist seine Mutter mit ihm dahin und hat irgendeine Leistung "bestellt".
Und diese war vermutlich noch nicht mal medizinisch erforderlich, denn sonst wäre sie von der KK direkt beglichen worden.

Gruss Beppo

Edit: der südliche Marco war schneller


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2009 17:30