Hallo Beppo,
hab mir heute mal Eure "Unterhaltung" angelsen und würde Dich gerne mal was fragen:
Bei uns ist der Fall ähnlich. Die Ex hat einen 400 € Job und ein Kind ist 15, das andere im Februar 12 geworden. Wir wollen jetzt auf Abänderung des Unterhalts klagen. Gleichzeitig hat Sie schreiben lassen, dass die Erhöhung des KU für beide Kinder (einmal ab Januar für die 15 jährige und ab Februar für den 12 jährigen), laut DT fällig ist.
Wir wollen auch auf die Aussetzung der Vollstreckbarkeit hin einen Antrag stellen, damit die gezahlten Euros an Madame nicht futsch sind, wenn wir evetl. Erfolg haben sollten.
Nun meine Frage:
Ist es grundsätzlich so, dass wenn wir Rückwirkend den KU bezahlen, wir gleichzeitig die "mehr" gezahlte Summe bei der KM vom Unterhalt abziehen können? Der Unterhaltstitel ist laut Vereinbarung so gestrickt, dass wir wohl nachzahlen müssen, laut Aussage unserer Anwältin.
Ebenso gibt Sie an, dass Sie lediglich Halbtags arbeiten könne, da Sie die Kinder betreuen muss. Ist das realistisch, oder könnte da mehr drin sein?
Wäre dankbar für eine Antwort.
Danke
Flieder
Hallo Flieder,
ich habe diesen Faden ja ganz bewusst als Frage aufgemacht, weil ich eben genau das auch nicht weiß.
Weitere Erkenntnisse, als die hier genannten habe ich auch nicht.
Die Besonderheiten des Unterhaltsrechts, z.B. das Unterhalt zwar Rückwirkend bis zur Inverzugsetzung gefordert aber niemals zurück gefordert werden kann, macht das aber schwierig.
Ich kann dir daher auch nicht mehr sagen, als hier schon steht.
Höchstens, dass ihr mit Inverzugsetzung eben sofort Gegenklage mit Pfändungsschutz einlegen solltet.
Die Erfolgsaussicht wüsste ich auch gerne.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die Antwort. Leider eine sehr unbefriedigende, aber ich verstehe schon....
Eventuell hast Du aber eine Antwort bezgl. des im Thread erwähnten Vorschlags bzg. der Möglichkeit der Unterhaltsempfänger ein Darlehen anzubieten. Hast Du eine Ahnung, ob jemand diesbezüglich schon mal Erfolg gehabt hat.
Wir sind gerade dabei eine Abänderung der Unterhaltsklage einzureichen?
Wäre toll wenn, es hierzu weitere Infos geben würde.
Danke
Flieder
Hallo Flieder,
leider auch das nicht.
Mein RA hat davon auch noch nie was gehört.
Zu der Erfolgsaussicht sie zu mehr als einem Halbtagsjob zu bringen kann man zur Zeit auch kaum was sagen.
Hängt eben alles von der Willkür des Richtes, äähh, Umständen des Einzelfalles ab.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
sollten wir mal Deep fragen, vielleicht weiß der was darüber?
LG flieder
Wenn, dann hätte er es schon geschrieben 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
