Hallo,
nachdem meine Frau sich beim Jugendamt anhand meiner Gehaltsunterlagen mal ausrechnen lassen hat, wieviel Unterhalt ich eigentlich an meine beiden Kinder aus erster Ehe zu zahlen habe (16 und 12 Jahre alt), habe ich den Unterhalt ab diesem Jahr entsprechend gekürzt.
Meine Ex-Frau ist daraufhin sofort zu ihrem Jugendamt gerannt, die dann zwei (!) Stufen höher festgelegt haben.Wie sie das ausgerechnet haben, wollten Sie mir aber nicht darlegen.Ich habe daraufhin nicht reagiert, woraufhin ich dann einen Brief ihrer Anwältin erhalten habe, indem ich zu Nachzahlungen, Unterhaltszahlen nach Stufe zwei DüTa und Zahlung der Anwaltskosten aufgefordert wurde.
Natürlich habe ich dann auch einen Anwalt aufgesucht, der sich allerdings als Flop erwiesen hat.Er hat meine Gehaltsunterlagenn durchgerechnet und mir gesagt, dass er irgendwann gar nicht weitergerechnet hätte, weil ich ja viel zu viel verdiene.Er hat dann einen Brief an die Gegenseite aufgesetzt und sämtliche Forderungen aktzeptiert , aber als "Vergleich" angeboten.Die Gegenseite war natürlich sofort damit einverstanden.Selbstverständlich habe ich mich darauf verlassen, dass mein Anwalt mit Schwerpunkt Familien/Unterhaltsrecht weiss, wovon er spricht, fühlte mich aber dennoch irgendwie schnell "abgewimmelt".Ich habe ihn dann nocheinmal angerufen und ihm gesagt, dass ich wieder und wieder den genauen Rechen-Vorgang vom Jugendamt durchgegangen und immer wieder in der ersten Stufe der DüTa gelandet bin.Daraufhin sagte er "Na toll, jetzt ist der Brief schon raus, aber dann kommen Sie eben nochmal vorbei" .
Als ich dann bei ihm war und ihm alles nochmal genau vorgerechnet und darauf hingewiesen habe, daß ich einfach nur das zahlen möchte, was ich definitiv muß, hat er plötzlich gesagt " Na ja, das sehe ich ein - dann sagen wir der Gegenseite, wir haben nochmal Rücksprache gehalten und festgestellt, daß wir einen Vergleich von 105 % angeboten haben, aber ja nur 100 % zahlen müssen".
Natürlich beruft sich die Gegenseite jetzt auf den ersten Vergleich und lehnt das neue Schreiben komplett ab.
mein Anwalt hat mir jetzt geraten, alles brav zu zahlen, damit die Gegenseite nicht auch noch klagt.
Tut mir leid, wenn ich alles sehr komplex geschildert habe, aber kann mir jemand sagen, ob ich das jetzt einfach so hinnehmen muß ?
Ich muß nach Auskunft zwei voneinander unabhängigen Jugendämter mit meinem Gehalt und meinem privaten Hintergrund definitiv Unterhalt der ersten Stufe der DüTa an meine beiden Kinder aus erster Ehe leisten, soll jetzt aber mindestens nach Stufe zwei bezahlen.
Ich fühle mich von meinem Anwalt wirklich "abgespeist", soll jetzt aber seine Kosten, die Kosten der Gegenseite und natürlich sämtliche Nachzahlungen sowie den höheren Unterhalt leisten. Kann ich da irgendetwas gegen unternehmen ?
Ich bin neu verheiratet und habe zwei Kinder (4 und 1 Jahr alt) - ich bin doch kein Millionär, den man einfach so nach Lust und Laune ausnehmen kann ! habe ich überhaupt irgendeine Chance ?
Ich bin dankbar für jeden Hinweis !
Danke,
marmelati
Moin,
da kein Titel besteht, musst du formaljuristisch nix bezahlen oder das, was dir gefällt.
Die Gegenseite hat immer die Option, den (vermeintlichen) Anspruch gerichtlich feststellen zu lassen.
Wie wäre es, wenn du die relevanten Daten einfach mal hier reinstellt und wir gucken dann drüber?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought,
meinst Du mir "relevanten Daten" meine Gehaltsunterlagen oder soll ich einfach schreiben, wie ich und die Jugendämter alles ausgerechnet haben ?
Gruß,
marmelati
Naja, halt dein Einkommen nebst regelmäßigen und unregelmäßigen Zulagen, ggf. eheprägende Schulden, Altersvorsorge usw. usf. Die Berechnungen der JAs dürfte auch spannend sein.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!
Na ja, meiner Frau wurde natürlich nichts schriftlich vom JA in die Hand gegeben (das darf in Deutschland ja eigenartigerweise nur die EX-Frau haben...), sie hat aber alles mitgeschrieben und anhand dessen habe ich es ausgerechnet.
Ich werde die Daten morgen einstellen, wenn das o.k ist.
Ich werde die Daten morgen einstellen, wenn das o.k ist.
Kein Problem. Bis dahin brennt nichts an.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Meinen aufrichtigen Dank!
Morgen,
so, folgenden Rechenweg haben wir zum Ausrechnen des Unterhalts zu Grunde gelegt:
Durchschnittlicher Nettolohn der letzten zwölf Monate : 3326,53 €
zzgl. 1/3 der durchschn.monatl.Spesen (lt.JA) : 43,02
abzügl.monatl.Private Krankenversicherung (2 Kinder+ich) :698,89 €
abzügl.5 % monatl. berufsbedingte Aufwendungen (lt.JA) : 131,38 €
Ergibt netto: 2548,28 €
Wenn ich jetzt nach Gruppe II der DüTa rechne, dann sieht das so aus:
abzügl. 1.Kind : 307,00 €
abzügl. 2.Kind : 307,00 €
abzügl. 3.Kind : 216,00 €
abzügl. 4.Kind: 203,50 €
Ergibt netto: 1514,78 €
abzügl. 560 € (lt.JA) für betreuende Ehefrau für das vierte Kind unter drei Jahre
Ergibt netto: 954,78 €
So - hier haben meiner Frau nun beide Jugendämter erklärt, daß der Selbsterhalt für mich ,die für Gruppe II festgelegten 1000 € ,unterschritten werden, und wir deshalb , laut den Hammer Leitlinien und den Anmerkungen der DüTa, Punkt 6, eine Stufe runtergehen müssen, sprich in Stufe I.
Du hattest geschrieben, dass eine Altersvorsorge ebenfalls in Abzug gebracht werden kann.
Hier haben meine Frau und ich eine Zusatzrente, die ich monatl.für uns beide ableiste, aber in der o.g. Auflistung nicht berücksichtigt habe.
Zahlen über Zahlen - nur, so haben uns die JA´s das vorgerechnet.
Was also nun ?
marmelati
Moin,
die Zahlen sind offensichtlich ok. Ich würde sogar gleich zu Beginn eine Tabellenstufe runter gehen, da du mehr als drei Personen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet bist.
Um das Thema zu entschäfen, könntest du für den KU der bei der Ex lebenden Kinder eine JA-Urkunde zeichnen, welche du der Gegenseite zustellst.
Achte daruf, den Titel auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen. Der Vorteil ist, dass die Gegenseite, will sie mehr, nur den Differenzbetrag als Streitwert verhackstücken kann und das lohnt sich für den gegn. RA einfach nicht. Nachteil ist, dass du dich mit der JA-Urkunde der sofortigen Vollstreckung unterwirfst, wenn du mal nicht zahlst. Auch die Abänderung wegen z.B. EInkommenseinbußen ist dann nicht mal so eben möglich. Die Ex müsste der 'Änderung zustimnmen und dir dies schriftlich erklären. Macht sie das nicht, musst du Abänderungsklage einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Jau - kannst Du jetzt also anhand meiner Daten ganz klar sagen, daß ich den Unterhalt der ersten Stufe an meine beiden Kinder aus erster Ehe zu entrichten habe, und nicht nach der zweiten ? Das würde ich wirklich gerne ganz sicher wissen, bevor ich wer weiß was für zusätzliche Kosten durch eine evtl.Klage riskiere, wenn ich auf die Forderungen der Gegenseite nicht eingehe.
Na ja, und mein eigentliches Problem besteht ja darin, daß mein Anwalt der Gegenseite ja schon Stufe II als Vergleich angeboten hat und die ja jetzt darauf bestehen.Ich habe eine Frist bis 25.10. gesetzt bekommen, sämtliche Unterhaltsnachforderungen, den Unterhalt der Stufe II sowie die Anwaltskosten meiner Ex zu bezahlen, weil ich ja sozusagen mit dem Brief meines Anwalts allem zugestimmt habe.
Einen Titel zu besorgen, darin sehe ich eigentlich das geringste Problem, denn ich habe seit zwölf Jahren noch nie eine Zahlung ausgelassen.Und das mit den 18 Jahren habe ich auch schon gehört.
Ich wäre dir also dankbar für eine erneute, konkrete Auskunft !
Hi
kannst Du jetzt also anhand meiner Daten ganz klar sagen, daß ich den Unterhalt der ersten Stufe an meine beiden Kinder aus erster Ehe zu entrichten habe, und nicht nach der zweiten ?
Dazu brauchst Du nicht die Aussage einer Person sondern nur etwas Kenntnis der DDT und den URL bzgl. der Höhergruppierung.
Die DDT sagt unter Pkt1 ihrer Anmerkungen:
1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf drei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.
Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.
Wie Du siehst handelt es sich auch noch um eine Kann-Bestimmung, darum kann keiner ganz genau sagen, dass irgendwas eben so ist. Die Wahrscheinlichkeit dagegen schätze ich mal als sehr sehr hoch ein, dass Du nicht höher-, sondern eher runtergruppiert wirst.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja siehste - genau mit diesen von Oldie genannten Anmerkung der DDT bin ich ja zu meinem Anwalt hin, woraufhin der dann doch noch mal, nach seinem Vergleich, einen Brief an die Gegenseite aufgesetzt hat, daß ich ja eigentlich nicht die geforderte Summe zahlen müsste.Weil sich aber die Gegenseite jetzt auf das erste Schreiben beruft und alles andere ablehnt, rät er mir, alles so zu machen, wie die das wollen, weil die sonst klagen.
Ich bin jetzt echt hin u-hergerissen und würde es am liebsten darauf ankommen lassen.Sollen sie doch klagen.Rein rechnerisch muss ich doch nach der ersten und nicht nach der zweiten Stufe zahlen.
Wenn ich zum Judenamt gehe und einen Titel besorge, machen die das dann einfach so auf Zuruf oder rechnen die vorher exakt aus, was zu zahlen ist ?
Ich werde also in jedem Fall meinen Anwalt kontaktieren und ihm ganz klar sagen, dass ich auf die Forderungen der Gegenseite NICHT eingehe, weil ja, glaube ich, ein Vergleich zwischen Anwälten auch gar nicht bindend ist oder ?
Denkt bitte um Himmels Willen nicht, daß ich hier wegen ein paar Euro so viel Aufhebens mache und es ja schließlich um meine Kinder geht.Aber in erster Linie sind das alles Allüren meiner Ex - von wegen - "der kann doch nicht einfach den Unterhalt kürzen" .
Ich muß doch schließlich auch an meine beiden kleinen Kinder denken.Und leider zählt heutzutage doch jeder Euro.
Und nur, um immernoch nach mittlerweile zwölf Jahren die verletzte Eitelkeit meiner Ex zu unterstützen, einfach alles so hinzunehmen, dafür bin ich leider nicht betucht genug.
Moin marmelati,
was wir Dir hier zu sagen versuchen, ist: Es gibt im Familienrecht keine mathematische Genauigkeit und Gerechtigkeit; deshalb kann Dir niemand (ausser mit Kaffeesatz oder Glaskugel) exakt vorhersagen, wie ein Gerichtsverfahren ausgehen würde: Da gibt es einfach viel "kann" und wenig "muss". Nichts desto trotz macht es wenig Sinn, aus vorauseilender Resignation oder aus Schiss vor einer Klage alles abzunicken, was die Gegenseite fordert; das muss man in jedem Fall abwägen. Preisfrage: Wenn einer der User hier jetzt sagt "Mach das unbedingt!" oder "lass das unbedingt bleiben!" und es geht trotzdem in die Hose - wer ist dann schuld? Wenn's nicht mal der Anwalt kann (der Deinen Fall exakt kennt) - wie sollen wir es dann können?
Ein Vergleich gilt jedenfalls erst, wenn DU ihn unterschrieben hast; alles andere ist aussergerichtliches Geplänkel ohne Belang. Und wenn Dein RA sich dabei vertan hat - nun, dann ist das eben so. Persönliche Anmerkung: Von einem Anwalt, der in Erwartung einer Vergleichsgebühr und weniger Arbeit zu einem faulen Vergleich rät, würde ich mich trennen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi
Zu einem rechtsverbindl. Vergleich kann es imho nur gekommen sein, wenn Du selber unterschrieben hast oder Deinem RA Vollmacht (z.B. Prozessvollmacht) darüber gegeben hast. Falls Du das nicht getan hast so solltest Du wirklich umgehend den RA wechseln.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Männer,
habe heute mit meinem Anwalt gesprochen, der mir selbstverständlich mitgeteilt hat, daß der von ihm "verbockte" Vergleich rechtskräftig ist, weil ich ihm ja vorher (wie bei allen Anwälten) unterschrieben habe, daß er meine Interessen vertreten soll.
Und wenn ich es jetzt auf eine Klage ankommen ließe, dann würe die Gegenseite auf jeden Fall wegen des Vergleichs klagen, egal, ob nun die Unterhaltszahlung nach Stufe I korrekt ausgerechnet ist oder nicht.
So, und das jetzt alles nur, weil mir der Anwalt gesagt hat, er hätte gar nicht zu Ende gerechnet.Kann ich denn dagegen nichts unternehmen ?
Was wäre denn z.B., wenn ich mir einen Titel besorge mit dem Unterhaltsbetrag der Stufe I, aber trotzdem "freiwillig" Stufe II bezahle ?
Und, bleibe ich denn tatsächlich auf den Anwaltskosten meiner Ex hängen oder gibt es da ein Hintertürchen ?
Unglaublich, eigentlich, daß es Leute gibt, die Ihren Lebensunterhalt damit verdienen, anderen Menschen in rechtlichen Dingen zur Seite zu stehen und letztendlich doch nur auf weiteren Profit aus sind ! Das hätte ich auch alleine hingekriegt...Gibt es also doch nur im Fernsehen !
Hi marmelati
Auf Deine Bitte lt PM hin, aber ausserhalb meiner Sachkenntnis, möchte ich folgendes bemerken.
.. weil ich ihm ja vorher (wie bei allen Anwälten) unterschrieben habe, daß er meine Interessen vertreten soll.
Hier schau mal genau nach, ob er auch in Deinem Namen Vergleiche treffen durfte, also schlussendlich ohne Rücksprache zu Dir in Deinem Namen zeichnen durfte.. Wie gesagt, hast Du ihm eine Prozessvollmacht gegeben, so ist dieser Vergleich rechtswirksam und Du hast die A*****-Karte. Aber wie gesagt, meine Kenntnis bzgl. Vergleiche etc. hält sich in sehr bescheidenen Grenzen, was ihre Rechtswirksamkeit betrifft als auch ihre Anfechtbarkeit. Ob hier sogar vielleicht eine Haftbarkeit des RA vorliegen könnte, da ja offensichtlich und überprüfbar ein für Dich nachteiliger Vergleich ohne Deine Mitwirkung oder treffender ohne Deine Zustimmung geschlossen wurde, das bei deutlicher gesetzeslage, - da sag ich lieber gar nichts zu.
Merke Dir eins: gebe keinem, wirlklich keinem RA eine Vollmacht, in Deinem Namen Vergleiche zu schliessen ohne Deine schriftl. Zustimmung. Er kassiert, und Du zahlst - und weisst nicht einmal wofür.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
