Hallo liebe Gemeinde,
ich hab da mal ein unterhaltsrechtliches Problem. Na ja, eigentlich nicht ich, sondern ein Bekannter, der mich gefragt hat, aber im Unterhaltsrecht bin ich leider nicht sehr bewandert :redhead:
Also: Vater war verheiratet und hat zwei Kinder (18 u. 17) aus dieser Ehe. Das ältere Kind macht gerade eine Ausbildung mit geringem Einkommen, das andere geht noch zur Schule.
Eltern habe beide neu geheiratet. Mit der neuen Frau hat der Vater noch drei weitere Kinder (11, 9 u. 2). Seine Frau geht nicht arbeiten und kümmert sich um die Kinder.
Vater zahlt seit Jahren denselben Unterhalt für die Kinder aus erster Ehe (aber nicht den vollen Betrag nach DTab, hat das damals von einem Anwalt berechnen lassen, kann das aber nicht wiederfinden. Um nicht wieder neu zahlen zu müssen, die Frage an mich und damit an Euch :yltype:
Kann mir jemand wegen des neuen Unterhaltsrechts aushelfen und generell oder übersichtsmäßig darstellen, wie das in solch einem Fall berechnet wird?
Wäre schön, wenn Ihr mir helfen könntet.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hi Krishna
Wenn der 18-jährige aus erster Ehe keine schuliche Ausbildung mehr macht ist er nachrangig. Somit stehen im ersten Rang die vier anderen Kinder, dann seine jetzige Ehefrau (betreut zudem ein Kind unter 3 Jahre) und danach erst der Grosse. Bei dem ist sowieso zu prüfen, ob eine Bedürftigkeit überhaupt vorliegt.
Die 4 minderj. Kindern werden entsprechend lt DDT behandelt bei insgesamt 4, 5 bzw 6 Bedürftigen, also ist hier durchaus eine Herabstufung wahrscheinlich. Beim Bedarf für die Ehefrau will ich mal nicht festlegen, beim Grossen hingegen ist es abhängig davon, wo er seinen eigenen Haushalt hat. Dementsprechend wird er entweder nach DDT Alterstufe 4 eingruppiert oder er hat einen Bedarf von 640 Euro, zzgl. KK-Beiträge etc minus Ausbildungsvergütung (von welcher vorher 90 Euro abgezogen werden = Bereinigung). Aussedem sind beode Elternteile barunterhaltspflichtig und zahlen anteilig entsprechend ihrer EK.
Hoffe, Du hast so eine Übersicht gemeint.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so habe ich mir das vorgestellt, nur leider verstehe ich es nicht vollständig.
Mal angenommen, das Nettogehalt beträgt 2000 EUR mtl. Das volljährige Kind lebt noch bei der Mutter und hat 356 EUR netto. Da es insgesamt sechs Unterhaltsberechtigte (5 Kinder plus Ehefrau) gibt, müsste statt der 3. die 1. Einkommensgruppe zugrundegelegt werden, richtig? Dann würde man die vier minderjährigen Kinder wie folgt berücksichtigen.
17-jährig: 365 - 77 KG = 288 EUR
11-jährig: 322 - 77 KG = 245 EUR
9-jährig: 322 - 77 KG = 245 EUR
2-jährig: 279 - 77 KG = 202 EUR
18-jährig: 408 - 154 KG = 254 EUR
Nach Anrechnung von 90 EUR auf die Vergütung von 356 EUR hat es noch anrechenbare 266 EUR. Ich kenne den evtl. KK-Beitrag jetzt nicht.
18-jährig: 254 - 266 AV = 0 EUR (ist das richtig? Das Kind lebt ja noch bei der Exfrau. Da aber nur der Vater Einkommen hat, müsste er ja ohnehin als einziger den Barunterhalt anteilig und damit eben allein zahlen? Und das ist doch ganz genau so wie bei privilegierten Kindern, oder?)
Ehefrau: 3/7 x 2000 = 857 EUR
Klarer Mangelfall.
Dann also Mangelberechnung:
Notwendiger Eigenbedarf: 900 EUR
Verteilungsmasse: 1100 EUR
Jetzt weiß ich nicht, ob der 3/7-Unterhalt der Ehefrau so einfach in die Einsatzbeträge eingeht?
Wenn ja:
Summe der Einsatzbeträge
288 + 245 + 245 + 202 + 857 = 1837 EUR
17-jährig 288x1100:1837=172,45 EUR
11-jährig: 245x1100:1837=146,70 EUR
9-jährig: 245x1100:1837=146,70 EUR
2-jährig: 202x1100:1837=120,95 EUR
Ehefrau: 857x1100:1837= 513,17 EUR
D.h., es müsste nur noch für das 17-jährige Kind aus 1. Ehe ein Betrag von 172,45 EUR gezahlt werden?
Jetzt bin ich ja doch mal gespannt, ob ich das richtig gemacht habe??? :question:
Das würde nämlich bedeuten, dass mein Anfrager sich demnächst über 200 EUR monatlich sparen könnte.
Hoffe, Du kannst mir nochmal aushelfen. Eigentlich denke ich ja, dass das jetzt so richtig ist, wenn ich da nicht doch noch falsche Annahmen drin habe.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Hi
ist sogar noch etwas einfacher, da die Rangfolge hier hart zuschlägt.
Bei 2000 Euro berein. EK und 6 UH-Bedürftigen ist die unterste EK-Stufe der DDT korrekt. Hier gilt auch der SB von 900 Euro.
Aber - der erste Rang wird primär berücksichtigt, die nachfolgenden müssen sich mit dem eventuellen Rest begnügen. Nur die 4 minderj. Kinder stehen im 1.Rang in diesem Fall. Der Volljährige ist nicht privilegiert, da er keiner schulichen, sondern einer berufl. Ausbildung nachgeht.
Also:
2000 - (288 + 245 + 245 + 202) = 1020 verbleibendes EK
Ggü der Ehefrau (2.Rang) ist der SB 1000 Euro, ggü. dem Volljährigen (3.Rang) 1100 Euro.
Wie Du siehst würde der Betrag von 20 Euro als UH für die Ehefrau herangezogen werden können, für den Volljährigen bleibt nichts mehr übrig.
Das ist der Sinn und Zweck der Rangfolge.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi krishna,
deine Berechnung hat einen gravierenden Fehler. Sobald ein Mangelfall vorliegt geht der KU vor allen anderen Ansprüchen., Das bedeutet nichts anderes als das die Eheferau in aus der Berechnung rausfällt und das über dem SB zur Verfügung stehende Einkommen auf die bedürftigen Kinder verteilt wird. Erst wenn für diese mindestens der Midnestsatz gezahlt werden kann steht wieder Geld für Unterhaltsansprüche der Ehefrau zur Verfügung.
Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, das sich minderjährige Kinder grundsätzlich erstmal nicht selbst unterhalten können, Erwachsene aber schon.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Herzlichen Dank an Euch! 😉
Habe es jetzt verstanden. Das spart dann wenigstens so etwa einhundert Euro im Monat. Wird sich freuen, das zu hören!!!
Nochmal :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
