Hallo alle zusammen!
Am heutigen Abend habe ich meine Kinder zurückgebracht und hatte das Vergnügen, mit meiner Madame zu reden. Wir kommen eigentlich ganz gut miteinander aus, die Stimmung war diesmal aber recht gereizt.
Da ich nun seit der Änderung der Steuerklasse auch einen anderen Unterhalt zu zahlen habe, wollte ich sie in die neuen Zahlen einweihen. Ich habe die Berechnung nach den Leitlinien durchgeführt und bilde mir ein, dass es ohne große Abweichung alles korrekt ist.
Nachdem sie nun wissen wollte, wie ich auf die neuen Ergebnisse komme, habe ich meine Kurzform der Berechnung mal erklärt. Ich gehe auch mal davon aus, dass sie wenig Wissen und Erfahrung mitbringt. Schon beim Abzug der Werbungskosten hatten wir eine kleine Meinungsverschiedenheit - darauf gehe ich gleich ein. Im Ergebnis will sie mich zu ihrem Anwalt schleifen, damit wir dort zusammen (hab ich auch nichts dagegen!) eine Lösung erarbeiten, die für alle Seiten "gerecht" wird. Nach dem ich aber bis jetzt erfahren habe, was es heißt, sparsam zu leben, könnte das jetzt der absolute Höhepunkt der Sparsamkeit werden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich hinzufügen, dass wir bisher eine Individuelle Vereinbarung zum KU und TU hatten, die sich nur an den Tabellen orientierte, aber wenig professionell berechnet war.
In Vorbereitung auf diesen Anwaltstermin brauche ich ein paar Antworten und Ratschläge.
1.
Die Werbungskosten dürften nach ihrer Aussage nicht im Unterhalt berücksichtigt werden. Angeblich wären sie schon im SB enthalten. (Aussage ihres Anwalts)
Nach den Leitlinien des OLG Jena (Thüringen) steht aber dort, dass das bereinigte Einkommen (Thüringer Tabelle) anzunehmen ist. Also ist der Abzug der Werbungskosten vorher vorzunehmen, richitg? (Werbungskosten sind nachzuweisen gem. Leitlinien)
2.
Die Werbungskosten sind bei der Einkommensteuer geltend zu machen und damit für den Unterhalt nicht abzugsfähig. Stimmt das überhaupt? (Aussage ihres Anwalts)
3.
Der Kindergeldabzug nach diesen Leitlinien erfolgt erst ab der 135%-Grenze. Bei einem bereinigten Netto von ca. 1250,00 ( 2 Kinder bis 6 Jahre) würde diese Sache also nicht erfolgen. Ist das richtig?
4.
Nach der Aussage meiner Noch-Frau müsste ich ALLES bis auf den SB abgeben. Das heißt, wenn ich von meinem Netto den KU und SB abziehe (die Werbungskosten vielleicht nicht), dann wäre der Restbetrag für sie. (Aussage ihres Anwalts)
Wenn ich aber etwas von "3/7 vom Rest" lese, deute ich das etwas anders. Klar, ich bin auch nur ein Mensch und kann mich irren... Allerdings soll mir mal einer erklären, wie man mit einem SB von 775,00 leben soll und dabei noch die eheprägenden Schulden zahlen sollte...
5.
Am Ende wäre noch anzumerken, dass ich die Schulden von mir aus ersteinmal unberücksichtigt lassen wollte. Es wäre am Ende noch ein "Trumpf", wenn meine Argumentation nicht angenommen werden würde. Den von mir errechneten TU von 60-65 € würde ich damit locker wegdrücken können.
Sollten die Angaben (ich nenne es mal Behauptungen) meiner Frau stimmen, dann werde ich wohl nicht mehr viel zu lachen haben und mir bei ihrem Anwalt die Zähne ausbeißen.
Ich hoffe, ich kann einige meiner Fragen hier beantwortet bekommen. Leider bin ich für 2 Tage nicht erreichbar. Aber am Mittwoch werde ich alles nachholen. Ich gehe sogar mal davon aus, dass dieser Anwaltstermin schon am Mittwoch stattfinden wird.
Soweit erstmal von mir!
Ich hoffe auf reichlich interessante und aufschlußreiche Antworten - und dafür schon mal jetzt: VIELEN DANK!
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Papa Nico,
Also ich habe noch nicht alles veratanden. Aber manches. Falls die Freaks mir aber widersprechen, ordne ich mich gerne unter!
1.
Die Werbungskosten dürften nach ihrer Aussage nicht im Unterhalt berücksichtigt werden.
Das ist Quatsch. Die Werbungskosten mindern deine Leistungsfähigkeit, also ganz oben abziehen (vgl. www.pappa.com). Falls sie aber die übliche 5% Marke überschreiten ist nachweisen und verteidigen angesagt.
2.
Die Werbungskosten sind bei der Einkommensteuer geltend zu machen und damit für den Unterhalt nicht abzugsfähig. Stimmt das überhaupt? (Aussage ihres Anwalts)
Klar, solltest Du die bei deinem Jahresausgleich angeben. Aber dann kriegt ihr beide ja auch mehr Rückzahlungen. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Einmal will der Staat Kohle, einmal Deine Ex. Ich hoffe Du warst nicht mit Hans E. in einer Schwulen-Ehe.
4.
Nach der Aussage meiner Noch-Frau müsste ich ALLES bis auf den SB abgeben. Das heißt, wenn ich von meinem Netto den KU und SB abziehe (die Werbungskosten vielleicht nicht), dann wäre der Restbetrag für sie. (Aussage ihres Anwalts)
Wenn ich aber etwas von "3/7 vom Rest" lese, deute ich das etwas anders. Klar, ich bin auch nur ein Mensch und kann mich irren... Allerdings soll mir mal einer erklären, wie man mit einem SB von 775,00 leben soll und dabei noch die eheprägenden Schulden zahlen sollte...
Lass Dich nicht provozieren Alterchen. Schau Dir mal die Rechnung auf Pappa.com an, die habe ich sogar verstanden ( http://www.papa.com/erste_hilfe/vaeter/vehegunt.htm).
5.
Am Ende wäre noch anzumerken, dass ich die Schulden von mir aus ersteinmal unberücksichtigt lassen wollte. Es wäre am Ende noch ein "Trumpf", wenn meine Argumentation nicht angenommen werden würde. Den von mir errechneten TU von 60-65 € würde ich damit locker wegdrücken können.
Warum? Sei doch nicht so blöd die Suppe auszulöffeln, die beide eingeschenkt haben. Falls Du zu viel Geld hast, kann ich Dir meine Kontonummer geben. Mir geht es nämlich anders.
:red:
[Editiert am 13/2/2005 von Weisnich]
[Editiert am 13/2/2005 von Weisnich]
Hi Weisnich!
Obwohl mir meine Madame heute Abend den Humor geraubt hatte, musste ich doch wieder grinsen. Gut so!
Das mit den Werbungskosten war mir schon fast klar. Es steht ja auch in den Richtlinien. (Aber mit Onkel Hans hab ich nichts näheres. Gott sei gedankt!)
Die Rechnung schaue ich mir gleich mal an. Danke für den Link, obwohl ich noch nicht reingeschaut habe.
Und die Schulden werde ich erst auf den Tisch legen, wenn es von ihrer Seite oder ihrem Anwalt KONTRA gibt. Dann laß ich es drauf ankommen. Denn wenn man es ganz richtig rechnet, hätte sie gar nichts mehr! Nur wenn wir fair miteinander umgehen, was bisher so war, dann könnten wir auch gleich einen EU-Verzicht machen. Sauber, ordentlich und endgültig. Sie hat einen neuen, der was mit beisteuern kann und gut ist es für mich! Sie hat kaum Einbußen und ich kann auch leben, soll mir schon reichen!
Tschau
Nico
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(Dante)
Noch mal ich, Papa Nico,
Ich habe noch mal genau in den Leitlinien des OLG Jena nachgelesen.
Das Dokument findest Du unter: http://www.thueringen.de/olg/infothek60.html
Der Link unter Aktuell.
INteressant sind für Dich Die Sachen unter Punkt 10, Speziell 10.1, 10.2.
Das hilft besser weiter
Michael
[Editiert am 13/2/2005 von Weisnich]
Hi weißnich!
Ich hab dieses Papier schon länger auf meinem Tisch - nicht hier, ist schon alles in meinem Kopf eingebrannt.
Die Punkte 10 (inkl. Unterpos.) sagen doch eindeutig: Netto abzgl. Werb.Ko. = bereinigtes Einkommen für Thüringer Tabelle! ODER?
Bei der Bereinigung des Nettoeinkommens sind berufsbedingte Aufwendungen nur auf konkreten Nachweis absetzbar. Eine Schätzung nach § 287 ZPO kann erfolgen.
Damit kann ich sogar mehr als die üblichen 5% geltend machen. Prima!
Und das habe ich auch gemacht und nun will mir ein Anwalt (nicht Fam.recht!) erzählen, es wäre nicht so. Ok, ich weiß mich zu wehren, kann es ja vorlegen, aber mißmutig macht mich das schon.
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(Dante)
Freue Dich nicht zu früh. Interessant wird es erst, wenn Du wenig verdienst und viel Belastbare Ausgaben hast. (Arbeitsfahrten...)
Ich versuche es gerade mit anderen Sachen und das wird eng.
Good luck,
Michael
So ist es eben, Michael!
Viel bleibt wirklich nicht zum leben - bei ihr und bei mir nicht! Sonst würde ich es gelassen nehmen, einen Betrag vereinbaren, den Rest behalten und letztendlich noch dir was überweisen 😎
Aber das bleibt wohl ein Wunschdenken ... :thumbdown:
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(Dante)
3.
Der Kindergeldabzug nach diesen Leitlinien erfolgt erst ab der 135%-Grenze. Bei einem bereinigten Netto von ca. 1250,00 ( 2 Kinder bis 6 Jahre) würde diese Sache also nicht erfolgen. Ist das richtig?
Wie war das noch einmal :question:
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(Dante)
Moin Nico,
kurz den den berufsbedingten Aufwendungen: Diese sind einkommensmindern in die Unterhlatsberechnung einzubrignen. Auf der anderen Seite musst du diese als Freibetrag in der LSt-Karte ientragen lassen, wodurch dein Netto steigt.
Diese KG-Berechnung ist hier immer wieder Thema und ergibt sich aus der Anlage A zur DT (im Download).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep!
Der Werbungskostenabzug ist bei mir soweit klar. Wir haben das geregelt.
Was mich etwas irritiert beim KG-Abzug: In der besagten Anlage zur DT steht diese 135%-Grenze beschrieben.
Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB).
Wenn ich es also richtig verstehe, dann entfällt die KG-Anrechnung in meinen Fall, denn den Betrag würde ich nicht zahlen (können). Dumm nur, dass die Thüringer Tabelle (als Anlage in den Leitlinien OLG Jena) überhaupt keinen Verweis für die KG-Anrechnung enthält. Also gilt doch folglich der Grundsatz der DT, oder? Oder wird es dann ganz anders gehandhabt?
etwas verwirrende Grüße
Nico
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(Dante)
Hallo PapaNico,
"unser" Richter war so nett und hat neben dem berufsbedigten Aufwendungen meinem Mann sogar noch einen Erwerbstätigenbonus von 10 % nach voherigem Abzu des KU zugesprochen.
Hat dem Madame gar kein eigenes Einkommen? Habe jetzt mal gelesen, selbst Wohngeld von ihr würde als Einkommen angerechnet werden.
Grüsse Andrea
Hi Andrea!
Meine ehemalige bessere Hälfte hat kein Einkommen. Erziehungsgeld und Kindergeld, mehr eben nicht. Klar, sie bekommt Wohngeld. Der Sachverhalt bzgl. Wohngeld ist aber noch nicht ganz in trockenen Tüchern hinsichtlich der Anrechnung. Am Ende geht es hier um Kleinigkeiten, es macht kaum etwas aus.
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
In dieser herrlichen Nacht nutze ich die Zeit, um diese längere Sache fortzuführen. Den Beginn kann <hier> nachzulesen.
Der Anwaltstermin hat nun am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Wir haben es endlich mal geschafft, zusammen beim Anwalt zu sitzen und die ganze Berechnung nach sauberen Kriterien durchführen zu lassen. Wie ich schon mal erwähnt hatte, wollte mir dieser (ihr) Anwalt doch ein paar grüne Golfbälle verkaufen 😡 , wenn man die Werbungskosten etc. betrachtet. Aber diese Irrtümer haben wir nun endlich vom Tisch, nachdem ich dort einen Leitz-Ordner voller Richtlinien etc. auf den Tisch gelegt hatte. Man muss schon staunen, was da manchmal erzählt wird. :hallucine:
Jetzt drückt mir einfach mal die Daumen, dass diese Berechnung wirklich akkurat vorgelegt wird... :hoffen:
Tschau
Nico
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(Dante)
:thumbup:
Danke satelco! 😀
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(Dante)
