Hallo @ all,
heute will ich mich einmal selbst zu Wort melden, da es bisher immer meine LG Catilotti getan hat.
Lebe seit ca. 1,5 Jahren mit meiner neuen LG zusammen und zahle seit dem an meine Ex mit unseren beiden Kindern 5- 8 Jahre alt monatlich 677 Euro.
Bei einem Nettoverdienst von 1478 Euro bleiben mir gerade 801 Euro. Ich bin wohl ein Mangelfall (komisches Wortspiel) .
Ich zahle gerne für meine Kinder :heartpump: und das wird auch so bleiben, aber für meine Ex die ebenfalls arbeiten geht (400 Euro unter der Hand als Putzhilfe ) will ich nicht mehr zahlen wenn es möglich ist.
Leider handelt es sich um Einkünfte, die ich nicht beweisen kann , zumindest nicht so einfach.
Jetz bekommen meine neue LG und ich noch ein gemeinsames Kind und meine Frage lautet, ob ich denn nicht auch dem neuen Kind gegenüber unterhaltspflichtig werde.
Wenn dem so wäre, sollte meine Ex doch bald leer ausgehen oder vertue ich mich da ??
Dann habe ich häufiger über die Düsseldorfer Tabelle gelesen und das es wohl Regelsätze und 135% Sätze gibt. Was hat es damit auf sich ?
Wie und wo kann ich mir anteilig das Kindergeld anrechnen lassen ??
Ich verstehe das alles nicht so richtig.
Freue mich auf Antworten
Gruß
Tommes
Lächeln ist die schönste Art Zähne zu zeigen !
Hallo Tommes,
fein, daß Du Dich jetzt mal selbst zu Wort meldest.
Also, solltet Catti ein Kind bekommen, geht das wie die ersten Kinder in die Unterhaltsberechnung ein.
Heißt also, der Ex wird weniger nachehelicher Unterhalt zustehen.
Solltet Ihr heiraten und Du somit in eine günstigere Steuerklasse rutschen, habt Ihr mehr Netto und die Kids nen Vorteil.
Die Ex aber nicht, da laut BGH der Splittinvorteil in der neuen Familie bleibt.
Aber durch den KU hat sie natürlich hinten rum doch was davon.
Ansonsten wünsch ich Euch viel Spaß beim Üben :redhead:
Liebe Grüße
Melly
Hallo,
schönen Dank für deine Hinweise.
Zur Info: die Zeit des Übens ist vorbei.
Wir bekommen im August Nachwuchs. :luxhello:
Gruß
tommes
Lächeln ist die schönste Art Zähne zu zeigen !
Na dann wünsche ich doch gleich mal alles Gute für die werdende Mama und dem zukünftigen Papa von Kind 3 :laola:
Catti noch eine wunderschöne Schwangerschaft 🙂
LG
Melly
Ps: wir wollen dann schon nen Beweisfoto, ob sich das Üben gelohnt hat. :luxhello:
Habe da noch ne Frage.....
wenn wir (meine LG und Ich ) im Sommer ja ein eigenes Kind bekommen und der Kindesunterhalt vor den Unterhalt meiner Ex gesetzt wird, muß meine Ex am Ende nur mit dem Kindesunterhalt auskommen, da ja Ihr eigener Unterhalt an unseren neuen Sprößling gehen muß.
Das hieße dann bei 1478 € netto bekämen Kind 1 und Kind 2 jeweils 241 € (8 und dann 6 Jahre alt) und für unser Kind 3. wären einmal 199 € fällig.
Somit würde ein Selbstbehalt von 797 € für mich bleiben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht viel zu wenig für meine Ex mit den Kindern ist, wenn Sie mit nur noch 2x Kindesunterhalt + Kindergeld leben muß ?
Geht Sie zum Sozialamt, muß ich später irgendwann, sollte ich mehr verdienen, das Geld an das Sozialamt zurückzahlen ?
Wie geht das :question: :question:
Gruß
tommes
Lächeln ist die schönste Art Zähne zu zeigen !
Hi Tommes,
bei der Einkunftshöhe bleibst du Mangelfall.
Nach Abzug deiner berufsbedingten Aufwendungen (guckst du in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien deines OLG in den Aufsätzen) erfolgt eine Quotelung.
Eine KG-Anrechnung wird nicht erfolgen, da wie gesagt Mangelfall.
Wenn die Ex Sozialleistungen beantragt, so ist das ihr Ding. Du wirst dafür nicht irgendwann einstehen müssen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
