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Hartz4, Kindesunterhalt und EX

 
(@good_boss)
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Hallo,

meine EX (wir waren nicht verheiratet) hat sich gemeldet und mir mitgeteilt das sie jetzt ALGII-Berechtigte ist.

Ich zahle 435 € Unterhalt im Monat, hier ist das halbe Kindergeld schon verrechnet.

Obwohl ich von Ihr in den letzten Jahren nur verar...t wurde will ich doch meinem Kind zuliebe helfen. 😡

Jetzt das Problem:

Beide zählen als Bedarfsgemeinschaft, d.h. der Unterhalt den ich MEINEM KIND zahle wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet wodurch ich indirekt meine EX finanziere. Außerdem reduziert sich dadurch natürlich die Zahlung vom Staat an meine EX.

1. Frage: Muß ich das vom Gesetzgeber so hinnehmen?

2. Frage: Kann ich mit meiner EX den bestehenden Unterhaltstitel durch eine neue Vereinbarung reduzieren um einerseits die staatlichen Zuwendungen an meine EX zu erhöhen und dann von meiner Ersparnis meinem Kind Extrazuwendungen zukommen lassen zu können? 😉

Bis dann

[Editiert am 14/2/2005 von good_boss]


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2005 03:02
(@PhoeniX)

Hallo good_boss

Ich zahle 435 € Unterhalt im Monat, hier ist das halbe Kindergeld schon verrechnet.

Ist das laut Tabelle oder eine erhöte Zahlung???

Obwohl ich von Ihr in den letzten Jahren nur verar...t wurde will ich doch meinem Kind zuliebe helfen

Das ehrt dich und finde ich gut. :thumbup:

1. Frage: Muß ich das vom Gesetzgeber so hinnehmen?

Kurz und knapp: JA

2. Frage: Kann ich mit meiner EX den bestehenden Unterhaltstitel durch eine neue Vereinbarung reduzieren um einerseits die staatlichen Zuwendungen an meine EX zu erhöhen und dann von meiner Ersparnis meinem Kind Extrazuwendungen zukommen lassen zu können?

Wenn du einen erhöten Betrag zahlst kannst du ihn mindern lassen und ihr den Rest bar geben. (Wobei ich mir das quittieren lassen würde) Sei dann aber Vorsichtig mit Überweisungen. Es kann gut sein das deine Exe mal ihre Kontoauszüge beim Sozialamt vorzeigen muß. AUch eine Überweisung wie z.B. Taschengeld Kind wird ihr berechnet werden und dann kann sie zurückzahlen.
Aber du bist Verpflichtet den Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn das Kind noch keine 3 Jahre alt ist kann es gut sein das das Sozialamt noch Ansprüche zum Lebensunterhalt deiner Exe erhebt.

Bedenke immer mit den Ämtern ist nicht gut Kirschenessen. Die hauen gern auf die Finger.

MFG

PhoeniX.1979 ;(


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2005 03:19