Ich bin total irrit...
 
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Ich bin total irritiert..

 
(@frt001)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen,

ich habe mich hier quergelesen, steige aber als Neuling bei einigen Punkten einfach nicht durch.
Wäre schön, wenn der ein oder andere mir Tipps geben könnte oder mir ein bisschen Licht ins Dunkle bringen könnte.

Meine Frau ist nach 10 Jahren Ehe auf die Idee gekommen, das es Zeit wäre sich zu trennen und die Scheidung einzureichen nach dem Trennungsjahr.
Was soll ich also dagegen machen, ich füge mich, was hätte alles andere auch für einen Sinn.

Nun besteht folgende Problematik. Ich bin Seit Ende des Jahres Arbeitslos und zum Glück gleich in eine Weiterbildung gekommen, die ich mir im Berufsleben schon immer gewünscht hatte. Dieser Kurs geht noch bis Juli dieses Jahres und ich hoffe ich bestehe alle Prüfungen bei der Psychischen Situation, denn das nimmt mich schon ganz gut mit. Dann hoffe ich schnell wieder Arbeit zu finden. Ich hasse dieses Situation der Arbeitslosigkeit, weil ich sie noch nicht kenne mit meinen 40 jahren.

Meine Frau geht nicht arbeiten, da sie für unseren Sohn (6 Jahre) zu Hause geblieben ist. Sie möchte jetzt aber wieder und sucht fleißig eine Stelle.
Ich soll ausziehen und sie möchte sich dann auch eine billigere Wohnung suchen.
Also habe ich heute telefonisch mit einem Anwalt meiner Rechtschutzversicherung gesprochen. Seine Aussagen weichen aber von den hier geschilderten ab und ich weiß nun gar nicht mehr, was ich habe oder was mir in etwa an Geld bleiben wird.

Ich bekomme 1800 Euro Arbeitslosengeld. Wenn ich jetzt nach Düsseldorfer Tabelle gehe, muss ich an KU 339€ zahlen. Verbleiben noch 1461€. Dann noch die Frage was meine Frau von mir bekommt an ehelichen Unterhalt.
Der Anwalt sagte, mir bleiben 1000€ Existenzminimum, in der Düsseldorfer Tabelle stehen aber nur 900. Ich meine wie soll bei einer Restsumme von 146€ auch eine 3/7 Regelung greifen???
Auch habe ich noch einen Kredit monatlich 100€ und eine Rente von monatlich 100€, die ich aber auf Grund der Arbeitslosigkeit im Moment still gelegt habe. Ziehe ich das von den 1800€ erst mal ab?
Wie verrechnet sich das Kindergeld.

Das würde bei 900€ bedeuten, ich kann mein Auto und meine Möbel verkaufen und mir eine 1 Zimmer Wohnung suchen. Mir ist heute eine 2 zimmer Wohnung angeboten worden für 500€ warm, was passiert wenn ich die nehme, oder gibt es auch Auflagen für mich bei Wohnungsgrössen? Weiterhin wird meine Frau wohl nicht am Sozialamt vorbei kommen um Mietzuschuss und Geld für Lebensunterhalt zu erhalten. Weiß jemand wie viel das etwas sein wird, da sie ja kein eigenes Einkommen hat?

Toll oder..ich bin ratlos, dazu kommen mir Gedanken in den Kopf, die man besser nicht schreibt. Ich sehe mich persönlich total schnell ins soziale Nirwana abrutschen.....kein gutes Gefühl, das mir ganz stark irritiert.


Gruss

frt001

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 00:02
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi frz001

Erst mal zum SB.
Er beträgt ggü. minderj. Kindern bei erwerbstätigen UH-Zahlern 900€, sonst 770€.
Ggü. Ehegatten beträgt er 1000€, egal ob erwerbstätig oder nicht.

Der Bedarf des Kindes beträgt bei Deinem EK lt DDT2009 355€. Abzügl. halbes KG entspricht das einem Zahlbetrag von 273€ für KU.

Falls der Kredit (wie ich vermute) eheprägend ist, so wird er ebenso wie der KU von Deinem EK vorweg abgezogen, das nennt sich Bereinigung des Netto-EK.
Somit berechnet sich der unterhaltsrechtliche Netto für TU wie folgt:
1800 - 355(KU-Bedarf) - 100(Kredit)  = 1345
Abzüglich des SB von 1000€ verbleiben 345€ TU.

Anders gesagt, Dir verbleiben 1800 - 273 - 345 = 1100€

Ich hoffe, das war richtig.

gruss oldie

PS: Ich bin davon ausgegangen, dass eine ganztätige Weiterbildung unterhaltsrechtlich gleichgestellt einem Erwerbstätigen ist - und das weiss ich eigentlich nicht.


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 01:38
(@frt001)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie für die Ausführungen.

Ich frage mich gerade, wie meine Frau dann meinen Sohn ernähren will.....
Irgendwie dachte ich in unserem Staat gibt es Mittel und Wege, das beide "leben" können.

Danke da bin ich jetzt etwas schlauer...


Gruss

frt001

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 02:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Irgendwie dachte ich in unserem Staat gibt es Mittel und Wege, das beide "leben" können.

Moin,

das ist grundfalsch!
Im Gegenteil!

Geschiedene zahlen, neben ihren höheren Kosten, doppelte Haushalte etc.,  mehr Steuern, doppelte Krankenversicherung und Rente und sind sind für wesentliche Teile der Justizfinanzierung zuständig.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 08:02
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich frage mich gerade, wie meine Frau dann meinen Sohn ernähren will.....

ALG-II Rechner gibts z.B. hier:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Bei 500€ Warmmiete und Oldie's 273+345 von Dir und 164€ Kindergeld kommen da noch ca 300€ an ALG-2 raus.


AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 09:33