Hallo allerseits!
Ich bin seit 2006 getrennt und seit 2007 geschieden.
Ich habe lange Zeit alles mögliche ertragen... aber das ist jetzt unwichtig...
Es gibt aber eine Sache, die ich nicht begreife! Was hat es mit diesem Selbstbehalt auf sich????
Naklar... nachlesen kann ich auch... Aber ich verstehe das so, dass ein Exmann gegeüber seinem 11-jährigen Kind ein Selbstbehalt vonm 900EUR bleiben sollen. Logisch darf es auch weniger sein, wenn es nicht genz reicht... In erster Linie ist das Kind wichtig. Das untgerstreiche ich ganz gross!
Aber ich muss ehrlich zugeben, dass bei mir langsam die Luft raus ist... Ich verdiene 1700 netto. Ich zahle 245KU (per Titel), 100an die KM, zusätzlich noch ca. 700EUR an anerkannten ehelichen Schulden, 200EUR habe ich an Fahrtkosten monatlich mit Bus und Bahn. Ein Auto besitze ich nicht. Meine Wohnung kostet warm (auch wenn sie zur Zeit kalt ist 😉 ) 350EUR.
Man kann sich leicht ausrechnen, dass mir zum Leben 100EUR bleiben. Zusätzlich fordert jetzt das Jugendamt Geld. (Ich habe früher weniger Unterhalt auf Berechnung meines Anwalts gezahlt) und die Arbeitsagentur will auch Geld haben, da sie durch meine geringere Unterhaltsleistungen ein Mehr an Hartz IV für meine Exfrau gezahlt haben. Ab sofort bleiben mir nur noch 50EUR netto zum Leben.
Also wie war das? Selbstbehalt sind 900EUR. Zahlt man weniger Unterhalt, weil man nicht an den Selbstbehalt rankommt, dann springen Hartz IV-Behörde und Jugendamt für Mutter und Kind ein. Die sich dann, sobald sich die Anwälte einig geworden sind und einen höheren Betrag titulieren, das Geld umgehend wieder holen von demjenigen, der das Wort Selbstbehalt wohl vollkommen falsch verstanden hat.
Wie gesagt... ich verstehe die Bedeutung des Selbstbehaltes nicht, wenn doch eh die Anwälte und Richter tun, was sie wollen... Ich weiss nur, dass ich mit meinen 50EUR, mdie ich in den nächsten 12 Monaten haben werde, meinen inzwischen 300km-entfernten Sohn nicht mehr sehen kann... Halte ich den restlichen Schuldenabbau, der noch bis 2011 weiterläuft aus? Ich bin so leer im Moment...
Wie habt Ihr denn Euren Selbstbehalt erreicht, sofern Ihr diesen behalten dürft?
Morgen Lieber Onkel - und ein herzliches Willkommen
So, ich sortiere erstmal für mich:
Netto : 1700€ (schon bereinigt also Abzüge wie arbeitsbedingte Aufwendungen vorgenommen?)
KU: 245€ tituliert (Kind wohl im Alter zw. 6-11 Jahre)
EU: 100€
eheprägende Schulden 700€ (von wem wurden diese anerkannt?)
JA fordert KU aus der Vergangenheit, da der Titel nicht ordentlich bedient wurde? Sage bitte für welchen Zeitraum, in welcher Höhe und die Grundlage dafür - also wann wurde Auskunft eingeholt, das EK damals und wann kam die Forderung.
Wie wurde der EU vereinart - etwa per Vergleich oder von wem wie festgelegt?
Der SB von 900€ gilt für einen Erwerbstätigen ggü. minderj. Kindern. Der ist gewährleistet: 1700 - 245 = 1455 (> 900).
Jetzt aber kommt es. Ggü. der Ex ist der SB 1000. Zuvor sind von Deinem bereinigten Netto der KU als auch die eheprägenden Schulden abzuziehen. Da landest Du deutlich im 3-stelligen bereich und für 100€ EU ist kein Spielraum. Weitere Forderungen Arge sind somit unbegründet. Es fällt und steigt alles mit diesen ca.700€ Schulden.
Und sage bitte auch, was die Arge konkret fordert8will. existieren da schon Zahlen oder ist es bis jetzt nur ein Auskunftsersuchen?
Gruss oldie
PS:
Wie habt Ihr denn Euren Selbstbehalt erreicht, sofern Ihr diesen behalten dürft?
Einfach keine Schulden machen, dann klappt es deutlich leichter. Sieh zu, dass Du die Schuldenlast irgendwie strecken kannst. Ziel sollten ca.455€ Schuldenlast sein, so dass Du gerade beim SB von 1000€ landest. Sprich also mit den Gläubigern.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
eigentlich wollte ich ja nur die Bedeutung des Wortes "Selbstbehalt" erörtern. 😉
Aber nun gut...
Netto : 1700€ (schon bereinigt also Abzüge wie arbeitsbedingte Aufwendungen vorgenommen?)
Nein, hier ist nichts bereinigt.
eheprägende Schulden 700€ (von wem wurden diese anerkannt?)
Mein Anwalt hat diese als eheprägend geltend gemacht. Ihre Anwältin hat gar nichts anerkannt. Die Richterin ging darauf nicht ein. Gibt es eigentlich eine offizielle Anerkennung für sowas??
Der Ehegattenunterhalt wurde am Tag der Scheidung im August 2007 per Vergleich tituliert. Der Kindesunterhalt wurde im Verlauf einer Unterhaltsklage im Januar 2008 per Vergleich tituliert. Aus diesem Vergleich resultierte auch eine Nachforderung von Trennungsunterhalt, die an die Arbeitsagentur zurückzuführen sind. Die Agentur hat um alle Schuldbescheinigungen und um einen Vorschlag zur Tilgung gebeten. Ich habe denen alle Belege zugesandt und einen Tilgungsplan vorgeschlagen. Die Antwort war lapidar, dass man nicht einverstanden sei und ab Januar 2009 50EUR monatlich zu zahlen habe, da man mir ja das Geld auch schliesslich pfänden könne.
Das Jugendamt hat die ausstehende Schuld vor Gericht tituliert aber stellt zur Zeit keine konkreten Forderungen, nachdem ich Ihnen meine Situation dargelegt habe.
Kann ich den Titel für den Ehegattenunterhalt nicht rückgängig machen? Sie wohnt seit ca. 1,5 Jahren mit ihrem Freund zusammen...
Einfach keine Schulden machen, dann klappt es deutlich leichter. Sieh zu, dass Du die Schuldenlast irgendwie strecken kannst. Ziel sollten ca.455€ Schuldenlast sein, so dass Du gerade beim SB von 1000€ landest. Sprich also mit den Gläubigern.
Keine Schulden machen... leicht gesagt... 😉 Ich wurde von meiner Frau zum Studium überredet (hab mich ja auch überreden lassen... 🙁 ). Und da meine Frau damals keine Arbeit fand, aber dennoch Auto benötigte und Computer und und und... wurden halt viele Kredite aufgenommen, da ich ja später gut verdienen würde, wie sie meinte...
Nun habe ich meine Steuerklasse verloren, muss Unterhalt abführen und sitze jetzt allein da mit den Schulden. Tja... mit den Gläubigern habe ich geprochen. Es hat aber nichts genutzt. Man droht nur mit Pfändungen, wenn ich die Zahlungen nicht einhalte.
Danke für Deine Antwort!
Hi
Gibt es eigentlich eine offizielle Anerkennung für sowas??
Wenn ja so müssten diese Schulden in den Vergleichen expliziet genannt werden. Sonst nein.
Kann ich den Titel für den Ehegattenunterhalt nicht rückgängig machen? Sie wohnt seit ca. 1,5 Jahren mit ihrem Freund zusammen...
Es kommt darauf an, was alles in dem Vergleich drinne steht. Ein Vergleich ist ein freiwilliger Vertrag. Gibt es da keine Ausstiegsmöglichkeiten oder Begrenzungen - Pech gehabt. Eventuell kann noch Sittenwidrigkeit herhalten, kommt eben auf den Wortlaut als auch auf die damaligen Umstände an.
Der Kindesunterhalt wurde im Verlauf einer Unterhaltsklage im Januar 2008 per Vergleich tituliert.
Was denn nun - Vergleich oder Titel? Irgendwie macht mich dieser Aspekt insgesamt stutzig. Einerseits wird KU und andererseits Nachforderungen für TU (und dann noch an die Arge) in einem Schriftstück festgesetzt. Da KU hier enthalten ist müsste das Schriftstück eigentlich Ausstiegs- bzw. Abänderungsklauseln enthalten (zumindest KU-betreffend), andernfalls wäre er rechtswidrig.
Die Antwort war lapidar, dass man nicht einverstanden sei und ab Januar 2009 50EUR monatlich zu zahlen habe, da man mir ja das Geld auch schliesslich pfänden könne.
Das dürfte bei Dir nicht so einfach sein, da bei Deinem knappen EK Du noch zwei Personen ggü. UH-pflichtig bist steigen Deine Pfändungsfreigrenzen. Falls nach §850c ZPO gepfändet wird, schau mal >> hier << nach.
Versuche es mal mit einer Schuldnerberatung. Bei Dir wäre vielleicht eine Umschuldung sinnvoll. Wird zwar insgesamt teurer, dafür verbleibt Dir mehr zum Leben.
Das Jugendamt hat die ausstehende Schuld vor Gericht tituliert aber stellt zur Zeit keine konkreten Forderungen, nachdem ich Ihnen meine Situation dargelegt habe.
Nur UH kann tituliert werden, Schulden nicht. Und laufender Unterhalt geht vor Schulden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
also gibt es keine offizielle Anerkennung... Die Richterin hatte nur ca. die Mitte der beiden Berechnungen der Anwälte in einem Vergleich zusammengeschrieben. Und mein Anwalt meinte, ich müsse dem Vergleich zustimmen, da im anderen Fall, die Richterin eben obiges beschliessen würde und ich nur Mehrkosten hätte.
Ausserdem dachte ich, dass ein Betrag, der vor Gericht festgelegt wird (sei es nun per Vergleich oder nicht) ein Titel darstellen würde. Wenn dem nicht so ist, habe ich mich geirrt. Aber ich meine auch, mein Anwalt hätte von einem Titel gesprochen. Herrjeh.. wieso kenne ich mich nicht besser damit aus...
Nach den Pfändungfreigrenzen dürften mir in der Tat noch ca. 50EUR gepfändet werden. Oder kann hier der Nettolohn auch durch irgendwas bereinigt werden? Wenn ja, habe ich es überlesen.
Nur Unterhalt kann tituliert werden? Mag sein... Das vom JA geforderte Geld stellte ja mal ursprünglich Unterhaltsausgleich dar. Ich bin mir relativ sicher, dass in dem Schreiben etwas von einem Titel stand. Ich werde morgen abend aber noch einmal genauer nachschauen.
Hallo lieber Onkel,
da hat Dich Dein Anwalt ja geschickt beschissen. Wenn ein Vergleich geschlossen wird, kann er die sog. Vergleichsgebühr abrechnen. Das heißt, ER verdient mehr am Vergleich.
Für Dich wäre es wohl andersrum günstiger gewesen, zumal ein Urteil leichter angegriffen werden kann, als ein Vergleich. Eine Sache aufzukündigen, der Du selbst zugestimmt hast, wird schwierig bis unmöglich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Lieber Onkel
Eventuell könnte der nichtpfändbare Teil Deines EK nach >>§850f Abs.1b bzw.Abs.2<< erhöht werden. Suche daher eine Schuldnerberatung auf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke oldie!
Eine Schuldnerberatung kostet aber auch wieder viel Geld, oder? Ist zwar widersinnig, aber die wollen ja auch Geld verdienen. 😉
Hi
Mensch, das I-Net ist Dein Freund und Helfer -> hier ein >> Forum<< rund um Schulden. Links findest Du dann den Menüpunkt "Adressen ...".
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
