Höhe des Selbstbeha...
 
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Höhe des Selbstbehalts bei Fortbildung

 
(@nequam)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe schon die Suchfunktion des Forum benutzt, aber keinen entsprechenden Thread gefunden.

Folgende Situation ist im Mom. bei mir:

Ich mache eine Vollzeit-Fortbildung, die von der Arbeitsagentur gefördert wird. Ich bin ansonsten ALG I-Empfänger.

Was darf ich als Selbstbehalt behalten? Die 770 Euro für Erwerbslose od. 900 Euro für Beschäftigte?

Erwähnenswert ist das diese Fortbildung auf meinen sonstigen beruflichen Qualifikationen aufbaut und mir somit ermöglichen soll nach Ablauf eine Arbeitsstelle zu finden.
Maßnahmendauer ist von Mo. bis Fr. von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Vielen Dank für Eure Hilfe...

Gruß
nequam


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 20:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo nequam,

ehrlich gesagt. Ich weiß es nicht sicher.

Allerdigns würde ich davon ausgehen, das der SB bei 770 € liegt, da du ja nicht erwerbstätig bist, sondern in einer Weiterbildungsmaßnahme steckst.

Weiteres Indiz wäre dafür auch, das du ALG I beziehst.

Wie ist denn der KU geregelt? Bist du länger als 6 Monate arbeitslos, könnte auch eine Abänderung des KU sinnvoll sein.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 10:28
(@jemmy)
Registriert

Hallo nequam

Bekommst du während der Maßnahme Unterhalstgeld/Überbrückungsgeld von der Arge ( oder einem anderen Sozialträger z.B. Deutsche Rentenversicherung ) oder weiterhin ALG I ? Wenn du Unterhaltsgeld/Überbrückungsgeld bekommst, wirst du einem Erwerbstätigen gleichgesetzt (denn du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung) und es gilt 900 Euro Selbstbehalt. Auch die 5% berufsbedingte Aufwendungen dürfen dann geltend gemacht werden.
Eine mögliche gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird davon regelmäßig aber nicht betroffen. Erkundige dich beim Träger in jedem Fall, ob ein Nebenjob erlaubt ist oder nicht ( normalerweise ist es nicht erlaubt ).

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 11:35
(@nequam)
Schon was gesagt Registriert

Tach,

@jemmy.....ich bekomme noch ALG I.

Selbst bei der zuständigen Stelle, die den Unterhalt berechnet, ist man sich darüber nicht sicher. Dort ist man aber der "Meinung", dass der SB bei € 900,- liegt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.01.2009 18:12