Hallo,
ich habe schon die Suchfunktion des Forum benutzt, aber keinen entsprechenden Thread gefunden.
Folgende Situation ist im Mom. bei mir:
Ich mache eine Vollzeit-Fortbildung, die von der Arbeitsagentur gefördert wird. Ich bin ansonsten ALG I-Empfänger.
Was darf ich als Selbstbehalt behalten? Die 770 Euro für Erwerbslose od. 900 Euro für Beschäftigte?
Erwähnenswert ist das diese Fortbildung auf meinen sonstigen beruflichen Qualifikationen aufbaut und mir somit ermöglichen soll nach Ablauf eine Arbeitsstelle zu finden.
Maßnahmendauer ist von Mo. bis Fr. von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Vielen Dank für Eure Hilfe...
Gruß
nequam
Hallo nequam,
ehrlich gesagt. Ich weiß es nicht sicher.
Allerdigns würde ich davon ausgehen, das der SB bei 770 € liegt, da du ja nicht erwerbstätig bist, sondern in einer Weiterbildungsmaßnahme steckst.
Weiteres Indiz wäre dafür auch, das du ALG I beziehst.
Wie ist denn der KU geregelt? Bist du länger als 6 Monate arbeitslos, könnte auch eine Abänderung des KU sinnvoll sein.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo nequam
Bekommst du während der Maßnahme Unterhalstgeld/Überbrückungsgeld von der Arge ( oder einem anderen Sozialträger z.B. Deutsche Rentenversicherung ) oder weiterhin ALG I ? Wenn du Unterhaltsgeld/Überbrückungsgeld bekommst, wirst du einem Erwerbstätigen gleichgesetzt (denn du stehst dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung) und es gilt 900 Euro Selbstbehalt. Auch die 5% berufsbedingte Aufwendungen dürfen dann geltend gemacht werden.
Eine mögliche gesteigerte Erwerbsobliegenheit wird davon regelmäßig aber nicht betroffen. Erkundige dich beim Träger in jedem Fall, ob ein Nebenjob erlaubt ist oder nicht ( normalerweise ist es nicht erlaubt ).
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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