Ab wann KU zahlen?
 
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Ab wann KU zahlen?

 
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Hallo.

Eine kurze Frage an die Wissenden:

Meine Frau hat sich Ende Juni von mir getrennt bzw. die gemeinsame Wohnung verlassen. Wir haben ein gemeinsames Kind von 2 1/2 Jahren.

Ab wann muss ich KU zahlen? Rückwirkend ab Juli? Oder gilt das erst wenn die Scheidung eingereicht bzw. beantragt ist?

Wie liest es sich so schön im schreiben der RA-Gegenseite: "Sie sind unserer Mandantin ebenfalls zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Vorläufig macht unsere Mandantin für sich noch keinen Anspruch geltend".

Da kann ich also jeden Tag auf Post warten wo die Forderung ebanfalls verlangt wird  :wink:. Wir waren und werden beide weiterhin Vollzeit berufstätig sein. Nettolohnunterschied von mir zu meiner Frau sind 800€. Sie wohnt nun 12km von ihrer Arbeitsstätte und Kiga vom Kind entfernt. Meine Rechtsanwältin hat mich vor Wochen mal darauf hingewiesen, das im Trennungsjahr meine Frau ebenfalls Unterhalt für sich fordern kann. Sie hatte mir eine Wirre Rechnung vorgelegt mit Entfernung zur Arbeitsstätte, Benzinkosten, Kiga Beitrag, unser Nettolohnunterschied etc. Weiß aber nicht mehr wie man soetwas berechnet?

Noch eine Frage die in diesem Unterforum nicht hingehört, die ich aber dringend beantwortet haben möchte:

Den Mietsvertrag unserer bis dato gemeinsam genutzten Wohnung, haben wir beide unterschrieben. Da sie aus der Wohnung ausgezogen ist, ich erstmal eine 3 Monatige Kündigungsfrist einhalten muss, um mir dann für mich eine Wohnung zu mieten die von den Kosten her überschaubar ist, frage ich mich, ob die Mietskosten in den 3 Monaten anteilig berechnet werden können? Es ist eine Kaution hinterlegt, wie sieht es damit aus, wird sie an beide "Ehepartner" aufgeteilt?

Fragen über Fragen um vorausschauend die Kosten im Blick zu haben  :question:

Im Voraus recht vielen Dank für Antworten.
Peter


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 15:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Peter,

natürlich zahlst Du denn KU ab dem Zeitpunkt, seit dem Dein Kind nicht mehr mit Dir im gemeinsamen Haushalt lebt. Du müsstest ja auch ab dann das Kindergeld ummelden, wenn es noch auf Dich laufen würde.

Frage: Was macht eigentlich Dein Anwältin? Genau dafür ist sie auch da: die genau Berechnung des KU und des TU für Deine Ex. Und ja - das ist alles ein bisschen nervig, weil Du so ziemlich alles mal aus Deinem Unterlagenschrank rausholen musst - von der Riester-Rente über gemeinsame Schulden für eine Immobilie etc - denn bestimmte Posten wirken sich unterhaltsmindernd aus, sollte TU gefordert werden (und glaub mir, gibt es Geld dann wird immer die Hand aufgehalten).

Wenn Du einen guten Draht zum Vermieter hast, ruf ihn einfach an und erklär Eure Trennungssituation. Rechtlich ist es sogar so, dass Deine Ex formal auch die Kündigung unterschreiben müsste. Die meisten Vermieter sind hier aber tolerant. Haften tut Deine Ex natürlich mit, wenn Sie einen Mietvertrag unterschrieben hat.

Auch hier sind Absprachen untereinander sinnvoll - oder auch wieder die von mir geschätzte Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar. Hier kann eindeutig fest gelegt werden, was mit der Ehewohung passieren soll, ob sie einer der Parteien übernimmt oder den anderen von der Haftung im Innenverhältnis freistellt, sie gekündigt wird etc. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 17:17
(@hirschkopf)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Professor,

Erst mal herzlich willkommen hier im Forum. Deine Fragen werden mit Sicherheit beantwortet, nur eine Frage hast du vergessen zu stellen: WIE WIRD DER UMGANG MIT UNSEREM KIND geregelt?!

Oder ist das alles in sauberen Tüchern?!

Geld ist nicht alles! Du kannst dich aber darauf einstellen, dass es weniger wird!

Wünsche dir viel Kraft und dass du nicht das Wesentliche aus den Augen verlierst!

LG vom Hirschkopf


glaubt nicht dass Gerichte Recht sprechen,
glaubt aber an die Gerechtigkeit.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 17:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hirschkopf

So richtig Deine Frage ist, hat sie im Unterhalts-Forum aber nichts zu suchen. Dafür gibt es die anderen Unterforen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 17:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi hirschkopf,

Erst mal herzlich willkommen hier im Forum. Deine Fragen werden mit Sicherheit beantwortet, nur eine Frage hast du vergessen zu stellen: WIE WIRD DER UMGANG MIT UNSEREM KIND geregelt?!

das profesor bereits fast 80 posts hinter sich hat, hast du wohl übersehen  :rofl2:

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 18:04
(@profesor)
Rege dabei Registriert

Erstmal Danke für die Antworten.

Vielleicht kann mir noch jemand folgendes Aufschlüsseln was heute aus dem RA-Schreiben hervorgeht: Zitat: "Ob nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung eingereicht wird, bleibt abzuwarten"!

Nicht das ich meine Frau, oder meine Frau mich zurückwill, Nein nein, es ist Fakt das es zur Scheidung kommt!

Aber,...hinter allem steckt doch ein Hintergedanke.

1) Wir mir meine Rechtsanwältin mitteilte, bin ich meiner Frau auch Unterhaltspflichtig, dies aber nur im Trennungsjahr! Ist das so richtig? Würde im Umkehrschluss bedeuten das am Tage der Scheidung meine Frau kein Unterhalt mehr für sich von mir fordern kann?

2) Wenn, wie im Satz oben, die Scheidung nicht eingereicht wird, ist die Trennungszeit dann rein theoretisch Endlos? Hat diese verlängerte Trennungszeit dann positive Auswirkungen der Unterhaltszahlungen für meine Ex? Sollte ich dann schnellstmöglich die Scheidung einreichen um hier ein Riegel vorzuschieben?

p.s.: Der Umgang mit unserem Kind ist Momentan sehr gut geregelt. Hier gibt es überhaupt nichts Auszusetzen.  :thumbup:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2011 20:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin profesor,

Aber,...hinter allem steckt doch ein Hintergedanke.

ja. Möglicherweise die Erkenntnis, dass TU in vielen Fällen höher ist als nachehelicher Unterhalt.

1) Wir mir meine Rechtsanwältin mitteilte, bin ich meiner Frau auch Unterhaltspflichtig, dies aber nur im Trennungsjahr! Ist das so richtig? Würde im Umkehrschluss bedeuten das am Tage der Scheidung meine Frau kein Unterhalt mehr für sich von mir fordern kann?

nein, das ist so nicht richtig. Ob und wieviel nachehelichen Unterhalt Du zu bezahlen hast, ist von vielen Faktoren abhängig, beispielsweise:
- "ehebedingte Nachteile"
- Dauer der Ehe
- Rollenverteilung während der Ehe
- Anzahl und Alter zu betreuender Kinder
- Art und Umfang der Berufstätigkeit der Ehefrau vor der Ehe / der Geburt der Kinder
- lokaler Arbeitsmarkt
- neue, "verfestigte" Lebenspartnerschaft
und manches andere. Eine seriöse Aussage über Deine nachehelichen Unterhaltspflichten lässt sich derzeit also keinesfalls treffen. Wenn die Anwältin dergleichen behauptet: Gibt sie Dir das auch schriftlich? 😉

Sollte ich dann schnellstmöglich die Scheidung einreichen um hier ein Riegel vorzuschieben?

unbedingt: Ja. Warten wird nicht billiger, sondern teurer (Stichwort: Versorgungsausgleich). Ausserdem kostet es Lebenszeit.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2011 20:39