Machen wir doch einen Ausflug in das Unterhaltsvorschussgesetz:
UhVorschG § 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfalleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
Der Familienstand des wiederverheirateten Betreuungselternteiles ist nicht aufgeführt - daher gibt es keinen UHV mehr.
Der Gesetzgeber geht vielleicht davon aus, dass dieser Nachteil durch die bessere Steuerklasse ausgeglichen wird :exclam: .
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey!
Zum Ausflug in das UVG !
der ledig
Das sagt doch schon alles aus ..ist der alleinerziehende der Anspruch insoweit auf UVG hat auch ledig, so hat das Kind auch Anspruch eben auf selbige Leistung .. heiratet hingegen der Alleinerziehende, somit entfällt automatisch sofort der Anspruch auf UVG .. der Anspruch des Kindes!!!! wohlgemerkt!!
Und somit ist es vorbei mit den "Ausfallleistungen" seitens des JA ...
Tolle Sache *ironie schallt umher
D.h. der nicht leistungsfähige Unterhaltspflichtige darf heiraten wann er will .. (was gar noch für ingewissermaßen zum Vorteil werden könnte, mal bös formuliert, weil er mitmal eine weitere Person mit seinem Einkommen mit versorgen muß u somit noch weniger über hat um je KU leisten zu können) .. das Kind dem Ku, bzw in diesem Fall UVG zusteht, dessen Elternteil ist es gar fast somit "untersagt" wieder zu heiraten, wenn er ohne diesen "Unterhalt" vom JA nicht mehr zurecht käme ..
Also sollte man vorher überlegen ob der Empfänger des UVG sich in neue Ehe begibt..denn dann ist es vorbei mit der Leistung .. auch wenn gleich die Notwendigkeit weiter besteht ...
Hm .. was ist das ???!!!
Und manch JA fragt da regelmäßig nach, ob da eine wiederheirat ansteht ...
Gerecht ist das absolut nicht ...
Und genau deshalb bekommt er kein UVG mehr .. weil ihr geheiratet habt ...
Verrückt, aber war und rechtens ... leider!
Gruß
Jens
Guten morgen,
danke für Eure Antworten.
@DeepThought
Hätte wohl ein extra Topic machen sollen, möchte ungern PapaNico's Topic benutzen. Kann man das ändern?
Ja, ist ziemlich dumm gelaufen. Haben schon überlegt, dass wir uns wieder scheiden lassen. 😉
Zumal wir beim Gespräch beim JA gesagt haben, dass wir heiraten. Sie hätte uns aufklären können. (Hat sie aber nicht)
Steuerklassentechnisch sind wir beide 1.
Ist irgend jemandem von Euch bekannt, dass deswegen schon mal geklagt wurde? Würde mich mal interessieren. Aber ich denke ehr nicht.
Schönen Tag.
crissi
Ich mische eure Argumentation mal wieder auf und schmeiße alles über den Haufen: 😛
Meine Madame und ich sind nach wie vor verheiratet! Ob nun jetzt als getrennt lebende Ehefrau oder auch noch als "normale" Ehefrau hat sie UVG bekommen - und zwar für ihren Großen (nicht meiner), weil der KV den KU nicht zahlen konnte!
Auch auf meine damalige Bitte hin, die ganze Sache zu prüfen und trotz meiner Bitte gegenüber einem Anwalt, gab es keinen Grund, das UVG einzustellen. Das läuft bis heute!!! Toll, nicht? Meine verheiratete Frau (blöd formuliert - aber klar) bekommt also trotz Hochzeit UVG für die davor liegende KU-Sache...
So, und wenn euch jetzt die Augen noch nicht rausgefallen sind, bitte ich euch, mal was zu schreiben! 🙂
@chrissi
Deine Fragen können wir schon hier behandeln! Es ist ok! 😀
Tschau und noch schönen Karfreitag!
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Moin Nico,
als deine mit dir zusammenlebende Ehefrau hätte sie UVG nicht bekommen dürfen. Ab dem Zeitpunkt eurer Trennung hätte der UVG-Anspruch aufleben können.
Ist halt merkwürdig in deinem Fall und nicht konform zum Gesetz.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das Insolvenzverfahren vom Holzmann-Konzern war auch nicht gesetzeskonform (Gerhard sie Dank), und trotzdem lief es... (bis zur zweiten Pleite)
Tja, nun ist es eben so! Vielleicht lesen die das hier und dann schreien sie: RÜCKZAHLUNG! :exclam:
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Aua!
Na wenn das mal rauskommt darf die Gute das zu unrecht erhaltene UVG zurück zahlen ...
Und da wird sie sich nicht gegen wehren können .. könnte gar noch zusätzlich ärger bedeuten für sie ..
Wie lange lief das denn dann so??
Denn ansich wäre sie auch dazu verpflichtet die Änderungen mit zu teilen .. und ansich wird auch regelmäßig nachgefragt .. bzw in gewissen Abständen mal .. hat sie denn da etwa dann falsche Angaben gemacht?
Gruß
Jens
Nix mit falschen Angaben! Wir haben immer wieder mit denen zu tun gehabt. Sie wissen im Grunde jedes Detail im standesrechtlichen Sinne! Es wäre ein vortreffliches Fressen für jeden Anwalt, wenn die jetzt was zurückfordern wollten!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Das verstehe ich nicht!
Wenn das JA aber weiß das sie wiederverheiratet ist u dennoch UVG zahlen .. hm .. entweder sind die blind, oder sie kennen das Gesetz nicht .. versteh ich nicht ..
Das muß doch einem auffallen, das sie verheirartet ist und UVG bezieht ... was gar nicht sein dürfte..
Gruß
Jens
Wenn das JA aber weiß das sie wiederverheiratet ist u dennoch UVG zahlen .. hm .. entweder sind die blind, oder sie kennen das Gesetz nicht
Wohl eher das zweite 😛 Das ist dann aber nicht mehr mein Problem! Eher das eines Anwaltes!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Nico
Also es ist meines Wissens auch so, das bei Wiederheirat der Staat davon ausgeht, das der neue Ehemann für den Kindesunterhalt in Vorkasse treten kann. Entweder weißt er nach, das sein Einkommen zu gering ist und es wird weiter UVG bewilligt oder er muß in Vorkasse treten und kan das Geld vom leiblichem Vater zurückverlangen. (so hatte man es mir erklärt, nach Hochzeit und UVG weckfall)
Man kann es drehen wie man will. Für den leiblichen Vater schuldet sich der KU auf. Nur die Schuldneradresse ändert sich. Und auch wenn UVG gezahlt wird schulden sich bei einer Zahlungsverplichtung von DT 1 192€ einmal 122€ UVG beim Land auf (die dann die möglichkeit haben über deine Steuererklärungen sofern du eine Rückzahlung erwartest oder wenn der KV Harz IV Sonderzahlungen erhältst die direkt einzubehalten) und dann noch 70€ beim Kind (oder gesetzlichen Vertreter/meißt KM).
MFG
PhoeniX ;(
Hey!
Also die Möglickeit das wenn wiedergeheiratet wird es dennoch bei geringem Einkommen des neuen Ehemannes dennoch UVG bezogen werden kann, dürfte wohl schlichtweg falsch sein..
Denn das Gesetz sagt es doch eindeutig aus wie es geregelt ist .. u davon kann auch kein JA eine ausnahme machen .. es ist ein Gesetz und da gibt es kein Ermessensspielraum ..
Somit dürfte diese Aussage vom JA völlig falsch sein ...
Auch das ansonsten der neue Ehemann in vorkasse tritt und sich diese "Vorleistung" vom KV zurück holen muß .. erstens ist der neue Ehemann nie Unterhaltspflichtig gegen über den Stiefkindern, sondern bleibt der KV immer Unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern, auch wenn die KM wieder heiratet ..
Somit müßte die KM für die Kids den Unterhalt eben fordern und nicht der neue in Vorkasse gehen (wen er es im Prinzip dennoch ja tut) .. aber rein rechtlich gesehen ist das auch eine falsch Aussage ..
Anders wäre es nur wenn der neue Ehemann die Kids aus der erster Ehe z.B. adoptieren würde!
Gruß
Jens
Ich danke euch für eure Antworten und nachdem wir also nun Chrissi's Thema auch noch mal richtig ausgeschlachtet haben, bringe ich das Fazit: Es ist rechtlich unmöglich, aber bei uns so gelaufen!
Ich kann doch nix dafür und werde mich hüten, das Geld jeden Monat wieder zurückzubringen. Mein/unser Anwalt sieht dies als eine freiwillige Leistung, die uns zugestanden wird und freut sich für uns! Wenn es mal Ärger gibt, dann wird er sich über einen neuen Auftrag freuen!
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Hey!
Na und wenn da mal was auffällt und an Rückzahlung gedacht wird von seiten des JA`s, so dürfte das dann nicht wirklich dein Problem sein .. denn das wäre eh nur das Problem einzig und allein der KM, sprich deiner Ex .. das ist ja nicht deine Sache was da gelaufen ist.. ist ja auch nicht dein Kind ...
Allerdings, wenn der KV aus erste Ehe davon Wind bekommt u man ihn zur Rückerstattung der Vorleistung des KU`s heranzieht, was ja normal wäre, und dieser wiederum so schlau ist u die Gesetzeslage kennt und ihm dann auffällt das das eigentlich so nicht sein kann und dann dagegen angeht .. dann wird er mit seinem dagegen Angehen sogar recht haben ..
Und dann werden dem JA die Augen aufgehen ...
Weil das wird der KV eben nicht erstatten müssen ..
Was ja auch logisch ist..sofern er es weiß und es ihm auffällt ..
Aber wie gesagt das ist dann ja eh Sache der KM .. und nicht deine ... du bist da ja eh raus...
Gruß
Jens
Na ich Stütze mich nicht auf Wissen, sondern auf eine Erklärung die ich mal bekommen habe. Aber mitlerweile weiß ich ja das JA und Sozialamt gerne mal ne Märchenstunde abhalten. 😀
Aber da fällt mir noch was ein:
Nach der Hochzeit mit meiner werten Frau Göttergattin fiehl bei uns auch der UVG weck. Als ich dann zum Bund mußte und die Unterhaltssicherungsbehörde den Kindesunterhalt für meine Stieftochter nicht zahlen wollte, hat meine Noch-Frau Sozialhilfe für die Kleine bekommen. So viel weiß ich. Wie meine Noch-Frau das angestellt hat weiß ich allerdings nicht und ich bitte um Verständnis das ich sie nicht Fragen möchte. 😀
MFG
PhoeniX ;(
Aber wie gesagt das ist dann ja eh Sache der KM .. und nicht deine ... du bist da ja eh raus...
Naja, am Ende sitze ich mit im Boot, den was ihr Geld ist, ist im Grunde meines... 🙁 Wenn ich also nur einen Ton von einer Rückzahlung im Buschfunk höre, werde ich mich gleich zum Anwalt begeben. Am Ende kriege ich sonst nur 'ne Rechnung...
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
Hey!
Wieso das denn ... es ist ihr Geld ... was hat das denn mit dir zu tun ...
Und einen RA zu beauftragen würde nicht viel bringen, da du nicht der UVG empfänger warst oder bist und auch nicht der der zurück zahlen müßte .. du ansich mit der Sache überhaupt nichts zu tun hast..
Davon mal ganz abgesehen das du auch dagegen nichts tun könntest...
Wenn ein Bescheid von Seiten des JA erginge, in dem sie aufgefordert wird zurück zu zahlen, kannst du gegen den Bescheid auch keine Widerspruch erheben .. das ginge irgendwie schlecht ..
Und du kannst auch am Ende keine "Rechnung" kriégen .. das ist nunmal so ..
Da brauchst du dir nun wahrlich nichts von an zu nehmen!
Gruß
Jens
Hi Jens!
Erstmal betrachten wir das Verhältnis, welches recht gut ist! Soll heißen, dass wir uns wegen allen Dingen abstimmen und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Also bin ich dann mit dabei!
Als zweites wäre auch noch zu erwähnen, dass die Zahlung des UVG in der Ehezeit passiert(e) und deshalb kommen die dann auf mich zurück. Im Grunde ist sie leistungsunfähig, da sie nicht arbeitet (Erziehungsurlaub)! Also bin ich gefragt...
Tschau
Nico
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Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey!
Quatsch..sie können nicht auf dich zukommen ..
Außerdem geht es um UVG das nicht für dein Kind gezahlt wurde...
Du kannst ihr zwar bei Seite stehen .. aber was tun ansich kannst du nicht ..
Und Rückfordern kann man auch von dir nicht ...
Kannst es natürlich zurück zahlen wenn man es von IHR zurück fordern sollte ..
Gruß
Jens
Quatsch..sie können nicht auf dich zukommen ... Und Rückfordern kann man auch von dir nicht
Nicht ganz richtig, Jens. Direkt von mir fordern können sie das sicher nicht. Aber im inneren Verhältnis wird mir ihre Leistungsunfähigkeit einen Strich durch (bzw. unter) die Rechnung machen. Man würde hier einfach mal auf die eheprägenden Schulden abstellen und uns beide als Gesamtschuldner (verheiratet im Sinne des BGB bei Schuldverhältnissen!) darstellen. Und schon bin ich mit im Boot.
Das gehört dann als ein weiteres Kapitel ins Buch "Dumm gelaufen" geschrieben!
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)
