Unterhalt der Mutte...
 
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Unterhalt der Mutter gegenüber

 
(@dancingphoenix)
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Hellas

Bin neu hier und habe direkt ne Frage...

meine kleine Welt ist gerade zusammengebrochen und ich bin sehr desolat unterwegs...
werde grade von vielen Sachen überollt....

Ertmal die kleine Geschichte dazu
...
Habe 02.06 die Mutter meines Sohnes kennengelernt. Sie hatte schon zwei Kinder (10,16 damals)
Prompt wurde sie schwanger und ich habe meinen Wohnort gewechselt.
unser Kleiner ist dann am 29.11.06 geboren und ist ein echter Knaller...zuckersüß...
ich habe dann 05.07 ein Haus für uns alle gekauft....
jetzt im Dezember sind alle Dämme geplatzt und alles ist eskaliert.
Ich habe mich aus meinem Haus schmeissen lassen, wg. der Kinder.
Ich konnte besser gehen als sie...der ein oder andere versteht das vielleicht, viele haben das bisher nicht verstanden...ausserdem wollte ich keinen Atomkrieg...
Ich habe mir zum 1.1.09 nen zimmer genommen und ihr das Haus vermietet.
Jetzt habe ich lecker Post bekommen..
folgende Grundlage :
sie arbeitet seit 12.08. wieder , wie früher, halbtags. Netto eigentlich knapp 1000.
mein Kleiner wird 29.11.08 drei Jahre alt.
Sie hat nur 2 Jahre Elternzeit genommen.
Ihre Anwältin hat mich so berechnet.
bereinigtes Netto : 2043,00
- Kindesunterhalt    244,00
- hälftiges Einkommen von Ihr 425,00
ergibt 1374,00
davon 3/7 sind dann 588,00
das bedeutet 832,00 gesamter Unterhalt....

Wie LANGE muss ich das bezahlen ?

Sie hat mir angeboten, weil das viel Holz ist, eine Vereinbarung für 3 Jahre auf 350,00
zu schließen....

Ist das alles korrekt so ?
Muss ich das länger als bis zum vollendeten 3. Lebensjahr bezahlen, weil sie halbtags arbeitet ?

wie ist das mit dem Kredit wg. dem Haus, was ich in der gemeinsamen Zeit gekauft habe ?
(sie bezahlt sowiel Miete wie der Abtrag ist und alle Nebenkosten, also faires Ding)

Habe echt wg. dem Umzug (Kaution, quotage) keinen Cent um nen Anwalt zu befragen..
Könnt Ihr mir sagen wie das so aussieht ?

Lg
Keno


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 18:30
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi DancingPhoenix

Herzlich Willkommen

Erstmal sehe ich nur den Kindesunterhalt (KU) als zwingend. Beim Betreungsunterhalt (BU), da das Kind noch keine drei Jahre alt ist, ist es jedenfalls nicht ok, ihr eigenes EK pauschal hälftig anzurechnen. Ebenso gilt die 3/7-Regelung nur nach einer Ehe. Bei BU gibt es einen Bedarf, welcher mind. 770€ beträgt. Hinzu kommt noch ein anteiliger Mehrbedarf des Kindes für die Ganztagsbetreuung in der Kita.

Rücke doch bitte noch einige Fakten raus:
- Dein unbereinigtes Netto (auf's Jahr bezogen), Angaben zu den berufsbedingten Aufwendungen und priv. Altersvorsorge, zuständiges OLG
- Ist es ausschliesslich Dein Haus (Grundbuch)?
- Welche Miete muss sie an Dich zahlen für welche Leistung?
- Welches EK hatte sie vor dem Kind?
- Sind hier noch weitere "versteckte" Transfers?

Die Rechnung der RA halte ich für nicht richtig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 19:04
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist natürlich psychologische Kriegsführung mit den unserios hingerechneten 588 zu winken und dann diese 350 vorzuschlagen, aber ich würde mal sagen, wenn in so einer Vereinbarung drinsteht, dass:

- nach Ablauf dieser Zeit auf weiteren BU verbindlich verzichtet wird und
- während dieser Zeit auch Mehrbedarf durch Ganztagsbetreuung damit abgegolten ist

dann klingt das wie ein gutes Geschäft.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 19:19
(@dancingphoenix)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal....

Jahresnetto 2008 : 25755,16
Keine Altersvorsorge extra, da nicht BFA
berufsbedigte Aufwendungen... keine Ahnung..Apotheker...
Olg müßte Koblenz sein, evtl. Montabaur da ich jetzt in WW bin und net mehr in MYK

Haus ist nur meins.

800 € Miete Haus, alle Nebenkosten, (Müll, Gas, Wasser, Strom trägt sie).

Einkommen ca 1000 € für Halbtags bei der Stadt angestellt (20h)

versteckte Transfers ?!?

Danke schonmal für die Antworten

Lg
Keno


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 19:32
(@dancingphoenix)
Schon was gesagt Registriert

Änderung zum ersten Post...

der kleine wird am 29.11.09 3 Jahre alt...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2009 19:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

- während dieser Zeit auch Mehrbedarf durch Ganztagsbetreuung damit abgegolten ist

Da es ein Anspruch des Kindes ist wäre dies ungesetzlich.

dann klingt das wie ein gutes Geschäft.

In meinen Augen - Nein. Beim BU gem. $1613l BGB gibt es einen Mindestbedarf, eine Befristung. Gerade in diesem fall sind die Voraussetzungen gegeben, den BU mit dem 3. Geburtstag des Kindes zu beenden, da das Kind versorgt ist und die Mutter bereits wie zuvor arbeitet. Hier, wie von der RA geschehen, eine unseriöse Rechnung aufzustellen und dann auf einen angeblichen Schmusekurs zu gehen - darauf sollte man nun wirklich nicht hereinfallen.

So. Dein bereinigtes Netto berechne ich wie folgt
- monatl. Netto 2147€
- berufsbedingte Aufwendungen gem. OLG Koblenz 5% = 107€
- da Wohneigentum = Altersvorsorge: 4% vom Brutto (ca 3750) = 150€
Das sind schon mal nur 1890€. Wie sich jetzt Mieteinnahme und Belastung verrechnen weiss ich nicht. Sollte da ein Plus sein, so müsste die Rechnungen aktualisiert werden mit Auswirkung wohl auf den KU.

Wenn Du zwei Personen UH leistest so ist der KU = 228€, wenn nur für das Kind so 242€.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2009 20:04
(@dancingphoenix)
Schon was gesagt Registriert

Ok, verstehe ich einigermaßen...

was heißt das jetzt im ganzen konkret ?
also zusammengefaßt ?
Bin ja nur ein Pillendreher 😉

wie gesagt, ich weiß, daß ich mir nen Anwalt nehmen müßte, dafür habe ich aber zur Zeit
wirklich kein Geld...

LG
Keno


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2009 11:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was das heisst? Meine Auffassung:

1. Sei bei KU "grosszügig" und erkenne 242€ entsprechend der neuen DDT2009 an.
2. Eine UH-Berechnung für die Ex wie nach einer Ehe ist hier nicht statthaft und wird von Dir abgelehnt.
3. Fordere eine detailierte Berechnung der UH-Ansprüche der Ex (auf Grundlage der Gesetzgebung: BGB sowie der URL des OLG Koblenz)

Mehr erstmal nicht. Soll die Gegenseite begründen, auf welcher Basis sie überhaupt fordert. Das, was sie bisher zum BU geschrieben hat, ist m.M.n. ein Witz. Wahrscheinlich wirst Du nicht drum herum kommen, Dir selber einen Anwalt zu nehmen.

Gruss oldie

PS: Auch Pillendreher können rechnen und abschätzen. 😉


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2009 11:47