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(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Experten,

bitte rechnet mir doch mal den TU aus, den ich von meiner EX erwarten kann. Wir werden uns trennen, leben aber (auch getrennt) im eigenen Haus
mit zur Zeit 400.-€ Belastung /mtl. + Nebenkosten (Stadtwerke, Steuern)
Die Kids (3Jungs 11, 17, 19 Jahre) wohnen mit im Haus. Ich bin auf Jobsuche, möchte auch erstmal. ob mit oder ohne Job, im Haus wohnen bleiben.
Laut Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate lag das auszuzahlende Netto der EX bei +/- 2700.-€

Danke schonmal, und wenn noch was fehlt, nachfragen.
Gruß, welly


Alles wird gut ...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 18:33
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Ich muss natürlich noch dazusagen, dass ich bis dato der Hausmann bin, ohne Einkommen.


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 20:00
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

zunächst muss sie Unterhalt für die Kinder leisten. Da sie momentan Steuerklasse 3 haben wird, ist die Berechnung nur für Nov-Dez gültig, danach muss man mit Stkl. 1 neu rechnen.

Ohne nähere Kenntnis von berufsbedingten Aufwendungen und privater Altersvorsorge würden von 2700 netto 5% berufsbedingter Aufwand in Abzug zu bringen sein, macht 135 Euro. Verbleiben 2565 Euro.

Davon ab geht KU Stufe 2 der DDT (2 Stufen Abschlag wg. 4 Personen) mit KU 2x 356 Euro und 1x 291 Euro (das erhöht sich auf 3x356 Euro, wenn der Kleine 12 wird).

2565 - 356-356-291= 1.662 Euro.

Bedient sie Kredite? Wenn nein, kann man ziemlich pauschal sagen, dass sie an Dich 1662-1050 Euro = max. 612 Euro betragen.

Wie gesagt, genau bis Januar. Die Rechnung verschiebt sich noch mal, wenn von ihrem Netto noch private Krankenversicherung für sich und ggf. die Kinder vorweg in Abzug gebracht werden muss.

Ich würde also mal vermuten, dass es ab Januar für Dich sehr düster aussehen wird. 2.700 netto bei Stkl. 3 entspricht ca. einem Netto von 2.400 Euro bei Stkl. 1. Unterhalt wird dann ggf. nur noch nach Stufe 1 gezahlt werden müssen (272+334+334), so dass nur noch ca. 1475 Euro und somit 425 Euro übrig bleiben.

LG LBM

________________________________
edit: Tüte Deutsch hinterhergeworfen.


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 20:28
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Warum wird aus ihrem netto der KU rausgerechnet, wenn ich als Hausmann mich um die Kinder kümmere? Und weshalb wird ab Januar nach Steuerklasse 1 gezahlt werden müssen?

Bedient sie Kredite?

Ja, den Hauskredit, 400.-€ sind da noch zu zahlen.

Ohne nähere Kenntnis von berufsbedingten Aufwendungen und privater Altersvorsorge ...

Ja, den Riester Quatsch, 125.-€

Gruß,
welly


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 23:22
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Warum wird aus ihrem netto der KU rausgerechnet, wenn ich als Hausmann mich um die Kinder kümmere?

Hallo,

weil Deine DEF unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern ist. KU wird vor TU gerechnet. Erst wenn nach Abzug von KU noch Geld übrig bleibt, würdest Du alles, was über 1050,- € geht, bekommen.

Jaydee


Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 23:27
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Ahja, das soll mir ja auch eigentlich egal sein, solange ich noch im Haus wohne. Ich gehe mal davon aus, dass ich wohl bald wieder einen Job haben werde und nicht so viel verdienen werde wie sie. Dann geht die Rechnerei wahrscheinlich wieder los. Und die Wohnsituation kann ja auch nicht endlos so weitergehen.
Na erstmal vielen Dank euch,
Gruß,
welly


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2012 23:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

weil Deine DEF unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern ist.

mal langsam, so ein Selbstläufer ist das nicht. Wenn die Kinder bei Muttern im Haus bleiben und der TO auszieht, ist erst einmal er selbst für die Kinder unterhaltspflichtig; zumindest im Fall des Jüngsten sogar "gesteigert" (heisst: Auch minderqualifizierte Arbeitsangebote müssen angenommen werden, auch wohnortfern).

Ob sich das nach jahrelangem Hausmann-Dasein von jetzt auf gleich bewerkstelligen lässt, steht in  den Sternen. Aber ein "ich zieh jetzt einfach mal aus, und dann muss meine Ex Unterhalt für die unsere Kinder UND für mich bezahlen" wird so nicht funktionieren. In jedem Fall wäre es klüger, beim Auszug bereits einen Arbeitsplatz zu haben. Bei Frauen mag das anders sein, aber dass man die Verhältnisse nicht einfach umkehren kann, sollte bekannt sein.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2012 23:48
(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Also da ist wohl was falsch angekommen:

1. von ausziehen ist ja noch gar nicht die Rede, schon gar nicht ohne Job.
2. meine DEF verdient gut und dann müsste ich von weniger Verdienst KU bestreiten :question:

das musst du mir, glaube ich, mal genauer erklären.


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 00:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

2. meine DEF verdient gut und dann müsste ich von weniger Verdienst KU bestreiten :question:

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Unterhaltspflichtig ist bei Minderjährigen derjenige, welcher das(die) Kind(er) nicht betreut und somit nicht in seinem Haushalt leben. Erst bei vollj. Kindern wird entsprechend der Einkommensverteilung der Eltern gequotelt.

z.B.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612a.html
hier Abs.1 Satz 1

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 00:21
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin welly,

1. von ausziehen ist ja noch gar nicht die Rede, schon gar nicht ohne Job.

dann seid Ihr im Zweifelsfall juristisch auch noch nicht "getrennt", wenn Deine DEF das nicht möchte. Das setzt nämlich die "Trennung von Tisch, Bett und Kasse" voraus und funktioniert nur einvernehmlich. Oder wolltest Du im Haus wohnen bleiben und Deine DEF auf Trennungsunterhalt verklagen?

Eine Ehe beenden zu wollen muss man sich (auch) finanziell leisten können.

2. meine DEF verdient gut und dann müsste ich von weniger Verdienst KU bestreiten :question:

zum Kindesunterhalt verpflichtet ist der Elternteil, der die Kinder nicht betreut. Bei einem Verbleib der Kinder bei Deiner DEF im Haus bist Du der KU-Pflichtige. Ein Automatismus von der Sorte "sie verdient ja mehr als ich, also muss sie auch dann für die Kids UND mich aufkommen" existiert nicht.

Sollte das Ganze gerichtlich geklärt werden, würdest Du mit einem "ach, ich hab mich mal ein bisschen beworben, aber noch nichts wirklich Passendes gefunden" nicht wirklich gut aussehen. Das Warten auf den Traumjob ist dann keine Option.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 00:24




(@welly)
Schon was gesagt Registriert

Hi Martin
Genau darum , getrennte Kasse, geht es ja. Von Tisch und Bett sind wir schon seit 1 Monat getrennt. Ich wohne seit dem unterm Dach. Jetzt müssen wir aber doch , damit das eine Trennung/Scheidung wird, auch die "Kasse" trennen. Und "ach , ich bewerb'  mich mal son bisschen... " ist auch nicht, habe ich auch nie behauptet. Das geht schon zur Sache, hatte gestern erst ein Vorstellungsgespräch. Das wird schon. Mich wundert halt nur , dass ich die Kinder betreue im eigenen Haus, und dennoch Unterhaltspflichtig bin. Verkehrte Welt, oder wie?
Gruß,
auch Martin


Alles wird gut ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 00:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin welly,

Genau darum , getrennte Kasse, geht es ja. Von Tisch und Bett sind wir schon seit 1 Monat getrennt. Ich wohne seit dem unterm Dach. Jetzt müssen wir aber doch , damit das eine Trennung/Scheidung wird, auch die "Kasse" trennen.

und wie soll das gehen, solange Du aufgrund eines fehlenden Jobs ausserstande bist, etwas in diese Kasse reinzulegen?

Mich wundert halt nur , dass ich die Kinder betreue im eigenen Haus, und dennoch Unterhaltspflichtig bin. Verkehrte Welt, oder wie?

nö; mir scheint allerdings, Du solltest Dich mal ein bisschen mit den Begrifflichkeiten des Familienrechts befassen.

Momentan ist bei Euch alles wie zu Ehezeiten: Deine DEF geht arbeiten und schafft Kohle ran; Du kümmerst Dich um Haushalt und "Kinder"betreuung. In Sachen Trennung und Scheidung ist da juristisch noch gar nichts passiert. Das bewährte Rollenmodell fortzuführen ist eigentlich recht nett von Deiner DEF; sie könnte Dich - nachdem Du ihr Deine Trennungsabsichten mitgeteilt hast - ja auch mit dem Spruch "Reisende soll man nicht aufhalten" vor die Tür setzen und Dir per Anwalt mitteilen lassen, wie hoch der Mindestunterhalt für drei Kinder ist.

Will heissen: Derzeit erbringst Du Deine elterliche Unterhaltspflicht noch durch Betreuung und Hausarbeit. In dem Moment, in dem Du die ehemals ehegemeinschaftliche Haustür von aussen zumachst und damit Dein "Unterhalt durch Betreuung" endet, setzt Deine Barunterhaltsverpflichtung für Deine Kinder ein.

Aus diesem Grunde rate ich Dir hier ja auch, erst einmal diese Baustelle in trockene Tücher zu bringen. Die komplette juristische Trennung kannst Du Dir momentan nämlich noch gar nicht leisten.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 02:06