Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Unterhaltsvorschuss.
Derzeit arbeite ich Vollzeit und Verdiene Brutto ca. 1300 Euro, was netto ca. 1000 Euro ausmacht. Aufstockend erhalte ich ALG 2, weil das Einkommen nicht ausreicht. Außerdem anteilig für die Tage an denen meine Kinder bei mir sind. Derzeit zahle ich 25 Euro monatlich an die Unterhaltsvorschussstelle zurück.
Da ich voraussichtlich meine Arbeit im Januar wechsel und dann ca. 1350 Euro netto verdiene nun meine Frage:
Muss ich dann ab Januar die 400 Euro, die ich über den Freibetrag von 950 Euro bin komplett an die Unterhaltsvorschussstelle zurückzahlen?
Oder muss ich dann den Unterhalt direkt an meine Exfrau zahlen? Als Hinweis noch, es gibt gerichtlich keinen Unterhaltstitel.
Moin.
Vermutlich hast du von der Unterhaltsvorschusskasse eine Überleitungsanzeige bekommen, dass du ab sofort nicht mehr an die Mutter, sondern an die Kasse bezahlen musst.
Das würde dann für den gesamten Unterhalt gelten.
Und soweit es sich um die Tilgung von Altschulden handelt sowieso.
Nur worauf beruht denn die Forderung, wenn es gar keinen Titel gibt?
Und wenn du ALG erhältst, wäre es sowieso viel besser für dich, wenn es einen Titel gäbe, denn nur dann kannst du den Unterhalt von deinem Einkommen abziehen und vom JC ersetzen lassen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gerichtlich wurde der Unterhalt nie festgelegt.
Die Kindsmutter hat Unterhaltsvorschuss beantragt, bekommt diesen seid ca. 3 Jahren
Da ich bisher immer unter 950 Euro monatlich verdient habe (habe aufstockend ALG 2 erhalten), und schön brav meinen Lohnzettel immer bei der Unterhaltsvorschusstelle eingereicht habe, habe ich bis ca. Juni 12 nix zurückzahlen müssen.
Seid Juni verdiene ich um die 1000 netto + ALG 2 und muss 25 Euro monatlich an Unterhaltsvorschussstelle zahlen.
Da ich aber ab Januar evtl. 1350 netto verdiene war meine Frage, ob ich dann ca. 400 Euro monatlich an Jugendamt / Unterhaltsstelle zahlen muss oder ob ich direkt dann Unterhalt an die Mutter zahlen muss. (Kinder sind 7 und 10 Jahre alt)
