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Neuberechnung Unterhalt - JA fordert Steuerklassenkombi III/V

 
(@stern0804)
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Hallo,

ich bin die Ehefrau von Venum666. Wollte ich nicht über seinen Account schreiben, drum habe ich mir einen eigenen gemacht.  😉 Großes  :thumbup: für das tolle Forum!!!
Hatten heute nun den Termin auf dem JA, um seine Bewerbungsbemühungen vorzulegen. Diese wurden von der Sachbearbeiterin für „in Ordnung“ befunden. Dann schaltete sich eine andere Mitarbeiterin, welche sich ebenfalls im Raum befand, ein und mahnte an, warum mein Mann nicht die Steuerklasse III hat.  Sein Netto wäre dann höher und er könne mehr Unterhalt zahlen, ich bekäme doch sowieso nur eine „Rente“. Auf Erklärungen, dass es sich hier um eine Pension wegen Dienstunfähigkeit handle und das wir mit der Steuerklasse IV/IV am wenigsten Abzüge haben, reagierte diese sehr forsch. Es wäre egal, da es hier um ein minderjähriges Kind ginge und wenn man dem Wechsel nicht zustimme, dann wird es eben „fiktiv“ nach Steuerklasse III berechnet und er müsse trotzdem dann den höheren Unterhalt zahlen. Auf Gegenwehr hin, wurden wir gebeten nun zu gehen, da der Rest unter den Mitarbeitern besprochen wird, wo wir nicht dabei sein müssten.
Am 30.November 2011, erhielt mein Mann ein Schreiben vom JA, in welchem es hieß: Die Besteuerung nach Steuerklasse V kann für die Unterhaltsberechnung nicht anerkannt werden. Us diesem Grund wurde das Einkommen der vorliegenden Gehaltsabrechnung „fiktiv“ nach Steuerklasse IV besteuert und davon der Unterhalt errechnet. Soweit kann ich das schon noch nachvollziehen, zumal die Steuerklassenkombi V/IV, für uns auch nicht die günstigste war. Dann wurde zur Auflage gemacht, jeden Monat 10 Bewerbungen nachzuweisen, dass sich bemüht wird einen Nebenjob oder besser bezahlten Vollzeitjob zu erlangen. Nun, wo das JA anhand der Bewerbungen gesehen hat, dass faktisch im Moment nicht mehr Einkommen erzielt werden kann, wird auf einmal auf die Änderung der Steuerklassen in III/V gedrängt.
Kann das JA mich tatsächlich zwingen die für mich/uns ungünstigere Steuerklasse zu nehmen, nur damit auf der anderen Seite mehr Geld für Unterhalt zur Verfügung steht??? Wie ist denn hier die Rechtslage bzw. gibt es Gesetze die dieses Vorgehen rechtfertigen???
Als Ehepaar wählt man meines Wissens nach die Steuerklassenkombi, bei welcher man zusammen die wenigsten Abzüge hat. So nehmen Eheleute die IV/IV, wenn das Einkommen ungefähr gleich ist.  III/V würde in Betracht kommen, wenn die Bruttobezüge des einen Ehepartners, die des anderen um mehr wie 40% übersteigen. Bei uns ist das Einkommen so gewesen:

Bruttogehalt Ehemann (und Unterhaltspflichtigem): 1575 €
Abzüge in Klasse V   349 €
Abzüge in Klasse IV   136 €
Abzüge in Klasse III keine Steuern

Bruttopension Ehefrau: 1462 €
Abzüge in Klasse III keine Steuern
Abzüge in Klasse IV   112 €
Abzüge in Klasse V   302 €

Da ich als Beamtin privat Kranken- und Pflegeversichert bin, muss ich von meinem Nettogehalt nochmal 170 € hierfür bezahlen. Wie man sieht, haben wir in V/IV die geringsten steuerlichen Abzüge. Die Steuerklassenkombi, würde eine ungünstigere darstellen und da ist die Frage, ob ich das hinnehmen muss, da der Wechsel zu meinen Lasten gehen würde??!!?? Müsste ich jetzt tatsächlich in die Steuerklasse V gehen, dann blieben mir abzüglich der PKV Beiträge dann noch 990 €, mein Mann hätte wie vorher auch nicht mehr wie den gesetzlichen SB von 950 €.

Mittlerweile ist mein Mann gekündigt worden, was aber dem JA noch nicht mitgeteilt wurde, da wir nach einer anwaltlichen Beratung, davon ausgegangen sind, dass mit den Bewerbungsbemühungen mal Ruhe ist. Auch hat das JA ihren Titel vor ca. 1,5 Monaten unterschrieben bekommen. Schon vor Monaten hat mein Mann angemerkt, dass man damit ja warten könne, bis die Bewerbungen, etc. geprüft worden wären.

Was passiert denn nun mit dem Titel??? Sein ALG I wurde auch nach Steuerklasse V besteuert (Widerspruch läuft) und er bekommt monatlich 617 € ALG. Davon muss er ja den Unterhalt laut Titel weiter zahlen. Wie gehen wir jetzt am besten vor??? Erst mal abwarten was das JA bzgl. des Steuerklassenwechsels schreibt??? Oder gleich Schreiben aufsetzen und über Arbeitslosigkeit informieren??? Dann wäre das mit der Steuerklasse erst einmal vom Tisch, aber den Titel muss er weiter bedienen. Was ist, wenn er das mit der Arbeitslosigkeit nicht meldet und das JA, wegen Neuberechnung nach Steuerklasse III, den Titel aufhebt und neuen will??? Im November 2011 wurden letztmalig Gehaltsabrechnungen gefordert. Können sie nun erneut welche fordern oder erst nach 2 Jahren???

Ich hoffe, dass hier jemand weiter helfen kann, weil ich ziemlich ratlos bin. Sollten sich noch Fragen ergeben oder ich was vergessen habe anzugeben, werde ich dies natürlich wenn benötigt nachholen.

LG Stern0804


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 00:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... , da es hier um ein minderjähriges Kind ginge und...

Da es nur um ein Kind geht vermute ich, dass der Mindest-KU der entsprechenden Altersstufe sichergestellt ist. Richtig?
Wenn dem so ist, soll sich das JA an ein Gericht seines Vertrauens wenden und sich über Risiken und Nebenwirkungen informieren lassen. Und nein - wenn der Mindest-KU gezahlt wird gibt es nur zwei Ausnahmen bei der Abweichung von der 2-Jahresregelung: glaubhafte Unterstellung einer wesentlichen Einkommensänderung (i.d.R. > +/- 10%) oder ein Gerichtsprozess

Falls es sich jedoch um einen Mangelfall handelt, könnte es unter Umständen anders aussehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 00:31
(@stern0804)
Schon was gesagt Registriert

Ja, es handelt sich um einen Mangelfall!!!

Aber auch der Wechsel in die Steuerklasse III würde nicht zur Zahlung des Mindestunterhalts führen, denn für mich unverständlich, aber das JA hat meinem Mann trotz Mangelfall, Fahrtkosten in Höhe von 115,00 EUR angerechnet. Das ist mehr wie die 5% Pauschale und ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man in einer Mangelfallberechnung, nicht mal Anspruch auf diese hat.

Zeigt mir nur, dass die da auch alle nicht so ganz die Ahnung haben, aber egal :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 01:12
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Im Mangelfall bedarf es nicht der Unterstellung der Steuerklassenwahl 3/5. In eurem Fall kann mit der Haushaltsersparnis agrumentiert werden, welche eine Absenkung des SB um bis zu 25% ermöglicht. Allerdings kann dies nur ein Gericht ultimativ festlegen. Wie alt ist das Kind?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 01:20
(@stern0804)
Schon was gesagt Registriert

Das Kind wird im November 11 Jahre alt und müsste dann im nächsten Jahr auch in die nächste Alterstufe der DDT gehen.

Oh je, Gericht und Klage klingen gar nicht gut. Dann kann mein man wohl die private Insolvenz wieder einmal vergessen :exclam:.
Das scheitert immer wieder nur daran, aber die Schuldnerberatung wird sie jetzt nicht eröffnen, wenn wieder so was "fiktives" oder klagen in Raum stehen...ist echt zum K***...Sorry...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 01:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Dann soll er dem JA antworten, dass es für die fiktive Einkommensberechnung nach Stkl.3 keine Gesetzesgrundlage noch Rechtssprechung gibt. Denn - mit steuerl. Vorteilen (steht oftmals in den URL) ist nicht gemeint, dass hiedurch ein anderer steuerl. Nachteile erdulden muss (GG unter Gleichheitsgrundsatz und BGB "zu Lasten Dritter"). Und dann abwarten, ob die PI schneller kommt als eine Klage wegen UH. Er soll die PI durchziehen und das JA mit Schriftverkehr hinhalten (Ausnutzen der Fristen, Fragen stellen, auf Widersprüche aufmerksam machen - einfach "liebevoll" beschäftigen).

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 01:33
(@stern0804)
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Ok...danke erstmal für die Antworten.

Alles andere muss man wohl abwarten und es haben ja auch schon Richter entschieden, dass der Pflichtige die III nehmen musste und das macht nicht gerade Mut.
Und im Unterhaltsrecht greifen wohl andere Gesetze/Verordnungen oft nicht. da wird alles unternommen, um noch nen Cent mehr rauszupressen. Würde ich jetzt doppelt soviel wie mein Mann verdienen, wäre es ja noch nachvollziehbar, aber so werde ich unter den SB gedrückt. Und das man es sich bei der Steuer wieder holen könne, ist ja auch der blanke Hohn...zumal ich ja nicht mal Fahrtkosten oder so habe. Somit wird wahrscheinlich wieder der Großteil von der UVK gepfändet und man wird doppelt bestraft.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 02:04
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

... und es haben ja auch schon Richter entschieden, dass der Pflichtige die III nehmen musste und das macht nicht gerade Mut.

Bitte Quelle dafür und beachten, ob dass auch auf euch zutreffen würde. Denn bei ungefähr gleichen Einkommen der Ehepartner halte ich Deine Befürchtung für obsolet. Denn es bestehen dann keine steuerl. Vorteile und die Grundlage für solch eine Ausurteilung ist nicht gegeben.

Das Problem bei Dir ist, dass Du dermassen pessimistisch eingestellt bist, um lieber zu verzichten und zuzustimmen, als selbstbewusst zu versuchen, ein Optimum oder auch nur Recht zu bekommen. Ein Hinweis: m.E.n. werden über die Hälfte sämtlicher Urteile in D. nicht deshalb gefasst, weil Recht oder Gesetz es so vorsehen, sondern weil zuvor eine Partei (meist die finanz. schwächere) kapituliert. Die überlegende (reichere) Partei würde im Falle einer drohenden Niederlage sofort versuchen, einen Vergleich auszuhandeln um schlimmeres abzuwenden.

Sicher, ein Rechtsstreit will überlegt sein. Nur wenn man sich darauf einlässt, sollte man auch alle Konsequenzen und auch Möglichkeiten beachten, einkalkulieren, aber auch pokern können. Meine Meinung.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 26.10.2012 03:23
(@stern0804)
Schon was gesagt Registriert

Mmmmhhhh...ich glaube jetzt habe ich es verstanden bzw. meine einen Denkfehler gemacht zu haben.

Es heißt, dass man bei wiederheirat seinen Splittigvorteil für den Kindesunterhalt einzusetzen hat. Aber wenn wie bei uns das Einkommen ziemlich gleich ist, dann ergibt sich gar kein Splittingvorteil.
Dieser hätte sich bei V/III ergeben und mit Änderung in IV/IV, wurde er somit auch genutzt...oder sehe ich da nun wieder was falsch???

hier habe ich das jetzt her: http://www.familienrecht-bremen.eu/news/Splittingvorteil_aus_neuer_Ehe_erhoeht_den_Unterhalt

Ist die Frage wie man diese Einzelveranlagung errechnet...kann sicher nur ein Steuerberater oder FA...

Würde das JA nun meinem Mann die III anrechnen und mir die V, dann hätte er zwar mehr Netto, aber im Gegenzug würden sie mir eine Verschlechterung zurechnen. Und da ich keine Fahrtkosten, etc. habe, könnte ich mir diesen steuerlichen Nachteil auch beim Lohnsteuerjahresausgleich nicht wieder zurück holen. Im letzten Jahr hatte mein Mann die V und ich die III, was eine Steuererstattung von ca. 1.400 € ergab, wovon mir aber nur knapp 42 € zustanden und der Rest, durch ein Aufrechnungsersuchen der UVK gepfändet wurde. Was logisch war, weil ich auf Grund der III keine steuern gezahlt hatte, mein Mann hingegen durch die ungünstige V zuviel. Denke, weil dieses Aufrechnungsersuchen vorliegt, hat das JA auch kein Interesse am Steuerbescheid gezeigt.

Und das die Möglichkeit besteht, wegen des Zusammenlebens den SB runter zu setzen, wurde vom JA noch kein einziges Mal in betracht gezogen. Stattdessen wurden meinem Mann, wie schon erwähnt, 115 € Fahrtkosten in Abzug gebracht ( Netto = 1115 € - 115 € = 1000€, wovon das JA 50 € Unterhalt forderte und dies auch so titulieren ließ).

Fraglich auch, warum nicht schon im November 2011 die Klasse III gefordert wurde, sondern nur der Wechsel in IV?!?! Auf der einen Seite tuen die Sachbearbeiter dort so oberschlau und versuchen über "fiktive" Anrechnungen mehr Unterhalt zu erlangen und  auf der anderen Seite berechnen sie so, dass sie selber den Unterhalt schmälern 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 04:37
(@Inselreif)

Ist die Frage wie man diese Einzelveranlagung errechnet...kann sicher nur ein Steuerberater oder FA...

das ist nicht all zu schwer aber bei Euch gar nicht grossartig nötig. Da ihr nach Abzug der Werbungskosten praktisch gleich verdient, kann man die Steuererstattung Halbe/Halbe aufteilen.
Will das JA es centgenau wissen, berechnet das FA es im Rahmen des Aufrechnungsersuchens nächstes Jahr exakt  😉
Auch irgendwelche Sperenzien mit den Steuerklassen müsst ihr Euch nicht einlassen, der (anteilige) Splittingvorteil wird ja nächstes Jahr bei der Steuererstattung sowieso unterhaltserhöhend berücksichtigt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2012 09:32




(@stern0804)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

naja, so lang der Schuld bei der UVK nicht vollständig beglichen wurde und diese somit im Rahmen des Aufrechnungsersuchens die Erstattung pfänden, scheint sich das JA nicht wirklich dafür zu interessieren. Schließlich gab es für 2011 eine Erstattung von ca. 1400 €, worauf auf mich gerade ca. 42 € fielen und der Rest gepfändet wurde und auch voll auf die Schuld angerechnet bzw. sich diese dann um die knapp 1350 € verringert hat.
In 2011 hatten wir noch III/V (ich die III)...JA monierte das mit Schreiben vom 30. November, somit war Wechsel in dem Jahr nicht mehr möglich (hätte aber auch so kaum was verändert)

Haben den die Schulden bei der UVK Vorang gegenüber dem derzeitigen Unterhaltsanspruch des Kindes??? Von der Erstattung hätte man auch locker die noch offenen 650 € Unterhaltsrückstände begleichen können bzw. es auch komplett einbehalten können, da ja nur nach Mangelfall gezahlt wurde. Da scheint es aber dann doch nicht so dringend zu sein, mit der "gesteigerten Erwebsobliegenheit" und alles mögliche zu tun um Unterhalt sicher zu stellen. Das verstehe wer will...ich dachte bisher immer, dass der Unterhalt vor allem anderen Vorrang hat :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2012 10:40
(@Inselreif)

Haben den die Schulden bei der UVK Vorang gegenüber dem derzeitigen Unterhaltsanspruch des Kindes?

Nein, aber Jugendämter rechnen oft einen ziemlichen Schmarrn zusammen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 09:09
(@venum666)
Schon was gesagt Registriert

Servus...

...heute war ein Schreiben vom JA in der Post, jedoch anders als erwartet. Das ist das kürzeste Schreiben, was ich je von denen erhielt und mit nicht einem einzigen Paragraphen oder sonstigen Hinweisen, bzgl. meiner Verpflichtungen :exclam:

Sehr geehrter Herr ...

hiermit bitten wir Sie, uns Ihre Verdienstbescheinigungen für die Monate Mai bis Oktober 2012 und den Steuerbescheid von 2011 bis zum 15. November 2012 zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen
...

Zuletzt wurden im November letzten Jahres Abrechnungen gefordert, weil Unterhalt nur so berechnet werden konnte. Berechnung ergab dann Ende April diesen Jahres Mangelfall und nach langen Hin und Her über die inhaltliche Ausgestaltung des Unterhaltstitels, wurde dieser Ende August unterschrieben.

Wie ober erwähnt war ich erst kürzlich bei den netten Damen, um meine Bewerbungsbemühungen nachzuweisen.

Mir will nicht klar werden, wozu jetzt schon wieder Abrechnungen??? Erst auf den titel pochen und ganze 2 Monate soll Drama von vorn losgehen??? Und warum interessieren die Januar - April Abrechnungen nicht???

Wegen mir können die jeden Monat Abrechnungen haben, aber ich frage mich halt:
1. weist eine Abrechnung über 300€ mehr Netto aus, weil wegen dem Steuerklassenwechsel von V in IV rückberechnet wurde. Unterhalt wurde nach IV
    berechnet und auch in Monaten wo der wechsel noch nicht vollzogen war gezahlt.
2. eine weitere abrechnung weist fast 800€ steuerfreies einkommen mehr auf, da mir aufgefallen ist, dass die Firma mir über 9 Monate, dass vertraglich
    vereinbarte Fahrtgeld nicht gezahlt hatte...bis dato gehörte ich zu denen die die Abrechnungen nicht prüften :knockout: ...wurde mir dann halt für
    diese Monate nachgezahlt.

Fraglich ist, in wie weit das JA dies abrechnen würde. Täten sie es nicht, würde ich für die Abrechnung mit der Rückberechnung doppelt zahlen. Berechnet wurde nach IV und auch gezahlt - besteuert aber noch nach V. Ist doch quasi nur ne Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern, welche bei der Berechnung ja schon erwerbssteigernd berücksichtigt worden sind. Auch die Fahrtkosten waren in den zur Berechnung herangezogenen Abrechnungen enthalten und wurden ebenso bereits erwerbssteigernd berücksichtigt.

Was tun??? Abrechnungen geben, wissend was dann folgt...oder auf die 2Jahresfrist pochen. Obwohl ich nicht weiss, inwieweit diese bei einer Mangelfallberechnung greift.

Einkommenssteuerbescheid zu schicken steht ausser Frage...oder gibt es da etwas, was ich falsch machen kann, sprich sollte ich Sachen, die meine Frau betreffen schwärzen...wir veranlagen gemeinsam und es gab Erstattung von knapp 1200€, wobei aber nur ca. 42€ ausbezahlt wurden. Den Rest holte sich die UVK, per Aufrechnungsersuchen....

Lieben dank schon mal für eventuelle Anregungen, Tipps, etc....

VG Venum


AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 23:09