Hallo Zusammen,
ich komme gerade ein wenig ins schlingern und brauche Eure Hilfe.
Im Februar 2001 habe ich meinen zu zahlenden Kindesunterhalt beim Jugendamt prüfen und eintragen lassen. Seitdem habe ich immer fleißig gezahlt und den aktuellen Tabellen angepasst.
Nun erhalte ich ein Schreiben vom Jugendamt mit dem Wortlaut:
Das Jugendamt ist auf Antrag der Mutter Beistand, um die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen Sie geltend zu machen.
Zur Berechnung des Unterhaltsanspruches für die Zeit ab 01.11.2005 soll ich meine Einkommensverhältnisse mitteilen.
Nun meine Frage:
Muss ich dem Folge leisten? Gilt nicht das damalige Einkommen - angepasst um die Steigerung lt. Düsseldorfer Tabelle?
Vielen Dank im Voraus!!!
Moin,
einfache Aussage: Nein. Alle 2 Jahre kann neu geprüft werden - oder bei Verdacht, daß sich das Einkommen signifikant verändert hat.
Gruß, Xe
