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(@hamburg74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

es ist soweit: ein gerichtlicher Vergleich wurde geschlossen! Wie sagt man so schön "Wenn man sich zu etwas entschlossen hat, muss man auch dazu stehen". Ich bin diesen Vergleich aus zwei Gründen eingegangen:

1.
Die Kosten für meinen Anwalt und die Gerichtskosten, die ich in jedem Fall hätte tragen müssen, kamen dem Streitwert ziemlich nahe. Zudem war ein Urteil nicht absehbar, weil es bisher nur eine Verhandlung bzgl. der Auskunftspflicht gab.

2.
Nun sehe ich mein Kind wieder regelmäßig. Ja, ich weiß: Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun. Meine 'Ex' hat das Gefühl des 'Sieges' - ich werde meine Tochter nicht verlieren (es sei, die Tür wird nach der Nachzahlung wieder zu gemacht - was ich dann nicht glauben könnte!).

Was mich leider unglücklich zurück lässt, ist ein "parteiischer" Richter....ja ich weiß, wiederrum, dass man(n) mit solchen Formilierungen mehr als vorsichtig sein sollte. Ich begründe meine Meinung zudem. Der Richter stellte, obwohl es gar nicht Thema der Verhandlung war, sehr schnell klar, dass er einen Vergleich erwarte und er (vorab als Botschaft an meine Seite) die Einkünfte der Ex als nicht relevant einstufe. Diese waren/sind nicht unerheblich und hätten (lt. meines Anwalts) definitiv den Betreuungsunterhalt beeinflussen müssen. Sozusagen unser "Pfund", falls es zu einer Unterhaltsklage käme.

Diese Aussage hat meinen Grund "Nr. 1" (oben) durchaus beeinflusst. Ich habe abgewägt und mich diesem Druck gebäugt. Mein Anwalt wollte partout keine Prognose geben, weil "in der Gleichung zu viele Unbekannte seien" ........

Nun, ich werde diesen Vergleich nun akzeptieren. Auch wenn ich mir einiges an Kosten und Nerven hätte sparen können........

Dafür hat dies alles nun ein Ende, hoffe ich und ich kann mein Kind regelmäßig sehen.
Eh wichtiger als Geld.....

Herzliche Grüße,

P.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2005 18:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin etwas verunsichert. Zu welchem deiner Beiträge passt das hier? Bitte "Antworten" nutzen und diese Antwort zum passenden Beitrag setzen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2005 18:58