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Hier lehnt sich erstmals ein Hochrangiger Richterin/in weit aus dem Fenster

 
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen
Habe eine Bericht gelesen (Spiegel) in diesem erstmals für mich ein Richter /in eine ziemlich genau Angabe betr. Kindesalter BU macht!!!

Offen ist aber nach wie vor: Wann ist der entscheidende Kindergeburtstag, der die Rückkehr in den Vollzeitjob einläutet? Richterin Hahne nennt im "Spiegel" schon mal eine Hausnummer: "Wenn die Mutter Kita und Job in der Nähe hat, kann man ihr vielleicht schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagstätigkeit übernimmt." Nach dem  BGH-Urteil im Fall der Berliner Lehrerin scheint klar zu sein: Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, kann demnach entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen. :thumbup:
Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende des BGH- Familiensenats

Weiter so  :applaus1:
Gruß Guru


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2012 07:24
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin
Und gerade die olle Hahne ist es, die jedes Urteil kassiert in dem EU pauschal mit dem Alter des Kindes begründet wird.

Ich habe den Artikel nicht gelesen aber es fällt mir schwer, über irgendetwas, was diese Person sagt, zu applaudieren.
Die gehört zum übelsten, was die Familieninquisition zu bieten hat.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 10:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es mag kleinlich klingen, aber

"Wenn die Mutter Kita und Job in der Nähe hat, kann man ihr vielleicht schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagstätigkeit übernimmt.

ein 7-8-jähiges Kind, das gesund ist besucht normalerweise keinen KiGa mehr, sondern die Schule. Und damit könnte man nun schließen, das eine Ganztagstätigkeit wieder nicht möglich ist. Schließlich ist ja Schule und Hort etwas ganz anderes als der olle Kiga  :phantom:


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 10:31
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Beppo
Ich muß ehrlich sagen ich habe noch nie etwas von dieser Frau gehört, mich wundert nur dass in diesem Fall eine Richterin mit dem Kindesalter
eine recht klare Aussage macht von 7 oder 8 Jahren.......
Selbst dass verhasste OLG Hamm mußte das KIndesalter von 12 jahren aus ihren Richtlinien nehmen!!!
Natürlich stellt dies keine Gesetzesgrundlage dar aber gewundert hat mich es schon etwas.
Ich kenne fast kein Urteil wo BU und andere Schweinerein im Unterhaltsrecht unter einem Kindesalter von 10 Jahren abegelehnt wurde und vermutlich wird sich dies auch in der Zukunft nicht ändern.

Gruß Guru


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2012 10:46
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Es mag kleinlich klingen, aber

ein 7-8-jähiges Kind, das gesund ist besucht normalerweise keinen KiGa mehr, sondern die Schule. Und damit könnte man nun schließen, das eine Ganztagstätigkeit wieder nicht möglich ist. Schließlich ist ja Schule und Hort etwas ganz anderes als der olle Kiga  :phantom:

Es gibt aber auch noch Ganstagsschulen und Miezhäuser  :rofl2:

Wobei man für die Ganztagsbetreuung auch noch ordentlich Kohle abdrücken muss. Lohnt sich dann noch ein Job...?

Hier noch der Link zum erwähnten Interview im Spiegel: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,613394,00.html

Wurde auch schon mal hier diskutiert: http://www.vatersein.de/Forum-topic-15383-start-msg162921.html#msg162921

Frau Hahne sagt in dem Spiegelinterview einerseits, das nach der Scheidung jeder selber sehen soll, wie er für sich aufkommt, teilt dann aber
im Anschluss für eine Gymnasiallehrerin und ihren fast 16-jährigen Sohn faktisch unbefristeten nachehelichen Unterhalt aus.
Von daher erscheint mir der Hinweis auf ein Kind von sieben bis acht jahren obsolet.

Gruß, Debugged


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 11:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frau Hahne sagt in dem Spiegelinterview einerseits, das nach der Scheidung jeder selber sehen soll, wie er für sich aufkommt, teilt dann aber
im Anschluss für eine Gymnasiallehrerin und ihren fast 16-jährigen Sohn faktisch unbefristeten nachehelichen Unterhalt aus.
Von daher erscheint mir der Hinweis auf ein Kind von sieben bis acht jahren obsolet.

Genau das ist typisch für diese Schnalle.
In öffentlicher Rede tut sie immer ganz modern und ausgewogen nur bei ihren Urteilen fällt einem regelmäßig die Kinnlade auf die Füße.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 11:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Guru,

Wenn die Mutter Kita und Job in der Nähe hat, kann man ihr vielleicht schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagstätigkeit übernimmt.
[...]
Nach dem  BGH-Urteil im Fall der Berliner Lehrerin scheint klar zu sein: Alleinerziehende müssen nach einer Scheidung künftig deutlich schneller als bisher einen Vollzeitjob annehmen. Der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, kann demnach entfallen, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen.

das ist nicht mehr als Kaugummi; in jedem Fall ist es das Gegenteil einer Festlegung. Im Zweifelsfall gibt es dann eben keine passenden Jobs in erreichbarer Nähe. Oder das Kind hat plötzlich einen ganz besonderen Betreuungsbedarf. Oder "frau" wechselt flugs die Begründung und bringt "ehebedingte Nachteile" als Grund für Aufstockungs-Unterhalt ins Spiel.

Für "wenn", "kann" und "vielleicht" kann man sich jedenfalls nichts kaufen. Schon gar nicht bei dieser Dame; das ist reine Augenwischerei.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 11:21
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Guru,

Ich muß ehrlich sagen ich habe noch nie etwas von dieser Frau gehört, mich wundert nur dass in diesem Fall eine Richterin mit dem Kindesalter
eine recht klare Aussage macht von 7 oder 8 Jahren.......

Dann bemühe mal Onkel Google mit dem Suchbegriff "Meo-Micaela Hahne" und mach dich darüber schlau, unter welcher Sorte von BGH-Urteilen dieser Name üblicherweise auftaucht.

Im Forum der Trennungsfaq heißt es bereits im Jahr 2009 über sie: "Ihre Kommentare in Interviews zu Rechtsreformen konterkariert sie in ihren eigenen Urteilen: A ankündigen, aber A unterlassen und das Gegenteil davon tun." Guckst du hier: http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=693 (Beitrag #5, vom 09-11-2009).

Ich schätze, dieses verlogene Spielchen treibt sie hier erneut. Scheint so 'ne Art Hobby von ihr zu sein  :gunman:

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 11:21
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
ich wußte nicht das dieser Artikel schon so alt ist ,ich habe es nur im Aushang beim Arzt gesehen und habe es heute bei Google gesucht.
kann dir nur zustimmen auf der eienen Seite wird die Eigenverantwortung verlangt sollte es jedoch zu einer Klage kommen wird vermutlich der KV immmer dass Nachsehen haben.
Berlin brüstet sich mit seinem neuen Unterhaltsrecht und kann auf mehr Arbeitnehmer verweisen  kassiert Lohnsteuer Soli usw.will aber keine klare Rechtsgrundlage schaffen.
Die Gerichte haben scheinbar wesentlich weniger Arbeit ,weil selbst erfahrene Rechtsanwälte von einem erhöten Risko sprechen für beide Seiten.
Clever!!!!
in diesem Fall entschuldige ich mich für meien Applaus für Frau Hahne.....


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2012 11:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Guru,

in Berlin ist es aber auch tatsächlich so, dass hier jedes Kind ab 8 Wochen in Vollzeit betreut werden kann. Sicherlich muss man rechtzeitig Anträge stellen, aber Plätze sind hier wirklich nicht das Problem. Auch die Finanzierung ist hier nicht das Thema. Ich zahle für eine Hortbetreuung 6-18 Uhr im Monat 43 Euro. Kommen noch mal 23 Euro fürs Essen dazu. Die Module kann man buchen 6-7.30 Uhr / 13.30 - 16 Uhr und 16-18 Uhr. Schließzeiten habe ich im Jahr an allen Brückentagen.

In dieser Hinsicht ist Berlin für meine Begriffe wirklich an einem Punkt, dass jeder arbeiten KANN, zumindest was Betreuungszeit und Finanzierung angeht. Vielleicht ist Berlin aber auch deshalb "arm aber sexy" 😀

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2012 20:40