Hallo zusammen
ich habe bis zum Jahr 2010 in Deutschland gearbeitet und bin dann ausgewandert. Ich habe meinen Jobfreiwillig gekündigt und eine neue Stelle angetreten.
Bis zum Wechsel habe ich freiwillig an mein Sohn, der 8 Jahre alt ist 350€ Unterhalt (Stufe5) bezahlt. Das war zwischen mir und der KM seit 2007 so vereinbart. Den Betrag habe ich auch nach dem Wechsel bezahlt. 2 Monate vor der Abreise ist die KM dann doch lieber schnell zum Anwalt gegangen. Der hat natürlich einen hohen Betrag ausgerechnet und hat dann gleich ein Verfahren eingeleitet. Nach seiner Rechnung kam die Stufe 9 raus, bei mir die Stufe 4.
Das Gericht hat aber gleich beim ersten Vergleichsvorschlag die Betrachtung der deutschen Situation abgelehnt und seinen Vorschlag basierend auf der ausländischen Lebenssituation gemacht.
Dann kam ein neuer Richter aber mit der gleichen Rechtsauffassung. Kurz vor mündlichen Verhandlung dann wieder ein neuer Richter. Der hat dann noch Unterlagen gefordert und in der mündlichen Verhandlung ging es dann um Details bezüglich der neuen Lebenssituation.
Dann kam der Beschluss mit der faustdicken Überraschung. Ich müsse mir fiktives Einkommen auf Basis der deutschen Verhältnisse anrechnen lassen, da ich den Wechsel nicht begründet habe. Das der Richter gegen § 139 ZPO verstoßen hat ist die eine Sache und die Eintrittskarte für die Berufung. Ich bin gerade dabei eine Begründung für meinen Arbeitsplatzwechsel nieder zuschreiben.
Es gab natürlich berufliche und familiäre Gründe was ich suche sind Urteile oder eigene Erfahrungen, wo Gerichte tifftige Gründe eines freiwilligen Arbeitsplatzwechsels akzeptiert haben
Freue mich über konkrete Hinweise
Gruß
Da hast zu halt zu hoch gepokert und verloren.
Wenn du die Gründe für den freiwilligen Arbeitsplatzwechsel jetzt schon nicht stichfest darlegen konntest (was zugegeben schwer ist) und obwohl es den richterlichen Hinweis gab, dass "dazu Unterlagen gefordert sind", warum sollte dir das beim OLG gelingen?
Vermutlich stehen die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Zeitaufwand einer Berufung und das Risiko, dass es bei der jetzigen Einstufung bleibt in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, wenn du einfach bezahlst. Da du keine genauen Angaben machst, welche Stufe rauskam, kann man weiter nichts dazu sagen.
gruss
maxo
Moin
Wenn KU deutlich oberhalb des Mindest-KU verlangt wird (also am Einkommen orientierter angemessener Unterhalt), hat auch für den Pflichtigen eine Angemessenheitsabwägung stattzufinden. Dazu gehört meines Erachtens auch ein Arbeitsplatzwechsel bzw Umzug ins Ausland mit Einkommenseinbussen, wenn weiterhin deutlich oberhalb des Mindest-KU - bei Dir vermutlich Stufe 4 - Unterhalt geleistet wird. Versuche mal in diese Richtung fündig zu werden bzw. berede es mit Deinem RA.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
