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Probleme wegen Zahlungswegänderung durch BS

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo liebes Forum.

Ich möchte mich wieder an euch wenden mit der Bitte um Hilfe da ich wieder die BS an der Backe habe.

Nachdem einige Monate Ruhe herrschte zwischen der Beistandschaft und mir flatterte ein netter Brief bei mir in den Briefkasten von der BS meiner Tochter.

Die BS möchte, dass ich ab den 1.3.2012 den Unterhalt auf das Konto der KM leiste.
Ich habe der BS mitgeteilt das ich dem nicht Folgen leiste werde, da im Tite( April 2009 notariell erstellt ) hinterlegt wurde, dass die Zahlung nur an das Jugendamt erfolgt aus Gründen der Sicherung des Rechtstandes und der Nachvollziehbarkeit da ich der Mutter nicht traue und im Vorfeld einigen Ärger mit der ARGE, BS und UVG hatte.

Die BS antwortete mir mit einen etwas sehr unverständlichen Brief  in dem die BS geschrieben hat, dass die elterliche Sorge davon nicht betroffen sei, aber die BS mit der KM vereinbarte bei der Einrichtung der Beistandschaft das Geld an die Mutter entsprechend weiterzuleiten bis die Zahlung gesichert sei. Ebenso teilte mir die BS mit, dass eine Neuberechnung des Unterhalts jederzeit möglich sei.

Ich bin nun etwas ratlos, was ich denen schreiben soll und hoffe ihr könnt mir da ein paar Tipps geben die Sache elegant zu lösen auch möchte ich absolute Rechtssicherheit haben gegen eine mögliche Vollstreckung wenn ich an die KM zahle aber lt. Titel die Zahlungen an das JA geleistet werden sollen.

Liebes Grüssli
Schattendad


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2012 20:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin SD,

auch möchte ich absolute Rechtssicherheit haben gegen eine mögliche Vollstreckung wenn ich an die KM zahle

diese Rechtssicherheit bietet Dir jeweils ein Kontoauszug, auf dem der Name und die Kontonummer der KM, der titulierte Unterhaltsbetrag sowie ein eindeutiger Verwendungszweck (Kindesunterhalt für Kind *Name* für *Monat/Jahr*) zu lesen sind. Diese Beweislage ist für einen Gerichtsvollzieher absolut überzeugend; der würde mit einem freundlichen Gruss wieder gehen (und sich seine Kosten bei Madame holen).

Die meisten Unterhaltspflichtigen sind übrigens froh, wenn sie Beistandschaft & Co wieder von der Backe haben.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.02.2012 20:30
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Herzlichen Dank an dich Martin  für die schnelle Antwort  :thumbup: :thumbup:


Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2012 00:07