Heute war mein erst...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Heute war mein erster Termin bei der RAtin

Seite 2 / 4
 
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Ich les immer was von St.Klasse IV.

In der Tat müsste hExe hier zustimmen, ABER in IV will er gar nicht das dies die falsche Klasse ist.
Er will in I - die korrekte Klasse für getrennt lebende.
Richtig ist er KANN die 3 noch für das ganze Jahr in dem die Trennung war beanspruchen, er MUSS es aber nicht.
Es kann genau so gut ab sofort in Klasse 1 wechseln.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 10:54
(@Inselreif)

Hi habakuk,

da kannst Du Dich auf den Kopf stellen aber das klappt nicht.

Es sind die Verhältnisse zu Beginn des Steuerjahres relevant und da galten die Eheleute noch nicht als dauerhaft getrennt lebend. Von daher gibt es im Jahr der Trennung nur die Möglichkeit, einvernehmlich (oder vielleicht mit gerichtlicher Zustimmungsersetzung? was hier allerdings völliger Käse wäre) in Klasse IV/IV zu wechseln. Siehe explizit auch Lohnsteuerrichtlinien R 39.2.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:26
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Mit der 3 bekommst du das Geld halt einfach jetzt schon raus, damit hast du netto mehr und alle werden schreien das du mehr bezahlen kannst. Mit der 4 gibt es das Geld nach der Steuererstattung. Der KU wird dann aber schon so berechnet wie er nächstes Jahr aussehen würde. Die Steuererstattung musst du nicht mit Exe teilen weil sie kein Geld verdient, aber du musst sie in 2 Jahren bei der nächsten Unterhaltsüberprüfung in dem Jahr angeben in dem du die Erstattung bekommen hast.

Und eine Unterhaltsabänderung ist in der Theorie eine ganz tolle Sache. In der Praxis zieht sich das ewig hin, kostet nochmal richtig Geld (falls man keine VKH bekommt) und frisst unnötig an den Nerven.
Die Unterhaltsabänderungsklage meines Exmannes (ok, bisserl speziell, aber trotzdem Unterhaltsabänderung) läuft seit inzwischen 2,5 Jahren und liegt aktuell beim OLG. Diesen Stress sollte man sich immer sparen wenn das irgendwie möglich ist. Beide Seiten haben eigentlich also mehr davon gleich vernünftig zu berechnen.

Moin,

das kann ich besten Gewissens unterschreiben. Ich *Selbstzensur* habe einen Titel auf Basis der Steuerklasse drei erstellen lassen. Seit 1 1/2 bin ich nun in der
Steuerklasse I, habe aber immer noch den alten Titel an der Backe und renne dem Rechtsweg uneinholbar hinterher.

Dadurch bin ich jetzt Aufstocker geworden, weil ich sonst trotz Vollzeittätigkeit nicht mal zu brechen und zu beissen hätte.
So viel zum Thema, das niemand so viel Unterhalt zahlen muß, daß er dabei selber bedürftig wird.

Und die VKH ist auch nur ein zinsloses Darlehen, eine Klage kostet also in jedem Fall Geld, es
sei denn, sie wird mit Pauken und Trompeten gewonnen, aber welcher Barunterhaltspflichtige kann das schon von sich erzählen?

Man sollte wenigstens versuchen zu erreichen, das nicht mit Steuerklasse III eine Unterhaltsberechnung aufgemacht wird, bzw.
eine Titulierung der daraus resultierenden Beträge bis zum Jahreswechsel geschoben wird.

@Loeffel,

ich denke es reicht, wenn du dein Finanzamt und deine Rechtsanwältin informierst. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren,
das deine Rechtsanwältin deine größte Feindin sein könnte. Ihre Vergütung richtet sich nämlich anhand des Betrages für zwölf
Monate zu zahlenden Kindesunterhalt. Der fällt bei Steuerklasse drei natürlich höher aus als mit Steuerklasse IV.

"alles, was sie jetzt erwirtschaften ist nur gut für sie" Wer ist sie? Vermutlich die Rechtsanwältin, weil sich der Streitwert erhöht.

Du bekommst per se die hälftigen Kinderfreibeträge auf der Steuerkarte. Wenn du die anderen auch noch haben willst, weil
Ex nicht arbeitet, will die Gegenseite bestimmt den Erlös dafür und für dich bleibt es ein durchlaufender Posten.

Wenn der Mindesunterhalt nicht gewährleistet ist, muß man auch die Steuervorteile abgreifen, sonst wird man so gestellt,
als wenn man die bessere Steuerklasse hätte.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:27
(@Inselreif)

Hi,

nur um das aus dem anderen Faden mal rüberzuziehen. Löffel zahlt so oder so nur Mindest-KU.
Wir reden hier über die Frage, ob er daneben bei StKl III noch irgendwas zwischen 50 und 120,- TU zahlen muss oder bei StKl IV keinen TU.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:33
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

OK, dann ist das Thema ja schon einmal durch. Zum TU fällt mir nichts ein, da ich selber keinen zahlen muß und da keine Erfahrung habe.
Bleibt die fragwürdige Rechtsberatung, die der TO da hat.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 11:54
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

könnte er aber nicht zeitlich befristet titulieren ?


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 12:07
(@Inselreif)

Hi,

könnte man bei freiwilliger Titulierung versuchen, gerichtlich geht das nicht durch. Es ist ja hier die Frage, ob überhaupt was tituliert werden soll / muss. Ein Teil des TU wird durch die KU-Erhöhung im Herbst auch wieder weiter abgesenkt, so dass wir vorneweg zwei "Stufen" haben.

Allein die Sache "jetzt bekomm ich Geld und später keins mehr" ist einfach ungeschickt. Mit Klasse IV bekommt sie jetzt kein Geld und später auch keins, die Steuererstattung gehört löffel auch erst mal alleine. Das ist nur vorteilhaft. Erst nach Ablauf des Trennungsjahres oder Verkauf der Immobilie müsste man sich ernsthaft über TU unterhalten.

@löffel: was macht das Thema KU / Nachzahlung?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 13:44
(@nadda)
Registriert

Nein, hier ist kein Spielraum um etwas außerhalb vom KU noch etwas zu titulieren und deshalb ist der Steuerklassenwechsel ja so wichtig. Das dumme ist einfach wenn einmal Unterhalt für die Mutter gezahlt wurde dann gibt keiner gerne freiwillig Geld auf das er schon einmal bekommen hat. Wenn sie von Anfang an weis, dass sie nichts bekommt entsteht das Problem gar nicht erst.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 13:45
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hallo,

bin jetzt wieder ein wenig verwirrt, weil ich mal lese Steuerklasse 1 und dann wieder 4, ich soll doch auf 1 ändernlassen, oder wie jetzt ? fahre nämlich gleich los, deshalb wollte ich mich schnell noch vorher mal informieren.
was die nachzahlungen betrifft, meine RAtin hat die 300, die ich im mai gezahlt habe abgezogen, sowie auch die autoversicherung und die hälfte der autosteuer.

also muß ich nur das finanzamt und meine Anwältin dann gleich in Kenntnis setzten, aber was bitte schön soll ich ihr sagen, ohne das sie sich "angegriffen fühlt?"


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 14:24
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

habe jetzt mal schnell auf dem finanzamt angerufen, dort wurde mir jetzt erklärt, das steurklasse 4 1 ich wiederhole 4 ! der richtige weg wäre, das es mehr oder weniger mit der Steruklasse 1 übereinstimmt !
ich aber auch in 3 bleiben könne, wenn meine ex zustimmt, die steuererklärung für 2012 gemeinsam zu machen, man,man, jetzt weiß ich gar nix mehr !

Desweitern müßte ich die sterukarte meiner Frau vorlegen ! Hä ?
also, ich sehe das jetzt so - und bitte korrigiert mich - wenn ich jetzt 3 lasse und wir, wie auch immer"nextes jahr" was wieder bekommen sollten, ich es dann auch mit ihr teilen muß, korrekt ? wenn ich aber jetzt auf 1 wechsele, und was zurück bekommen sollte, es dann mir alleine zu steht, oder ? Verliere so langsam die orientierung

habe das hier gerade gefunden

Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr

Hier kommt dagegen lediglich ein Steuerklassenwechsel (z.B. von der Steuerklassenkombination III/V auf IV/IV) in Betracht, wofür allerdings beide Lohnsteuerkarten und eine entsprechende Erklärung beider Ehegatten notwendig sind.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 14:50




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Lohnsteuerklasse

LStKl.1: Ehepartner, die dauern getrennt leben
LStKl.4: Ehepartner, die nicht dauernd getrennt leben

Im Trennungsjahr (bis Jahresende des Kalenderjahres) kann die bisherige StKl. beibehalten werden. Nur ist dies oft für Männer nicht ratsam, vor allem dann, wenn UH-Streitigkeiten ausbrechen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 15:00
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

also, dann doch wieder die 1 ?

sorry, aber ist alles so komplex und wenn man sich damit noch beschäftige hat, ist es ziemlich anstrengend.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 15:02
(@Inselreif)

Hi,

Nein, IV. Und ja, dazu musst Du mit Deiner Karte und der Deiner Frau hintapern, damit beide auf IV geändert werden.

Die I geht im Trennungsjahr noch nicht. Für die Steuerklasse geltet ihr erst ab 01.01. des nächsten Jahres als dauerhaft getrennt lebend. Auch wenn immer wieder etwas anderes behauptet wird.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 15:08
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

also,
dann doch die 4 ! und was mache ich, wenn sie sich quer stellt ?
b.z.w die karte nicht rausrückt ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 15:10
(@Inselreif)

dann machst Du gar nichts. Ja, ich weiss, dass das blöd ist. Aber Du solltest es zumindest probieren.
Wenn sie verweigert, könnte man versuchen, fiktiv mit IV zu rechnen. Oder probier mal, ihr 200,- cash in die Hand zu drücken gegen Aushändigung der Karte.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 15:20
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

sie hat mich gerade gefragt, ob wir die steuererklärung für 2012 zusammen machen werden - oder getrennt ! was soll ich ihr jetzt daraufhin antworten ? was wäre für mich das beste ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 15:24
(@Inselreif)

Du bestehst darauf, gemeinsam veranlagt zu werden (das drückst Du natürlich höflicher aus).
Alles andere wäre für Dich ein Riesen Verlustgeschäft und die Zusammenveranlagung kannst Du notfalls auch einklagen.

Das hat aber auch keinen Einfluss auf die Steuerklassenwahl.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 15:29
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

ich habe jetzt nicht ganz verstanden, warum es so sehr um eine Titulierung geht. Soweit ich den Thread verfolgt habe, wird doch eine Titulierung gar nicht gefordert. Die Ex will aber auf den Unterhalt aus Stkl. 3 nicht verzichten. Wechselt der TO jetzt in Stkl 1, gibt es für beide weniger.

Ginge nicht folgendes:
Er zahlt nach Stkl 3 und vermeidet eine Titulierung bzw. hält die Füße still, was das angeht.
Ab 01.01. zahlt er ohne Kommentar nach Stkl 1. Wenn die Ex dann zetert, soll sie doch, wenn sie auf mehr Unterhalt nach Stkl 3 klagt ist die Klage unbegründet und ohne Aussicht auf Erfolg.

Falls die Ex unbedingt einen Titel will, zögert er die erstellung des Titels möglichst lange heraus (so das möglich ist) tituliert Stkl 1, zahlt aber nach Stkl 3. Wenn die Ex den Titel auf Stkl. 3 haben will, kann sie ja klagen. Der Rechtsstreit wird aber wahrscheinlich nicht dieses Jahr nicht entschieden, und nächstes Jahr ist der Klagegrund hinfällig, v.a. da er ja nach Stkl. 3 bezahlt hat.

Oder er erstellt einen Titel, der bis zum 31.12. Stkl 3 berücksichtigt, dann aber Stkl. 1. Auch gegen so einen Titel dürfte eine Klage der Ex doch wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Wohl gemerkt, auch er profitiert ja momentan von Stkl 3, und die Rückzahlungen die er wegen Stkl 1 bekäme, würden sich ja später auf den Unterhalt auswirken.

Gruß, PP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 16:18
(@Inselreif)

Hi PP,

wir reden hier über so wenig Geld, dass jegliche gerichtliche Auseinandersetzung mehr kostet als an Unterhalt jemals fällig wäre.
Und ob sich die Rückzahlung auswirkt, ist fraglich. Wenn jetzt Auskunft erteilt und der Unterhalt auf Null festgesetzt wird, kann nächstes Jahr gerne erstattet werden. Alternativ ist die Frage, ob Löffel auch mit Rückzahlung nächstes Jahr den Selbstbehalt überschreitet.

Die Frage ist, womit sie jetzt ankommt und ob sie dem Steuerklassenwechsel zustimmt.
Alles weitere kann man dann angehen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 16:39
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

habe jetzt mal mit einer bekannte tel. die steuerfachgehilfin gerlent hat, also, sie sagte, ich soll die steuerklasse 3 für dieses jahr behalten und die erklärung dann für 2012 mit meiner ex zusammen machen, da ich mit sicherheit was raubekommen würde, in sofern meine ex unterhalt bekommt, bekommt sie keinen, würde es meißtens trotzdem null auf null aufgehen,desweitern könnte ich sogar noch das ganze nexte jahr in steuerklasse 3 bleiben und müßte nicht zwangshaft wechseln zur 1.

ich warte jetzt auf den brief meiner anwältin, wo ihre zahlen drin stehen, fahre dann zu der bekannten hin, die mir dann schon mal ca. ausrechnen kann (mit den gestzten von diesem jahr) was mich dann erwarten könnte.
den brief bekomme ich  ja morgen oder am freitag


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 16:41




Seite 2 / 4