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Heute war mein erster Termin bei der RAtin

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(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

bitte gebt mir mir nur sachgemäße antworten, möchte kein wort über den umgang mit den kindern hören, für mich ist dieses thema durch.

so, war heute bei meiner RAtin,habe ihr alle unterlagen vorgelegt, darlehenvertage,kontoauszüge und lohnabrechnungen, sie kommt auf einen schnitt von 2206,45 euro, dort sind denn auch weihnachtsgeld sowie die jahresprämie und we dienste drin, bei steuerklasse 3.
sie riet mir, die stuerklasse 3 bis Januar 2013 bei zu behalten.
Werde am Donnerstag einen Brief von ihr enthalten, wo dann sämtliche Zahlen drin stehen, desweitern fordert sie von meiner Ex den Haustürschlüssel ein.
Fragte nach, wegen den Wochenend diensten, vorgabe sind 5,6 Dienste im Jahr, aber wie schon einmal erwähnt, gibt es auch Leute, die diese abgeben.Sie meinte daraufhin, das alles was ich jetzt"erarbeite" mehr für mich bedeuten würde, da eine neue auskunft wohl erst in 2 oder 3 Jahren fällig sein wird.
Aber warum bedeutet dies mehr für mich ? an den 1050 euro gibt es doch nix zu rütteln, oder ? das habe ich bisher noch nicht so ganz verstanden.
Meine Frage hierzu lautet, die große wird im November 6, kommt somit in eine neue Spalte, würde das denn keine neue Auskunft über meine Lohn bedeuten ? habe ihr jetzt die Abrechnungen von März 2011 bis April 2012 vorglegt.
Desweitern wird sie die hälfte der Autosteuer gültig machen sowie auch die Monate der autoversicherung, von April bis Juni, die ich schon geleistet habe.
Sie hat von meinem netto Lohn, der laut gegen Partei 2000 Euro netto beträgt die Abzahlung sowie auch den Kindesunterhalt abgezogen, so, das für meine EX wohl nicht viel übrig bleiben wird.
Was ich halt noch immer nicht verstehe, trotz alledem ist, wieso wird der Abtrag von meine Netto Lohn abgezogen ? b.z.w später dann noch einmal von meinen 1050 euro.
als Quadratmeterpreis ging sie von 3,50 euro aus und kam so auf 374,5 euro.

wie gesagt, bitte keine antworten mehr zu den Kindern, b.z.w zu den umgang mit meinen kindern,danke.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 14:54
(@Inselreif)

Hi Löffel,

ich weiss nicht, was Du noch als sachgemäss (wunschgemäss?) hören möchtest.

Anstatt zur Ex zu gehen und einfach mal den Haustürschlüssel einzufordern, oder noch simpler, ein neues Schloss für 13,99 einzubauen und die paar Euros Autoversicherung in den Wind zu schreiben, gehst Du zur Anwältin und zahlst der ne Menge Geld dafür, dass sie jetzt Euren Streit richtig schön anfacht.

Zur Lohnsteuerklasse stimme ich mit Deiner Anwältin nicht überein. Gehst Du jetzt auf IV/1,0, musst Du der Ex keinen Cent TU zahlen und kannst nächstes Jahr das Geld als Steuererstattung einsäckeln. So wird irgendwas (wenn auch nicht viel) als TU festgelegt, wo Du Schwierigkeiten bekommst, das wieder loszuwerden. Von den zu hoch angesetzten KU ist keine Rede.

Also sorry, wenn Du hier die fehlenden Informationen geliefert hättest, dann hätten wir Dir das alles korrekt und kostenlos geliefert.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:04
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok,

sachgemäße Antwort:

Such dir ne anderen Anwältin.

sie riet mir, die stuerklasse 3 bis Januar 2013 bei zu behalten.

Wenn du das tust wird der Unterhalt auch nach dieser Steuerklasse berechnet. Ab  Januar 2013 mußt du zwingend 1 nehmen und hast damit weniger Netto, mußt aber nach wie vor den mit 3 berechneten Unterhalt zahlen.

da eine neue auskunft wohl erst in 2 oder 3 Jahren fällig sein wird.

Auch da irrt die Dame. Auskunft kann nach 2 Jahren verlangt werden oder wenn glaubhaft gemacht wird, das sich der Verdienst um mehr als 10 % verändert hat.

Meine Frage hierzu lautet, die große wird im November 6, kommt somit in eine neue Spalte, würde das denn keine neue Auskunft über meine Lohn bedeuten ? habe ihr jetzt die Abrechnungen von März 2011 bis April 2012 vorglegt.

Das ist soweit richtig. Du zahlst einfach dann nach DDT neue Altersklasse.

Desweitern wird sie die hälfte der Autosteuer gültig machen sowie auch die Monate der autoversicherung, von April bis Juni, die ich schon geleistet habe.

AUfgrund welcher Grundlage? Wem gehört das Auto, wer steht im Brief?

Was ich halt noch immer nicht verstehe, trotz alledem ist, wieso wird der Abtrag von meine Netto Lohn abgezogen ? b.z.w später dann noch einmal von meinen 1050 euro

Wovon soll er denn sonst abgezogen werden?

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:06
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

also, sollte ich dann hingehen und trotz anraten der Anwältin von 3 auf 1 wechseln, ok, dann werde ich das tun.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 15:07
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

im Fahrzeugbrief steht die schwiegermutter drin, durch Beamtenvorteil derSteuer hatten wir das damals so gmeacht, die kosten für Steuer und Versicherung wird aber von meinem Konto abgebucht, das auto hat sie mitgenommen.
Was den Unterhalt betrifft, der wird ann jetzt von Steuerklasse 3 gerechnet, wenn ich jetzt hingehe und von 3 auf 1 wechsele, ist es dann nicht zu spät ? das der Stein ja schon ins rollen geraten ist ? oder wird dann, wenn ich es jetzt ändern lasse, alles nochmal neu berechent ?
Den Haustürschlüssel hatte ich schon mehrmals eingefordert, ohne Reaktion meiner Ex.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 15:13
(@Inselreif)

Hi Löffel,

da ihr ja auch sonst nicht so wirklich auf Kommunikation steht - wieso lässt Du nicht...

wird aber von meinem Konto abgebucht, das auto hat sie mitgenommen.

...einfach die Lastschriften (der letzten 6 Wochen und zukünftige) zurückgehen. Kostet Dich keinen Cent.

wenn ich jetzt hingehe und von 3 auf 1 wechsele, ist es dann nicht zu spät ?

wenn Du jetzt wechselst wie Dir geraten war, das jetzt als Argument anbringst und nicht noch zwei Wochen wartest, ist es nicht zu spät.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:28
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

ehrlich gesagt, hatte ich nicht daran gedacht, das als Lastschrifft zurück zu fordern, fehler meiner seite.
ok, dann werde ich jetzt wechseln.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich wäre da auch nicht ganz sicher, ob diese RAin wirklich deine Interessen vertritt.

Bei dem Schlüssel würde ich, wenn die Aufforderung zur Herausgabe nicht fruchtet, auch die 13,99€ von Inselreif favorisieren.

Wer hat das Auto denn bezahlt und wer steht im Kaufvertrag?

Du müsstest auch daran denken, nicht nur die letzte Abbuchung rückgängig zu machen, sondern die Genehmigung zur Abbuchung zurück rufen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 15:35
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

warum meinst du, das meine RAtin nicht meine Interessen vertritt ?
Das Auto bezahlt hat meine und ich, das meißte kam von ihr, will das Auto ja auch gar nicht haben, wäre auch nur wieer ein Kostenfaktor, geht halt nur um die Steru und Versicherung die ich schon Bez. hatte und das auto ja nicht mehr nutze.
Meine Exmachte die aussage, das Sie bei der Versicherung sich schon gemeldet habe und das es jetzt von Ihr abgebucht wird.

Nochmal zu Wochend diensten, weiß net, ob ich mich richtig ausgedrückt habe, also, einmal im Jahr erscheint ein Dienstplan, da werden die Wochenende vergeben (handelt sich um eine feuwerwehr)5,6 dienste hat jeder im schnitt.
So, es gibt auch viele, die sagen, nein ich mache generell keine (weil 12 Std. auch lang sein können) und geben sie deshalb an andere ab.

Es sind jetz in dem sinn keine direkten Überstunden, so, wenn der Chef jetzt sagen würde, morgen mußt du 2 Std. länger machen,d.h. sie sind in dem sinn"freiwillig, ein nettes Zubrot ebend", habe jetzt am WE auch einen Dienst und 2 wochen später wieder, d.h wären im Juni schon einmal 2 Stück, was netto ungefähr 300 euro ausmachen wird.

Meine Frage an meineRAtin war, ob das überhaupt Sinn macht, weil mein einkommen ja dann steigt,sie sagte daraufhin, "alles, was sie jetzt erwirtschaften ist nur gut für sie" ist das denn so korrekt ? weil ich jetzt evtl. erstmal 2 ajhre Ruhe habe, bevor vielleicht neue Abrechnungen vorgelgt werden müssen.
Oder würdet Ihr sagen, wenn ich jetzt Std. am WE mache, da es eigentlich verlorenes Geld ist, weil die 1050 euro bleiben numal 1050 euro, oder ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 18:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine RAin erscheint mir auch an mehreren Stellen fragwürdig.
Die Steuerklasse ist nur eine davon.
Ebenso der Rat, doch einfach mehr zu arbeiten, da dir das erst in ein paar Jahren in den Rücke fällt.
Deine Kinder sind noch klein und alles was sich jetzt als Einkommen manifestiert, wirst du nicht wieder los. Und da der Unterhalt nur durch deinen SB von 1.050,- begrenzt wird, hättest du jeden Zuverdienst zu 100% abzugeben und hättest nicht einen Cent davon.

Die Sache mit dem Abzug des Abtrags liegt daran, dass ihr noch im ersten Trennungsjahr seid.
Da kann der gesamte Abtrag geltend gemacht werden. (Soweit ich mich erinnere).
Wenn das Jahr rum ist geht das nicht mehr. Dann gehen nur noch die Zinsen und Tilgung nur begrenzt als Altersvorsorge.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 18:21




(@Inselreif)

Hi Beppo,

es geht schon. Aber nicht, wenn man weiter drin wohnt als sei nichts geschehen. Im Ergebnis bleibt sich das allerdings gleich. Entweder das Haus ist verkauft und der Abtrag fällt weg oder man macht keine Anstalten zu verkaufen und er wird nicht mehr akzeptiert.

Den Hausverkauf sähe ich auch als eine Möglichkeit, erneut Auskunft zu verlangen. Und dann fallen die Wochenenddienste ggf. doch auf die Füsse.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 18:30
(@l3nnox)
Rege dabei Registriert

Die Sache mit dem Abzug des Abtrags liegt daran, dass ihr noch im ersten Trennungsjahr seid.
Da kann der gesamte Abtrag geltend gemacht werden. (Soweit ich mich erinnere).
Wenn das Jahr rum ist geht das nicht mehr.

Beziehst du dich auf "Schulden die während der Ehe gemacht wurden"? Und die sind dann nur 12 Monate abzugsfähig? Muss nach dem Trennungsjahre nochmal neu gerechnet werden bevor die Scheidung stattfindet? Oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

MfG L3NNOX


Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 18:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine konkret den Abtrag (Zinsen und Tilgung) für das gemeinsame, eheliche Haus.
Für andere Schulden ist das noch schwieriger.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.05.2012 19:05
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

sonstige Schulden sind nicht vorhanden, nur für das Haus.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2012 19:09
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Morgen,

so, habe die Steuerkarte besorgt, werde sie dann auf dem Amt umändern lassen, habe aber noch die ein oder andere Frage dazu...

sehen wie folgt aus

1. muß ich meiner Anwältin das mitteilen - falls ja, welchen grund kann ich angeben, ohne das sie sich auf den schlipps getreten fühlt ?
2.oder Der Anwältin der Gegenpartei
3.Muß ich es meiner Ex mitteilen
4- bleiben die Kids auf derKarte bestehen
5.Wen muß ich noch darüber informieren

nach weiterer suche (was jetzt nicht heißen soll, das ich hier kein vertrauen drin habe, also bitte nicht falsch verstehen) habe ich noch den ein oder anderen Artikel gefunden und würde gerne Eure Meinung darüber wissen

Änderung der Steuerklasse

Die Steuerklasse ändert sich im Jahr (zum 1. Januar) des Jahres NACH der Trennung.

Beispiel:
Sie haben sich am 3.2.2011 getrennt. Die Steuerklasse ändert sich zum 1.1.2012.

Beispiel:
Sie haben sich am 3.12.2011 getrennt. Die Steuerklasse ändert sich zum 1.1.2012.

Sie müssen diese Änderung Ihrem Arbeitgeber mitteilen und die Steuerklasse beim Finanzamt ändern lassen

beispiel 1 kommt mir ja sehr nache

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will man den einmal festgesetzten Kindesunterhalt (Jugendamtsurkunde oder Titel) ändern, bedarf es einer Abänderungsklage. Diese hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn ein erheblicher Unterschied zur Zeit der Festsetzung besteht. Sollte das in Deinem Fall so sein, kannst Du eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen. Dort wird dann der Kindesunterhalt den tatsächlichen Umständen angepasst.

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normalerweise kommt man im Kalenderjahr nach der Trennung in die Steuerklasse 1. Also wenn die Trennung im Laufe des Jahres 2009 war, ist man ab 01.01.2010 in Steuerklasse 1.

da ich aber meine Steuerklasse jetzt, im laufenden jahr ändern möchte, stellt sich mir jetzt die Frage, welche Vorteile ergeben sich ?

die Berechnung, die jetzt läuft, wer macht die eigentlich ?, richtet sich doch momentan nach Steuerklasse 3 ! d.h doch, das der unterhalt nach klasse 3 berechnet wird, wenn ich jetzt auf 1 komme, müßte es an Unterhalt doch weniger werden, oder hat das nur was mit der Steuererklärung für nextes Jahr zu tun ?

wie gefragt, wer macht eigentlich die Berechnung ?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 07:36
(@romyh)
Registriert

deswegen sollst du doch jetzt schon wechseln! damit es keine begehrlichkeiten weckt. wenn der betrag x tituliert ist, der auf stkl III basiert, wird man den eher schwer wieder los!


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 08:38
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

ok,

und wem muß ich alles bescheid geben ?

siehe punkte 1-5


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 08:40
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

meiner bescheidenen Ansicht nach ist die Steuerklasse nur änderbar, wenn die Ex dem zustimmt, weil sich automatisch die Steuerklasse der Ex auch ändert. Bei mir war es so, dass sich die ex quer gestellt hat und die Stkl nicht hat ändern lassen. War aber nicht ganz so tragisch, weil noch kein titulierter Unterhaltsanspruch bestand. Ich habe dann einfach zum 01.01. eine eigene Unterhaltsberechnung aufgemacht und einen wesentlich geringeren Betrag überwiesen. Die Exenrättin hat natürlich gleich rumgezetert hat aber rasch eingesehen, dass sie auf dem Holzweg ist.
Wenn er jetzt die Stkl. wechselt, führt das ja dazu, dass er eine höhere Rückzahlung bekommt, die aber auch wieder aufzuteilen ist.

Gruß PP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 09:03
(@Inselreif)

Hi PP,

die Rückerstattung ist bei Löffel nicht aufzuteilen - seine Ex verdient nichts, zahlt keine Steuern und erhält daher auch keine erstattet.
in der Tat kann es problematisch werden, wenn die Ex sich querstellt. Ich würde dann allerdings darauf bestehen, dass sofort mit IV gerechnet wird.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 09:23
(@nadda)
Registriert

Hallo Loeffel,

also nochmal ganz langsam zum mitdenken.

Du willst jetzt auf die Steuerklasse 4 wechseln, dazu brauchst du aber das Ok der Exe weil sie damit automatisch auch die 4 bekommt. Die 4 ist aber fast gleichzustellen mit der 1 die du ab Januar auf jeden Fall bekommst. Dadurch ist die Berechnung vom Kindesunterhalt einfach gleich richtig und nicht zu hoch.

Mit der 3 bekommst du das Geld halt einfach jetzt schon raus, damit hast du netto mehr und alle werden schreien das du mehr bezahlen kannst. Mit der 4 gibt es das Geld nach der Steuererstattung. Der KU wird dann aber schon so berechnet wie er nächstes Jahr aussehen würde. Die Steuererstattung musst du nicht mit Exe teilen weil sie kein Geld verdient, aber du musst sie in 2 Jahren bei der nächsten Unterhaltsüberprüfung in dem Jahr angeben in dem du die Erstattung bekommen hast.

Und eine Unterhaltsabänderung ist in der Theorie eine ganz tolle Sache. In der Praxis zieht sich das ewig hin, kostet nochmal richtig Geld (falls man keine VKH bekommt) und frisst unnötig an den Nerven.
Die Unterhaltsabänderungsklage meines Exmannes (ok, bisserl speziell, aber trotzdem Unterhaltsabänderung) läuft seit inzwischen 2,5 Jahren und liegt aktuell beim OLG. Diesen Stress sollte man sich immer sparen wenn das irgendwie möglich ist. Beide Seiten haben eigentlich also mehr davon gleich vernünftig zu berechnen.

LG
Nadda


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 10:01




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