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Haftungsquote für KU bei Bezug von EU

 
(@mid0608)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe eine Frage zur Haftungsquote (KU) für ein 18 jähriges priviligiertes Kind, dass sich noch in der Schulausbildung befindet und bei der KM wohnt. Die KM verdient ebenfalls.
Wird bei der Haftungsquote der nacheheliche Unterhalt, den ich der KM zahle berücksichtigt, d.h. bei mir abgezogen und bei ihr addiert oder nicht?
Ich habe hier leider nichts dazu gefunden.

Viele Grüße
mid0608


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2012 16:10
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

schaue doch mal in deinen Leitlinien nach.
Bei mir gilt z.B. das gemeinsame (also KM und KV) bereinigte Einkommen, aus dem die Haftungsquote ermittelt wird. Ein EU wird da nicht abgezogen.

Gruss Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 14:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Frage hatten wir hier schon mal diskutiert und haben keine Rechtsgrundlage für die Anrechnung des EU gefunden,
Zumindest bei Privilegierten. Einfach wegen der Rangfolge.

Dennoch ist es absurd, es nicht zu tun.
Ich würde diesen daher immer geltend machen. Sowohl auf Zahler, wie auf Kassiererseite.

Ob man damit durchdringt bleibt abzuwarten.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 23:37