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Heute war mein erster Termin bei der RAtin

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(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

ich wollte ja keine Verhandlung vom Zaun brechen, ich wollte nur zu verstehen geben, dass es (zumindest aus eigener Erfahrung, so war es bei mir), gar nicht so schlimm ist, wenn die Ex dem Stkl- Wechsel nicht zustimmt, solange kein Titel gefordert wird.
Wie gesagt, ich hatte das gleiche Problem, fand es aber sehr angenehm noch eni halbes Jahr lang mehr Netto zu bekommen, welches ich gleich ausgeben konnte (hatte ja wegen Trennung genug Ausgaben). Ab Januar ist dann weniger Kohle geflossenn und keiner hat sich aufgeregt.

Gruß, PP.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 17:30
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorry Jungs und Mädels,

ich habe das Thema wohl nicht intensiv genug verfolgt und jetzt erst gemerkt, um welche BEträge wir hier reden.

Nicht für ungut,

PP


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 17:31
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das mit dem 'noch nächstes Jahr in Kl 3 bleiben' hat allerdings eine Haken: Rein rechtlich steht sie dir schlichtweg nicht mehr zu, da ihr getrennt lebt. Wenn jetzt hExe fies drauf ist, dann leiert sie dir erst einen Anteil aus der Steuerersparniss aus den Rippen, um dann beim FA ganz überrascht aufzuschlagen und mitzuteilen das ihr ja schon laaange getrennt lebt.
Dann hast DU den Ärger am Hacken. Bestcase nur die Nachzahlung, WorstCase ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.

Überleg dir das also gut.


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 18:44
(@Inselreif)

Hi Loeffel,

also, sie sagte, ich soll die steuerklasse 3 für dieses jahr behalten und die erklärung dann für 2012 mit meiner ex zusammen machen, da ich mit sicherheit was raubekommen würde, in sofern meine ex unterhalt bekommt,

sorry, das ist absoluter Quatsch.
1. Ob ihr am Ende getrennt oder zusammen veranlagt, hat nichts aber auch gar nichts mit der Steuerklassenwahl für dieses Jahr zu tun.
2. Ob Deine Ex für dieses Jahr Unterhalt bekommt, hat Null (0,00) Auswirkungen auf Eure Steuererstattung für 2012

desweitern könnte ich sogar noch das ganze nexte jahr in steuerklasse 3 bleiben und müßte nicht zwangshaft wechseln zur 1.

wenn Du das tust, wird der Betrag, den Du als Unterhalt schuldest eine Lapalie sein gehen den, den Du an die Staatskasse (selbstverständlich aus Deinem Selbstbehalt) abführen musst. Deine Bekannte kann ja für Dich sammeln gehen.
Ich kann Dir nur sehr deutlich raten, Deine Finger von solchen Tricks zu lassen. Selbst wenn Deine Ex mitspielt, hat sie Dich anschliessend für viele Jahre bestens in der Hand.

ich warte jetzt auf den brief meiner anwältin, wo ihre zahlen drin stehen, fahre dann zu der bekannten hin, die mir dann schon mal ca. ausrechnen kann (mit den gestzten von diesem jahr) was mich dann erwarten könnte.

Noch mal: was Deine Anwältin da schreiben wird, tut nichts, aber auch gar nichts zur Steuererstattung.
Du bewegst Dich im Moment auf Baustellen, die völlig nebensächlich sind. Sieh zu, dass Du wenigstens den KU in die richtige Höhe gedrückt bekommst.

@PP: in der Tat kann man da Glück haben (ging mir so ähnlich) aber der sicherste Weg ist es halt nicht

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 18:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

diesen Vordruck kannst Du ausfüllen, um dem Finanzamt gegenüber das dauernde Getrenntleben zu dokumentieren.

R 39 (5) LStR gilt nur, wenn BEIDE Ehegatten arbeiten.

Deine Anwältin ist eine unfähige Schachtel, die Dich auch noch zu Steuerhinterziehung anstiftet. Wenn Du in 2012 getrennt bist, kannst Du 2013 auf keinen Fall mehr zusammenveranlagen. Du müsstest lügen, dass Du Dich in 2013 versöhnt hast. Was sollen diese Spiele von der??

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2012 22:19
(@debugged)
Nicht wegzudenken Registriert

Was sollen diese Spiele von der??

Ich tippe nach wie vor auf die künstliche Anhebung des Streitwertes.
Es ist finanziell wohl sonst nicht attraktiv genug. Aber die Anwältin meinte bestimmt den 31.12.12,
wenn Loeffel von Januar 2013 schreibt.

In meinem Fall gab es übrigens bei der Zusammenveranlagung übrigens nichts vom Finanzamt
zurück, stattdessen durfte ich den Steueranteil für das Elterngeld ohne Gegenwert alleine berappen.


Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.05.2012 01:14
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

morgen,

so, habe nun gestern eine brief von meiner RAtin erhalten, da steht folgendes drin, sie kommt auf ein netto einkommen von 2280 euro (alle abrechnungen durch 12 geteilt, incl. weihnachtsgeld und urlaubsgeld) hatte wohl viele Wochenendienste gehabt :-)) das bedeutet, nach allen abzügen, wohnvorteil etc. bekommen die kids je 225 euro und die EXe wird von 128 euro auf 345 hoch gestuft, sehr zu meinem ärger. aber, d.h im klartext, das ich jetzt jeden Monat knapp 800 euro blechen muß, was ich jetzt wieder net so ganz verstehe ist: wenn ich 2280-795 rechne komme ich auf 1485, also weit weg von den 1050. das beruht aber auf der tatsache, das ich dann 2 Wochenen Dienste im Monat haben muß ! wenn ich nur einen habe, bleiben mir 1335, was aber auch noch gut klingt, zumindest im Moment !

jetzt meine frage, warum ist das so ? warum komme ich nicht auf die 1050 ? wie mich jetzt nicht beschweren, wäre froh, wenn es so bleibt ! wohlgemerkt, alles mit Steuerklasse 3 ! habe mal mit meiner Sterufachkraft etwas rum gerechnet, also nachzahlen müßte ich für 2012 nix, mit etwas glück, würde ich sogar noch etwas rausbekommen, weil ich den Unterhalt für die EXE absetzen kann, was auch gut klingt, zumindest momentan.

Wenn ich dann im Januar auf Stufe 1 komme, hätte ich ca 1870 raus, ohne Dienste, mit 2 dabei, komme ich dann auf ca 2120 Euro, minus den 795  würden mir noch 1325 bleiben, wohlgemerkt, nur mit Überstunden, b.z.w den 12 Stunden diensten am We. Kann das denn alles so richtig sein ? falls ja, hätte ich mich die letzten 3 wochen fast, aber nur fast unnötig aufgeregt, weil ich Angst vor der 1050 hatte.

wie siehts aus, könnt ihr da irgendwo einen Fehler finden ?

andere Frage, meine EXE hatte wohl gestern einen schlechten Tag, sie meinte, das sie das, sag jetzt mal "oma Besuchsrecht" verbeiten könne per Gericht. Es geht darum, das meine MUM natürlich gerne Ihre Enkel sehen würde, aber leider sehr krank ist und 20 Std. am Tag liegt, d.h eine autofahrt zu den Enkeln ca. 100 km hin und zurück, wäre zu anstregend für sie, deshalb bot sie meiner EXE an, ihr Spritgeld zu geben, damit sie mal mit den Kids für ne Stunde runterkommt, damit meine MUM die Kids sehen kann, was sie verneinte und darauf sagte, ich kann de Umgang auch verbieten, per Gericht, wenn sie sie sehen will, soll sie hochkommen !
Meine MUM ist natürlich nervlich am Ende, weil sie ihre Enkel mittlerweile 6 wochen nicht mehr gesehen hat, deshalb meine Frage, ist das alles rechtens ?

hatte sie auch gebeten, mir Tiere abzunehmen, haben 2 katzen und einen Hund, den Hund kaufte Sie noch 4 Wochen, bevor sie auszog, nun sitze ich mit denen alleine hier rum, was auch schön ist, aber auch kosten intensiv, aber abgeben möchte ich die Tiere eigentlich nicht, weil sie für die Situation nichts können und ich es nicht ok finden würde, sie ins tierheim abzuschieben, natürlich verneinte sie auch dieses, sie hätte keine Zeit, sich um die Tier zu kümmern, schließlich hhabe sie ja die Kinder, 2 stück sogar, und es ginge nun wirklich nicht, wenn ich überfordert wäre, sollte ich sie doch ins tierheim bringen ! sehr herzlich, oder ? auch eine höflich Anfrage, wegen evtl. beihilfe in form von euros fürs Futter wurde abgelehnt.

weiß das gehört jetzt vielleicht nicht unbedingt hierhin, aber mußte das jetzt einfach mal los werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2012 07:47
(@Inselreif)

Hi Löffel,

jetzt meine frage, warum ist das so ?

1. wieso fragst Du nicht einfach Deine Anwältin, die diese Zahlen erstellt hat und demnächst viel Geld von Dir dafür erhält?
2. wieso kommst Du auf die Schnapsidee, mehr zahlen zu wollen, als die Gegenseite fordert?

Ich habe ehrlich gesagt keine Lust, nach Begründungen im Nebel zu stochern, wenn nicht einmal die Berechnung Deiner Anwältin sauber eingestellt ist und sie Dich wahrscheinlich genauso wenig interessieren wie unsere anderen Ratschläge. Dass das hier...

müßte ich für 2012 nix, mit etwas glück, würde ich sogar noch etwas rausbekommen, weil ich den Unterhalt für die EXE absetzen kann

...nicht geht, haben wir Dir auch schon erklärt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 08:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Verdacht, dass diese Anwältin möchte, dass du möglichst viel bezahlen sollst, erhärtet sich immer mehr.
Schmeiß sie raus!

Der scheinbar größere Rest für dich resultiert daraus, dass dein Abtrag noch nicht bezahlt ist.

Und wie Inselreif schon sagte, kannst du den Exenunterhalt nicht absetzen, solange ihr gleichzeitig noch gemeinsam veranlagt (Stkl.3). Das heißt, diese "Steuerfachkraft" solltest du auch feuern!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 08:44
(@Inselreif)

Hi Beppo,

es ginge schon. Er könnte ja trotz StKl III getrennt veranlagen und dann den Exenunterhalt abziehen.
Es wäre mal eine Rechnung wert, ob und wann bei sehr hohem Unterhalt, sehr geringem Einkommen und Nullverdienst der Ex der Steuervorteil aus der Unterhaltszahlung abzüglich ggf. Nachteilsausgleich höher wäre als der Splittingvorteil.
Ich wollte das nur eben nicht so laut sagen.

@löffel: lass es. Ihr veranlagt gemeinsam und das ist für Dich die bessere Variante.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 08:55




(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

ja, die steuerklärung machen wir 2012 gemeinsam, d.h sie bekommt ein betrag x von mir, das sie ja selbst kein einkommen hat, würde es ihr ja auch nix bringne, eine selbstständige einzureichen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2012 14:07
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hallo inselreif,

wer sagt denn, das ich freiwillig mehr zahlen will ?
die gegenpartei ist von 2000 euro netto ausgegangne, meine hat es genau gemacht, mit hilfe der lohnabrechnungen und kommt somit auf 2280,13 euro, nehme mal an, das diegegenpartei, die gleichen zahlen erhält, sobal meine abrechnungen dort vorliegen !

dann schreine ich jetzt mal die zahlen hier hin, die in dem breif standen.

mein durchschnittliches monatliches nettoeinkommen liegt bei 2.280,13 hiervon abzuziehen sind 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe vob 114,00 Euro Es verbleiben 2166,13 euro
weiter abzugsfähig sind die Tilgungsraten für die Immobilie, in Höhe von 221,00 euro und 353,63 euro zusammen sind dies dann 574,63, also der Abtrag für´s Haus. Es verbleiben 1591,50 euro
die Gegenseite berechnet einen Wohnvorteil von 360 euro.Für Haushaftpflichtversicherung,Grundsteuer,Brandversicherung 80 euro.

Unter Abzug deises Betrages vom wohnwert ist ein solcher einkommenserhöhend mit 280 Euro anzusetzten.Es verbleiben 1.871,50 Euro.
1.591,50+280.
dieses einkommen entspricht der einkommensgruppe 2 der DDT (1501-1900) Da die DDT aber davon ausgeht, dass der Unterhaltverpflichtigtete nur 2 Personen gegenüber Unterhalt schuldet, ist bei drei Unterhaltsberechtigeten derKindesunterhalt nach einkommengruppe 1 zu zahlen.
dies bedeutet dass für beide Töchter, nämlich XXXX und XXXX ein unterhalt in Höhe von jeweils 225 euro zu zahlen sind,wobei die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bereits berücksichtigt worden ist.
Sie schulden daher Unterhalt in Höhe von zusammen 450 euro.

Was den Ehegattenunterhalt betrifft, so berechnen sich dieser wie folgt:

Von ihrem bereinigten Einkomme in Höhe von 1871,50 euro sind die Zahlbeträgt für die beiden Kinder in Höhe von 450 euro abzuziehen, Es verbleiben 1.421,50 euro.
Desweitern abzugsfähid sind die von Ihen gezahlten monatlichen Kosten für die Steur und Haftpflichtversicherung für den PKW, der Marke XXXXXX mit dem amtlichen Kenzzeichen XXXXXXX den ausschließlich Ihre Ehefrau nutzt. Sie haben mir einen Kontoauszug vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Versicherung in Höhe von 72,96 euro abgebucht worden wurde. sie hatten mitgeteilt, dasss dieser Betrag für 1/4  Jahr geschuldet war.dies macht monatlich 18,24 Euro aus.Die KFZ Steuer zahlen Sie jährlich in Höhe von 108 Euro, was monatlich 9,00 Euro ausmacht.Unter Abzug dieser beiden Beträge verbleibt ein Beitrag in Höhe 1.394,26 euro.

Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch Ihrer Ehefrau in Höhe von 3/7 dieses Betrages, also in Höhe von 597,54 euro, sofern Ihnen noch ein Selbsterhalt in Höhe von 1050 euro zustehen würde, Dies ist nicht der Fall, sodass ein Unterhaltsanspruch in höhe von 344,26 besteht 1394,26-1050 euro
Etwas anderes würde sich ergeben, wenn auch Ihre Ehefrau ein Wohnvorteil in Höhe von 360 euro anzusetzten wäre.Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie mietfrei bei Ihren Schweigereltern in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen würde und die Schwiegereltern damit einverstaden wären, dass der Wohnwert bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.Hirvon ist allerdings nicht auszugehen.

so, das derBrie und die Zahlen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.06.2012 15:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Solange du dir nicht mehr Mühe gibst, deine Beiträge lesbar mit halbwegs sinnvoller Groß- und Kleinschreibung zu gestalten und noch mal zur Kontrolle zu lesen, halte ich mich hier raus.

Das tue ich meinen alten Augen nicht mehr an.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 18:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo inselreif,

Wer sagt denn, das ich freiwillig mehr zahlen will ?
Die Gegenpartei ist von 2000 euro netto ausgegangen, meine hat es genau gemacht, mit Hilfe der Lohnabrechnungen und kommt somit auf 2280,13 euro, nehme mal an, das die Gegenpartei, die gleichen Zahlen erhält, sobald meine Abrechnungen dort vorliegen !

Dann schreibe ich jetzt mal die Zahlen hier hin, die in dem Brief standen.

Mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen liegt bei 2.280,13 hiervon abzuziehen sind 5 % für berufsbedingte Aufwendungen in Höhe von 114,00 Euro Es verbleiben 2166,13 euro.
Weiter abzugsfähig sind die Tilgungsraten für die Immobilie, in Höhe von 221,00 euro und 353,63 euro zusammen sind dies dann 574,63, also der Abtrag für´s Haus. Es verbleiben 1591,50 euro.

Die Gegenseite berechnet einen Wohnvorteil von 360 euro.Für Haushaftpflichtversicherung, Grundsteuer, Brandversicherung 80 euro.

Unter Abzug dieses Betrages vom Wohnwert ist ein solcher einkommenserhöhend mit 280 Euro anzusetzten.Es verbleiben 1.871,50 Euro.
1.591,50+280.

Dieses Einkommen entspricht der Einkommensgruppe 2 der DDT (1501-1900). Da die DDT aber davon ausgeht, dass der Unterhaltverpflichtigtete nur 2 Personen gegenüber Unterhalt schuldet, ist bei drei Unterhaltsberechtigeten der Kindesunterhalt nach Einkommengruppe 1 zu zahlen.
Dies bedeutet das für beide Töchter, nämlich XXXX und XXXX ein Unterhalt in Höhe von jeweils 225 euro zu zahlen sind, wobei die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes bereits berücksichtigt worden ist.
Sie schulden daher Unterhalt in Höhe von zusammen 450 euro.

Was den Ehegattenunterhalt betrifft, so berechnet sich dieser wie folgt:

Von ihrem bereinigten Einkommen in Höhe von 1871,50 euro sind die Zahlbeträge für die beiden Kinder in Höhe von 450 euro abzuziehen.
Es verbleiben 1.421,50 euro.

Desweitern abzugsfähig sind die von Ihen gezahlten monatlichen Kosten für die Steur und Haftpflichtversicherung für den PKW, der Marke XXXXXX mit dem amtlichen Kenzzeichen XXXXXXX den ausschließlich Ihre Ehefrau nutzt. Sie haben mir einen Kontoauszug vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass die Versicherung in Höhe von 72,96 euro abgebucht worden wurde.Sie hatten mitgeteilt, dasss dieser Betrag für 1/4  Jahr geschuldet war.dies macht monatlich 18,24 Euro aus.Die KFZ Steuer zahlen Sie jährlich in Höhe von 108 Euro, was monatlich 9,00 Euro ausmacht.Unter Abzug dieser beiden Beträge verbleibt ein Beitrag in Höhe 1.394,26 euro.

Grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch Ihrer Ehefrau in Höhe von 3/7 dieses Betrages, also in Höhe von 597,54 euro, sofern Ihnen noch ein Selbsterhalt in Höhe von 1050 euro zustehen würde.Dies ist nicht der Fall, sodass ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 344,26 besteht 1394,26-1050 euro
Etwas anderes würde sich ergeben, wenn auch Ihre Ehefrau ein Wohnvorteil in Höhe von 360 euro anzusetzten wäre.Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie mietfrei bei Ihren Schweigereltern in einer abgeschlossenen Wohnung wohnen würden und die Schwiegereltern damit einverstanden wären, dass der Wohnwert bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird.Hiervon ist allerdings nicht auszugehen.

so, das ist der Brief und die Zahlen

Hab mal schnell ein paar Buchstaben und etwas die Groß-und Kleinschreibung verändert.Sicher noch nicht alles richtig, aber ich denke für Beppo's alten Augen etwas leserlicher gestaltet. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 20:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kleine Anmerkung @Inselreif:

es ginge schon. Er könnte ja trotz StKl III getrennt veranlagen und dann den Exenunterhalt abziehen.

Nein, das geht nicht. Solange die rechtliche MÖGLICHKEIT der Zusammenveranlagung besteht, kann kein Unterhalt abgesetzt werden. Das heißt, sofern die Eheleute auch nur einen Tag nicht getrennt waren im Veranlagungszeitraum, kann zusammen veranlagt werden, das Absetzen des Unterhalts fällt flach.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.06.2012 21:18
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

Hi,

warum bist Du dir da so sicher ?
Die Steuerfachfrau hat nachgeschaut, wenn wir die Steuererklärung für 2012 machen, kann ich den Unterhalt an sie absetzten, meine jetzt nicht den der Kids.
Bei einer Bekannten von Ihr war es auch so, sie wollte den Bescheid nicht unterschreiben, aber der richter hat sie dazu verdonnert, habe auch eine Artikel gefunden:

Unterhaltszahlungen sind von der Steuer absetzbar. Aber warum sollte ein Unterhaltsempfänger im Gegenzug bereit sein, für den/die zahlende (Ex-)Ehegatten/-gattin eine Besteuerung der empfangenen Leistungen hinzunehmen?

Dieses Modell klingt unverschämt vom Gesetzgeber, ist aber bei genauerer Betrachtung nicht ganz so tragisch. Doch eins nach dem anderen:

Sie können die Unterhaltszahlungen jedes Jahr bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgabe abziehen. Dafür brauchen Sie jedoch die Zustimmung des Unterhaltsempfängers auf der so genannten Anlage U. Diese können Sie beim Finanzamt anfordern oder aus dem Internet downloaden. Diese Zustimmung erhalten Sie dann ohne Probleme, wenn die empfangende Person sonst keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hat und deshalb wegen der Existenzfreigrenze gar keine Steuer zahlen muss.

Was ist aber, wenn die Zustimmung verweigert wird? Dann verzagen wohl die meisten aus Sorge vor dem Stress mit dem Ex. Den muss es aber nicht geben. Wenn Sie sich nämlich verpflichten, den steuerlichen Nachteil des anderen Ehegatten auszugleichen, steht der Zustimmung eigentlich nichts mehr im Weg, und der Steuervorteil bleibt erhalten - wenn auch etwas kleiner. Der Empfänger hat im Übrigen kein Recht auf Beteiligung an Ihrem steuerlichen Vorteil. Gibt es Streit? Dann bleibt Ihnen immer noch der zivilrechtliche Klageweg, denn der Anspruch auf die Unterschrift kann gerichtlich durchgesetzt werden.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2012 07:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

warum bist Du dir da so sicher ?

Weil sie recht hat und deine Steuerfachfrau unrecht. (oder du hast sie falsch verstanden).
Du kannst nicht gleichzeitig zusammen veranlagen und zusätzlich Unterhalt absetzen.
Ist auch logisch, sonst würdest du das selbe Geld 2 mal absetzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2012 09:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Okay, ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du Deine Steuerfachfrau falsch verstanden hast, seit 2012 getrennt bist und jetzt noch Steuerklasse 3/5 hast.

1) In dem Kalenderjahr, in dem ihr wenigstens noch ein Jahr verheiratet wart und nicht dauernd getrennt gelebt habt, veranlagt ihr zusammen. Stimmt sie nicht zu, musst Du ihre Unterschrift ersetzen lassen. Dauernd getrennt lebend heißt im Steuerrecht, dass ihr im Zeitraum vom 1.1.-31.12. an wenigstens einem Tag zusammen gelebt habt. In diesem Jahr - also 2012 - kann KEIN Unterhalt abgesetzt werden.

2) Unterhaltsleistungen sind grundsätzlich Kosten der privaten Lebensführung oder auf Deutsch gesagt: "Dein persönliches Bier". Sie sind steuerrechtlich völlig unerheblich, egal an wen man sie leistet. Es gibt zwei Ausnahmen, die eine ist für Dich nicht relevant, die zweite heißt "Sonderausgabe". Wenn Du den Unterhalt als Sonderausgabe geltend machen willst, dann muss Deine von Dir getrennt lebende Ehefrau Anlage U unterschreiben. Sie muss dem zustimmen, weil SIE diesen Unterhalt dann als Einkünfte versteuern muss. Gäbe es die Anlage U nicht, wäre der Unterhalt steuerfrei, weil es ja Kosten der privaten Lebensführung sind. Sie hat also, dadurch, dass Du den als Sonderausgabe absetzt, einen Nachteil. Und weil sie diesen Nachteil lt zivilrechtlicher Rechtsprechung nicht tragen soll (denn sie bekommt ja Unterhalt, weil sie bedürftig ist), musst Du diesen Nachteil ersetzen. Wenn sich eure Steuersätze grob unterscheiden, dann hast Du trotzdem noch einen Vorteil. Hat sie gar keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte, dann hat sie ja erst mal einen Grundfreibetrag zu verbrauchen. Deine Steuerersparnis könnte vielleicht bei 1000 Euro liegen, ihr Nachteil bei 200. Dann bleibt Dir nach allem ein Vorteil von 800. Es empfiehlt sich aber, VOR geltend machen der Anlage U zu rechnen, ob es sich lohnt, den Unterhalt abzusetzen.

3) Rein logisch, Beppo hat es ja schon angedeutet, macht es auch gar keinen Sinn, Unterhalt abzusetzen, wenn ihr zusammen veranlagt: Du ziehst bspw. 8.000 Euro als Sonderausgabe ab und in der gleichen Steuererklärung erklärt sie diese als Einnahme. Merkste was 😉 ?

Und dass der Gesetzgeber möchte, dass einer als Einkünfte versteuert, was ein anderer absetzt, ist ja auch verständlich: Warum soll der Staat das Scheitern eures Paarlebens sponsoren?

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2012 12:29
(@loeffel1172)
Rege dabei Registriert

hi,

sorry, so ganz verstehen tue ich das jetzt nicht,
Wir sind ja noch verheiratet, d.h sie ist Anfang März ausgezogen.
Es gibt wohl einen Unterschied zwischen Unterhalt und Ehegattenunterhalt.
sie sagte mir gerade noch einmal, das man dies absetzen kann, möglicherweise entsteht ihr dadurch ein Nachteil, das wäre richtig, Als einkünfte hat Sie ds elterngeld, was jetzt im Juni auläuft.
Wenn wir uns einig sind, und ich Ihr etwas von dem Kuchen abgebe, wäre dies überhaupt kein Problem.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.06.2012 15:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn dir LBM schreibt, das du entweder die gemeinsame Veranlagung für 2012 ODER das Absetzen von TU/EU für das Jahr 2012 wählen kannst, aber nicht beides gleichzeitig, dann du dir den Gefallen und glaube ihr das. Sie weis sehr genau wovon sie da schreibt.

Wenn deiner Ex, egal ob bei gemeinsamer Veranlagung oder Absetzen des Unterhalts ein Nachteil entsteht, dann hast du ihn in beiden Fällen zu ersetzen.

Gruß Tina

P.S.: Wenn deine Steuerfachfrau sich so sicher ist, dann bitte sie, dir ihre Aussagen bzgl. gemeinsamer Veranlagung bei gleichzeitiger Absetzung des Unterhalts schriftlich und unterschrieben zu geben.


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.06.2012 16:22




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