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Was muss ich in Zukunft wohl zahlen?

 
(@vater_von_zwei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage, da ich mich mit dem ganzen Unterhaltskram überhaupt nicht auskenne. Bin seit 01.01.2007 offiziell von KM getrennt, leben aber erst seit 01.08.08 wirklich auch räumlich getrennt - fragt nicht, was mich zum 01.01.2007 getrieben hat... Wir wollten jedenfalls, dass die Kinder dieses Schuljahr noch beenden und erst dann aus dem Dorf wegziehen.
Nun zum Geld:
Verdienst KV netto ca. 2400 EUR LSTKL. II
Verdienst KM nahe 0€ (ALG II und ein paar Kleinigkeiten wie VHS-Lehrer 1x/Woche sein)
Die Kinder haben ständigen Aufenthalt bei mir, Umgang ist aber nahezu 50:50
Scheidung steht noch aus, z. Zt. Trennung.
Ich zahle z. Zt. 600 EUR an KM, habe aber das Kindergeld (2 Kinder) für mich, übernehme auch die Kosten für Kinderbetreuung wie "Verlässliche Grundshule", Hort, Sportclubs etc.
Nach dem letzten Gespräch mit der Caritas, hoffe ich auf eine eher hauptsächliche Betreuung der Kinder durch mich. Muss ich dann überhaupt noch was zahlen? Mein Verdienst wird durch weniger Arbeit evtl sinken. Mein Anwalt sagte, ich solle mich jetzt eher großzügig mit 600 EUR zeigen, um später beim Unterhalt bessere Karten zu haben. Ein Auto, dessen Steuern und Versicherung ich zahle, hat sie auch noch zur Verfügung.
Sollte ich die 600EUR weiterzahlen (auch, um gutes Wetter zu behalten??)? Trennungs-FAQ hat mich ja ziemlich aufgerüttelt...
Danke!
Gruß
VvZ


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 01:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater von 2

Normalerweise sagt man ja im Fam.u*recht, nix verschenken, dass erzeugt nur neue Gier.

In deinem Fall könnte diese vorläufige Grosszügigkeit aber angebracht sein.

Die Frage ist, wie stabil ist der Umstand, dass die Kinder bei dir sind?

Wenn das noch nicht so lange ist, könnte es passieren, dass sie die Kinder als Geldquelle für KU und EU entdeckt.
Solange auch so noch genug Geld zu ihr sprudelt, hat sie ja keinen Grund was zu ändern. Wenn das jetzt aufhört, könnte sie oder jemand anderes auf die Idee kommen, das Kinder ja eigentlich zur Mutter gehören und Väter ausschließlich zum Geld verdienen da sind.
Erst wenn sich der Aufenthalt der Kinder bei dir verfestigt hat, Stichwort Kontinuitätsprinzip, ist diese Gefahr weitgehend gebannt.

Dafür sollten aber mindestens 6 besser 12 Monate vergangen sein.

Darüberhinaus ist das (annähernde) Wechselmodell, was ihr betreibt sowieso das beste für die Kinder und wenn du dazu aus deinem höheren Einkommen einen gewissen Extra-Obulus entrichtest ist das auch nicht verkehrt.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 02:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Vater von Zwei,

ich versuche mal eine Überschlagsrechnung, was dir blühen könnte, wenn Mutter von Zwei eben diese Zwei als Geldquelle entdeckt und zu sich holt. Ich rechne hier nach den Vorschriften, wie sie im Fürstentum des OLG München angewendet werden; andernorts mag es da gewisse Abweichungen geben. Aber es soll ja auch nur eine Überschlagsrechnung sein.

Zunächst mal landet das Kindergeld bei ihr und du in Lohnsteuerklasse I, aber zur Vereinfachung rechne ich mal so, als ob du weiterhin 2400 Euro netto hättest (in Wirklichkeit wird’s weniger sein). Davon kannst du pauschal 5%, hier also 120 Euro abziehen für berufsbedingte Aufwendungen, bleiben noch 2280 Euro. Wenn du riesterst o.ä. kannst du das in gewissen Grenzen auch abziehen, aber das lasse ich jetzt mal außen vor. Ditto bei ehebedingten Schulden, falls es die gibt, aber da muss man im Einzelfall sehen, was da geht.

Du landest mit 2280 Euro anrechenbarem Einkommen in Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle (und der Anwalt deiner Ex wird sich alle Mühe geben, dein Einkommen um 21 Euro nach oben zu rechnen, weil es dann Stufe 4 ist). Wenn ich's in deinen anderen Beiträgen richtig gesehen habe, sind deine Töchter 6 und 10 Jahre alt, damit ergibt ein Blick in die Tabelle 355 Euro für jede süße Kindernase, davon kannst du aber das halbe Kindergeld abziehen, bleiben 278 Euro je Kind, in Summe also 556 Euro Kindsunterhalt. Wenn deine Älteste 12 Jahre alt wird, wird's noch etwas mehr.

Wenn deine Ex nichts verdient, dann lautet die Rechnung ungefähr so (wie das mit Anrechnung von ALG II ist weiß ich aber nicht): Von deinen 2280 Euro anrechenbarem Einkommen ziehst du den Kindsunterhalt von 556 Euro ab, bleiben 1724 Euro. Von diesen 1724 Euro kannst du noch 10% Erwerbstätigenbonus abziehen, bleiben 1552 Euro. Und davon darfst du die Hälfte bei Ex abliefern. In Summe also: 556 für die Kinder, 776 für die Ex. Ich hoffe, ich habe mit meinem müden Kopf jetzt keine all zu großen Schnitzer eingebaut, aber wenn meine Zahlen auch nur annähernd stimmen, würde ich sagen: Klingt attraktiv ... für deine Ex ;-(

Entscheiden musst du selber, aber es ist auf alle Fälle eine Überlegung wert, für ein Weilchen ganz, ganz friedlich zu sein ...

So, und jetzt müsste sich nur noch jemand finden, der dir ausrechnen kann, wie viel du in der derzeitigen Situation an Ex zu zahlen hättest, im Vergleich zu dem, was du derzeit zahlst. Dazu kann ich dir nämlich leider nichts sagen, ich selbst bin eher in einer Situation wie oben geschildert. Ehrlich gesagt, ich habe nicht einmal ein Gefühl dafür, ob das was du zahlst annähernd korrekt, viel zu viel, oder gar viel zu wenig ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit,
der Zwei von der anderen Sorte hat.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 03:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

da ich mich mit dem ganzen Unterhaltskram überhaupt nicht auskenne.

Dann wahrscheinlich auch nicht mit dem ganzen Steuerkram und Sozialhilfekram? Die Themen lassen sich aber nur gekoppelt sehen.

Wenn Deine Ex Unterhalt von Dir bekommt und gleichzeitig ALG-II (in voller Höhe oder nur aufstockend?), dann läuft da was schief. Normalerweise fragen die ARGEn nämlich ziemlich schnell beim (potentiellen) Zahlhansel nach. Also hier gibt's erstmal die Gefahr, dass die sich irgendwann melden, und dann zahlst du zweimal.

Mit dem Steuerkram ist das so, dass das, was Du an Trennungsunterhalt bezahlst, eigentlich ziemlich billig ist, da steuerlich abzugsfähig ("Realsplitting", "Anlage U"), was Du an Kindesunterhalt bezahlst aber nicht. In Deiner Konstellation mit Wohnsitz der Kinder bei Dir eigentlich klare Sache, die 600€ sind Trennungsunterhalt - womit man die Kinder in der Umgangszeit durchfüttert interessiert in einer umgekehrten Konstellation auch niemanden.

Und jetzt kommst Du. Vielleicht kriegt Ex die Panik, wenn Du mit Anlage U zu Ihr kommst, wenn sie Angst um ihren ALG-II Bezug hat. Trotzdem solltet Ihr das sauber hinkriegen, sonst ist das ein Pulverfass.

Würdest Du Ihr, solange sie kein Einkommen hat, etwas über ALG-II Satz bezahlen, also z.B. 800€, und das über Anlage U steuerlich absetzen, kostet Dich das netto 500€. Dafür aber dann Frieden an allen Fronten.


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 09:28
(@vater_von_zwei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die ganzen Berechnungen. Im Großen und Ganzen scheint mein Anwalt das also gar nicht so schlecht zu machen. Die von ARGE haben sich schon gemeldet und wollten genau wissen, was ich zahle, das habe ich auch angegeben. KM hat wahrscheinlich die Kinder mit beantragt und bekommt jetzt zu den 600 noch was dazu. Ich habe jedenfalls von ARGE einen Schrieb bekommen, in dem steht, dass sie was bekommt.
Die Kinder sind aber nur bei mir gemeldet und in einer EA des Richters steht die Umgangsregelung mit ständigem Aufenthalt bei mir. In einem fampsych GA wurde festgestellt, dass beide Elternteile grundsätzlich die Erziehung und Betreuung gewährleisten können, es aber berechtigte Zweifel an der psychischen Gesundheit der KM gibt, so dass empfohlen wird ABR auf Vater zu übertragen, allerdings bei 50/50 Umgang. In meinen Augen eine absolut blöde Aussage, denn was nützt mir ABR in nur 50% der Zeit??? Das ist zwar jetzt ein etwas anderes Thema, aber dass es komplex ist, ist wohl bei allen hier so. Nun hat die Caritas vorgeschlagen, die Kinder mehr bei mir zu lassen (So-Fr) damit sie eine immer gleiche Routine in der Schulzeit haben. Evtl. ein "Mama-Nachmittag", aber schlafen immer bei mir ausser am WE. Ich habe dem soweit zugestimmt und auch angeboten (aus dem anscheinend weit verbreiteten aber völlig verkehrten Gerechtigkeitssinn) nur jedes 3. WE die Kinder zu haben, dann aber komplett inkl. Fr und Sa. KM will das alles so nicht un beharrt auf der jetzigen Regelung. Mein Anwalt sagte, ich muss auf jeden Fall einen Umgang erreichen, der über 50% liegt, um nicht zahlen zu müssen. Wenn ich mich aber jetzt richtig umge"lesen" habe, bedeutet 50/50 keine Ansprüche von keiner Seite, stimmt das? Verdient der Anwalt dann evtl weniger, als wenn ich 60/40 zu meinen Gunsten hätte?
Glaube doch nicht, da sich alles am Streitwert orientiert, oder?
Gebe zu, ich bin ziemlich blauäugig in der ganzen Sache, aber ich denke, wir sind nahezu alle zum ersten (und hoffentlich einzigen) Mal in dieser Situatiion. Ich habe mich auch um sonstige Steuerdinge etc. nie großartig gekümmert, halt per PC-Programm den Standard und gut ist und momentan habe ich weder viel Zeit noch wirklich den Kopf, mich in so was reinzufuchsen. Wahrscheinlich fahrlässig.... Von daher freue ich mich, Euch hier gefunden zu haben und hoffe auf ein paar weitere Tipps von Euch.
Danke schon im Voraus!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 00:02
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich habe mich auch um sonstige Steuerdinge etc. nie großartig gekümmert, halt per PC-Programm den Standard und gut ist und momentan habe ich weder viel Zeit noch wirklich den Kopf, mich in so was reinzufuchsen. Wahrscheinlich fahrlässig....

Nein garnicht fahrlässig. Sind bei Dir nur knapp 3000€ pro Jahr, die Du dem Steinbrück schenkst. Wenn das jeder Deutsche machen würde, wären das 300 Milliarden, damit wäre der Banken-Rettungsplan finanziert. Das ist vorbildlich.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2008 00:21
(@vater_von_zwei)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Pappa,
ich denke, jetzt nach der Scheidung und dem ganzen Kram werde ich mir auch einen richtigen Steuerberater suchen, mit dem ich das ganze mal durchkaue, denn die ganzen Kinderbetreuungskosten sind schon massiv gestiegen und das muss ja richtig angegeben sein. Vielleicht bekomme ich von Steinbrück ja dann für die letzten Jahre mal ein Dankesbriefchen...
Eine Frage habe ich aber noch. Seit Juni habe ich ein etwas höheres Gehalt ausgehandelt. Das ist ja eigentlich "nachehelich", bzw. in der Trennungszeit. Ist das für Versorgungsausgleich, Unterhaltsberechnungen etc. noch relevant? Muss ich meiner Ex das vorlegen, wenn sie es ohne schriftliche Aufforderung mündlich verlangt? Reicht ein geschwärzter Kontoauszug, der nur den Überweisungsbetrag monatlich ausweist (Mein AG hatte mir nämlich freundlicherweise einen guten Vorschuss gegeben, nachdem ich nach Steuerklassenwechsel noch eine Auszahlungsbetrag von 16 EUR bekommen hätte und den habe ich nun abgestottert) oder muss ich den Gehaltszettel einreichen?
Danke!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 00:32
(@vater_von_zwei)
Schon was gesagt Registriert

So,
jetzt habe ich am 21. 11. Hauptverhandlung, aber es sind noch einige Fragen aus meinen Beiträgen offen. Kann mir da jemand von Euch ein bisschen helfen, auch was die ganze Geschichte mit den RA Kosten angeht. Bekommt der mehr, wenn Unterhalt in die eine oder andere Richtung fließen wird?
Danke!! Ihr seid super!
Gruß VvZ


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 23:38