Bin ich zum unterze...
 
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Bin ich zum unterzeichnen von JA Urkunden verpflichtet?

 
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen,

ich habe da mal wieder ne kurze Frage und bitte erneut um Eure Hilfe.

Das JA hat mich gemäß DDT in Stufe 5 eingruppiert.
Diesen Betrag zahle ich auch.
Dennoch habe ich aber gegen die Höhe, nicht gegen meine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung, Einspruch erhoben.
Das JA fordert mich nun erneut auf, ihre berechneten Zahlen titulieren zu lassen und droht mit gerichtlichen Schritten, da
Kinder Anspruch auf Titulierung der Unterhaltsansprüche hätten. Bisher bestanden "keine" Titel.

Es prallen also zwei Rechte aufeinander. Das der Kinder auf einen Titel, obwohl ich finde das es wichtiger ist, das sie die Kohle bekommen, und
mein Recht nicht die Zahlen des JA annehmen zu müssen.

Ich zahle also, hätte es trotz meines Einspruches auch in der Höhe weiter getan, nun werde ich aber dazu gezwungen.
Ich werde dem JA schreiben, das ich es drauf ankommen lassen werde und falls das Gericht meiner Argumentation folgt, bin
ich gespannt, wer den von mir zuviel gezahlten KU zurückzahlen wird. Das JA oder die KM?

Ach ja, die KM zahlt an mich, für die hier lebenden Kinder, nicht den vollen Mindestunterhalt, auf Grund einer Mangelberechnung.
Dies hat sie natürlich schnell titulieren lassen, so das ich, wenn ich den vollen Betrag haben möchte dies nun selber einklagen bzw ändern lassen müsste.
Ob sie ihre Auflage erfüllt, mindestens fünf Bewerbungen pro Monat aufzugeben, entzieht sich bisher meiner Kenntniss, das muss eine andere Stelle
im selben JA kontrollieren.

Aber zurück zu meiner Frage:
Bin ich verpflichtet die JA Urkunde unterschreiben zu müssen bzw muss ich bei irgend jemandem einen Titel unterschreiben?
Wie würdet Ihr verfahren?

Bis dahin erstmal

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 11:41
(@bagger1975)

Servus Papa4five,

so wie ich es weiss bist Du lediglich verpflichtet eine Unterhaltstitel zu schaffen.

Die Jugendamtsurkunde ist grds. kostenlos. Du kannst einen Unterhaltstitel aber auch bei einem Notar ausfertigen lassen und ihn der Gegenseite zukommen lassen. Das kostet dann aber etwas.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 11:48
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus P45!
Das JA müsste eigentlich das titulieren, was Du im Titel haben möchtest.
Tut es dies nicht, würde ich zum Notar meines Vertrauens gehen und dort einen Titel erstellen lassen und mich anschliessend zurücklehnen und warten, ob das JA die Differenz einklagen möchte...

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 11:49
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

ja, Du musst den KU titulieren lassen. Nein, nicht was die vom JA wollen.
Und nein, nicht die JA-URkunde. Du kannst zu jedem Notar gehen und
entspannt gegen eine Schreibgebühr von ca. 15 € den Titel erstellen lassen.
Du titulierst, was Du als unstrittig ansiehst, und lässt diesen Titel dem
JA zukommen. Besteht eigentlich eine Beistandschaft? 

So bin ich verfahren. Dem JA hat nicht gefallen, was ich tituliert hatte und
meinte klagen zu müssen. Damit musst Du in Deinem Fall ggf. auch rechnen.

Der Streitwert aber ist dann wesentlich niedriger und es gibt wohl auch JA und
KM´s, die sich scheuen, wegen einer Stufe ein Fass aufzumachen.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 11:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wie oben schon gesagt musst du einen Titel erstellen lassen, nur nicht in der vom JA geforderten Höhe.
Und wie du weißt, bin ich der Meinung, dass du mit dem Klammerbeutel gepudert bist, wenn du Zeile 5 titulieren lassen würdest, bzw. im Gegenzug nicht deiner Ex Druck machen würdest, ihren Verpflichtungen nun auch endlich nachzukommen.
5 Bewerbungen pro Monat reichen dafür jedenfalls nicht.

Gruss Beppo

P.S. Wenn du mehr als Zeile 1 titulieren lässt, komme ich rum und ziehe dir an den Ohren!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:02
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

Suuuuper Antworten, danke.

Damit kann ich richtig etwas anfangen.
Ok, da ich aber von Haus aus ein absolut fauler Typ bin und wir seid der Trennung 2007 eh keine Titel hatten,
werde ich auch jetzt erstmal keinen erstellen lassen, mir dies aber in der Hinterhand offen lassen.
Desweiteren werde ich aber mit dieser Option dem JA mal drohen.
Warum??
1. Wie Beppo schon so schön sagte, bin ich nicht gepudert und lasse mich ohne Einspruch so hoch einstufen.
2. Soll DEF mal sehen, das Sie nicht immer das bekommt was "Sie" möchte und das auch Anwälte und Jugendämter Fehler machen. Soll Sie doch mal nervös werden. Ich werde auch wirklich mal nachfragen wer mir eigentlich zuviel gezahlte Beträge zurück zahlt? *ggg* DEF oder JA?
3. Sollen das JA und DEF sehen, das ich mich von Drohungen nicht so sehr beeindrucken lasse und gleich einknicke.
4. Möchte ich meinen Willen zeigen, überhaupt Unterhalt zu leisten, auch ohne Zwang im Gegensatz zu DEF.
5. Da DEF droht mich wegen KU rückwirkend in Verzug zu setzen bzw meint dies auch getan zu haben (was aber auf Gegenseitigkeit beruht), hätte ich hier vielleicht ein weiteres Druckmittel.

6. Ist das alles albern. Jeder zahlt dem anderen KU und fertig. Kein "Ich drohe Dir, Du verklagst mich", so ein Kinderkram.

Also gut, ich danke Euch nochmals

Gruß
P45

P.S.
Es besteht für alle Kinder, also die bei mir wohnen und die bei ihr wohnen Beistand.


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Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 12:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hast insofern schon ein wenig Puder auf dem Sakko, da du ja immo nach Zeile 5 bezahlst, oder habe ich das falsch verstanden?

Was hat denn dein Beistand bisher gegen Exe unternommen?


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Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:52
 Mux
(@mux)
Registriert

...hier sehe ich auch noch Puder:

Ich werde dem JA schreiben, das ich es drauf ankommen lassen werde und falls das Gericht meiner Argumentation folgt, bin
ich gespannt, wer den von mir zuviel gezahlten KU zurückzahlen wird. Das JA oder die KM?

Wir auch! :rofl2:

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 13:07
(@papa4five)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Beppo

Das hast Du richtig verstanden. Wir reden hier über ca 20€ pro Stufe bzw ca 80€ insgesamt.
Damit erkaufe ich mir aber, das ich grundsätzlich Willen zeige, versetze DEF in Angst das Sie vielleicht etwas zurückzahlen muss
bzw das ich Recht bekommen könnte und halte mir mit dem Einspruch weitere Optionen offen.

Aber mal ehrlich. Sie betreut zwei Kinder, ich betreue zwei. Das sollte sich gegenseitig aufheben und gut ist. Aber neeee.
Also baue ich mir eine kleine Verteidigung, ohne gleich in die Offensive zu gehen.
Wie gesagt, Kinderkram.

Achja, mein Beistand hat erstmal DEF´s Titel angenommen. Mangelberechnung plus 50€ pro Monat, Abzahlung von bisher
aufgelaufenen Rückständen (Äh, bis Mai 2011 rückwirkend oder so).
Das läuft jetzt seid 2-3 Monaten. Ob Sie auch die Auflagen kontrolliert hat, weiß ich nicht.
Ob Ihre Berechnung korrekt war, weiß ich auch nicht. Dafür habe ich ja um Beistand gebeten.
Gesundheitlich kümmere ich mich halt nicht um alles.
Sollte das JA aber falsch berechnet haben, DEF nicht ihren Auflagen nachkommen, o-ä. so spielt das auf lange Frist
aber wieder mir in die Hände. Klagen kann ich immernoch.
Daher bleibe ich auch da ruhig.

@ Mux
Tja, das JA hat den Beistand übernommen, DEF hat das Geld bekommen. Sollen die sich dann doch einigen ;-))

Ich habe mir aber dann nichts zu schulden kommen lassen und die Kinder haben Geld bekommen.

Gruß
P45


Wenn ein Mann sich von seiner Frau trennt, ist er ein Schuft.
Wenn eine Frau sich von ihrem Mann trennt, ist er auch ein Schuft, denn sonst hätte sie sich ja nicht von ihm trennen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2011 13:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin P45,

ich sehe auch Puder: Das Recht der Kinder auf einen Titel ist unbestreitbar; Deine Weigerung, einen solchen erstellen zu lassen, kann tatsächlich leicht als Zahlungsverweigerung bzw. Ankündigung derselben ausgelegt werden. "Ich habe immer gezahlt" ist dabei kein Argument - auch ein Vermieter wird sich nicht darauf verlassen, dass Du Deinen Verpflichtungen in der Vergangenheit immer nachgekommen bist, sondern auf einem schriftlichen Mietvertrag (=Verpflichtungserklärung) bestehen.

Die Luft aus dieser Diskussion nimmst Du, wenn Du - wie auch von Beppo angeregt - bei einem Notar einfach die Stufe 1 titulieren lässt: Dann hast Du Gleichstand mit Madame geschaffen, dem argumentativ schwierig zu begegnen ist. Ob Du auf die titulierten Beträge dann noch jedes Mal was drauflegst, ist Deine Entscheidung.

Bei Selbstverständlichkeiten wie einem Unterhaltstitel bockig zu sein ist jedenfalls keine gute Strategie, denn jede juristische Auseinandersetzung um einen Titel an sich verlierst Du.

Grüssles
Martin

PS: Zuviel gezahlten KU bezahlt Dir überhaupt niemand zurück; da würdest Du dem Argument "Entreicherung" bzw. "guten Gewissens verbraucht" begegnen. Du kannst diese Beträge auch nicht auf künftige UH-Zahlungen anrechnen, sondern nur unter "schlechte Erfahrungen" abschreiben.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 13:47