Hallo,
ich hoffe es kann mir jemand helfen. Meine Ex ist mit unserer Tochter (jetzt 15 Jahre alt) nach der Trennung 1993 nach Österreich gezogen. Unsere Ehe wurde 1996 geschieden. Den Unterhalt zahlte ich nach Düss. Tab.
Dasletzte Mal neuberechnet 2001. Jetzt habe ich von einem Österreichischen Gericht einen Beschluß bekommen nachdem ich nach Ösi Recht eingestuft werden soll. Außerdem soll ich ab2003 rückwirkend etwa 8000€ nachzahlen.
Als 2001 neu berechnet wurde hat sie schon 8 Jahre dort gelebt und ließ auch nach deutschem Recht neu berechnen. Geht das einfach so und dann auch noch rückwirkend?
Hallo,
Auch hallo,
Meine Ex ist mit unserer Tochter (jetzt 15 Jahre alt) nach der Trennung 1993 nach Österreich gezogen. Unsere Ehe wurde 1996 geschieden. Den Unterhalt zahlte ich nach Düss. Tab.
Dasletzte Mal neuberechnet 2001. Jetzt habe ich von einem Österreichischen Gericht einen Beschluß bekommen nachdem ich nach Ösi Recht eingestuft werden soll.
An sich ist das korrekt - sowohl nach deutschem Recht als auch nach EU-Recht ist der Lebensort des Kindes für die entsprechende Jursidiktion bindend, d.h. greift österreichisches Unterhaltsrecht.
Außerdem soll ich ab2003 rückwirkend etwa 8000€ nachzahlen.
Nach dem österreichischen Recht kann eine Nachberechnung bis zu drei Jahren erfolgen; darüber hinaus ist das Änderungsrecht verwirkt (Verjährung).
Nach deutschem Recht (und hier würde ich argumentieren, dass der höhere deutsche Kindesunterhaltsbetrag angenommen wurde und somit konkludent (=einvernehmlich oder auch akzeptiert) ist.
Als 2001 neu berechnet wurde hat sie schon 8 Jahre dort gelebt und ließ auch nach deutschem Recht neu berechnen. Geht das einfach so und dann auch noch rückwirkend?
Das deute Recht kennt da keine Nachberechnung, außer sie wäre an einer entsprechenden Neuberechnung gehindert gewesen (z.B. deine Adresse nicht bekannt).
Ich empfehle hier, einen Rechtsanwalt einzuschalten, und zwar am besten gestern. In Österreich gibt es das Rechtsmittel des Rekurses, sprich einer Neuauflage. Desweiteren urteilen die österreichischen Gerichte gerne häufig nach Aktenlage oder Behauptung des Klägers, und erst im Rekurs wird dann alles auseinandergenommen; das kommt vor, da es hier in Österreich keine KUTitel wie in Deutschland gibt, also Notar oder Gericht ranmuß, damit es festgelegt werden kann. Also, keine Panik und zum Anwalt. Hilfreich ist auch Dr. Tews aus Linz (Google).
Gruß, Xe
Tach, zum schmökern dies da noch: http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html
Interessant ist das zu ermittelnde Nettoeinkommen, in D ist es nicht unbedingt üblich grundsätzlich 14 Monatsgehälter zu bekommen, weiters bin ich mir nicht sicher wie sich das mit dem Kilometergeld und den Spesen verhält. Eine ganz angenehme Sache dürfte jene sein, wie die steuerliche Absetzbarkeit zwischen den Ländern verrechnet wird, in D kann man KU ja nicht absetzen, in Ö schon.
Xe, einen Titel brauchen die auch nicht, die haben ihn jetzt angeschrieben und wenn er sich nicht meldet wird exekutiert, aus - siehst Du wohl genauso, oder?
Zumindest würde ich erstmal formlos einen Antrag auf Aufschub stellen( geht auch ohne Anwalt erstmal ), damit Dir Zeit bleibt zu reagieren. 6 - 8 Wochen sind üblich, zumindest war das in einem anderen Fall ( kein KU betreffend ) bei mir so. Das ganze dann via Einschreiben mit Rückschein.
Und nimm Dir einen Fachanwalt der sich mit EU Recht auskennt. Den Tews kann ich nicht empfehlen, ist aber jedem selbst überlassen.
LG und viel Glück!
Interessant ist das zu ermittelnde Nettoeinkommen, in D ist es nicht unbedingt üblich grundsätzlich 14 Monatsgehälter zu bekommen, weiters bin ich mir nicht sicher wie sich das mit dem Kilometergeld und den Spesen verhält. Eine ganz angenehme Sache dürfte jene sein, wie die steuerliche Absetzbarkeit zwischen den Ländern verrechnet wird, in D kann man KU ja nicht absetzen, in Ö schon.
Fällt weg, da in Ö die KU-Anrechnung über den Steuerausgleich gemacht wird, da er aber nicht steuerpflichtig hier ist, fällt die erstzlos weg.
Xe, einen Titel brauchen die auch nicht, die haben ihn jetzt angeschrieben und wenn er sich nicht meldet wird exekutiert, aus - siehst Du wohl genauso, oder?
Sag ich doch: KU-Titel wie in DE vom Jugendamt gibt es hier nicht, und Notare machen das auf Basis des Vertragsrechtes. Meine Rede.
Zumindest würde ich erstmal formlos einen Antrag auf Aufschub stellen( geht auch ohne Anwalt erstmal ), damit Dir Zeit bleibt zu reagieren. 6 - 8 Wochen sind üblich, zumindest war das in einem anderen Fall ( kein KU betreffend ) bei mir so. Das ganze dann via Einschreiben mit Rückschein.
Und nimm Dir einen Fachanwalt der sich mit EU Recht auskennt. Den Tews kann ich nicht empfehlen, ist aber jedem selbst überlassen.
Wie gesagt, Anwalt konsultieren, zwecks Informationen. Der kann auch den Aufdschub schnell erledigen. Nichts tun ist da nie eine echte Option.
Gruß, Xe
Fällt weg, da in Ö die KU-Anrechnung über den Steuerausgleich gemacht wird, da er aber nicht steuerpflichtig hier ist, fällt die erstzlos weg.
Und das kann aber meines Erachtens denoch nicht sein. Er wird verdonnert nach österreichischen Recht KU zu zahlen, aber den Steuervorteil nicht angerechnet bekommen? Das er hier keine Steuern zahlt ist mir schon klar, aber irgendwie muss das doch mit einfliessen, oder nicht?
Man muss sich mal überlegen da zieht jemand mit Kind aus einem Entwicklungsland nach Österreich und die ganze Getreideernte, oder sonstwas ist weg, nur weil ein anderes Land einen anderen Lebensstandard hat.
:puzz:
Hallo Heiko !
Aus einem anderen Tread geht hervor, daß es Dir derzeit
scheinbar gerade nicht so gut geht.
Bitte, bitte... versteh meine folgenden Worte darum nicht
falsch.
Aber was soll jemand mit diesen Worten
Den Tews kann ich nicht empfehlen, ist aber jedem selbst überlassen.
anfangen ?
Jeder der sich in Eurer besch***** Situation befindet, ist
doch eh schon verunsichert genug und hat Angst noch
einen Fehlgriff zu tun.
Und dann so einen Satz, nicht weiter kommentiert in den
Raum stellen, das find ich nicht so gut.
Dann red doch gleich Tacheles und jeder kennt sich aus,
oder kann anhand der Information entscheiden, ob oder
ob nicht.
Nochmals... ist nicht bös' gemeint, es ist mir nur ins Aug'
gesprungen.
LG Marina
Hallo Marina, dem Hafen von Wien! Obschon ich Probleme derweil habe, so haben diese nichts mit einer sachlichen Einschätzung meinerseits zu einem gewissen Herrn Tews zutun, mit Herrn Tews habe ich sehr tiefgründige Gespräche geführt und was ich über ihn denke tut hier nichts zur Sache. Vielleicht dazu aber eines, was ich auch woanders mit ihm ausdiskutiert hatte, das ich seinen Kundenfangdrang nichts abgewinnen kann, der kann etwas, aber ich stelle in Frage was er richtig kann, okay, ist gleich. Mit dem Typen kann ich halt nicht.
wenn der Herr Tews das jetzt wieder liest hab ich wieder einmal den Tanz an der Hand, ist aber auch: Gleich. ICH empfehle ihn jedenfalls nicht, der ist aber auch eher auf anderen Mütterseiten zu Hause wo er Kunden wirbt.
Weitere Anfragen beantworte ich nicht in einem Forum was ich klipp und klar von Herrn Tews halte .....
Achso, falls das falsch verstanden sein sollte, weder vertritt Herr Tews mich, oder die Mutter meines Kindes, die Erfahrungen mit diesem Herren kommen woanders her. Hat auch nichts mit der derzeitigen Problematik zutun.
Nun, das wird er auch nicht können, da er momentan nach Konkurs nicht als Anwalt tätig ist, sondern als Berater.
Dazu:
Und das kann aber meines Erachtens denoch nicht sein. Er wird verdonnert nach österreichischen Recht KU zu zahlen, aber den Steuervorteil nicht angerechnet bekommen? Das er hier keine Steuern zahlt ist mir schon klar, aber irgendwie muss das doch mit einfliessen, oder nicht?
Wenn man also eine Steurerleichterung (Unterhaltsabsetzbetrag) hat, kann man den logischerweise auch nur dann in Anspruch nehmen, wenn man auch Steuern zahlt. Die einzige Negativsteuer,die in Österreich existiert, ist der Alleinerzieherzuschuß und beträgt stolze 110 €, die auch eben als Negativsteuer in Anspruch genommen werden können. Da wird dann auch ganz genau geprüft.
Das Leben ist halt nur in groben Zügen fair. Wenn das Kind in Simbabwe leben würde und einen Bedarf von 70 US$ pro Monat hätte, wären auch nur 70 US$ zu zahlen, sofern dort kein Richter auf die Idee kommen sollte, noch ein wenig Extra draufzuhauen; der Aufenthaltsort des Kindes bestimmt den Bedarf und somit auch die juristische Ausprägung. Insbesonder im Zuge der Nennung Brasiliens hat sich da einiges eingefahren, das sprengt aber hier den Rahmen und ist nicht wirklich relevant.
Man muss sich mal überlegen da zieht jemand mit Kind aus einem Entwicklungsland nach Österreich und die ganze Getreideernte, oder sonstwas ist weg, nur weil ein anderes Land einen anderen Lebensstandard hat.
Nun, die Implizierung gefällt mir nicht. Denn wenn jemand in dem besagten Entwicklungsland unterhaltspflichtig ist, hätte er nach österreichischem Standard zu zahlen, und das dürfte die Mittel bedeutend überschreiten und der Mindestselbstbehalt greifen. Umgekehrt ist die Lebenshaltung hier teurer.
Wie gemein, dass hier der Standard höher ist als anderswo. Das wäre doch mal echt ein Auftrag für Globalisierer.
Gruß, Xe
Hallo erstmal,
und vielen dank für die zum Teil guten Beiträge.
Leider hats mir nicht wirklich viel weiter geholfen. ich war natürlich beim Anwalt. Der Beschluss aus Öterreich ist aber am 15.5.07 rechtsfräftig geworden. Der Anwalt hat geschrieben einRechtsmittel hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt. Das bedeutet jetzt für mich, dass ich in 11 Tagen 8000€ nachzahlen muss. Weis von euch jemand, ob man das auch auf Raten abzahlen kann? -Ich glaub sonst kann ich mich gleich erschießen.
