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Hab mal eine Frage an euch

 
(@noella)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben

Endet die Beistandschaft wenn alles nun mit dem Unterhalt geklärt ist und einen Titel besteht??

Der Anwalt schickte ein Schreiben, dass die Beistandschaft für das Kind nun endet und mein Mann direkt an die Kindesmutter bezahlen sollte, jedoch hat er ja immer den Unterhalt ans Jugendamt überwiesen und laut ex, würde die Beistandschaft noch bestehen.

Nun meine Frage, ist es im grundgenommen egal wo das Geld hin überwiesen wird und noch eine Beistandschaft besteht oder hätte dies irgendwelche Nachteile??

Lieben Gruss

Noella


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2008 13:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also eine BEistandschaft des JA endet entweder mit Volljährigkeit des vertretenen Kindes oder auf Antrag der KM, die das Kind vertritt.

Die Zahlung an das JA hat aber nicht unebdingt mit der Beistandschaft zu tun. Meist wird an das JA überwiesen, wenn ein Unterhaltsvorschuß gezahlt wird. Dabei wird der EBtrag des KV bis zur Vorschußgrenze ergänzt und an die KM weiterüberwiesen.

Wenn ein Anwalt im Spiel ist kann aber keine Beistandschaft bestehen, da sich das asschließt. Daher wäre zu überelgen, ob sie einen Vorschuß bekommt oder eine Ergänzung, weil der KV nicht den vollen KU zahlt. Dazu wäre es sinnvoll zu wissen was wann beschlossen und gezahlt wurde. Zur Not mal beim JA anrufen und anchfragen, ob es seine Richtigkeit hat weiterhin an das JA zu überweisen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2008 13:40
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn es mir eigentlich die Höflichkeit verbietet, Damen zu verbessern, Midnight, das stimmt so nicht ganz 😉

Mama hatte seinerzeit für meinen Kleinen eine Beistandsschaft einrichten lassen, da ich angeblich nicht bezahlt habe. Nachdem sich das aber sehr schnell aufklären liess, Mama sich aber weigerte mir eine Kontonummer zu nennen, habe ich erst mal den Unterhalt titulieren lassen und ans JA gezahlt. Die waren damal für mich in dieser Sache ne echte Hilfe.

Irgendwann später haben die aber diese Beistandsschaft beendet, da pünktlich gezahlt wurde und die Einrichtung der Beistandsschaft schlicht auf falschen Angaben von Mama beruhte. Zur Erinnerung: Ich wurde damals noch grundl - und erfolglos auf Unterhalt verklagt, später dann noch ebenso grundlos- und erfolglos auf die Kindergeldzahlung.

Wieso schliesst eine anwaltliche Vertretung im Unterhalt eine Beistandschaft aus? Habe ich anders erlebt.

Grüße

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 14:03
(@noella)
Schon was gesagt Registriert

hallo

vielleicht hab ich mich da auch falsch ausgedrückt, es war folgendes, mein mann wurde arbeitslos, die ex beantragte beistandschaft.
mein mann fand eine arbeit unterhalt wurde aufs mündelkonto des jugendamtes bezahlt.
Nach einem jahr wurde eine neuberechnung gemacht, da mein mann nun seine zwölfmonatige lohnbescheinigungen an jugendamt schicken konnte, jedoch kam die berechnung spanisch vor, denn alles stimmte hinten und vorne nicht, somit hat mein mann einen anwalt eingeschaltet und der fand auch gleich viele fehler bei der berechnung.

ich weiss ja auch nicht, ob nun der anwaltet vermutet, dass die beistandschaft beendet wird oder ob er das weiss.
jedenfalls wird der unterhalt weiterhin auf das mündelkonto vom jugendamt bezahlt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2008 14:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tom,

vielleicht habe ich mich nur mißverständlich ausgedrückt.

Die KM kann nicht gleichzeitig eine Beistandschaft beim JA einreichten und einen Anwalt beauftragen.

Denn die Beistandschaft dient dazu die finanziellen Interessen des Kindes gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gegenüber durchzusetzen.

Ein in KU-Dingen beauftragter Anwalt hat aber eben auch diesen Auftrag.

Also würden 2 unabhängige parteien an ein und dem selben Sachverhalt arbeiten. Das geht nicht. Außer der Pflichtige kommt der Aufforderung des JA nicht freiwillig nach und das JA erhabt Kalge im Namen des Kindes. Dann wird vom JA ein Anwalt beauftragt, aber nicht von der KM.

Ist es so verständlicher oder meinen wir zwei verschiedene Dinge?

Tina

P.S.: Das hat nichts mit Unhöflichkeit zu tun. Wenn ich hier irre, muß das auch korrigiert werden.  😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 14:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah noella,

da hatte ich dich völlig falsch verstanden  :redhead:

Also steht eine Berechnugn des JA der Berechnung eures RA gegenüber. Ich denke mal solange ihr keine Mitteilung des JA habt, das die Beistandschaft aufgehoben ist und der KU an ein anderes Konto überwiesen werden soll macht ersicher nichts verkehrt, wenn er es weiterhin auf dieses Konto überweist.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 14:22
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Midnight, Du hast Recht,

habe eben mal in den Unterlagen geforscht; Tatsächlich hatte das Gericht damals die Klage abgewiesen, da das JA die Titulierung vorgenommen und so ans Gericht berichtet hatte. Mamas RA war damit aussen vor.

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 14:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber ich hatte da Noella auch falsch verstanden. Natürlich das der Vater einen RA beauftragen, das hat nichts mit der Beistandschaft zu tun


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 14:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

ich weiss ja auch nicht, ob nun der anwaltet vermutet, dass die beistandschaft beendet wird oder ob er das weiss.
jedenfalls wird der unterhalt weiterhin auf das mündelkonto vom jugendamt bezahlt.

wie alt ist das Kind? Ansonsten dürfte es doch kein Problem sein den Anwalt zu fragen, warum er das meint.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 15:18
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ein Anruf beim JA und nachgefragt, ob es korrekt ist, dass der KU nicht mehr dorthin überwiesen werden soll, kann auch klare Fakten bringen  😉

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 15:28