Guten Morgen an die Fachleute in diesem Thema!
Ich hatte heute Nacht ein Telefonat mit einem Kollegen, dessen Ehe nun auch zu Ende ist. Er kannte meine Geschichte, wusste das ich hier auch unterwegs bin und stellte Fragen, die ich nicht beantworten konnte. Evtl. könnt ihr mir immerhin einen Anhaltspunkt geben.
Er, Beamter, 37, mit einem Netto von ca. 2.100€ excl. KG, verheiratet, sie 34, ein Kind von 2 1/2 Jahren. Die Mutter arbeitet nicht. Es bestehen keine nennenswerten Schulden, noch wohnt man zusammen. Kind ist nicht in einer Kita
Miete derzeit € 490.- warm ( wie gesagt, die wohnen noch zusammen!)
Wir bekommen pro Jahr ca. € 270.- Kleidergeld für Kauf/Ersatz/Pflege von Uniform
In dem Einkommen von ihm sind ca. 100.-€ Schichtzulage/Monat enthalten, er hat etwa 10 KM einfache Fahrstrecke zum Dienst.
Er hat die komplette Familie privat krankenversichert, was ca. € 300.-/Monat kostet.
Mit was muß er an Forderungen rechnen, oder brutaler ausgedrückt, fällt er der XXXX Tafel anheim.
Der Kollege hat - vernünftigerweise - seinen Computer abgebaut und mich um erste Infos gebeten. Da ich glücklicherweise von so einer Sch.... verschont geblieben bin, konnte ich ihm keine erschöpfende Auskunft geben.
Wäre nett, wenn mir jemand von den "Unterhaltsprofis" mal einen Anhaltspunkt posten könnte. Die Geschichte von ihm ist wohl derart frisch, der läuft nur noch auf "Notprogramm" Dem läuft der A.... auf Gundeis ;(
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Hesse,
wenn ich das richtig überblicke, muss er KK und Miete weiterbezahlen und kann das dafür vor Unterhalt abziehen.
Das hiesse 202,-€ € KU nach Abzug KG.
Wenn sie in der Wohnung bleibt, hätte sie den Wohnvorteil (300,-?) und bekäme keinen TU mehr.
Sie bekäme aber das KG und er bliebe auf Miete und KK sitzen.
Bin aber keiner der Unterhaltsprofis.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
wenn das eine gemietete Wohnung ist zahlt derjenige die Miete der dort wohnt.
2100 - 5 % = 1995 - KK 300 = 1695 - KU (293-77 KG) = 1402 - 1/7 Erwerbstätigenbonus = 1201 - Selbstbehalt 1000 = 201 Rest
zu zahlen:
293 - 77 KG = 216 KU + 201 EU = 417 Gesamt
sofern ich keinen Fehler gemacht habe und er die KK weiterzahlt.
Sophie
Mittelfristig ist diese Rechnung sicher richtig, sofern sich das mit der Miete so durchsetzen lässt.
Manchmal dauert das aber, und bis dahin gilt, glaube ich, meine Rechnung.
Da die Rechnung von AnnaSophie für ihn aber günstiger ist, sollte er natürlich darauf drängen es so zu machen.
Das gilt aber alles nur für den TU und STkl.3.
Danach sieht es wieder anders aus.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wäre nett, wenn mir jemand von den "Unterhaltsprofis" mal einen Anhaltspunkt posten könnte.
Der Anhaltspunkt hier ist einfach der EU/TU-Selbstbehalt von 1000 Euro. Eventuell weiterhin plus das halbe KG von 77, da sind die neuen Leitlinien nicht einheitlich.
Wenn da wirklich die Krankenversicherung von den 2100 noch abgeht, bleibt da viel TU nicht übrig:
2100 - 5% Werbungskostenpauschel (105) - Krankenversicherung (300) - Kindesunterhalt (293/216 (?) ) - Selbstbehalt (1000) = 402 oder 475 Euro.
D.h., angenommen er zieht aus und zaht disese Wohnung weiterhin, dann ist die Miete der TU und er muss ansonsten nur den KU bezahlen (216 Euro), mehr Geld ist nicht da. Dass die Ex nur mit dem KU und dem KG (216+154 = 370 Euro) nicht über die Runden kommt ist klar, aber das Problem muss sie dann lösen.
Bleibt er in der Wohnung wird das Geld knapp:
Dann müßte er den Betrag von 402 bzw 475 Euro zahlen und von den 1000 Euro noch die 490 Euro Wohnung....
€ 270.- Kleidergeld für Kauf/Ersatz/Pflege von Uniform
Zählt das nicht unter Werbungskostenpauschale? Das würde den Nettobetrag (und somit den TU) um 22,5 Euro im Monat erhöhen, da sie ja unter die 5% Pauschale fallen. Bin mir aber nicht sicher.....
Gruß
Martin
Hallo Pappasorglos,
ihm steht auch noch der Erwerbstätigenbonus von 1/7 zu.
Und solange das keine gemeinsam gekaufte Eigentumswohnung ist dürfte meine Rechnung stimmen. Klar ist aber auch, dass sollte sie in der Wohnung bleiben und keine Miete zahlen wird sich der Vermieter an ihn wenden. Insofern wäre es wichtig zu wissen ob es möglich ist den Mietvertrag auf denjenigen umschreiben zu lassen der in der Wohnung bleibt .. dann müsste der eine dem anderen aber auch die Kaution anteilig geben ..
Sophie
Moin AnnaSophie
Erwerbstätigenbonus? Ich mein ich bin kein Unterhaltsexperte, aber diesen Bonus kenne ich nur aus SGB II Bescheiden.
Der SB enthält schon einen "Erwerbstätigenbonus".
DDT Anmerkung B
IV. Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.000 EURV. Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten einschließlich des trennungsbedingten Mehrbedarfs in der Regel:
1. falls erwerbstätig: 900 EUR
2. falls nicht erwerbstätig: 770 EURVI. Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen lebt, gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern oder nachrangigen (geschiedenen) Ehegatten:
unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 800 EUR
Gruß
Martin
Hi Anna-Sophie,
mit der Mietzahlung ist so aber nicht richtig, es ist nicht so, dass der, der in der Wohnung lebt die Miete zu zahlen hat sondern der, der im Vertrag steht!
Das kann ein Problem werden.
Wie sich das unterhaltstechnisch auswirkt weiss ich nicht, aber solange er Mieter ist, hat er zu zahlen und aus einem Mietvertrag rauskommen ist manchmal nicht einfach.
Bevor er auszieht sollte er sich um die Fortsetzung des Mietverhaeltnisse sehr gut kuemmern, tut er das nicht, kann das boese nach hinten losgehen. So erlebt bei meinem jetzigen Mann.
Gruss riviera
Hallo Gemeinde!
Danke fürs Nachdenken 🙂 ich habe eben mit ihm telefoniert, es gibt was Neues. Seine Frau zieht ins elterliche Haus, vermutlich im Februar. Es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, aus dem sie natürlich raus will. Ich habe ihm geraten die Kündigungsfrist zu beachten und nicht so ohne weiteres den Vertrag alleine zu übernehmen. Wie ich das hier lese, wird das ne sehr übersichtliche Kontoführung für ihn. Die wolllen das alles friedlich machen, seine Schwiegereltern sind angeblich sehr faire Leute, na ja....
Einem Mißverständnis bin ich heute Nacht unterlegen: Die netto 2.100 sind das Grundgehalt bei ihm, dazu kommen noch die üblichen Zulagen von ca. 250.-/Monat zzgl. der Schichtzulagen. Eine geinsame LV als Altersvorsorge besteht auch noch, und wird mit € 120.-/Monat bedient. Ach so, es werden keine Beiträge in die ALG und Rentenversicherung bezahlt.
Das Kleidergeld ist kein bar verfügbarer Betrag, sondern wird auf einem Kleidergeldkonto geführt. Davon werden halt die Uniformteile bezahlt, die wir so brauchen. Das Kindergeld wird bei uns vom Arbeitgeber mit dem Gehalt bezahlt, er wird die Bezügekasse bitten, das KG ab Februar auf das Konto der Mutter zu zahlen.
Es ist schon ätzend wenn ich mir vorstelle, was ihm in diesem Drecksjob dann bleibt, wenn es an die Unterhaltszahlungen geht. Und das wohl noch für die nächsten 6 Jahre, wenns blöd läuft für ihn.
Nochmal Danke an Euch!
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Moin
Das Kleidergeld ist kein bar verfügbarer Betrag,
Das ist fiktives Einkommen auch nicht. 😉
Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Beispiele für Werbungskosten:
Kosten für Arbeits- und Dienstbekleidung. Es ist jedoch zu beachten, dass Ausgaben für die sog. bürgerliche Kleidung (normaler Anzug, Kostüm der Sekretärin) nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung sind. Abzugsfähig ist nur die typische Berufskleidung (Robe des Richters, Kleidung des Schornsteinfegers, usw.). In letzterem Fall sind nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Auslagen für das Waschen, Reinigen und Schneidern Werbungskosten des Arbeitnehmers.
Somit sollte das Kleidergeld in die Werbungspauschale einfließen und fiktiv aufs Einkommen angerechnet werden.
Gruß
Martin
Hallo Thomas,
wenn das Kind mit der Mutter mitzieht, dann kann sie das Kindergeld bei der Kindergeldkasse beantragen-ich glaube, dass muss sie dann sogar.
Der Bezieher ist ja derzeit dein Freund, aber eben nur weil sie zusammenleben. Zieht sie aus, hat neue Adresse etc dann laeuft das KG meines Wissens nach nicht mehr ueber AG.
So war das damals bei mir und meinem Ex, der auch ueber den AG das KG bekommen hatte.
Hinsichtlich der Mietsache...da ist ja auch die Frage, ob er in der Wohnung drin bleiben kann, denn abgesehen von der Groesse ist auch fraglich bis wohin er Kosten haben kann fuer Wohnraum ohne nachher auf die Nase zu fallen wegen KU etc.
Aber wie ich schon sagte, wie das rechnerisch alles laeuft keine Ahnung.
Gut ist, wenn sie auszieht und ausm Vertrach raus, er nicht einfach auszieht. Denn dann koennten da ungezahlte Mieten auf ihn zukommen...nicht wirklich lustig.
Alles Gute, riviera
