Hallo,
bin im Dezember unverheiratet Papa geworden und leider stehen wir kurz vor einer Trennung.
🙁
Ich verdiene nicht schlecht und wir leben in meiner fast abbezahlten Eigentumswohnung.
Sie hat in den lezten vier monaten ca 1250 Netto verdeint,
durchschnittlich in den letzten Monaten aber nur 1000 ( 1 monat Arbeitslos, 3 Monate krank)
1)
Wird nun die 1000 oder die 1250 als Grundlage
für Ihren BU genommen wenn ich das bezahlen könnte?
2)
Also hätte ich nur im viellecht NUR meinen Selbstbehalt von 1050 Euro und Sie
vielleicht 1250 + 350(KU) + Elterngeld + KG?
MfG
on.geluk
Hallo.
Im besten Fall wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen, im schlechtesten Fall wird Ihr Einkommen als überobligatorisch definiert und gar nicht angerechnet.
Wenn ich aber wiederum auf dein Einkommen schaue kann es dir wurscht sein - denn nach Zahlung des Mindestunterhaltes bleibt eh nix mehr für BU übrig.
Hi, und danke für die Antwort!
Hallo.
Im besten Fall wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen, im schlechtesten Fall wird Ihr Einkommen als überobligatorisch definiert und gar nicht angerechnet.
sorry, das verstehe ich nicht...
Wenn ich aber wiederum auf dein Einkommen schaue kann es dir wurscht sein - denn nach Zahlung des Mindestunterhaltes bleibt eh nix mehr für BU übrig.
Wo stand mein Einkommen?
Mit Wohneingetum-Wohnvorteil sind das ca 2900 Eur/Monat...
Hi habakuk,
wie kommst du zu dieser Aussage?
wenn ich aber wiederum auf dein Einkommen schaue kann es dir wurscht sein - denn nach Zahlung des Mindestunterhaltes bleibt eh nix mehr für BU übrig.
Ich lese da nur was von ihrem Einkommen und dass der TO nicht schlecht verdient
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo on_geluk,
herzlichen Glückwunsch zur Vaterschaft und willkommen hier.
Zuerst meine Fragen:
1. Ist Dein Kind im Dezember 2012 geboren worden?
2. Hast Du eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde unterschrieben?
3. Sind irgendwelche Ämter (JA, ARGE) schon involviert?
4. Wer hat den KU berechnet und ist der bereits tituliert?
Grundsätzlich wird der KU zunächst von Deinem bereinigten Nettoeinkommen
abgezogen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Selbstbehalt, der
Dir verbleiben muss, kann max. als BU geleistet werden, dabei ist der BU in
Höhe des Verdienstes der Mutter zu leisten.
Sie hat in den lezten vier monaten ca 1250 Netto verdeint,
durchschnittlich in den letzten Monaten aber nur 1000 ( 1 monat Arbeitslos, 3 Monate krank)
Ich kann mir vorstellen, dass als Berechnungsgrundlage für den BU-Bedarf ähnlich wie
bei den Unterhaltsschuldnern die letzten 12 Einkommensnachweise herangezogen
und gemittelt werden, weiß das aber nicht sicher.
2)
Also hätte ich nur im viellecht NUR meinen Selbstbehalt von 1050 Euro und Sie
vielleicht 1250 + 350(KU) + Elterngeld + KG?
Was Dir bleibt, hängt von Ihrem Bedarf ab. Nehmen wir mal als worst case einen
Bedarf von 1250 € an. Elterngeld wäre ca. 838 € (12 Monate lang). Im ersten Jahr
würde das Elterngeld anteilig angerechnet. 1250 € - 838 € = 412 €. Da es aber meines
Wissens einen anrechnungsfreien Sockelbetrag von 300 € gibt, wäre Dein Zahlbetrag 712 €.
Dies gilt aber nur im ersten Jahr. Wenn das Elterngeld wegfällt, wird der volle BU
von 1250 € fällig. Das wäre für das 2. und 3. Jahr der Fall. Danach ist - bis auf Ausnahmefälle -
Schluss.
Und ja, unter Umständen bleibt Dir nur der Selbstbehalt übrig.
LG,
Mux
danke für die Antworten...
Hallo on_geluk,
herzlichen Glückwunsch zur Vaterschaft und willkommen hier.
danke !! freue mich auch sehr!...
hoffentlich zieht Sie nicht irgendwann weit weg...
Zuerst meine Fragen:
1. Ist Dein Kind im Dezember 2012 geboren worden?
2. Hast Du eine Vaterschaftsanerkennungsurkunde unterschrieben?
3. Sind irgendwelche Ämter (JA, ARGE) schon involviert?
4. Wer hat den KU berechnet und ist der bereits tituliert?
1. 2012
2. ja und das gemeinsame Sorgerrecht...
3. nein , die Trennung ist ja noch nicht sicher, aber es gibt jeden Tag streit...
4. keiner,nein (wir haben uns ja noch nicht getrennt)
Grundsätzlich wird der KU zunächst von Deinem bereinigten Nettoeinkommen
abgezogen. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Selbstbehalt, der
Dir verbleiben muss, kann max. als BU geleistet werden, dabei ist der BU in
Höhe des Verdienstes der Mutter zu leisten.Ich kann mir vorstellen, dass als Berechnungsgrundlage für den BU-Bedarf ähnlich wie
bei den Unterhaltsschuldnern die letzten 12 Einkommensnachweise herangezogen
und gemittelt werden, weiß das aber nicht sicher.
dann wird's wohl 'worst-case' sein....finde das auch nur im Internet...
Echt witzig, nur wegen dem letzten Monat hätte Sie Recht auf eine Summe die Sie nie wirklich verdient hat...
🙁
Was Dir bleibt, hängt von Ihrem Bedarf ab. Nehmen wir mal als worst case einen
Bedarf von 1250 € an. Elterngeld wäre ca. 838 € (12 Monate lang). Im ersten Jahr
würde das Elterngeld anteilig angerechnet. 1250 € - 838 € = 412 €. Da es aber meines
Wissens einen anrechnungsfreien Sockelbetrag von 300 € gibt, wäre Dein Zahlbetrag 712 €.Dies gilt aber nur im ersten Jahr. Wenn das Elterngeld wegfällt, wird der volle BU
von 1250 € fällig. Das wäre für das 2. und 3. Jahr der Fall. Danach ist - bis auf Ausnahmefälle -
Schluss.Und ja, unter Umständen bleibt Dir nur der Selbstbehalt übrig.
LG,
Mux
unglaublich!!!
Ich NUR 1000 und Sie 1250 + 185 KG + 275 KU...
🙁
Nicht falsch verstehen, möchte mich nicht drücken und bezahle gerne für den Kleinen,
aber Sie würde nie (3 jahre und mehr...) mehr arbeiten wollen bei diesen Einnahmen
Sollte ich vorher zur Sicherheit noch :
- EigenheimRiester abschliessen? oder zählt dort schon die Tilgung meiner Immo-Finanzierung? Bis zu 4% vom Brutto?
- BU versicherung? Welche?
- Krankenhaustagegeld-V.? Welche?
- Risikolebnsversicherung? Welche? Sind das Kapital LV?
- Schulden machen...mein TV und Elektroherd ist eh Uralt und fast oppe...
..die trennung steht ja (noch) nicht sicher fest...
MfG
on.geluk
Moin,
also mal zur Aufmunterung:
1. Unterhaltszahlungen an die Mutter kannst Du - im Gegensatz zum KU - im gewissen Umgang steuerlich geltend machen.
2. Unterhalt kann nicht rückwirkend gefordert werden. Um die Unterhaltszahlung auszulösen, musst Du von der KM oder
einem Bevollmächtigten wirksam in Verzug gesetzt werden. Erst ab diesem Zeitpunkt musst Du BU / KU nach erfolgter Berechnung bezahlen.
3. Die Anerkennung unterhaltsmindernder Abzugsposten wird bei dem BU etwas lockerer als bei der Berechnung des KU gesehen
(den Flatscreen kannst Du aber trotzdem vergessen! :rofl2: - witzige Idee); der Weg zur Arbeit z.B. als berufsbedingte Aufwendung ist aber
ganz gut durchzusetzen.
4. Viele wissen schlicht und ergreifend nicht, dass auch BU bei unverheirateten Paaren fällig wird. Also die zukünftige EX nicht unbedingt drauf stoßen.
Wichtiger als die Kohle ist jedoch das Kind. Und hier gilt leider, je jünger das Kind, desto schwieriger wird es, im Konfliktfall Umgangsrechte durchzusetzen.
Solange Du Dir also noch nicht sicher bist, Dich zu trennen und Deine Partnerin auch nicht, solltet Ihr vielleicht mal Hilfe von Dritten annehmen,
z.B. in Form einer Paartherapie. Auch wenn hier raus kommt, dass es gar nicht mehr geht, kann eine Trennungsberatung helfen, den Fokus (Kind) nicht
aus dem Auge zu verlieren.
Good luck,
Mux
Hallo on_geluk,
Moment mal eben: 1.000 Euro sind der Selbstbehalt beim KU, aber hinsichtlich BU beträgt dein Selbstbehalt 1.100 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D, Punkt II). Gegenüber deiner Befürchtung sind das dann schon mal 100 Euro zu deinen Gunsten. Im übrigen darf sie zwar als uneheliche Mutter nicht schlechter, aber eben auch nicht besser gestellt werden als eine verheiratete Mutter im Falle der Trennung, also rechnen wir mal überschlägig, was sich ergäbe, wenn ihr verheiratet wäret. Ausgangspunkt der Überschlagsrechnung ist deine Angabe:
Mit Wohneingetum-Wohnvorteil sind das ca 2900 Eur/Monat...
Also 2.900 Euro monatliches Netto, incl. des fiktiven Wohnvorteils. Ich nehme an, du hast den Wohnvorteil bereits um den Zinsanteil für die Hypothek bereinigt? Sonst wäre diese Zahl noch nach unten zu korrigieren (und das heißt, zu deinen Gunsten). Was die Tilgung betrifft, ja, bis zu 4% deines Bruttos wird das bei der Einkommensbereinigung als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigt. Wenn deine Tilgung also diese Kappungsgrenze erreicht oder sogar überschreitet, brauchst du dir um Lebensversicherungen, Riesterrenten & Co aus unterhaltstechnischer Sicht keine Gedanken mehr zu machen - der maximal anrechenbare Betrag wäre dann nämlich bereits durch die Tilgung ausgeschöpft.
Diese 2.900 Euro sind also um berufsbedingte Kosten und zusätzliche Altersvorsorge zu bereinigen; da mir konkrete Daten deinerseits im Moment noch nicht vorliegen, tue ich mal so, als kämen wir auf ein bereinigtes Netto von 2.750 Euro. Das ist Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle, du bist mit zwei Unterhaltsberechtigen (das Kind und seine Mutter) ein Standardfall, d.h. der Zahlbetrag für den KU beträgt 289 Euro; nach Abzug des KU bleiben dir also 2.461 Euro.
Wäret ihr verheiratet und sie hätte kein eigenes Einkommen, so stünden ihr je nach Oberlandesgerichtsbezirk 45% bzw. drei Siebtel davon zu. Ich rechne mal mit den für dich ungünstigeren 45% von 2.461 Euro; das wären dann 1.107 Euro Unterhalt für Madame, wenn du mit Madame verheiratet wärest. Da sie, wie gesagt, nicht besser gestellt werden darf als eine verheiratete Mamsell, ist auch in deinem Fall bei einem BU von 1.107 Euro Schluss.
Klar, den genauen Betrag müssten wir nochmal mit konkreten Daten von dir ausrechnen. Außerdem ist im obigen Szenario eigentlich noch zu beachten, dass deine 2.461 Euro minus 1.107 Euro dir nur ein Einkommen von 1.354 Euro belassen, womit der Bedarfskontrollbetrag der 5. Zeile der DT gerissen ist und wir die ganze Sache jetzt mit KU laut Zeile 4 wiederholen müssten. Endergebnis dürfte dabei sein, dass du etwas weniger KU aber etwas mehr BU zahlst, und in Summe einige wenige Euro sparst - das macht das Kraut jetzt aber nicht fett, d.h. diese Besonderheiten können wir berücksichtigen, wenn du hier mit uns zusammen eine "Berechnung mit dem spitzen Bleistift" machen möchtest. Dafür brauche ich aber zuallererst genauere Daten darüber, aus wieviel Arbeitseinkommen und wieviel Wohnvorteil sich deine 2.900 Euro zusammensetzen; welches OLG für euch zuständig ist; wie hoch deine berufsbedingten Kosten sind und wie hoch die Tilgung ist.
Zum Schluss noch etwas ganz anderes: Ich weiß natürlich nicht, ob die KM für solche Ideen offen ist, aber ggf. könntet ihr auch in eine andere Richtung denken als das handelsübliche Modell "eine betreut, einer bezahlt". Wäre ja auch denkbar, dass ihr beide eure Arbeitszeit reduziert, die Elternzeit unter euch aufteilt - und euch die Betreuung des Kindes anders aufteilt, im Idealfall halbe-halbe. Allerdings, du bist hierbei auf das Entgegenkommen der KM angewiesen; unser feines Familienrecht sieht derlei nämlich überhaupt nicht vor. (Ach so, und noch etwas, um das gleich von Anfang an klar zu stellen: Dies ist kein Modell, bei dem du am Ende mehr Geld übrig haben würdest; eher im Gegenteil.)
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo und DANKE an Alle fuer die Antworten!!!
Moment mal eben: 1.000 Euro sind der Selbstbehalt beim KU, aber hinsichtlich BU beträgt dein Selbstbehalt 1.100 Euro (siehe Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt D, Punkt II). Gegenüber deiner Befürchtung sind das dann schon mal 100 Euro zu deinen Gunsten.
OK, 1100, das ist schon mal besser!
Im übrigen darf sie zwar als uneheliche Mutter nicht schlechter, aber eben auch nicht besser gestellt werden als eine verheiratete Mutter im Falle der Trennung, also rechnen wir mal überschlägig, was sich ergäbe, wenn ihr verheiratet wäret.
OK...hast DU dazu einen offizeiiel Link?
Ausgangspunkt der Überschlagsrechnung ist deine Angabe:
Also 2.900 Euro monatliches Netto, incl. des fiktiven Wohnvorteils. Ich nehme an, du hast den Wohnvorteil bereits um den Zinsanteil für die Hypothek bereinigt? Sonst wäre diese Zahl noch nach unten zu korrigieren (und das heißt, zu deinen Gunsten).
ja, hatte ich
Was die Tilgung betrifft, ja, bis zu 4% deines Bruttos wird das bei der Einkommensbereinigung als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigt. Wenn deine Tilgung also diese Kappungsgrenze erreicht oder sogar überschreitet, brauchst du dir um Lebensversicherungen, Riesterrenten & Co aus unterhaltstechnischer Sicht keine Gedanken mehr zu machen - der maximal anrechenbare Betrag wäre dann nämlich bereits durch die Tilgung ausgeschöpft.
OK, das ist auch eine Gute Nachricht.
Zinsen sind ca. 300 Euro,also >4%...also werde erstmal kein Reister-Bausparen usw. abschliessen...
Diese 2.900 Euro sind also um berufsbedingte Kosten und zusätzliche Altersvorsorge zu bereinigen; da mir konkrete Daten deinerseits im Moment noch nicht vorliegen, tue ich mal so, als kämen wir auf ein bereinigtes Netto von 2.750 Euro. Das ist Zeile 5 der Düsseldorfer Tabelle, du bist mit zwei Unterhaltsberechtigen (das Kind und seine Mutter) ein Standardfall, d.h. der Zahlbetrag für den KU beträgt 289 Euro; nach Abzug des KU bleiben dir also 2.461 Euro.
Wäret ihr verheiratet und sie hätte kein eigenes Einkommen, so stünden ihr je nach Oberlandesgerichtsbezirk 45% bzw. drei Siebtel davon zu. Ich rechne mal mit den für dich ungünstigeren 45% von 2.461 Euro; das wären dann 1.107 Euro Unterhalt für Madame, wenn du mit Madame verheiratet wärest. Da sie, wie gesagt, nicht besser gestellt werden darf als eine verheiratete Mamsell, ist auch in deinem Fall bei einem BU von 1.107 Euro Schluss.
dass Sie nicht mehr bekommt wäre schon mal eine Erleichterung....
offizeiiel Link?
Klar, den genauen Betrag müssten wir nochmal mit konkreten Daten von dir ausrechnen. Außerdem ist im obigen Szenario eigentlich noch zu beachten, dass deine 2.461 Euro minus 1.107 Euro dir nur ein Einkommen von 1.354 Euro belassen, womit der Bedarfskontrollbetrag der 5. Zeile der DT gerissen ist und wir die ganze Sache jetzt mit KU laut Zeile 4 wiederholen müssten. Endergebnis dürfte dabei sein, dass du etwas weniger KU aber etwas mehr BU zahlst, und in Summe einige wenige Euro sparst - das macht das Kraut jetzt aber nicht fett, d.h. diese Besonderheiten können wir berücksichtigen, wenn du hier mit uns zusammen eine "Berechnung mit dem spitzen Bleistift" machen möchtest. Dafür brauche ich aber zuallererst genauere Daten darüber, aus wieviel Arbeitseinkommen und wieviel Wohnvorteil sich deine 2.900 Euro zusammensetzen; welches OLG für euch zuständig ist; wie hoch deine berufsbedingten Kosten sind und wie hoch die Tilgung ist.
OK
Zum Schluss noch etwas ganz anderes: Ich weiß natürlich nicht, ob die KM für solche Ideen offen ist, aber ggf. könntet ihr auch in eine andere Richtung denken als das handelsübliche Modell "eine betreut, einer bezahlt". Wäre ja auch denkbar, dass ihr beide eure Arbeitszeit reduziert, die Elternzeit unter euch aufteilt - und euch die Betreuung des Kindes anders aufteilt, im Idealfall halbe-halbe. Allerdings, du bist hierbei auf das Entgegenkommen der KM angewiesen; unser feines Familienrecht sieht derlei nämlich überhaupt nicht vor. (Ach so, und noch etwas, um das gleich von Anfang an klar zu stellen: Dies ist kein Modell, bei dem du am Ende mehr Geld übrig haben würdest; eher im Gegenteil.)
Sie hat jetzt 2 Jahre Elternzeit beantragt..."Vielleicht will Sie nach 2 Jahren ein Paar Stunden arbeiten"...jetzt auf keinen Fall...
Sie bekommt 595 EG Elterngeld + KG, ich zahle aber alles!
Weil Sie so erschöpft ist von der Woche mit dem Kind, mache ich am WE fast alleine Kinderbetreuung...
Ich habe fast keine Kraft mehr Sie zu motivieren und zu diskutieren, kenne aber meine Lage im Falle einer Trennung
und möcht natürlich auch das Beste für das Kind.
MfG
on.geluk
Hallo on_geluk,
um noch mal hier bei Euch anzusetzen:
..die trennung steht ja (noch) nicht sicher fest...
Ich gebe zu, dass ich nach der Geburt unseres Kindes auch vielfach überfordert war und mein Mann und ich nur Streit hatten. Wir haben uns dann - auch im Hinblick auf unser Kind - für eine Paartherapie entschieden.
Im ersten Jahr nach der Geburt wird die Beziehung der Eltern so richtig auf den Kopf gestellt und es gibt wohl sehr viele Trennungen in diesem Zeitraum. Für mich persönlich war es wichtig, wenigstens dieses erste Jahr durchzuhalten und mittlerweile bin ich froh, dass wir die Zeit überstanden haben.
Wenn Dir also an der Beziehung noch etwas liegt und Deiner Freundin auch, würde ich es erst einmal mit einer Paartherapie versuchen. Auch wenn man im Verlauf der Therapie zum Schluss kommt, sich doch zu trennen.
Dann hat man aber auf jeden Fall einen neutralen Dritten an der Seite, der einem durch die Trennung helfen kann.
Viel Glück,
Jaydee
Mission impossible?
