Auskunftspflicht JA
 
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Auskunftspflicht JA

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 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community,

hab eine Frage zur Auskunftspflicht gegenüber dem JA.

Sachverhalt: Anfang März bekam ich einen Fragebogen vom JA. Zusätzlich wollte man von mir die letzten 12 Lohnabrechnungen sowie die Lohnsteuerbescheinigung von 2012.
Da ich zu diesem Zeitpunkt die Februarabrechnung noch nicht erhalten hatte, und mir die Januarabrechnung 2012 fehlt konnte ich nur 11 Lohnabrechnungen abgeben + Lohnsteuerbescheid 2012.
Wie in meinem anderen Thema zu lesen hatte das JA mit Absicht falsch gerechnet und mich als voll leistungsfähig eingestuft. Dank Google und einigen Forenbeiträgen hier konnte ich dem JA eine detailierte Gegenrechnung zukommen lassen, deren Ergebnis sich um knapp 400 Euro unterscheidet und sogar noch unter dem Selbstbehalt liegt.
Vor ein paar Tagen kam jetzt wieder ein Brief vom JA "um das Einkommen möglichst genau ermitteln zu können". Man möchte jetzt folgende Unterlagen von mir haben:
Arbeitsvertrag (?)
Lohnsteuerbescheid 2011 (ok)
Lohnabrechnungen Januar bis März 2013 (Januar haben die schon)
Mietvertrag (was hat der mit "Einkommen" zu tun?)

Und hier gehen meine Fragen los:

Ich weiß mittlerweile, dass dem JA mein Mietvertrag gar nix angeht. Folge dessen kriegen die den auch nicht

Aber wie ist das mit dem Arbeitsvertrag? Was wollen die mit dem anfangen?

Darf das JA - nach gerade mal 5 Wochen - schon wieder Auskunft über mein Einkommen verlangen wenn ich bereits sämtliche damals zur Verfügung stehenden Unterlagen vorgelegt habe? Dachte es gibt § 1605 nachdem die nur alle 2 Jahre fordern können?
Theoretisch hab ich nix dagegen denen den damals fehlenden 12. Abrechnungsbescheid bzw die Februarabrechnung zuzusenden, aber DÜRFEN die den jetzt nochmal gesondert anfordern wenn das JA eigentlich mit dem Lohnsteuerbescheid von 2012 den Unterhalt (falsch :rofl2:) berechnet hat und auch die Abrechnung vom Januar keine Berücksichtigung gefunden hat (Lohn blieb konstant)?

Komm mir irgendwie veräppelt vor. Erst wird mit Absicht falsch gerechnet, dann bekommt man wochenlang keine Antwort und dann braucht man angeblich weitere Unterlagen. Bearbeitungsdatum ist auf den 2.5. vorgemerkt (wen wunderts? Da wäre die nächste Unterhaltszahlung fällig...)

Hoffe hier kann mir jemand meine Fragen beantworten

mfg meep


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2013 21:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da Du bereits vollumfänglich Auskunft erteilt hast dürfen die sich gerne in 2 Jahren erneut melden. Das Ansinnen des JA ist m.E.n. konsequent zurückzuweisen. Ohne nähere Erläuterung, lediglich mit Verweis auf §1605 Abs.2 BGB:

(2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.

Das hast Du völlig richtig erkannt.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 21:47
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

danke dir für die Antwort  😉

mfg meep


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2013 22:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bedenke, falls es vor Gericht gehen sollte, interessiert diese Gesetzeslage nicht die Bohne. Fraglich bleibt, was sich das JA erhofft. Anhand des 2. Auskunftsverlangens möchte ich unterirdische Absichten unterstellen. Sei also vorsichtig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 22:33
 meep
(@meep)
Schon was gesagt Registriert

moin,

des sieht alles bisschen zweideutig aus 😉
deshalb auch die fragerei hier was am besten tun 😉
anscheinend sind die ämter da ein wenig hinterhältiger oder seh ich des falsch??

mfg


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2013 20:11
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

anscheinend sind die ämter da ein wenig hinterhältiger oder seh ich des falsch??

Moin. Nein, das siehst Du durchaus nicht falsch!
Bedenke aber auch, dass das JA hier Interessenvertreter des Kindes ist und somit eine aggressive Rechnung Teil einer Strategie sein kann.

grenzwertig ist das mE aber dadurch, dass dies unter dem Deckmantel des Staates ("Amt") mit Verweis auf Gesetze und Paragrafen getan wird, was leider häufig den "Gegner" einschüchtert. In den meisten Fällen sollte auf solche Forderungen nicht weniger skeptisch reagiert werden, als würde der Rechtsverdreher der Ex mal wieder mit polemischen und überzogenen Forderungen auftreten: nämlich sehr kritisch prüfen und lieber weniger als zuviel Infos rausrücken!

Also, bei solchen Forderungen des JA immer auch der Hut sein; bedenke: das JA sind auch nur Menschen, die zudem häufig leider auch ihr eigenes Weltbild in die Sachverhaltsbewertungen einfließen lassen oder gar Fehler machen und/ oder sich wenig Arbeit machen wollen.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 08:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

anscheinend sind die ämter da ein wenig hinterhältiger oder seh ich des falsch??

Bedenke aber auch, dass das JA hier Interessenvertreter des Kindes ist und somit eine aggressive Rechnung Teil einer Strategie sein kann.

ich denke, das bewegt sich schon viel zu weit in Richtung Verschwörungstheorie. Ämter sind per se nicht "hinterhältig" oder "aggressiv"; schon gar nicht vom Gesetzgeber angehalten, es zu sein. Dort sitzen einfach Menschen, die die Fälle auf ihren Schreibtischen abarbeiten wollen und müssen.

Gut möglich, dass der eine oder andere Mitarbeiter dabei auch mal seine eigene Ideologie einfliessen lässt - aber am Ende dürfte es in den meisten Fällen darum gehen, dass ein "das haben wir schon immer so gemacht" einfacher funktioniert und zu begründen ist als ein "wir versuchen jetzt mal was ganz Neues."

Als Beamter will man in der Regel nicht die Welt verändern, sondern pünktlich Feierabend machen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 12:31
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen

Als Beamter will man in der Regel nicht die Welt verändern, sondern pünktlich Feierabend machen.

Grüssles
Martin

Hast Recht, Martin! Und zusätzlich gilt vor allem: " Was hier schon seit Jahren so gemacht wurde, kann nicht plötzlich falsch sein"  :rofl2:

Zurück zum Thema: Arbeitsvertrag und Mietvertrag würde ich denen auf keinen Fall zukommen lassen. Falls die darauf bestehen, würde ich vielleicht noch anfragen, auf welchen Paragrafen die denn dieses Ansehen stützen.

Auf diese Weise hab ich das Sozialamt erstmal ruhig gestellt. Die wollten wg. Elternunterhalt (Mutter im Pflegeheim) von mir auch alles mögliche an Unterlagen haben.... (Gehaltsabrechnungen und Steuerbescheid haben die natürlich bekommen, aber was die sonst noch alles wollten... Nööööö)

Gruß vom Krümelmonster


Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 13:02
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

meine Meinung zu der Auskunftsaufforderung:
- In Bezug auf die Forderung nach dem Februar-Beleg würde ich nicht streiten (da deckungsgleich mit der Aufforderung aus März)
- In Bezug auf die Offenlegung des Mietvertrags:
Es soll Jugendämter geben, die in ihren Berechnungen den Selbstbehalt erhöhen, so eine höhere Miete gezahlt wird, als im SB enthalten (z.B. <hier>).
Das ist sicherlich nicht der Regelfall, aber wie gesagt: Manchmal rechnen die so ...
Sollte Deine Warmmiete also 360 EUR übersteigen, würde ich zumindest mal freundlich nachfragen, wozu sie den Mietvertrag brauchen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 14:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Brille:
dann möchte  ich meinen Sprachgebrauch präzisieren:

das JA hier Interessenvertreter des Kindes ist und somit eine aggressive Rechnung Teil einer Strategie sein kann.

meint, eine sehr weitreichende Position zu vertreten (bzgl. KU-Höhe, Höhe des der Rechnung zu grunde liegenden Netto-Einkommens des Unterhaltsverpflichteten, Umfang der einzureichenden Unterlagen), um entweder möglichst viel im Sinne des vertretenen Kindes herauszuholen oder Verhandlungsspielraum zu haben.

Ich denke schon, dass dies einen Teil der Handlungsweisen des JA erklärt und ich fände dies sogar legitim, wenn man sich dort nicht hinter Obrigkeitsgebahren verschanzen würde! Also eine klare Herausstellung ggü. den Unterhaltsverpflichteten, dass man die Interessen des Kindes vertritt und darüber auf Augenhöhe verhandelt werden kann.

Und nicht: "hier ist ein Titel. Den müssen Sie unterschreiben! Von Amtswegen!"

Wie oft begegnet es uns doch hier, dass KV glauben, dem JA sein Wunsch sei "Gesetz"  :puzz:

toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 16:23




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Toto,

Und nicht: "hier ist ein Titel. Den müssen Sie unterschreiben! Von Amtswegen!"

das ist in sich kein Widerspruch - und kein Beweis für "böse Mächte" oder schlechte Absichten. Dem normalen JA-Mitarbeiter ist es vollkommen wurscht, ob in einem Titel 200 oder 800 EUR Kindesunterhalt stehen; ihn interessiert, den Fall abheften zu können. Eine Prämie für die durch ihn titulierten Beträge bekommt er ja nicht; warum sollte ihn die Höhe interessieren?

Ein "hier unterschreiben!" ist für JA-Mitarbeiter schlicht weniger Aufwand als "vielleicht müssten Sie laut DDT XYZ EUR bezahlen, aber wir können das natürlich auch nochmal bei einem Mate-Tee diskutieren und um eine Formulierung ringen, die Ihnen gut gefällt".

Wie oft begegnet es uns doch hier, dass KV glauben, dem JA sein Wunsch sei "Gesetz"

naja, es glauben auch viele Steuerbürger, dass die Abzüge auf ihrer Lohnabrechnung korrekt und unabänderlich seien. Andere machen eine Steuererklärung/einen Jahresausgleich und kriegen Geld zurück. Verlangt deshalb jemand, dass das Finanzamt seinen Bürgern ihre Steuerrückzahlungen hinterhertragen müsse?

Es ist auch Vätern nicht verboten, sich zu informieren; im Zeitalter des Internet ist das auch keine Kunst. Aber natürlich ist es einfacher, die eigenen Versäumnisse oder die eigene Obrigkeitshörigkeit als Folge irgendeiner Jugendamts-Anti-Väter-Verschwörung darzustellen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 17:06
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Dem normalen JA-Mitarbeiter ist es vollkommen wurscht, ob in einem Titel 200 oder 800 EUR Kindesunterhalt stehen; ihn interessiert, den Fall abheften zu können. Eine Prämie für die durch ihn titulierten Beträge bekommt er ja nicht; warum sollte ihn die Höhe interessieren?

Ob das dem JA-Mitarbeiter nun wurscht ist oder nicht - das Mindeste, was man erwarten kann, ist, dass dieser seinen Job beherrscht und eine korrekte Berechnung zustande bringt. Und wenn er das tatsächlich geschafft hat - was hier offenbar nicht der Fall war - dann kann er sich auch gerne wieder hinlegen oder das Gelingen dieses überaus schwierigen Unterfangens, mit einer Tasse Mate-Tee feiern.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 18:15
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BS,

das Mindeste, was man erwarten kann, ist, dass dieser seinen Job beherrscht und eine korrekte Berechnung zustande bringt.

das erwarte ich auch, wenn ich mein Auto für 80 EUR Stundensatz zur Reparatur in die Werkstatt bringe. Ob meine Erwartung erfüllt wird, weiss ich hinterher. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.

Ich käme aber trotzdem nicht auf die Idee, hinter einer mangelhaften Autoreparatur eine nationale Aktion der Kfz-Mechaniker gegen mich zu vermuten.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 20:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich käme aber trotzdem nicht auf die Idee, hinter einer mangelhaften Autoreparatur eine nationale Aktion der Kfz-Mechaniker gegen mich zu vermuten.

Ne, nicht gegen dich persönlich, sondern gegen alle, die eine Reparatur in Anspruch nehmen müssen, genau wie die den Anspruch des JA glauben in Erwägung ziehen zu müssen.
Wo man kommt wird man(n) betupt, ist nun mal so.
Bei der Kfz-Werkstatt hat man wenigstens die Möglichkeit der Mängelrüge, beim JA kannste das ja mal versuchen.

Guss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 21:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Bei der Kfz-Werkstatt hat man wenigstens die Möglichkeit der Mängelrüge, beim JA kannste das ja mal versuchen.

Bei der Kfz-Werkstatt hat man vor allen Dingen die Möglichkeit, sich für die nächste Reparatur nach eigenem Ermessen einen anderen Laden auszusuchen. Versuch' das mal bei so einer Behörde ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 21:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wo man kommt wird man(n) betupt, ist nun mal so.
Bei der Kfz-Werkstatt hat man wenigstens die Möglichkeit der Mängelrüge, beim JA kannste das ja mal versuchen.

Beim JA hat man die Möglichkeit, zu sagen "nö, das unterschreib ich nicht / hier ist mein Entwurf / ich geh zum Notar / da will ich mal drüber schlafen und jemanden fragen, der sich auskennt."

Wer in der Lage ist, die Begriffe "unterhaltstitel" und "jugendamt" bei Tante Go.ogle einzugeben, bekommt gleich beim ersten (!) Treffer Informationen wie
"Durch die üblicherweise aufgenommene Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung kann der "Betreuende Elternteil" direkt Vollstreckungsmassnahmen gegen den anderen Elternteil vornehmen lassen. Viele Väter werden bei der Aufsetzung eines solchen Titels im Jugendamt weitestgehend im unklaren über die Folgen ihrer Unterschrift gelassen."

Komischerweise können die meisten erwachsenen Leute ganz genau recherchieren, welche Reifengrösse für ihr Auto zugelassen ist, wo es den günstigsten Türkei-Urlaub gibt oder was ihr Smartphone alles können muss - aber bei unterhaltsrelevanten Themen mutieren sie augenblicklich zu hilf- und willenlosen Wesen, die ausserstande sind, eigene Anliegen zu artikulieren oder eine behördliche Aussage in Zweifel zu ziehen? Und schuld daran kann dann natürlich nur die feminazistische, väterfeindliche Weltverschwörung der Jugendämter und Familiengerichte sein?

Spätestens, wenn man durch die o. a. Suche in einem Forum wie vatersein.de (oder einem der unzähligen anderen) gelandet ist, sollte man nach kurzer (!) Zeit in der Lage sein, dem zuständigen Jugendamt gegenüber freundlich, aber selbstbewusst gegenüberzutreten und auf Augenhöhe mit den Mitarbeitern zu reden.

Aber zugegeben: "Boah, Weltverschwörung!" und "die sind alle gegen mich!" fühlt sich natürlich schon geiler an - und man muss selbst viel weniger tun.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 22:28
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Aber zugegeben: "Boah, Weltverschwörung!" und "die sind alle gegen mich!" fühlt sich natürlich schon geiler an - und man muss selbst viel weniger tun.

Wer hat in diesem Thread eigentlich angefangen  über Verschwörungstherorien zu spekulieren bzw. sie heraus zu lesen?

ich denke, das bewegt sich schon viel zu weit in Richtung Verschwörungstheorie.

:question:  😉

Gruss. Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2013 23:01
(@Brainstormer)

Moin Martin,

Ich käme aber trotzdem nicht auf die Idee, hinter einer mangelhaften Autoreparatur eine nationale Aktion der Kfz-Mechaniker gegen mich zu vermuten.

Ich auch nicht - aber ein derartiger Zusammenhang ergibt sich aus meiner Erwartungshaltung an die Kompetenz eines JA-Mitarbeiters (oder KFZ-Mechanikers) auch gar nicht. Den hast du dort lediglich hinein interpretiert.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2013 00:10
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Bei der Kfz-Werkstatt hat man vor allen Dingen die Möglichkeit, sich für die nächste Reparatur nach eigenem Ermessen einen anderen Laden auszusuchen. Versuch' das mal bei so einer Behörde ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Niemand wird gezwungen, eine Jugendamtsurkunde zu unterschreiben. Es gibt andere Möglichkeiten, die dann natürlich was kosten. Das Jugendamt ist Interessenvertreter des Kindes...der barunterhaltspflichtige Elternteil muss sich also schon selber über seine Rechte informieren und kann nicht erwarten, dass die ihm "nachgetragen" werden.


AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2013 09:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man wird doch wohl von einer Behörde erwarten dürfen, dass sie einen nicht belügt und betrügt.
Normale Leute werden für so etwas bestraft.

Und mit dem angeblichen Kindeswohl lässt sich der Betrug auch nicht rechtfertigen.
Wenn diese Wohltäter etwas Gutes tun wollen, sollen sie das von ihrem eigenen Geld machen.
Oder darf ich jetzt auch ins Kaufhaus gehen und für mein Kind Spielsachen stehlen, weil es ja für das Kind ist?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.04.2013 10:05




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