Bei Gerichtstermin für den TU stellte die Richterin einfach fest das ich nur 85 KM fahre anstatt der realen 105km. Ihrer Aussage nach wäre das die schnellste Verbindung, beim Finanzamt könne ich die realen Fahrtkosten angeben aber bei Unterhalt nicht. Ist das richtig so?
Ich fahre wirklich 105km da die andere Strecke auf Grund von Bausstellen und Staus sehr schlecht zu fahren ist...
Moin,
die Richterin meint wohl die kürzeste und nicht die schnellste Verbindung.
Immerhin erkennt sie die sehr hohen Fahrtkosten überhaupt an. Es gibt Fälle, da wird es nicht anerkannt und der Standpunkt vertreten, man könne ja schließlich dichter an den Arbeitsort ziehen. Achso, höhere Miete? Ups, höhere Umgangskosten? Naja, das ist doch alles im SB enthalten. 😡
Mein Tip: Augen zu und durch.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
